Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/4380 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4047 - Wie teuer ist die Rückkehr des Wolfes? Anfrage der Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann und Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 30.09.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Im Jahr 2006 wurden erste Wölfe in Niedersachsen gesichtet. Aktuell gehen Experten von einer Populationsgröße von 50 bis 70 Tieren aus. Vorbemerkung der Landesregierung Durch die natürliche Wiederausbreitung der nach internationalem und nationalem Recht streng geschützten Art „Wolf (canis lupus)“ sind kontinuierlich die Erfordernisse an das Wolfsmanagement in Niedersachsen und damit verbunden auch der hierfür erforderliche Sachkosten- und Personalaufwand gestiegen. 1. Welche Kosten sind seit der Rückkehr des Wolfes für das Land Niedersachsen für die Begleitung dieser Rückkehr angefallen für a) das Wolfsmonitoring, b) die Öffentlichkeitsarbeit, c) Entschädigungszahlungen, d) Präventionsleistungen, e) Einzeltierüberwachung, f) DNA-Untersuchungen, g) Personalkosten, h) Honorare für externe Berater, i) die Einrichtung des Wolfsbüros, j) Sonstiges? Nachfolgend werden die bislang entstandenen Sach- und Personalkosten, sofern sie abbildbar sind, bis zum Stichtag 01.09.2015 aufgeschlüsselt: Zu a: Dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) entstanden für das Wolfsmonitoring seit 2012 Kosten in Höhe von 16 403,15 Euro. Dies beinhaltet eine Vereinbarung mit der Landesjägerschaft zum intensivierten Monitoring des Munsteraner Rudels , deren Ausgaben sich auf knapp 15 000 Euro belaufen, sowie die Anschaffung von Fotofallen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4380 2 und die Teilnahme von Mitarbeitern des NLWKN an den jährlichen Treffen der mit dem Monitoring von Luchs, Wolf und Bär beauftragten Personen im Rahmen der FFH-Berichtspflichten. Die Kosten für die Analyse der im Rahmen des Monitorings anfallenden DNA-Proben sind Teil der unter der Antwort zu Frage 1 f) aufgeführten Kosten für DNA-Untersuchungen. Zu b: Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte für Fotos von niedersächsischen Wölfen für den NLWKN und das MU in Höhe von 7 700 Euro erworben. Die Personalkosten für die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sowie die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sind Teil der unter der Antwort zu Frage 1 g) aufgeführten Personalkosten . Die erforderlichen Reisekosten werden nicht abgebildet. Daneben sind für die Einrichtung des Wolfsportals (www.der-wolf-in-niedersachsen.de) Kosten für externe Vergabe (Programmierung) und einmalig für die Webspace Kosten in Höhe von gesamt 5 905,40 Euro angefallen sowie Raummieten für Veranstaltungen in Höhe von 395,70 Euro. Zu c: Von 2009 bis 2015 (Stand 31.08.2015) wurden insgesamt 44 950,22 Euro an Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlungen des Landes gewährt, sofern der Wolf als Verursacher der Nutztierrisse nachgewiesen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen war. Zu d: Die Ausgaben für Präventionsleistungen belaufen sich seit Erlass der „Richtlinie Wolf“ im November 2014 auf insgesamt 320 420,26 Euro. Davon wurden mit Stand vom 31.08.2015 auf Antrag 315 631,46 Euro für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz bewilligt. In Höhe von 4 788,80 Euro wurde Leihmaterial zum Herdenschutz angeschafft. Zur fachlichen Beurteilung der Anträge auf Präventionsmaßnahmen (Erforderlichkeit und Angemessenheit der jeweils beantragten Herdenschutzmaßnahme) wird die Landschaftskammer Niedersachsen (LWK) eingebunden. Hinsichtlich ca. 100 fachlicher Stellungnahmen der LWK (bis zum 30.06.2015) wurde durch das MU ein Betrag in Höhe von 5 727,50 Euro für den dortigen Personalaufwand erstattet. Zu e: Bisher gab es zwei konkrete Aktionen zur Einzeltierüberwachung: Die Verfolgung des sogenannten Wanderwolfs und die Besenderung der beiden Munsteraner Wölfe. Für den Wanderwolf sind Kosten im Umfang von 3 092 Euro für den Fangversuch durch das LUPUS-Institut angefallen. Im Rahmen der Besenderung sind Kosten für die Fangaktion durch das LUPUS-Institut im Umfang von maximal 15 280 Euro eingeplant. Für die Halsbandsender, die vom Land Sachsen übernommen worden sind, wird mit Kosten in Höhe von ca. 7 000 Euro gerechnet. Im Fall des Wanderwolfs wurde neben LUPUS zur Unterstützung auch noch ein Tierfänger hinzugezogen . Für diesen sind weitere Kosten in Höhe von 4 836,16 Euro angefallen. Für das Medikament zur Immobilisierung wurden 152,53 Euro benötigt. Im Rahmen der Einzeltierüberwachungen wurden somit bisher in Summe 30 360,69 Euro benötigt (siehe auch Antwort zu Frage 3). Zu f: Ein gezieltes genetisches Monitoring findet erst seit 2012 statt. Vorher gab es lediglich sehr vereinzelte Proben, deren Kosten vernachlässigbar sind. Für DNA-Untersuchungen fielen bisher insgesamt 73 291,28 Euro an: 2012 in Höhe von 2 188,15 Euro, 2013 in Höhe von 4 435,15 Euro, 2014 in Höhe von 17 501,48 Euro, 2015 (bis zum 31.08.2015) in Höhe von 49 166,50 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4380 3 Die aufgeführten Kosten beinhalten sowohl die Analysen der im Rahmen des Monitorings anfallenden DNA-Proben als auch die im Rahmen der Feststellung der Verursacherschaft von Nutztierrissen anfallenden DNA-Proben. Zu g: 1. Personalaufwand NLWKN: Durch den NLWKN wurden in den Jahren 2006 bis Ende 2013 die Erfordernisse des Wolfsmanagements im Rahmen des normalen Dienstgeschäfts neben anderen Artenzuständigkeiten wahrgenommen ; die hierfür angefallenen Kosten lassen sich insofern nicht anteilig abbilden. Für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.08.2015 fielen insgesamt rund 211 000 Euro als Personalkosten an. Der aufgeschlüsselte Kostenumfang beträgt für 2014 etwa 85 000 Euro; aufgeteilt auf eine Person mit 100 % der Arbeitszeit und eine Person mit 20 % Arbeitszeit und eine Person im Umfang von 200 Stunden. Der Kostenumfang für 2015 bis einschließlich August 2015 beträgt etwa 126 000 Euro. Der Personalumfang schließt für 2015 acht Personen zu sehr unterschiedlichen Anteilen mit ein. Weiterhin sind (gemäß Betriebsanalyse) für jeden Mitarbeiter pro Jahr 577,18 Euro arbeitsplatzbezogene Kosten angefallen. Die erforderliche Pressearbeit des NLWKN zum Wolfsmanagement wurde mit dem dort vorhandenen Personal umgesetzt und ist nicht weiter aufgeschlüsselt. 2. Personalaufwand MU: Durch das MU wurden die erforderlichen Aufgaben des Wolfsmanagements einschließlich der erforderlichen Pressearbeit durch das vorhandene Personal vorgenommen, welches zu einer intensiven Arbeitsverdichtung geführt hat. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmungen sind Reisekosten zu diversen Öffentlichkeitsveranstaltungen angefallen. Zu h: Die Honorare für externe Berater belaufen sich auf insgesamt 1 335,54 Euro (Stand 31.08.2015). Dies beinhaltet Aufwandsentschädigungen für die Protokollierung von Nutztierrissen durch die Wolfsberater in Höhe von 900 Euro in den Jahren 2014 und 2015 sowie die Beauftragung der Tierärztlichen Hochschule Hannover mit pathologischen Untersuchungen im Jahr 2015. Daneben ist die Beauftragung der Firma Wildnis Wissen zur Erstellung eines Gutachtens zum Vorfall in Boitze im April 2015 mit Kosten in Höhe von 1 859 Euro erforderlich gewesen. Zu i: Durch die Einrichtung des Wolfsbüros sind dem NLWKN Kosten in Höhe von 3 025,07 Euro für die Anschaffung von drei neuen Rechnern und drei Monitoren sowie die Anschaffung bzw. Freischaltung des neuen Telefons entstanden. Die drei Mitarbeiterinnen des Wolfsbüros haben vorhandene Arbeitsplätze besetzt, die durch Personalabgänge frei wurden. Hinsichtlich der Personalkosten des Wolfsbüros wird auf die Antwort zu Frage 1 g) verwiesen. Zu j: Darüber hinaus wurden im Rahmen des Wolfsmanagements nachfolgende erforderliche Ausgaben getätigt: Fachliche Schulungen der ehrenamtlichen Wolfsberater Seminare durch die Niedersächsische Naturschutzakademie (NNA) in Schneverdingen mit Kostentragung durch das MU für Dozenten (Honorare, Reisekosten) und Verpflegung der Teilnehmer (Räumlichkeiten und Organisation wurden durch die NNA gestellt): 2011 in Höhe von 1 896,75 Euro, 2012 in Höhe von 1 947,00 Euro, 2013 in Höhe von 2 138,20 Euro, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4380 4 2014 in Höhe von 1.298,00 Euro, 2015 in Höhe von 2.956,10 Euro. Veranstaltung des MU mit ehrenamtlichen Wolfsberatern am 06.05.2015 im Werkhof Hannover mit Kosten für Raum, Moderation und Bewirtung in Höhe von 5 515,38 Euro. Sitzungen des Arbeitskreises Wolf in kostenlosen Räumlichkeiten des MU, MI oder ML mit Bewirtung im erforderlichen Umfang ohne Essen. 2. In welcher Höhe wurden durch den Wolf seit seiner Rückkehr Schäden verursacht, die nicht durch das Land ausgeglichen wurden? Billigkeitsleistungen als freiwillige Leistung des Landes werden nur für bei Nutztierissen der in der Richtlinie Wolf genannten Nutztierarten gewährt. Hierbei muss der Wolf als Verursacher des Übergriffs auf diese Nutztiere nachgewiesen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein. Nur für diese Fälle erfolgt eine amtliche Wertermittlung. Die hierbei ermittelten Beträge wurden bislang in voller Höhe als Billigkeitsleistung gewährt und ausgezahlt. 3. In welcher Höhe und für welche Leistungen wurden Zahlungen an das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland geleistet? An LUPUS wurden bisher zwei Aufträge vergeben, beide im Jahr 2015: die Verfolgung des Wanderwolfs und die Besenderung der beiden Munsteraner Wölfe. Für den Wanderwolf sind Kosten im Umfang von 3 092 Euro angefallen. Im Rahmen der Besenderung sind Kosten für die Fangaktion im Umfang von maximal 15 280 Euro eingeplant (siehe hierzu die Antwort zu Frage 1 e). 4. Wurden die vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland erbrachten Leistungen zuvor öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Die Leistungen, die vom LUPUS-Institut erbracht wurden, wurden vorher nicht öffentlich ausgeschrieben . Die beiden Aufträge wurden an das LUPUS-Institut übertragen, weil es in Deutschland keine andere Institution mit diesem Expertenwissen und diesem praktischen Erfahrungsschatz beim Wolfsmanagement in Deutschland gibt. Es gibt niemand anderen in Deutschland, der konkrete Erfahrungen und Erfolge bezüglich Fang und Besenderung von freilebenden Wölfen in Deutschland vorweisen kann. 5. Von welchen geeigneten Institutionen in Niedersachsen hätten die Leistungen auch erbracht werden können? Siehe Antwort zu Frage 4. (Ausgegeben am 08.10.2015) Drucksache 17/4380 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4047 Wie teuer ist die Rückkehr des Wolfes? Anfrage der Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann und Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz