Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4443 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4226 - Lehrerversorgung an der Förderschule für geistige Entwicklung „Schule am Meer“ in Cuxhaven Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 07.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 14.10.2015, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Elternvertreter der Förderschule für geistige Entwicklung „Schule am Meer“ in Cuxhaven haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrerversorgung an ihrer Schule ihrer Auffassung nach als absolut unzureichend zu betrachten sei und sie davon ausgingen, dass sich die Situation nach den Sommerferien 2015 nochmals verschlechtern werde. Vorbemerkung der Landesregierung Die Versorgung der allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften, die über das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, stellt aktuell nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit eine besondere Anforderung für die Personalplanung dar. Dies betrifft auch die Förderschule „Schule am Meer“ in Cuxhaven. Es ist gleichwohl Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Dabei ist sich das Land Niedersachsen auch seiner Verantwortung hinsichtlich der angemessenen Umsetzung der inklusiven Schule und auch der Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Förderschulen bewusst. Daher werden die vom Landtag bereitgestellten Lehrerstellen auf die Schulen möglichst bedarfsgerecht verteilt. Es wird dabei insbesondere darauf geachtet, eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung der Förderschullehrkräfte für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und im Rahmen der Integration und Inklusion zu gewährleisten. Allerdings sind Bewerberinnen und Bewerber für Stellen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik nur begrenzt vorhanden. Dies ist kein speziell niedersächsisches Phänomen, sondern gilt nahezu bundesweit . Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für Sonderpädagogik haben daher in Niedersachsen - wie in fast allen anderen Bundesländern auch - besonders gute Einstellungschancen. Niedersachsen ist bestrebt, besonders viele Einstellungen von Lehrkräften mit diesem Lehramt zu ermöglichen. Das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Schuldienst an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2016 hat bereits am 14.09.2015 begonnen. Die Ausschreibungen für Einstellungsmöglichkeiten werden bedarfsgerecht und entsprechend der Bewerberpotenziale erfolgen. Konkrete Einstellungsmöglichkeiten werden - wie in jedem Einstellungsverfahren - über das Bewerbungs- und Einstellungsportal EIS-Online bekannt gegeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4443 2 1. Warum war im Onlineportal www.eis-online.niedersachsen.de am 4. September 2015 für die Förderschule „Schule am Meer“ nur eine einzige Stellenausschreibung für noch zu besetzende Stellen angezeigt? Neueinstellungen von Lehrkräften sind nicht die einzigen Personalmaßnahmen, die sich auf die Versorgung einer Schule mit Lehrer-Ist-Stunden auswirken und zur Sicherung der Versorgung mit Lehrkräften beitragen. Weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Versorgung mit Lehrkräften haben, sind z. B. Versetzungen, Abordnungen, Mutterschutz/Elternzeit, Teilzeitveränderungen, Beurlaubungen oder die Gewährung von Anrechnungsstunden. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat seit Ausschreibung der o. g. Einstellungsmöglichkeit die Förderschule „Schule am Meer“ unterstützt, geeignete Bewerberinnen oder Bewerber für die Schule zu finden. Leider ist dies ohne Erfolg geblieben. Gründe dafür sind in der Vorbemerkung der Landesregierung dargestellt. Es ist gelungen, drei Vertretungsverträge an der Schule zu besetzen und Abordnungen im Umfang von insgesamt 30 Stunden an die Schule vorzunehmen. Die Personalversorgung der Förderschule „Schule am Meer“ ist damit sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Maßnahmen, die die Landesregierung zur Qualifizierung von Personal initiiert hat, verwiesen. 2. Wie wird die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt sicherstellen, dass weitere Stellen an der Schule ausgeschrieben und auch besetzt werden? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung bezüglich des Einstellungsverfahrens zum 01.02.2016 sowie auf die Antwort zu Frage 1 bezüglich der zum Schuljahresbeginn 2015/2016 erfolgten Maßnahmen wird verwiesen. Die Landesregierung ist bestrebt, landesweit die Versorgung mit qualifizierten Lehrkräften an Förderschulen und auch im Hinblick auf die weitere Umsetzung der inklusiven Schule zu verbessern. Dazu hat Niedersachsen eine Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte an Förderschulen, die über die Befähigung eines anderen laufbahnmäßigen Lehramts verfügen, geschaffen, um weitere Bedarfe für die sonderpädagogische Unterstützung abdecken zu können. Seit dem 01.02.2013 wird dazu an den Studienseminaren für das Lehramt für Sonderpädagogik eine berufsbegleitende Qualifizierung angeboten. Weiterhin sind an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und an der Leibniz Universität Hannover berufsbegleitende Ergänzungsstudienangebote auf den Weg gebracht worden . Im laufenden Schuljahr 2015/2016 qualifizieren sich rund 7 500 Lehrkräfte an 600 Grundschulen durch schulinterne Fortbildungen für die inklusive Schule, etwa 20 000 Lehrkräften von rund 1 700 Grundschulen wird in den nächsten Jahren ein Angebot zur Fortbildung gemacht. Weiter wurden in den modularen Fortbildungen bereits 4 000 Grundschullehrkräfte fortgebildet. Außerdem werden bis Ende des Schuljahres 2015/2016 zusätzlich fast 15 000 Lehrkräfte des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I eine Fortbildung über die regionalen Kompetenzzentren erhalten haben. Des Weiteren ist der Quereinstieg für die Einstellung in den Schuldienst mit dem Lehramt für Sonderpädagogik zum 1. Schulhalbjahr 2014/2015 dauerhaft ermöglicht worden. 3. Wie viele Lehrkräfte mit wie vielen Lehrerstunden haben die „Schule am Meer“ im Laufe des Schuljahrs 2014/15 verlassen? Im Schuljahr 2014/2015 hat nach PMV-Auswertung eine Lehrkraft, die an der Schule mit 23,5 Stunden teilzeitbeschäftigt war, die Schule verlassen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4443 3 4. Wie viele Lehrkräfte mit wie vielen Lehrerstunden haben in der „Schule am Meer“ zum Schuljahresbeginn 2015/16 ihre Tätigkeit aufgenommen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Ist die Landesregierung bereit, neben der Einstellung bzw. Zuweisung von Lehrkräften durch die Einstellung von Bufdis (Bundesfreiwilligendienstleistenden) dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler durch individuelle Unterstützung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben begleitet werden können? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Bundesfreiwillige können in Schulen grundsätzlich über einen Kooperationsvertrag eingesetzt werden . Die Schule am Meer hat sich diesbezüglich bislang nicht an die Niedersächsische Landesschulbehörde gewandt. Ein unmittelbarer Einsatz von Bundesfreiwilligen durch die Schulen ist nicht möglich, weil die Schulen nicht Rechtsträger sind. Rechtsträger der öffentlichen Schulen sind gemäß §§ 1, 101, 102 des Niedersächsischen Schulgesetzes die kommunalen Schulträger. Die kommunalen Schulträger können die Bundesfreiwilligen aber nur im Rahmen ihrer Personalhoheit in Schulen einsetzen. Für das pädagogische Personal liegt die Personalhoheit beim Land. Soweit die Niedersächsische Landesschulbehörde bei früheren Einsätzen von Bundesfreiwilligen als Rechtsträger genannt wird, handelt es sich um Fälle des vormaligen Zivildienstes. Nach § 6 Abs. 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) gelten die am 01.04.2011 nach § 4 des Zivildienstgesetzes anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze als anerkannte Einsatzstellen und -plätze nach dem BFDG. Hinzuweisen ist noch auf die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verwirklichung ihres Bildungsanspruchs, der mit den einer Schule zur Verfügung stehenden Mitteln allein nicht realisiert werden kann, zum Teil auch anderweitige Unterstützungsleistungen anderer Maßnahmeträger in Anspruch nehmen können. Als Beispiel sei hier die Einzelfallhilfe nach SGB XII als Individualrecht genannt. Je nach individueller Bedarfslage ist unterschiedlich qualifiziertes Personal erforderlich. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass - wie in der Vergangenheit mit Zivildienstleistenden - Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes Unterstützung leisten können. (Ausgegeben am 20.10.2015) Drucksache 17/4443 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4226 Lehrerversorgung an der Förderschule für geistige Entwicklung „Schule am Meer“ in Cuxhaven Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusminis