Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3871 - Finanzierung der Stiftungshochschulen Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 10.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 20.10.2015, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat die Niedersächsische Technische Hochschule aufgelöst, da sie aus ihrer Sicht nicht erfolgreich genug war. Das Land Niedersachsen verfügt über durch öffentliche Mittel finanzierte Hochschulen und Stiftungshochschulen, die ebenfalls durch das Land finanziert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) vom 24. Juni 2002 (Artikel 1 des Gesetzes zur Hochschulreform in Niedersachsen, Nds. GVBl. S. 282) wurde die Möglichkeit eröffnet, Hochschulen in die Trägerschaft von Stiftungen des öffentlichen Rechts zu überführen. Zum 1. Januar 2003 wurden die Universität Göttingen, die Tierärztliche Hochschule Hannover, die Universität Lüneburg, die Universität Hildesheim und die Hochschule Osnabrück (seinerzeit Fachhochschule Osnabrück) auf deren Anträge durch Verordnungen der Landesregierung vom 17. Dezember 2002 (Nds. GVBl. S. 768) in die Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Stiftungen überführt. Zugleich wurde die jeweilige Stiftungssatzung erlassen. Das Stiftungsmodell der §§ 55 ff. NHG ist gekennzeichnet durch eine Kombination aus rechtsfähiger Körperschaft einerseits und einer Stiftung als Hochschulträgerin andererseits. Die Hochschule als Körperschaft bleibt erhalten und wird hinsichtlich ihrer akademischen Selbstverwaltung nicht angetastet. Lediglich die Trägerschaft und die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben werden vom Staat auf die Stiftung verlagert. Zugleich bleibt die Hochschule in der staatlichen Verantwortung , welche die Hochschulentwicklungsplanung des Landes und die Finanzierung umfasst (§ 1 Abs. 1 NHG). Die Träger-Stiftung unterhält und fördert die Hochschule in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stiftung nimmt zugleich die staatlichen Aufgaben als eigene Angelegenheiten wahr (§ 55 Abs. 3 NHG). Dies betrifft insbesondere die Personalverwaltung und die Ressourcenbewirtschaftung. Damit einher geht eine Reduzierung der Aufsicht des Fachministeriums von der Fach- und Rechtsaufsicht (also der Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle) auf eine reine Rechtsaufsicht. Dies bedeutet zugleich eine deutliche Reduzierung der Detailsteuerung durch den Staat. Mit Stiftungserrichtung wurde den Stiftungen durch die jeweilige Verordnung das Grundstockvermögen , das die für den Betrieb der Hochschule benötigten Grundstücke im Eigentum des Landes sowie die benötigten dinglichen Rechte an Grundstücken Dritter umfasste, übertragen. Zum Grundstockvermögen gehören zudem die sonstigen, diesem ausdrücklich zugeführten Vermögenswerte (§ 56 Abs. 1 NHG). Das Grundstockvermögen ist von dem übrigen Stiftungsvermögen getrennt zu halten und muss in seinem Wert ungeschmälert erhalten bleiben. Es kann durch Zustiftungen des Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 2 Landes oder Dritter erhöht werden. Grundstücke des Grundstockvermögens sind grundsätzlich in ihrem körperlichen Bestand zu erhalten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung nach Maßgabe des Haushalts eine jährliche Finanzhilfe des Landes (§ 56 Abs. 4 NHG). Die im betreffenden Jahr nicht verbrauchten Beträge können zunächst einer Rücklage und nach drei Jahren dem Stiftungsvermögen zugeführt werden (§ 57 Abs. 3 NHG). Das Stiftungsmodell bedeutet einen Autonomiezuwachs gegenüber den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft durch – die bereits im Jahr 2003 vorgenommene Übertragung des Berufungsrechts auf die Stiftungshochschulen , – die Dienstherrnfähigkeit i. S. d. § 2 des Beamtenstatusgesetzes, – die weitgehende Befreiung von haushaltsrechtlichen Restriktionen der LHO sowie – die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Stiftungen. Das Stiftungsmodell bietet die Möglichkeit der Einwerbung privater Mittel, beispielsweise aus der Wirtschaft. 1. Was hat der Bund an das Land Niedersachsen für die Stiftungshochschulen - gegebenenfalls anteilig berechnet - gezahlt (bitte getrennt nach Art der Mittel aufführen, beispielsweise BAföG, Hochschulpakt)? Der Bund hat an das Land Niedersachsen keine spezifischen Mittel für Stiftungshochschulen aus dem Hochschulpakt gezahlt. 2. Wie hoch waren die Mittel, die das Land an die Stiftungshochschulen gezahlt hat? Die Landesregierung verweist zunächst auf die einleitenden Ausführungen. Die Frage wird bezoggen auf das Haushaltsjahr 2014 beantwortet. Die Finanzhilfe belief sich im Haushaltsjahr 2014 auf insgesamt 568.416 TEuro: Kapitel Name Zuschüsse für laufende Zwecke TEuro Zuschüsse für Investitionen*) TEuro Summe TEuro 06 10 Stiftung Universität Göttingen 226.672 1.966 228.638 06 12 Stiftung Universität Göttingen - Universitätsmedizin (UMG) 133.575 14.946 148.521 06 21 Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover 55.980 509 56.489 06 28 Stiftung Universität Lüneburg 53.676 471 54.147 06 29 Stiftung Universität Hildesheim 28.617 363 28.980 06 33 Stiftung Hochschule Osnabrück 51.047 594 51.641 Summe 549.567 18.849 568.416 *) inkl. jährlich verteilter NIG-Mittel (Mittel für Natur-, Ingenieur- und Geisteswissenschaften) aus Kapitel 06 08 sowie einmaliger zus. Investitionsmittel für die UMG i. H. v. 5 200 TEuro Als Sondermittel haben die Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung im Haushaltsjahr 2014 z. B. folgende Mittel erhalten: – Studienqualitätsmittel (SQM) Die niedersächsischen Hochschulen hatten seit dem Wintersemester 2006/2007 von den Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Die Studienbeiträge wurden in Niedersachsen zum Wintersemester 2014/2015 abgeschafft. Das Land kompensiert die weggefallenen Studienbeiträge in voller Höhe. Gemäß § 14 a Abs. 1 Satz 1 NHG gewährt das Land Niedersachsen den Hochschulen in staatlicher Verantwortung, mit Ausnahme der Norddeutschen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 3 Hochschule für Rechtspflege, zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen , für jede Studierende und jeden Studierenden in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang während der Regelstudienzeit zuzüglich einmalig vier Semester oder Trimester zusätzliche Mittel (Studienqualitätsmittel - SQM). Die Richtlinie zur Gewährung von Studienqualitätsmitteln (Nds. MBL. Nr. 20/2014, S. 557) findet Anwendung. Die Studienqualitätsmittel wurden erstmalig zum 01.09.2014 für das Wintersemester 2014/2015 ausgezahlt (Abschlagszahlung) und beliefen sich für die Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung im Haushaltsjahr 2014 auf insgesamt 20.285.194,58 Euro: Name Studienqualitätsmittel Euro Universität Göttingen 7.745.472,51 Universität Göttingen - Universitätsmedizin 1.226.333,42 Tierärztliche Hochschule Hannover 690.749,27 Universität Lüneburg 2.916.839,77 Universität Hildesheim 2.637.366,23 Hochschule Osnabrück 5.068.433,38 Summe 20.285.194,58 – Landesstipendienprogramm: Das Land Niedersachsen stellt den Hochschulen in staatlicher Verantwortung jährlich insgesamt 1 Million Euro für die Vergabe von Stipendien zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2014 sollte das Landesstipendienprogramm vorrangig das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende aus den sogenannten bildungsfernen Schichten 1 , insbesondere für solche der ersten Generation 2 stärken. Daneben konnten auch soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden. Im Haushaltsjahr 2014 haben die Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung Stipendienmittel i. H. v. insgesamt 321.000 Euro erhalten: Name Stipendienmittel Euro Stiftung Universität Göttingen (einschließlich Universitätsmedizin) 142.000,00 Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover 11.000,00 Stiftung Universität Lüneburg 46.000,00 Stiftung Universität Hildesheim 42.000,00 Stiftung Hochschule Osnabrück 80.000,00 Summe 321.000,00 – Nds. Promotionsprogramm: Um die Reform des Promotionsstudiums weiter voranzutreiben und eine qualitativ hochwertige Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu gewährleisten, fördert das MWK Programme der strukturierten Doktorandenausbildung („Niedersächsisches Promotionsprogramm“). Die Programme sollen insbesondere eine hervorragende Betreuung garantieren, die internationale Kompatibilität und Vernetzung der Nachwuchsausbildung stärken sowie den gewachsenen Ansprüchen auf Vermittlung inter- und transdisziplinärer Kompetenzen Rechnung tragen. Förderungsfähig sind Programme, die an bereits etablierte oder entstehende Forschungsschwerpunkte anknüpfen und von denen ein wesentlicher Beitrag zur strukturellen Weiterentwicklung der Graduiertenausbildung an der jeweiligen Hochschule insgesamt zu erwarten ist. Im Rahmen des Niedersächsischen Promotionsprogramms werden jeweils bis zu 15 dreijährige Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Sachmittel zur Verfügung gestellt. 1 Kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss 2 Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium beginnen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 4 Im Jahr 2014 wurden nachfolgende Programme an Stiftungshochschulen aus den Mitteln des Niedersächsischen Vorab (Förderperiode 10/2012 bis 09/2016) mit rund 661.038 Euro gefördert: Name Promotionsprogramm Betrag laut VN 3 Euro Tierärztliche Hochschule Hannover EWI-Zoonosen 155.988,00 Universität Göttingen Animal Welfare 308.000,00 Universität Göttingen Transformationsprozesse 197.050,00 Summe 661.038,00 Des Weiteren werden nachfolgende Promotionsprogramme an den genannten Stiftungshochschulen im Jahr 2014 mit einer Gesamtsumme von rund 96.955 Euro gefördert. Drei Programme (*) werden in der Periode 10/2014 bis 09/2018 gefördert. Bei den anderen Promotionsprogrammen handelt es sich um in 2014 auslaufende Förderungen aus der Ausschreibung 2008. Name Promotionsprogramm Betrag laut VN Euro Universität Göttingen Materialforschung Holz (*) 24.157,00 Universität Göttingen TMTG (*) 18.621,00 Universität Göttingen CaSuS (*) 20.327,00 Universität Göttingen Neurosenses 1.607,00 Universität Göttingen Biodiversität und Gesellschaft 14.435,00 Universität Hildesheim Soziale Dienste im Wandel 17.807,00 Summe 96.954,00 Insgesamt sind im Rahmen der Förderung des Niedersächsischen Promotionsprogramms im Jahr 2014 Mittel i. H. v. rund 757.992 Euro (661.038 Euro + 96.954 Euro) an die Stiftungshochschulen geflossen. – Nds. VW-Vorab: Aus dem Nds. VW-Vorab sind im Jahr 2014 insgesamt Mittel in Höhe von 9.778.273,00 Euro an die Stiftungshochschulen geflossen. Nähere Informationen können der beigefügten Übersicht (Anlage 1 ) entnommen werden. Das Land Niedersachsen zahlte weiterhin an die Universität Lüneburg, im Rahmen des EFREGroßprojekts „Innovations-Inkubator“ (Laufzeit 2009 bis 2015), im Jahr 2014, die EFRE-Kofinanzierung in Höhe von 5,83 Millionen Euro. 3. Welche Zielsetzung/Zielvereinbarung war damit verbunden? In § 1 Abs. 3 NHG ist geregelt, dass das für die Hochschulen zuständige Ministerium (Fachministerium ) mit jeder Hochschule aufgrund der Landeshochschulplanung und der Entwicklungsplanung der jeweiligen Hochschule Zielvereinbarungen trifft, die sich in der Regel auf mehrere Jahre beziehen . Weiterhin ist dort geregelt, dass die Zielvereinbarungen mit einer Hochschule in Trägerschaft einer Stiftung zugleich mit der Stiftung getroffen werden. Es gibt drei Arten von Zielvereinbarungen: 1. der Hochschulentwicklungsvertrag (vom 12.11.2013), der allen Hochschulen gemeinsam einen verlässlichen Rahmen für ihre Entwicklung mit transparenten, längerfristigen gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungszusagen schafft, 2. die mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen (2014 bis 2018), mit denen die angestrebten strukturellen und strategischen Entwicklungsziele der einzelnen Hochschule entlang der 3 VN = Verwendungsnachweis Aus technischen Gründen (Umfang, Lesbarkeit) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 5 Leitlinien der Hochschulentwicklung in Niedersachsen gemäß dem Hochschulentwicklungsvertrag spezifiziert werden, 3. die jährlichen Studienangebotszielvereinbarungen, die u. a. die Einrichtung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen beinhalten sowie den Ausbau von Studienplatzkapazitäten . Die Stiftungshochschulen erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne dieser Zielvereinbarungen jährliche Finanzhilfen vom Land. Hinsichtlich der Zielsetzungen der Sondermittel (Studienqualitätsmittel, Stipendienmittel und Nds. Promotionsprogramm) verweist die Landesregierung auf die Ausführungen zu Frage 2. 4. In welcher Form hat das Land die vereinbarten bzw. gesetzten Ziele kontrolliert? Die Hochschulen berichten gemäß Abschnitt III der mehrjährigen strategischen Zielvereinbarungen dem MWK jährlich über den Stand der Zielerreichung zum 31. Dezember des Vorjahres. Außerdem weisen die Stiftungen gemäß § 56 Abs. 4 NHG im Lagebericht des Jahresabschlusses nach, inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Die Erreichung der Zielsetzung der Sondermittel (Studienqualitätsmittel, Stipendienmittel und Nds. Promotionsprogramm) wird durch Vorlage und Prüfung von Verwendungsnachweisen überprüft. 5. Wo stehen die Hochschulen im internationalen und nationalen Hochschulranking - und wie wird diese Entwicklung vom Land einerseits und von den Hochschulen selbst andererseits begründet? Es gibt eine Vielzahl von nationalen und internationalen Hochschulrankings, die zum Teil themenspezifische Ranglisten erstellen (beispielsweise Studium und Lehre, Forschung, Absolventenzufriedenheit ) und sich sowohl in der Zahl als auch der Zusammensetzung der betrachteten Einzelindikatoren unterscheiden. Eine Gesamtbeurteilung einer Hochschule auf Basis eines Rankings vor dem Hintergrund des breiten Aufgabenfeldes von Hochschulen, das nicht hinreichend in nur einem Ranking abgebildet wird, ist nicht möglich. Es wird gebeten, die Stellungnahmen der Hochschulen den nachstehenden Ausführungen zu entnehmen: Universität Göttingen (mit Universitätsmedizin): Die Universität Göttingen besetzt im Times Higher Education Ranking (THE-Ranking) 2014/2015 Platz zwei in Deutschland, im Academic Ranking of World Universities („Shanghai“) Platz fünf in Deutschland und festigt ihre Zugehörigkeit zu den besten einhundert Universitäten weltweit (Platz 67 THE-Ranking). Tierärztliche Hochschule Hannover: Für die Tierärztliche Hochschule Hannover gibt es wegen der spezifischen Fachausrichtung keine Hochschulrankings. Universität Hildesheim: Aufgrund ihrer Größe und ihres Profils mit einer Konzentration auf ausgewählte Wissenschaftsbereiche der Bildungswissenschaften und Kulturwissenschaften nehmen Hochschulrankings für die Universität Hildesheim eine nachgeordnete Bedeutung ein. Universität Lüneburg: Die Universität Lüneburg nimmt bisher bewusst nicht aktiv an Hochschulrankings teil. Gründe hierfür liegen einerseits in ihrer Entwicklungsgeschichte nach ihrer Fusion mit der ehemaligen Fachhochschule Nordostniedersachsen in 2006 und andererseits an ihrem spezifischen Universitätsprofil . Nach der Fusion waren die Jahre bis 2012 vor allem durch die Etablierung eines neuen und mittlerweile mehrfach ausgezeichneten Studienmodells, einer forschungsthematischen Profilbildung, der Verankerung einer gemeinsamen Forschungskultur sowie der Neuberufung von über 60 Professuren (bis Ende 2014) gekennzeichnet. Eine interne Zwischenevaluation zur möglichen Teil- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 6 nahme an Rankings im Jahr 2013 führte zu der Entscheidung, diese nach Abschluss einer strategischen Konsolidierungsphase bis zum Jahr 2016 zu verschieben. Durch die interdisziplinäre Ausrichtung der Hochschule mit vergleichsweise kleinen Forschungseinheiten sind relevante Rankings sorgfältig auszuwählen und an dem spezifischen Profil der Universität auszurichten. Die Universität Lüneburg sieht große Chancen einer aktiven Teilnahme oder Vorbereitung einer Berücksichtigung in Rankings, deren Indikatoren das Gesamtprofil der Hochschule abbilden. Ebenfalls können zukünftig Disziplinen oder - soweit möglich - interdisziplinäre Themenschwerpunkte gezielt abgebildet werden. Dabei stehen Transparenz und Methodik der Erhebungen ebenso wie deren Akzeptanz im Interesse der Hochschule. Hochschule Osnabrück: Die Hochschule Osnabrück ist die größte Fachhochschule Niedersachsens. National hat sich die Hochschule Osnabrück unter den besten Fachhochschulen Deutschlands positioniert, auch international findet sie zunehmende Beachtung. Die Bedingungen der Stiftungshochschule ermöglichten der Hochschule Osnabrück in den zurückliegenden Jahren des Hochschulausbaus durch den Hochschulpakt flexibel zusätzliches Personal in Lehre, Forschung und Dienstleistung aufzubauen, um auch die hohen Studierendenzahlen gemäß den gestiegenen Anforderungen an Quantität und Qualität in Lehre und Forschung zu versorgen . Mit dem Stiftungsrat konnten die neuen Studienprogramme zügig vereinbart und schnell umgesetzt werden. Die daraus resultierenden Erfolge werden eindrucksvoll durch den Spitzenplatz in der leistungsorientierten Mittelzuweisung (in Lehre und Forschung) des Landes belegt. Sowohl größere Baumaßnahmen wie die Mensa und das Hörsaalzentrum Westerberg als auch Sanierungsmaßnahmen und kleinere Baumaßnahmen konnten durch das eigene Baumanagement zügig, qualitätsvoll, nutzerorientiert und im Kostenrahmen umgesetzt werden. Für die steigenden Studierendenzahlen konnten die zusätzlichen Flächen zeitnah durch Anmietungen beschafft werden . Als Stiftungshochschule konnte dies selbstständig, d. h. ohne administrativ und zeitlich aufwändige Freigaben realisiert werden. Den gestiegenen Anforderungen entsprechende Immobilien in einem sehr guten Zustand sind ein Aushängeschild im nationalen und internationalen Wettbewerb. Hier ermöglicht die Bauherreneigenschaft der Stiftungshochschule eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei gleichen finanziellen Aufwendungen. 6. Welche Kriterien sind für den Erfolg der jeweiligen Stiftungsuniversität vom Land definiert ? Wie erfolgreich eine Hochschule ist, lässt sich nicht vollumfänglich durch vom Land apriori definierte Kriterien bemessen, denn der Erfolg und die Entwicklung der Hochschulen werden vor allem bestimmt von der Dynamik der Entwicklungen in der Wissenschaft und des wissenschaftlichen Wettbewerbs . Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag und den Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 haben das Land und die niedersächsischen Hochschulen einen längerfristig verlässlichen Rahmen für die Entwicklung der Hochschulen geschaffen und sich auf Leitlinien der Hochschulentwicklung in Niedersachsen sowie hochschulspezifische Zielsetzungen verständigt. Wichtige Erfolgsindikatoren sind in der leistungsbezogenen Mittelverteilung (LOM) verankert. Dazu zählen u. a. im Bereich Lehre z. B. die Parameter eingeschriebene Studienanfänger, Absolventen, im Bereich Forschung z. B. die Parameter Drittmittelerträge, Promotionen und im Bereich Gleichstellung z. B. die Parameter neu ernannte Professorinnen, Promotionen. Daneben sind beispielhaft zu nennen: Publikationen, erfolgreiche Berufungsverfahren, Abwehr von Wegberufungen durch Bleibeverhandlungen, Habilitationen , Kooperationen. 7. Wie definieren die Stiftungshochschulen die Kriterien für ihren Erfolg? Es wird gebeten, die Stellungnahmen der Hochschulen den nachstehenden Ausführungen zu entnehmen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 7 Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin): Das Stiftungsmodell bietet der Universität Göttingen seit 2003 eine wirksame Grundlage für das Gewinnen und Halten von Spitzenpersonal und für das Erbringen von Spitzenleistungen in Forschung und Lehre. Die so befähigte Universität setzt gerade im Rahmen ihres aktuellen, strategisch entscheidend wichtigen Projekts „Göttingen Campus 2020“ für den wissenschaftlichen Erfolg auf hervorragende Köpfe, beste Forschungsbedingungen sowie auf beispielgebende Kooperationen zwischen der Universität und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Dabei bildet sie inklusive der Universitätsmedizin den Kern des Wissenschaftsstandorts mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen als starken Partnern. Universitätsmedizin Göttingen: Zu den wichtigen Erfolgskriterien für die Forschung gehören Publikationen, eingeworbene Drittmittel und die Beteiligung an nationalen und internationalen Forschungsverbünden. In der Lehre ist die Zahl der Absolventen als wesentliches Erfolgskriterium zu nennen. Tierärztliche Hochschule Hannover: Zu den wichtigen Erfolgskriterien zählen: – zügige erfolgreiche Berufungsverfahren, – Abwehr von Wegberufungen durch Bleibeverhandlungen, – Zukauf von Grundstücken zur Realisierung eines kompletten Campus am Bünteweg, – effiziente Abwicklung von Bauvorhaben (Neubau, größere Bauunterhaltung/Sanierungen), – hohe Bewerberzahlen (Studierende, Mitarbeiter, Professuren), – erfolgreiche Abschlüsse von Promotionen und Habilitationen, – Drittmitteleinwerbung, – Kooperation mit Einrichtungen aus Wirtschaft und Gesellschaft (z. B. Stiftungsprofessuren). Universität Hildesheim: Zu den wichtigen Erfolgskriterien der Universität Hildesheim zählen: – Entwicklung der Studierenden- und Absolventenzahlen, – Entwicklung der Mitarbeiterstellen, – abgeschlossene Promotionen und Habilitationen, – eingeworbene Drittmittel, – erfolgreich abgeschlossene Berufungsverfahren, – Rufabwehren anderer Hochschulen, – Sichtbarkeit (regional, national, international), – Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft, – Einwerbung von Stiftungsprofessuren und Zustiftungen, – Zukauf von Grundstücken, – effiziente Abwicklung von Baumaßnahmen, – Ergebnisse der leistungsbezogenen Mittelzuweisung (Landesformel). Universität Lüneburg: Unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft einer Hochschule ist für ihren Erfolg die Qualität bzw. Quantität bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 3 NHG maßgeblich. Erfolgskriterien sind entsprechend insbesondere die auch bei der Landessformel hinterlegten Indikatoren. Ausgehend von den Merkmalen der Stiftungsträgerschaft sind als wesentliche Erfolgskriterien zu nennen: – zügige und erfolgreiche Berufungsverfahren inklusive der Verhandlungen zur Abwehr von Wegberufungen , Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 8 – verbunden damit die gezielte Umsetzung von Profilbildungsprozessen gemäß dem in den Hochschulen entwickelten Leitbild, – Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen, – Drittmitteleinwerbung, – hohe Attraktivität bei Bewerberinnen und Bewerbern (Studierende, wissenschaftliches und administratives Personal), – Erhalt und Weiterentwicklung der Liegenschaften, auch in energetischer Hinsicht; effiziente Abwicklung von Bauvorhaben und Bauunterhaltung/-sanierung, – erfolgreiche Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft (z. B. Stiftungsprofessuren, Stipendienprogramme u. a.). Hochschule Osnabrück: Die Kriterien für den Erfolg der Hochschule sind im Projekt 2023 niedergelegt. Die Hochschule verweist auf die nachstehende Internet-Seite: https://www.hs-osnabrueck.de/projekt-2023.html. 8. Wie viele Drittmittel wurden von den Stiftungshochschulen insgesamt eingeworben? Aufgaben der Hochschulen sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 NHG u. a. die Pflege, Entwicklung und Förderung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Gemäß § 22 NHG gehören zur Forschung auch Forschungsvorhaben, die ganz oder teilweise aus Mitteln Dritter finanziert werden. Die niedersächsischen Hochschulen werden durch herausragende Lehr- und Forschungsleistungen auf disziplinärer und interdisziplinärer Ebene national und international wahrgenommen und werben dazu in eigener Verantwortung Drittmittel ein. Die Hochschulen - auch in Trägerschaft einer Stiftung - streben an, in den bisher im nationalen Vergleich gegebenenfalls unterrepräsentierten Bereichen die Einwerbung von Mitteln aus wettbewerblichen Programmen Dritter zu steigern (§ 1 Hochschulentwicklungsvertrag ). Nach Ziffer 4.2 der Bilanzierungsrichtlinie (3. Auflage, Stand 01.10.2010) sind Drittmittel solche Mittel , die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Es werden folgende Arten von Drittmitteln unterschieden: 1. Zuschüsse Dritter (Antragsprojekte), 2. Entgelte aus Aufträgen Dritter (Auftragsprojekte), 3. andere Mittel Dritter a) Entgelte für Lehre und Weiterbildung, b) Sonstige. Da Drittmittel in der Regel nicht nur für ein Jahr eingeworben werden, sondern für mehrere Jahre und an der Einwerbung auch mehrere Hochschulen beteiligt sein können, ist die erbetene Darstellung nur bedingt aussagekräftig. Sofern möglich, haben die Hochschulen die im Jahr 2014 eingeworbenen sowie verausgabten Drittmittel benannt. Im Jahr 2014 wurden von den Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung folgende Drittmittel eingeworben : Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin): 100,6 Millionen Euro (verausgabte Drittmittel: 104,9 Millionen Euro). Universitätsmedizin Göttingen: 65,8 Millionen Euro (verausgabte Drittmittel: 52,1 Millionen Euro). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 9 Tierärztliche Hochschule Hannover: 12,4 Millionen Euro (Angabe verausgabte Drittmittel nicht vorgehalten). Universität Hildesheim: 7,0 Millionen Euro (Angabe verausgabte Drittmittel nicht vorgehalten). Universität Lüneburg: 13,1 Millionen Euro (verausgabte Drittmittel: 25,7 Millionen Euro). Hochschule Osnabrück: 12,9 Millionen Euro (Angabe verausgabte Drittmittel wird nicht vorgehalten). 9. Wie hoch waren die für die Hochschulen verfügbaren Mittel insgesamt (bitte die Mittel aus dem Stiftungsvermögen aus Sicht des Landes und aus Sicht der Stiftungshochschulen getrennt benennen)? Nach § 56 Abs. 1 Satz 1 NHG besteht das Grundstockvermögen aus den in der Verordnung nach § 55 Abs. 1 Satz 4 NHG aufgeführten Grundstücken und sonstigen, diesem ausdrücklich zugeführten Vermögenswerten. Es ist gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 NHG von dem übrigen Stiftungsvermögen getrennt zu halten und kann durch Zustiftungen des Landes oder Dritter erhöht werden. Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 NHG sind Grundstücke des Grundstockvermögens in ihrem körperlichen Bestand , das sonstige Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu halten. Gemäß § 56 Abs. 3 NHG finanziert die Stiftung die Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere aus 1. der jährlichen Finanzhilfe des Landes, 2. den Erträgen des Stiftungsvermögens und 3. den Spenden und sonstigen Zuwendungen Dritter, soweit diese nicht ausdrücklich dem Grundstockvermögen zugeführt werden sollen. Gemäß § 56 Abs. 4 Satz 1 NHG erhält die Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine jährliche Finanzhilfe (insoweit verweist die Landesregierung auf die Beantwortung zu Frage 2). Der bis zum Ende des Geschäftsjahres nicht verbrauchte Teil der Finanzhilfe wird gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 und 2 NHG für die Dauer von bis zu fünf Jahren in eine Rücklage eingestellt und steht der Stiftung zur Finanzierung ihrer Aufgaben zusätzlich zur Verfügung. Der nach Ablauf von drei Jahren nicht verbrauchte Teil kann dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. Dies vorausgeschickt, wird zur Beantwortung der Frage auf das Zahlenmaterial aus den Jahresabschlüssen der Stiftungshochschulen zurückgegriffen (ohne Sonderposten, wie z. B. Stiftungssonderposten , Sonderposten für Studienbeiträge). Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) - Jahresabschluss zum 31.12.2014: Bilanz - Passiva: A. Eigenkapital davon (I) Stiftungskapital: 1. Grundstockvermögen a) aus nach § 55 Abs. 1 Satz 4 NHG gebildeten Vermögen 349.487.155,28 Euro b) aus Zustiftungen 884.600,00 Euro 2. Kapitalvermögen 74.129.756,81 Euro (davon aus Rücklagen gemäß § 57 Abs. 3 NHG 40.446.217,00 Euro) (III) Gewinnrücklagen 1. Rücklage gemäß § 57 Abs. 3 NHG 47.995.370,88 Euro 2. Sonderrücklage nicht wirtschaftlicher Bereich 10.291.981,63 Euro 3. Sonderrücklage wirtschaftlicher Bereich 4.445.693,09 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 10 4. Nutzungsgebundene Rücklage 22.118.822,75 Euro Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Gesamtertrag (Ziffern 1 bis 7 der GuV) 458.329.011,91 Euro Universitätsmedizin Göttingen - Jahresabschluss zum 31.12.2014: Bilanz - Passiva: A. Eigenkapital davon (I) Stiftungskapital: Grundstockvermögen 249.747.443,95 Euro (III) Kapital des ehemaligen Landesbetriebs 4.956.228,91 Euro (IV) Gewinnrücklagen 45.670.226,55 Euro Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Gesamtertrag (Ziffern 1 bis 11, 14 und 15 der GuV) 651.112.268,36 Euro Tierärztliche Hochschule Hannover- Jahresabschluss zum 31.12.2014: Bilanz - Passiva: A. Eigenkapital davon (I) Stiftungskapital: 1. Grundstockvermögen a) aus nach § 55 Abs. 1 Satz 4 NHG gebildeten Vermögen 96.343.749,79 Euro b) aus Zustiftungen 25.788,81 Euro 2. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 43.878,00 Euro (III) Kapitalrücklage 675.067,25 Euro (IV) Gewinnrücklagen 1. Rücklage gemäß § 57 Abs. 3 NHG 20.363.310,53 Euro 2. Sonderrücklage nicht wirtschaftlicher Bereich 2.366.214,79 Euro 3. Sonderrücklagen wirtschaftlicher Bereich 1.585.219,61 Euro 4. Nutzungsgebundene Rücklage 25.147.850,04 Euro Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Gesamtertrag (Ziffern 1 bis 6 der GuV) 100.945.342,38 Euro Universität Hildesheim – Entwurf Jahresabschluss zum 31.12.2014: Bilanz - Passiva: A. Eigenkapital davon (I) Stiftungskapital: 1. Grundstockvermögen aus nach § 55 Abs. 1 Satz 4 NHG gebildeten Vermögen 15.126.231,45 Euro 2. Zuführungen aus der Rücklage gemäß § 57 Abs. 3 NHG 1.013.960,48 Euro 3. Zustiftungen 425.198,03 Euro (III) Kapitalrücklage 162.546,39 Euro (IV) Gewinnrücklagen 1. Rücklage gemäß § 57 Abs. 3 NHG 400.000,00 Euro 2. Sonderrücklagen nicht wirtschaftlicher Bereich 1.502.570,83 Euro 3. Sonderrücklage wirtschaftlicher Bereich 62.450,43 Euro 4. Nutzungsgebundene Rücklage 9.211.624,27 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 11 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Gesamtertrag (Ziffern 1 bis 6 der GuV) 61.796.730,35 Euro Universität Lüneburg – Entwurf Jahresabschluss zum 31.12.2014): Bilanz - Passiva: A. Eigenkapital davon (I) Stiftungskapital: 89.274.609,77 Euro (III) Gewinnrücklagen 1. Rücklage gemäß § 57 Abs. 3 NHG 19.068.078,35 Euro 2. Sonderrücklage nicht wirtschaftliche Tätigkeit 1.312.548,90 Euro 3. Sonderrücklage wirtschaftliche Tätigkeit nicht ertragssteuerpflichtig 93.025,97 Euro 4. Sonderrücklage wirtschaftliche Tätigkeit Ertragssteuerpflichtig 254.395,84 Euro Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Gesamtertrag (Ziffern 1 bis 7 der GuV) 114.054.140,29 Euro Hochschule Osnabrück: Bilanz - Passiva: A. Eigenkapital davon (I) Stiftungskapital Grundstockvermögen 90.946.256,78 Euro (III) Kapitalrücklage 3.227.467,61 Euro (IV) Gewinnrücklagen 1. Rücklage gemäß § 57 Abs. 3 NHG 473.206,31 Euro 2. Sonderrücklage nicht wirtschaftlicher Bereich 2.263.962,23 Euro 3. Sonderrücklage wirtschaftlicher Bereich 1.146.660,64 Euro 4. Nutzungsgebundene Rücklage 13.519.137,89 Euro Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Gesamtertrag (Ziffern 1 bis 6 der GuV) 131.375.863,73 Euro 10. Wie hat sich an den einzelnen Stiftungshochschulen die Höhe der verfügbaren Mittel in der Lehre, bezogen auf einen Studienplatz, entwickelt? Für die gewünschte Darstellung liegt kein belastbares Zahlenmaterial vor, da die Stiftungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 56 Abs. 4 Satz 1 NHG eine jährliche Finanzhilfe als Globalbudget erhalten, die in den letzten fünf Jahren gestiegen ist: Die Finanzhilfe belief sich im Haushaltsjahr 2009 auf insgesamt 510.076 TEuro: Kapitel Name Zuschüsse für laufende Zwecke TEuro Zuschüsse für Investitionen *) TEuro Summe TEuro 0610 Stiftung Universität Göttingen 200.364 2.094 202.458 0612 Stiftung Universität Göttingen - Universitätsmedizin (UMG) 118.942 9.746 128.688 0621 Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover 51.569 486 52.055 0628 Stiftung Universität Lüneburg **) 55.072 680 55.752 0629 Stiftung Universität Hildesheim 25.650 318 25.968 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 12 0633 Stiftung Hochschule Osnabrück 44.656 499 45.155 Summe 496.253 13.823 510.076 *) inkl. jährlich verteilter NIG-Mittel (Mittel für Natur-, Ingenieur- und Geisteswissenschaften) aus Kapitel 06 08 **) In den Zuschüssen für laufende Zwecke sind im Jahr 2009 rund 4,6 Millionen Euro für den Innovationsinkubator enthalten. Ab dem Jahr 2014 sind hierfür keine Mittel mehr veranschlagt. Die Finanzhilfe belief sich im Haushaltsjahr 2014 auf insgesamt 568.416 TEuro: Kapitel Name Zuschüsse für laufende Zwecke TEuro Zuschüsse für Investitionen *) TEuro Summe TEuro 0610 Stiftung Universität Göttingen 226.672 1.966 228.638 0612 Stiftung Universität Göttingen - Universitätsmedizin (UMG) 133.575 14.946 148.521 0621 Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover 55.980 509 56.489 0628 Stiftung Universität Lüneburg 53.676 471 54.147 0629 Stiftung Universität Hildesheim 28.617 363 28.980 0633 Stiftung Hochschule Osnabrück 51.047 594 51.641 Summe 549.567 18.849 568.416 *) inkl. jährlich verteilter NIG-Mittel (Mittel für Natur-, Ingenieur- und Geisteswissenschaften) aus Kapitel 06 08 sowie einmaliger zus. Investitionsmittel für die UMG i. H. v. 5.200 TEuro Es erfolgt keine Differenzierung nach den verschiedenen Aufgaben. Die Darstellung von Erträgen aus Studienbeiträgen resp. Studienqualitätsmitteln sowie aus Hochschulpaktmitteln würde bei Darstellung einer Relation bezogen auf einen Studienplatz ein „schiefes Bild“ vermitteln. 11. Wie hat sich das Betreuungsverhältnis für Studierende an den einzelnen Stiftungshochschulen entwickelt, und wie ist die Prognose bis 2017? Bezüglich der Betreuungsrelationen sind keine Auffälligkeiten bei den Stiftungshochschulen zu verzeichnen . In der beigefügten Anlage 2 sind für den Zeitraum vom WS 2000/2001 bis zum WS 2013/2014 die Betreuungsrelationen der einzelnen Hochschulen (Tabelle 3) als Quotient aus der Zahl der Studierenden (Tabelle 1) und dem hauptamtlich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal (Tabelle 2) angegeben. Dabei sind zur besseren Interpretierbarkeit bei Brüchen in den Zeitreihen die Hochschulen EmdenLeer und Wilhelmshaven-Oldenburg-Elsfleth zusammen ausgewiesen, da sie aus der Defusion der Hochschule Oldenburg-Ostfriesland-Wilhelmshaven entstanden sind. Ebenso sind die Evangelische FH Hannover und die Hochschule Hannover gemeinsam ausgewiesen, da die Evangelische FH Hannover im Jahr 2007 in der Hochschule Hannover aufgegangen ist. Die Einzelwerte sind der Vollständigkeit halber ebenfalls nachrichtlich dargestellt. 12. Wie hat sich die Höhe der verfügbaren Mittel in Bezug auf die Forschung entwickelt, und wie schlüsseln sich die Mittel auf? Für die gewünschte Darstellung liegt hinsichtlich der staatlichen Mittel kein belastbares Zahlenmaterial vor, da die Stiftungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 56 Abs. 4 Satz 1 NHG eine jährliche Finanzhilfe als Globalbudget erhalten. Insofern erfolgt keine Differenzierung nach den verschiedenen Aufgaben. Die nachfolgenden Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung haben Informationen über die speziell für die Forschung eingeworbenen Drittmittelerträge übermittelt: Aus technischen Gründen (Umfang, Lesbarkeit) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 13 Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin): Jahr 2012: 100,7 Millionen Euro Jahr 2013: 95,9 Millionen Euro Jahr 2014: 95,2 Millionen Euro Tierärztliche Hochschule Hannover: Jahr 2012: 13,7 Millionen Euro Jahr 2013: 13,8 Millionen Euro Jahr 2014: 12,1 Millionen Euro Universität Lüneburg (für die Forschung verausgabte Drittmittel): Jahr 2012: 20,7 Millionen Euro Jahr 2013: 23,7 Millionen Euro Jahr 2014: 24,9 Millionen Euro Hochschule Osnabrück: Jahr 2012: 10,5 Millionen Euro Jahr 2013: 11,0 Millionen Euro Jahr 2014: 12,9 Millionen Euro Universität Hildesheim: Jahr 2012: 4,9 Millionen Euro Jahr 2013: 4,2 Millionen Euro Jahr 2014: 6,1 Millionen Euro 13. Wie hat sich die finanzielle Situation, bezogen auf a) den Gebäudebestand, b) den Gebäudeneubau , c) den Gebäudeerhalt, d) die Hörsäle, e) die gerätetechnische Ausstattung , f) die Labore und g) die Laborausstattung, entwickelt? Die Hochschulen wurden gebeten, die Frage grundsätzlich bezogen auf die IST-Ausgaben der Jahre 2012 bis 2014 für folgende Zwecke zu beantworten: a) Gebäudesanierung (GNUE 4 und KNUE 5 ), b) Neubau (GNUE und KNUE), c) Bauunterhalt, d) Davon GNUE/KNUE/BU an Hörsälen, e) Beschaffung von Geräten (GG 6 und Kleingeräte), f) Beschaffung von Laborausstattung. Eine diesbezügliche einheitliche Darstellung konnte nicht von allen Hochschulen übermittelt werden (s. nachstehende Ausführungen). Zur Vermeidung von erheblichem zusätzlichem Arbeitsaufwand wurde auf die Durchführung einer manuellen Erhebung verzichtet. Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin): Die Beantwortung dieser Frage kann nur auf der Basis der im Rechnungswesen für die jeweiligen Jahre gebuchten und dort in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Daten erfolgen. Die Unterscheidung bei den Gebäuden erfolgt nach aktivierungsfähig und nichtaktivierungsfähig (Bauunterhalt ). Die Auswertung der relevanten Sachkonten lässt keine Unterscheidung nach einzelnen Gebäudeteilen zu (Angabe zu d) kann daher nicht erfolgen). 4 Große Neu-, Umbau- und Erweiterungsbauten 5 Kleine Neu-, Umbau- und Erweiterungsbauten 6 Großgeräte Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 14 2012 in TEuro 2013 in TEuro 2014 in TEuro zu a) und b) Zugänge zu Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.271 6.677 693 zu f). Zugänge Labor- und Werkstattausrüstung 7.208 6.515 6.694 zu c) Bauunterhalt 12.957 10.056 11.610 zu e). Geräte (Groß- und Kleingeräte) 11.268 7.571 8.013 Universitätsmedizin Göttingen: 2012 in TEuro 2013 in TEuro 2014 in TEuro a) Gebäudesanierung (GNUE und KNUE) 4.900 5.100 2.400 b) Neubau (GNUE und KNUE) 2.800 1.500 9.900 c) Bauunterhalt 13.600 15.400 17.600 d) Davon GNUE/ KNUE/ BU an Hörsälen und sonst. Lehr- und Unterrichtsräumen 700 800 600 e) Beschaffung von Geräten (GG und Kleingeräte) 21.100 25.000 28.300 f) Davon Beschaffung von Laborausstattung 6.600 9.400 8.100 Labore (Laborbedarf) 17.800 17.800 18.600 Tierärztliche Hochschule Hannover: 2012 in TEuro 2013 in TEuro 2014 in TEuro a) Gebäudesanierung (GNUE und KNUE) 847 734 212 b) Neubau (GNUE und KNUE) 5.779 11.930 15.089 c) Bauunterhalt 1.796 1.656 2.663 d) Davon GNUE/ KNUE/ BU an Hörsälen k. A*. k. A*. k. A*. e) Beschaffung von Geräten (GG und Kleingeräte) 1.139 1.287 1.769 f) Beschaffung von Laborausstattung 1.662 2.021 1.769 *Eine Aufschlüsselung der Mittel erfolgt nicht. Universität Hildesheim: 2012 in TEuro 2013 in TEuro 2014 in TEuro a) Gebäudesanierung (GNUE und KNUE)/Bauunterhalt * 3.248 2.066 1.811 b) Neubau (GNUE und KNUE) 473 2.927 6.842 c) Bauunterhalt * d) Davon GNUE/ KNUE/ BU an Hörsälen** e) Beschaffung von Geräten (GG und Kleingeräte) 1.030 1.003 906 f) Beschaffung von Laborausstattung *** * Aufgrund von Schwierigkeiten bei der eindeutigen Zuordnung einzelner Maßnahmen in die Kategorien „Gebäudesanierung“ oder „Bauunterhalt“ verzichtet die Hochschule auf eine separate Ausweisung. ** Eine Aufschlüsselung der Mittel erfolgt nicht. *** Aufgrund des Profils mit einer Konzentration auf ausgewählte Wissenschaftsbereiche der Bildungswissenschaften und Kulturwissenschaften stellen Labore und Laborausstattung keine relevante Größe dar und werden nicht separat erfasst. Universität Lüneburg: 2012 in TEuro 2013 in TEuro 2014 in TEuro a) Gebäudesanierung (GNUE und KNUE) 1.520 5.764 1.256 b) Neubau (GNUE und KNUE) 5.761 6.760 9.368 c) Bauunterhalt 994 523 672 d) Davon GNUE/ KNUE/ BU an Hörsälen k. A*. k. A*. k. A*. e) Beschaffung von Geräten (GG und Kleingeräte) 2.226 2.516 2.946 f) Beschaffung von Laborausstattung 576 267 62 * Eine Aufschlüsselung der Mittel erfolgt nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 15 Hochschule Osnabrück: 2012 in TEuro 2013 in TEuro 2014 in TEuro a) Gebäudesanierung (GNUE und KNUE) 735 597 831 b) Neubau (GNUE und KNUE) 33.000 16.000 8.000 c) Bauunterhalt 3.000 2.901 2695 d) Davon GNUE/ KNUE/ BU an Hörsälen k. A*. k. A*. k. A*. e) Beschaffung von Geräten (GG und Kleingeräte) 1.703 1.954 1.910 f) Beschaffung von Laborausstattung 555 791 589 * Eine Aufschlüsselung der Mittel erfolgt nicht. Diese Angaben lassen sich nur mit hohem Arbeitsaufwand differenzieren . 14. Welche Investitionsbedarfe sind nicht ausfinanziert bzw. mussten zurückgestellt werden , und welche Folgen hatte dies? Die Investitionsbedarfe der Stiftungshochschulen werden laufend aus den Investitionstiteln des Kapitels 06 04 im Einzelplan des MWK gedeckt. In den vergangenen HH-Jahren sind dafür in 2012 rund 48 Millionen Euro, in 2013 rund 60 Millionen Euro und in 2014 rund 49 Millionen Euro verausgabt worden. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur stellt daneben mit einem neuen Programm HPINVEST rund 115 Millionen Euro für Sanierungen an den Hochschulen zur Verfügung. HP-INVEST ist auf die Sanierung bestehender Studiums- und Lehrgebäude ausgerichtet. Es findet ergänzend zu den regulären Bauvorhaben an den Hochschulen statt, ist als einmalige Maßnahme geplant und speist sich aus Mitteln des Hochschulpaktes. Finanziert werden daraus vorwiegend kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Dazu gehören insbesondere die Sanierung von Hörsälen, Fassaden, Werkstätten und Sportanlagen. 15. Wie stellt sich die Mittelausstattung der UMG und MHH im Vergleich dar, und welche Kennzahlen werden zum Vergleich - auch im Hinblick auf Qualität - zugrunde gelegt? 16. Wie haben sich die verfügbaren Mittel von UMG und MHH in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Im Folgenden wird die Mittelausstattung (aus dem Hochschulkapitel) der beiden Hochschulkliniken im Vergleich über die letzten zehn Jahre dargestellt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 16 Nachfolgende Kennzahlen werden zur vergleichenden Betrachtung der Hochschulkliniken herangezogen : Diese spiegeln insbesondere das Verhältnis der Finanzierungsanteile des Hochschulbetriebes zueinander wieder sowie wesentliche Aufwandsquoten. Bezeichnung UMG MHH H1 Landesfinanzierte Erträge zu Gesamtertrag (ohne Sondermittel) 23,64 21,1 H2 Erträge aus Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren zu Gesamtertrag 0,31 0,2 H3 Erträge aus Drittmitteln zu Gesamtertrag 9,05 9,4 H4 Anteil DFG-Ertrag zu Drittmittelertrag 47,15 44,2 H5 Ertrag aus Sondermitteln zu Gesamtertrag 2,46 4,5 H6 Personalaufwand am Gesamtaufwand 54,76 50,6 H7 Sachaufwand am Gesamtaufwand 39,78 46,8 H8 Abschreibungsaufwand am Gesamtaufwand 5,39 2,6 Kennzahlen aus dem Jahr 2013 (Angaben in Prozent) 17. Wie hat sich der Gebäudebestand von MHH und UMG entwickelt? Welche Investitionen waren damit verbunden? Wie wurden diese Investitionen finanziert? Zum Stichtag 01.01.2012 verfügte die MHH über 228.592,60 qm NF 1-6 und die UMG über 196.819,41 qm NF 1-6. Zum Stichtag 01.01.2015 betrug der Flächenbestand an der MHH 228.387,98 qm NF 1-6 sowie an der UMG 198.831,94 qm NF 1-6. Bei der Entwicklung des Gebäudebestandes in den Jahren 2012 bis 2014 ist für die MHH von einer Flächenreduzierung von 204,62 qm NF 1-6 auszugehen. In diesem Zeitraum wurde die Liegenschaft Dermatologie in Linden abgegeben. Hinzu kamen die Neubauten „2. Erweiterung Tierlabor“ mit Gesamtkosten von 25,015 Millionen Euro und Neubau „Ambulanzgebäude für Dermatologie und Urologie“ mit Gesamtkosten von 22,042 Millionen Euro, jeweils finanziert aus Landesmitteln des Kapitels 06 04 TGr. 70-72. Bei der UMG ist ein Flächenzuwachs von 2.012,53 qm NF 1-6 zu verzeichnen. Dieser resultiert aus dem Ankauf der Hainbergklinik sowie der Errichtung eines MRT-Gebäudes für rund 4 Millionen Euro . 18. Wie hat sich die Mittelausstattung der UMG aus Stiftungsvermögen konkret entwickelt, und wie wird diese Entwicklung begründet? Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung? Welche aufgeschobenen Investitionen für Gebäude und Ausstattung sind damit verbunden? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4480 17 Das Grundstockvermögen (Stiftungskapital) der UMG besteht aus den Buchwerten der Grundstücke und Gebäude des ehemaligen Landesbetriebes. Die Verringerung des bereinigten Stiftungskapitals ist das Ergebnis der Verrechnung von Abschreibungen (AfA) auf die im Grundstockvermögen gehaltenen Gebäude. Dem Rückgang des Grundstockvermögens wird insbesondere entgegengewirkt durch umfangreiche Bauinvestitionen an der UMG, die unter dem Begriff Generalentwicklungsplanung (GEP) zusammengefasst werden. Aktuell wird die Realisierung des Bauabschnitts 1a vorbereitet, welche im Wesentlichen den Bau eines neuen Bettenhauses beinhaltet. Hierfür sind 138 Millionen Euro im Haushalt angesetzt. In die Mittelfristige Planung 2014 bis 2018 wurden weitere 9 Millionen Euro aufgenommen für die Planungskosten des Bauabschnitts 1b, die den Neubau eines Operationszentrums in einer Größenordnung von rund 90 Millionen Euro vorsieht. Weitere Baustufen sollen folgen. Zudem werden Zuschüsse für Investitionen gewährt, um die bauliche Unterhaltung und die Verbesserung der Substanz zu unterstützen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch die geschilderten großen Baumaßnahmen nur die nötigsten Mittel für die Bauunterhaltung und Substanzverbesserung aufgewendet werden, da es nicht sinnvoll ist, in ältere Bereiche der UMG erhebliche Finanzmittel zur Bauunterhaltung zu investieren, wenn diese im Rahmen der GEP neu errichtet werden sollen. (Ausgegeben am 28.10.2015) Datum Einrichtung Abteilung Gesamtzuweisung Förderprogramm 17.02.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts Forschung 65+ Die Niedersachsenprofessur Fortsetzung 160.000,00 € Programme und Ausschreibungen 21.03.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts Forschung 65+ Die Niedersachsenprofessur Fortsetzung 160.000,00 € Programme und Ausschreibungen 14.05.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts 35.500,00 € Drittmitteleinwerbung 17.09.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts / Hebrew Nds.-isr. Gemeinschaftsvorhaben: pauschale Vormerkung 50.200,00 € Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben 01.12.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts International Max Planck Research School for Physics of Biological and Complex 180.000,00 € Programme und Ausschreibungen 01.12.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts / Technion Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben Restrate Antragsrunde 2014 300.000,00 € Programme und Ausschreibungen 01.12.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts / The Open Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben Restrate Antragsrunde 2014 296.600,00 € Programme und Ausschreibungen 01.12.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts / Weizman Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben Restrate Antragsrunde 2014 300.000,00 € Programme und Ausschreibungen 09.12.2014 Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts W3-Professur für Organische und Biomolekulare Chemie 300.000,00 € Holen & Halten 1.782.300,00 € 08.01.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Pädiatrie II mit Schwerpunkt Neuropädiatrie 875.000,00 € Holen & Halten 14.01.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Abt. Kardiologie und Pneumologie 500.000,00 € Drittmitteleinwerbung 12.05.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung pauschale Vormerkung für nds.-isr. Gemeinschaftsvorhaben 2013 45.000,00 € Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben Universität Göttingen Universität Göttingen Universitätsmedizin Seite 1 Anlage 1 Datum Einrichtung Abteilung Gesamtzuweisung Förderprogramm 30.06.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung W3-Professur für Gastroenterologie II 890.573,00 € Holen & Halten 30.06.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung W3-Professur für Translationale Krebsforschung solider Tumoren in der 475.800,00 € Holen & Halten 30.06.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie 325.000,00 € Holen & Halten 23.07.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie 223.000,00 € Holen & Halten 01.12.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben Restrate Antragsrunde 2014 300.000,00 € Programme und Ausschreibungen 01.12.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Nds.-israelische Gemeinschaftsvorhaben Restrate Antragsrunde 2014 298.500,00 € Programme und Ausschreibungen 08.12.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.185.500,00 € Holen & Halten 08.12.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung Deutsches Zentrum für Herz-KreislaufErkrankungen Standort Göttingen 548.000,00 € Holen & Halten 09.12.2014 Universität Göttingen Universitätsmedizin Stiftung W3-Professur in der Abteilung für Neuroimmunologie 420.000,00 € Holen & Halten 6.086.373,00 € 23.04.2014 Universität Hildesheim Stiftung Öffentlichen Rechts Forschungsverbund Frühkindliche Bildung und Entwicklung 49.000,00 € Forschungsverbünde und -schwerpunkte 49.000,00 € 23.01.2014 Hochschule Osnabrück Stiftung Öffentlichen Rechts Forschungsprofessuren an Fachhochschulen Fortsetzung 300.000,00 € Holen & Halten Universität Hildesheim Hochschule Osnabrück Seite 2 Datum Einrichtung Abteilung Gesamtzuweisung Förderprogramm 24.01.2014 Hochschule Osnabrück Stiftung Öffentlichen Rechts Forschungsprofessuren an Fachhochschulen Fortsetzung 298.600,00 € Holen & Halten 24.01.2014 Hochschule Osnabrück Stiftung Öffentlichen Rechts Forschungsprofessuren an Fachhochschulen Fortsetzung 300.000,00 € Holen & Halten 30.06.2014 Hochschule Osnabrück Stiftung Öffentlichen Rechts Forschungsinstitut Energiewirtschaft Energierecht 962.000,00 € Forschungsverbünde und -schwerpunkte 1.860.600,00 € Summe: 9.778.273,00 € Seite 3 Tabelle 1: Studierende WS 2000/01 WS 2001/02 WS 2002/03 WS 2003/04 WS 2004/05 WS 2005/06 WS 2006/07 WS 2007/08 WS 2008/09 WS 2009/10 WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 Hochschulen Namen U Oldenburg 10849 11476 11735 11220 11293 10569 10115 8309 8311 9307 9929 10786 11406 12100 U Osnabrück 9816 10544 11306 10678 10739 10575 10183 9325 9736 9990 10347 11034 11260 11791 U Vechta 1708 1769 1979 2223 2697 3061 3496 3348 3418 3240 3130 3245 3599 4029 U Hildesheim 3618 3748 3813 3674 3970 4114 4208 4455 4570 5075 5345 5715 6048 6369 U Lüneburg 6710 6913 7106 6748 6818 10571 9976 8845 8020 7116 6687 7138 7749 8170 U Göttingen 22347 22574 23182 23011 23465 23675 23223 22965 23129 23263 23616 24573 25630 26586 TU Braunschweig 13538 14166 14450 13501 13444 12854 12310 12017 12683 13379 14108 15204 16304 17194 TU Clausthal 2609 2761 2736 2717 2771 2954 2922 3012 3124 3178 3481 4004 4249 4534 U Hannover 26318 26241 26379 24152 23769 23000 21575 20233 19943 19934 20152 21621 22392 23135 Medizinische H Hannover 3341 3228 3020 3208 3248 3106 3006 2864 2844 3001 3057 3134 3256 3278 Tierärztliche H Hannover 1700 1718 1900 1893 2048 2020 2094 2222 2319 2372 2422 2484 2459 2413 HMTMH 1041 1113 1159 1131 1173 1093 1116 1121 1190 1273 1283 1269 1287 1347 HBK 1065 1170 1281 1217 1222 1213 1201 1137 1104 1138 1145 1121 1065 1091 Summe 104660 107421 110046 105373 106657 108805 105425 99853 100391 102266 104702 111328 116704 122037 OOW (einschl. Nachfolge) 7458 8025 8683 9060 9801 9958 9801 9241 9551 9335 9838 10432 10747 11016 H Braunschweig-Wolfenbüttel 5352 5951 6421 6989 7108 7099 6670 6705 7163 7841 8819 10181 11042 11673 HS Han (bis 06/07 zzgl. Ev. FH) 6689 6844 7183 7393 7380 7226 6821 6472 6521 6666 7055 7768 8393 8914 H Hildesheim/Holzminden/Göttingen 5205 5526 5681 5745 5740 6089 5536 4909 4779 4796 4918 5133 5193 5271 FH Nordostniedersachsen 3798 4031 4180 4281 4271 - - - - - - - - - H Osnabrück 6033 6621 7024 7317 7601 7780 7421 7409 8066 8631 9661 10535 11434 12262 Summe 34535 36998 39172 40785 41901 38152 36249 34736 36080 37269 40291 44049 46809 49136 nachrichtlich H Wilhelmshaven-Oldenburg-Elsfleth - - - - - - - - - 5823 5971 6192 6424 6648 H Emden-Leer - - - - - - - - - 3512 3867 4240 4323 4368 H Hannover (FH) 5386 5528 5838 5979 5948 5813 5490 6472 6521 6666 7055 7768 8393 8914 Evang. FH Hannover 1303 1316 1345 1414 1432 1413 1331 0 0 0 0 0 0 0 Studierende Anlage 2 Tabelle 2: Hauptamtlich tätiges wiss. und künstl. Personal 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Hochschulen Namen U Oldenburg 773 803 842 774 801 795 833 920 945 998 1082 1161 1196 1272 U Osnabrück 683 667 684 697 676 718 752 808 847 867 868 928 946 952 U Vechta 124 119 129 128 123 128 147 179 183 221 233 228 206 230 U Hildesheim 234 187 196 195 195 198 219 268 323 359 402 427 423 461 U Lüneburg 252 255 275 257 270 449 426 451 437 456 503 598 717 747 U Göttingen 2975 2998 3088 3028 2987 3117 3083 3074 3230 3454 3725 3979 4233 4360 TU Braunschweig 1527 1535 1641 1603 1537 1530 1574 1644 1746 1890 1962 1959 1987 2092 TU Clausthal 441 457 474 442 478 491 505 522 553 582 618 624 628 657 U Hannover 2207 1957 2089 2096 1996 1974 2025 2040 2198 2424 2529 2523 2602 2698 Medizinische H Hannover 1436 1491 1141 1559 1328 1256 1185 1849 1900 2047 2105 2211 2191 2231 Tierärztliche H Hannover 312 293 282 318 324 324 337 346 379 376 360 393 384 390 HMTMH 126 164 162 158 154 149 144 148 153 145 143 150 155 162 HBK 67 65 69 69 75 66 73 75 82 98 101 98 96 101 Summe 11157 10991 11072 11324 10944 11195 11303 12324 12976 13917 14631 15279 15764 16353 OOW (einschl. Nachfolge) 334 528 549 570 554 560 565 570 572 585 601 591 647 633 H Braunschweig-Wolfenbüttel 222 221 222 212 206 202 203 208 225 248 276 304 330 344 HS Han (einschl. Ev. FH) 273 287 284 281 278 268 286 257 269 310 361 409 419 433 H Hildesheim/Holzminden/Göttingen 189 186 189 190 186 273 262 255 271 288 278 325 331 338 FH Nordostniedersachsen 193 211 219 227 211 - - - - - - - - - H Osnabrück 226 226 228 229 218 223 234 264 276 308 330 353 381 389 Summe 1437 1659 1691 1709 1653 1526 1550 1554 1613 1739 1846 1982 2108 2137 nachrichtlich H Wilhelmshaven-Oldenburg-Elsfleth - - - - - - - - - 348 358 341 375 372 H Emden-Leer - - - - - - - - - 237 243 250 272 261 H Hannover (FH) 218 229 229 222 221 225 228 257 269 310 361 409 419 433 Evang. FH Hannover 55 58 55 59 57 43 58 0 0 0 0 0 0 0 Wiss. und künstl. Personal (hauptamtlich) Tabelle 3: Betreuungsrelation WS 2000/01 WS 2001/02 WS 2002/03 WS 2003/04 WS 2004/05 WS 2005/06 WS 2006/07 WS 2007/08 WS 2008/09 WS 2009/10 WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 Hochschulen Namen U Oldenburg 14,0 14,3 13,9 14,5 14,1 13,3 12,1 9,0 8,8 9,3 9,2 9,3 9,5 9,5 U Osnabrück 14,4 15,8 16,5 15,3 15,9 14,7 13,5 11,5 11,5 11,5 11,9 11,9 11,9 12,4 U Vechta 13,8 14,9 15,3 17,4 21,9 23,9 23,8 18,7 18,7 14,7 13,4 14,2 17,5 17,5 U Hildesheim 15,5 20,0 19,5 18,8 20,4 20,8 19,2 16,6 14,1 14,1 13,3 13,4 14,3 13,8 U Lüneburg 26,6 27,1 25,8 26,3 25,3 23,5 23,4 19,6 18,4 15,6 13,3 11,9 10,8 10,9 U Göttingen 7,5 7,5 7,5 7,6 7,9 7,6 7,5 7,5 7,2 6,7 6,3 6,2 6,1 6,1 TU Braunschweig 8,9 9,2 8,8 8,4 8,7 8,4 7,8 7,3 7,3 7,1 7,2 7,8 8,2 8,2 TU Clausthal 5,9 6,0 5,8 6,1 5,8 6,0 5,8 5,8 5,6 5,5 5,6 6,4 6,8 6,9 U Hannover 11,9 13,4 12,6 11,5 11,9 11,7 10,7 9,9 9,1 8,2 8,0 8,6 8,6 8,6 Medizinische H Hannover 2,3 2,2 2,6 2,1 2,4 2,5 2,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,4 1,5 1,5 Tierärztliche H Hannover 5,4 5,9 6,7 6,0 6,3 6,2 6,2 6,4 6,1 6,3 6,7 6,3 6,4 6,2 HMTMH 8,3 6,8 7,2 7,2 7,6 7,3 7,8 7,6 7,8 8,8 9,0 8,5 8,3 8,3 HBK 15,9 18,0 18,6 17,6 16,3 18,4 16,5 15,2 13,5 11,6 11,3 11,4 11,1 10,8 Summe 9,4 9,8 9,9 9,3 9,7 9,7 9,3 8,1 7,7 7,3 7,2 7,3 7,4 7,5 OOW (ab 2009: E/L, WOE zusammen) 22,3 15,2 15,8 15,9 17,7 17,8 17,3 16,2 16,7 16,0 16,4 17,7 16,6 17,4 H Braunschweig-Wolfenbüttel 24,1 26,9 28,9 33,0 34,5 35,1 32,9 32,2 31,8 31,6 32,0 33,5 33,5 33,9 HS Han (einschl. Ev. FH) 24,5 23,8 25,3 26,3 26,5 27,0 23,8 25,2 24,2 21,5 19,5 19,0 20,0 20,6 HS Hi/Ho/Gö 27,5 29,7 30,1 30,2 30,9 22,3 21,1 19,3 17,6 16,7 17,7 15,8 15,7 15,6 FH Nordostniedersachsen 19,7 19,1 19,1 18,9 20,2 - - - - - - - - - H Osnabrück 26,7 29,3 30,8 32,0 34,9 34,9 31,7 28,1 29,2 28,0 29,3 29,8 30,0 31,5 Summe 24,0 22,3 23,2 23,9 25,3 25,0 23,4 22,4 22,4 21,4 21,8 22,2 22,2 23,0 nachrichtlich H Wilhelmshaven-Oldenburg-Elsfleth - - - - - - - - - 5823 5971 6192 6424 6648 H Emden-Leer - - - - - - - - - 3512 3867 4240 4323 4368 H Hannover (FH) 5386 5528 5838 5979 5948 5813 5490 6472 6521 6666 7055 7768 8393 8914 Evang. FH Hannover 1303 1316 1345 1414 1432 1413 1331 0 0 0 0 0 0 0 Betreuungsrelation / Studierende je wiss. und künstl Personal Drucksache 17/4480 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3871 Finanzierung der Stiftungshochschulen Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Anlage 1 Anlage 2