Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4446 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4164 - „Von Grün zu Grün - ein Honorar wirft Fragen auf“ Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 13.10.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Unter der Überschrift „Von Grün zu Grün - ein Honorar wirft Fragen auf“ berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 03.08.2015 über eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP-Fraktion mit Antwort der Landesregierung (Drs. 17/3976). Daraus geht hervor, dass die Moderatorin der Veranstaltungsreihe „Bis in alle Ewigkeit“, Asta von Oppen, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat der Samtgemeinde Gartow, Mitglied der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg sowie Koordinatorin der Gartower Runde ist, im Jahr 2015 von der Landesregierung ein Honorar von 9 139,20 Euro bekommen hat. Für die bereits durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2015 wurde ein Entgelt von 11 424 Euro gezahlt. 1. Erfolgte eine Ausschreibung der Moderationstätigkeit bei der Veranstaltung „Bis in alle Ewigkeit“? Nein. 2. Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde auf eine Ausschreibung verzichtet ? Die Moderation ist Bestandteil des Vertrags für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungsreihe. Gemäß § 4 Abs. 2 der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung vom 19.02.2014 können Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 25 000 Euro im Wege der freihändigen Vergabe - also ohne förmliche Ausschreibung - vergeben werden. 3. Wurden alternativ andere Moderatoren angefragt? Nein. 4. Wenn ja, welche? Entfällt. 5. Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet? Siehe Antwort zu Frage 2. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4446 2 6. Welches Gesamtbudget hat das zuständige Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz für die Veranstaltungsreihe in der 17. Legislaturperiode des Landtages vorgesehen ? Für die Veranstaltungsreihe wurden folgende Mittelbedarfe vorgesehen: 2014: 17 000 Euro, 2015: 36 000 Euro. 7. Hat die Auswahl der Moderatorin Asta von Oppen etwas mit ihrer Tätigkeit als Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat der Samtgemeinde Gartow und Mitglied der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg sowie Koordinatorin der Gartower Runde zu tun? Nein. 8. Wenn ja, was? Entfällt. 9. Wenn nein, welche anderen Tätigkeiten qualifizieren die seitens des MU ausgewählte Moderatorin für die Durchführung der Veranstaltungsreihe „Bis in alle Ewigkeit“? Mit der Veranstaltungsreihe wird ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt, der in die Bearbeitung naturwissenschaftlich -technischer Fragestellungen sozial- und geisteswissenschaftliche Themen einbezieht . Für die Moderation wurde eine Person gesucht, die über fachlich, fachpolitische sowie gesellschaftspolitische Qualifikationen verfügt, Erfahrungen im interdisziplinären Arbeiten vorweisen kann sowie über Anerkennung in atomkritischen Initiativen und Organisationen wie auch in den „Stakeholdern“ bei Behörden, Firmen und wissenschaftlichen Einrichtungen verfügt. Darüber hinaus muss sie über eine hohe Kommunikationsfähigkeit verfügen. Ausschlaggebend waren das Engagement im Beirat von ENTRIA und die Berufung in das Forum Endlagerdialog des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von 2008 bis 2010. 10. Gibt es einen schriftlichen Vertrag zwischen der nunmehr ausgewählten Moderatorin und dem Veranstalter (MU)? Ja. 11. Ist der Vertrag vor dem Hintergrund größtmöglicher Transparenz des Regierungshandelns öffentlich einsehbar? Nein. 12. Wenn nein, warum nicht? Eine allgemeine, über die Auskunftspflicht hinausgehende, gesetzliche Verpflichtung der Behörden zur Zugänglichmachung bzw. zur Veröffentlichung von mit Dritten geschlossenen Verträgen besteht nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4446 3 13. Worin bestehen die Tätigkeiten, die den Teilbereichen in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungen zuzuordnen sind, im Einzelnen? Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fachgespräche. Diese Leistungen sind insbesondere – Entwicklung der Formate für die Fachgespräche, – Vorschläge für Themen und Fachreferenten sowie Bestellung der Referenten, – Moderation der Fachgespräche und – Auswertung der Fachgespräche. 14. Welcher zeitliche Umfang war dafür jeweils angedacht? Für die Veranstaltungen zwei bis vier wurden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung 32 Stunden pro Veranstaltung vertraglich vereinbart; für die Veranstaltungen fünf bis neun wurden 40 Stunden pro Veranstaltung vertraglich vereinbart. 15. Welches Stundenhonorar ergibt sich daraus? Es wurde ein Stundenhonorar von 80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. 16. Warum erhöhte sich das offenbar vertraglich vereinbarte Honorar ab Veranstaltung Nr. 5 vom 27.04.2015 von davor 3 046,40 Euro auf 3 808,00 Euro? Die Erhöhung des Honorars ergibt sich aus dem von 32 auf 40 Stunden pro Veranstaltung erhöhten Aufwand für die Veranstaltungen fünf bis neun. (Ausgegeben am 20.10.2015) Drucksache 17/4446 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4164 Von Grün zu Grün - ein Honorar wirft Fragen auf Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz