Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4208 - Ranger in Niedersachsen - Schon aktiv oder noch nicht eingestellt? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 08.10.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Der Landtag hat mit der Mehrheit von SPD und Grünen für das Haushaltsjahr 2015 elf neue Stellen für den Aufbau der Nationalparkwacht bei der Nationalparkverwaltung geschaffen. Damit soll nach Meinung des Umweltministeriums „ein wesentlicher Fortschritt in der Schutzgebietsbetreuung erzielt worden sein.“ In der Beantwortung der Landtagsanfrage von Abgeordneten der Fraktion der FDP zum Thema „Ranger“ (Drucksache 17/3295) hat die Landesregierung am 31. März 2015 mitgeteilt , dass zum damaligen Zeitpunkt erst zwei der elf Stellen auch tatsächlich besetzt gewesen sein sollen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Schaffung der zehn neuen Rangerstellen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zuzüglich einer Verwaltungsstelle ist ein Meilenstein in der fast 30-jährigen Geschichte des Nationalparks . Mit Ausnahme einer kurzzeitig auf Norderney angesiedelten Stelle sind dies die ersten hauptamtlich und in Vollzeit tätigen Ranger in diesem Nationalpark. Mit der Verteilung auf den besiedelten Inseln (außer Wangerooge, dort weiterhin Betreuung durch den Mellumrat e. V.) und am Festland wird die Betreuung und Überwachung des Nationalparks auf der gesamten Fläche stark verbessert und auch die Arbeit der ehrenamtlichen Nationalparkwacht durch direkte Ansprechpartner vor Ort gestärkt. Somit wurde vom Land Niedersachsen auf die zum Teil langjährige Kritik der Umweltverbände, von EUROPARC Deutschland und des Niedersächsischen Landesrechnungshofs reagiert, welche stets das Fehlen eines hauptamtlichen Rangersystems bemängelten. Die neuen Stellen sind nicht nur ein Zugewinn für den Nationalpark, sie stellen auch attraktive Arbeitsplätze in der Küstenregion dar. Auf die im Februar/März 2015 erfolgte Ausschreibung gab es eine sehr große Resonanz, sodass das Verfahren im Sinne einer sorgfältigen Auswahl einige Zeit in Anspruch nahm. 1. Wie viele der neu geschaffenen elf Stellen waren zum 1. September 2015 auch tatsächlich besetzt? Insgesamt waren zum 1. September 2015 acht Stellen besetzt, davon zwei Rangerstellen bereits seit dem 1. Februar und die neu geschaffene Verwaltungsstelle seit dem 1. Juni. Zwei weitere Ranger treten ihren Dienst aufgrund persönlicher Gründe Anfang Oktober 2015 an, die elfte Stelle wird kurzfristig nach Ablauf der Kündigungsfrist des vorherigen Arbeitsverhältnisses besetzt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4398 2 2. Welche speziellen Qualifikationen für diese Tätigkeit haben die eingestellten Mitarbeiter konkret aufzuweisen? Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben alle eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten „grünen“ Beruf aufzuweisen und die damit verbundenen grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt. Zur erforderlichen Qualifikation der Rangerinnen und Ranger zählen Kenntnisse der fachlichen Grundlagen in den Bereichen Biologie, Ökologie, Artenkenntnis, die Fähigkeit zu praktischer Arbeit, handwerkliche Fähigkeiten, Verantwortungsbewusstsein, Umsicht und Sorgfalt insbesondere im Umgang mit Tieren, aber auch im Hinblick auf z. B. Umweltschutzaspekte , ebenso wie Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit. Diese Fähigkeiten werden bei den Tätigkeiten im Bereich der Datenerhebung und des Monitorings und bei der Umsetzung von Artenund Biotopschutzmaßnahmen benötigt. Hier spielen häufig sowohl die Artenkenntnis als auch das Wissen über ökologische Zusammenhänge und bei der Umsetzung der Maßnahmen die handwerklichen Fähigkeiten ineinander. Arbeiten im Team und der Umgang mit Menschen zählt ebenfalls zu den Kompetenzen. Diese werden in der Schutzgebietsüberwachung und Betreuung, bei der Öffentlichkeits - und Umweltbildungsarbeit sowie beim Umgang z. B. mit der ehrenamtlichen Nationalparkwacht tagtäglich benötigt. Darüber hinaus bringen alle neuen Ranger noch individuelle Fähigkeiten und Kompetenzen mit, die über die notwendigen Qualifikationen hinausgehen: beispielhaft hierfür sind die erfolgte Weiterbildung zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger, die Zertifizierung als Nationalparkführer, besondere ornithologische Kenntnisse oder praktische Arbeitserfahrung (haupt- oder ehrenamtlich) in verschiedenen Bereichen des Naturschutzes. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass für die Tätigkeit als Ranger entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote angeboten werden? Es ist Aufgabe der Nationalparkverwaltung, für die Ranger benötigte Angebote zur Fortbildung zu konzeptionieren und zu organisieren. Bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit erhielten die Ranger eine einwöchige Einführung durch die Nationalparkverwaltung, bevor sie ihre Arbeit im Gelände begonnen haben. Weitere Fortbildungseinheiten werden fortlaufend erfolgen. 4. Wann und wo sind in Niedersachsen zuletzt geprüfte Natur- und Landschaftspfleger geschult worden? An der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz fand letztmalig im Jahr 2000 ein Ausbildungslehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger statt. 5. Gibt es ein Konzept, um den neuen Rangern die Aufgaben in Krisensituationen durch die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben zu erleichtern? Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse ist vorerst nicht geplant. Die Ranger sind das freundliche Gesicht des Nationalparks vor Ort, klären auf und informieren Besucher und Einheimische. Bei festgestellten Verstößen gegen das Nationalparkgesetz unterrichten sie ihre Dienststelle in Wilhelmshaven , die Erforderliches (z. B. die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens) veranlasst. Zur Unterstützung in schwierigen Situationen gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen vor Ort sowie der Wasserschutzpolizei. 6. Gibt es einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Nationalpark-Gesetz? Im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 32/2008 ist der Runderlass des MU vom 09.07.2008 - 16-05130/3 - (VORIS 28000) „Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes“ veröffentlicht, in dem der maßgebliche Bußgeld- sowie der Verwarngeldkatalog für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer enthalten ist. (Ausgegeben am 13.10.2015) Drucksache 17/4398 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4208 Ranger in Niedersachsen - Schon aktiv oder noch nicht eingestellt? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz