Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4457 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4173 - LEADER-Regionalförderung - Fehlende Unterstützung durch die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke, Frank Oesterhelweg, Dirk Toepffer und Helmut Dammann-Tamke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 10.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 12.10.2015, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Am 23.04.2015 berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Onlineausgabe unter der Überschrift „112 Millionen Euro für den ländlichen Raum“, dass in Niedersachsen in der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 im Rahmen des LEADER-Förderprogrammes insgesamt 100 Millionen Euro zur Förderung des ländlichen Raumes zur Verfügung stünden. Weitere 12 Millionen Euro würden für das Regionalmanagement im Rahmen der ILE-Förderungen bereitgestellt. Die ausgewählten 41 Förderregionen könnten sich eines Regionalmanagers bedienen, der die entsprechenden Mittel aus Brüssel in die Regionen holt. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Erarbeitung ihres Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) starteten in der zweiten Jahreshälfte 2014 50 Bewerberregionen in das Auswahlverfahren für die LEADER-Regionen der Förderperiode 2014 bis 2020. Eine Expertenjury wählte im April 2015 anhand einer qualitativen Bewertung der eingereichten Konzepte die künftigen LEADER-Regionen aus. Aufgrund einer deutlichen Mittelaufstockung für LEADER im Vergleich zur Förderperiode 2007 bis 2013 erhalten künftig 41 statt 32 Regionen eine Förderung, die zudem mit 2,4 bis 2,8 Millionen Euro pro Region (insgesamt ca. 100 Millionen Euro) deutlich höher ausfällt als in der vergangenen Förderperiode. Jede Lokale Aktionsgruppe (LAG) kann bis zu 25 % ihres Budgets zur Finanzierung ihrer laufenden Kosten einsetzen. Dazu zählen neben Personal- und Sachausgaben für Regionalmanagement und Geschäftsstelle u. a. auch Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Veranstaltungen. Hauptaufgabe des Regionalmanagements ist es, das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure sowie die Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte professionell zu begleiten. Die Verwaltungsaufgaben der LAG-Geschäftsstelle (z. B. Organisation von Gremiensitzungen, Finanzmanagement) werden in einigen LAGs vom Regionalmanagement übernommen, andere Regionen haben sich für eine organisatorische Trennung vom Regionalmanagement entschieden. In ihrem REK hat jede Region für sich den konkreten Betrag für laufende Kosten festgelegt. Die Entscheidung, ob mit diesen Geldern Personal für Regionalmanagement und/oder Geschäftsstellenaufgaben eingestellt oder alternativ ein externes Büro beauftragt werden soll, liegt allein bei den LAGs. Ebenso bestimmt die LAG den Stundenumfang von Personalstellen bzw. das Leistungsbild für einen Dienstleistungsvertrag. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4457 2 1. Wie sieht der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich der LEADER-Förderung aus, d. h. ab wann können die ausgewählten Regionen mit der tatsächlichen Auszahlung der Fördermittel rechnen und ab wann kann in den einzelnen Regionen mit der inhaltlichen Arbeit begonnen werden (bitte jeweils nach den 41 ausgewählten Förderregionen aufschlüsseln )? Von den 50 Regionen, die sich bis zum 10.01.2015 mit der Einreichung ihres REKs um eine LEADER-Förderung beworben haben, hatten 49 im Sommer 2014 eine Förderung der REK-Erstellung beantragt. Alle 49 Antragsteller haben ihre Bewilligungen erhalten, die Förderung hat somit bereits begonnen. Mit Beginn des neuen EU-Haushaltsjahres Mitte Oktober 2015 werden diese Mittel an die Regionen ausgezahlt. Die inhaltliche Arbeit hat in allen Regionen bereits mit der Ausarbeitung des REKs im Sommer 2014 begonnen, sodass eine Aufschlüsselung entbehrlich ist. In umfangreichen Beteiligungsprozessen haben die Bürgerinnen und Bürger über die Stärken und Schwächen ihrer Region, über ihre Zielsetzungen und künftigen Handlungsschwerpunkte diskutiert. Das REK stellt somit nicht nur ein fundiertes, örtlich verwurzeltes Konzept für die weitere Entwicklung der LEADER-Region dar, sondern ist bereits Ausdruck eines konstruktiven Kommunikationsprozesses, der die Menschen vor Ort zusammen gebracht und ihre Erfahrungen gebündelt hat. Erste Mittelabrufe sind dem Erstattungsprinzip folgend noch in diesem Jahr möglich und führen dann zu Mittelauszahlungen. 2. Wie viele Stellen als Regionalmanagerin/Regionalmanager sind für die aktuelle Förderperiode ausgeschrieben worden? 21 LAGs planen die Einstellung von Personal für das Regionalmanagement und gegebenenfalls die Geschäftsstelle, elf LAGs planen die Beauftragung von externen Stellen, neun LAGs haben sich für eine Kombination beider Varianten entschieden. In diesen Fällen wird i. d. R. die LAG-Geschäftsstelle an eine Personal einstellende Gebietskörperschaft geknüpft und das Regionalmanagement an ein Fachbüro vergeben. Nach derzeitigem Planungsstand der LAGs wird für Regionalmanagement und Geschäftsstellen insgesamt mit ca. 30 Vollzeiteinheiten (VZE) gerechnet, davon mindestens fünf VZE für reine Geschäftsstellentätigkeiten . Die Spanne reicht von 0,25 VZE (nur Geschäftsstelle) bis zu drei VZE (davon zwei mit EU-Förderung) pro Region. Hinzu kommen die Stellenäquivalente der 20 Beauftragungen von Büros; hier sind die VZE nicht zu beziffern. 3. Wie viele dieser Stellen sind inzwischen besetzt? Die Stellenausschreibungen der insgesamt 30 LAGs sind zum Teil noch in der Planung (fünf LAGs), die überwiegende Zahl der Ausschreibungen läuft derzeit (19 LAGs), sechs LAGs haben ihre Personalauswahlentscheidung bereits intern getroffen. 4. Falls Stellen noch unbesetzt sein sollten: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Besetzung der freien Stellen zu beschleunigen? Die Zuständigkeit für Personalauswahlverfahren und Stellenbesetzungen liegt bei den LAGs, denen die Ämter für regionale Landesentwicklung beratend zur Seite stehen. Da mit dem Instrument „LEADER“ im Rahmen der ELER-Förderung ein klassischer Bottom-up-Ansatz verfolgt wird, ist eine darüber hinausgehende Einflussnahme durch die Landesverwaltung nicht angezeigt. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Umsetzung der LEADER-Förderungen in den ausgewählten Regionen zu beschleunigen? Siehe Antwort zu Frage 4. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4457 3 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die initiale Projektförderung in den LEADER-Regionen zu unterstützen? Die Themenfindung und Initiierung von Projekten, die den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes entsprechen, ist im Rahmen von LEADER eine originäre Aufgabe jeder LAG und Voraussetzung für die Erstellung von Förderanträgen. Die Ämter für regionale Landesentwicklung stehen auch hier beratend zur Seite. 7. Stellt die Landesregierung den ausgewählten Förderregionen bereits jetzt Mittel zur Verfügung, um eine effiziente Vernetzung bzw. Abstimmung vor Ort mit den gemeinsamen lokalen Arbeitsgruppen zu gewährleisten? Der LEADER-Förderung liegt das Erstattungsprinzip zugrunde, d. h. Fördermittel können erst ausgezahlt werden, nachdem ein Antrag bewilligt wurde und Kosten entstanden sind. Erste Mittelabrufe sind dem Erstattungsprinzip folgend noch in diesem Jahr möglich und führen dann zu Mittelauszahlungen . 8. Falls die Antwort auf Frage 7 Ja lautet: Welche Mittel stellt die Landesregierung zur Verfügung ? Entfällt. 9. Falls die Antwort auf Frage 7 Nein lautet: Warum stellt die Landesregierung keine Unterstützung zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 7. (Ausgegeben am 22.10.2015) Drucksache 17/4457 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4173 LEADER-Regionalförderung - Fehlende Unterstützung durch die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke, Frank Oesterhelweg, Dirk Toepffer und Helmut Dammann-Tamke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz