Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4491 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4296 - European Medical School (EMS) Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 18.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 22.10.2015, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Nach Angaben der Deutschen Ärztekammer hat Niedersachsen die drittniedrigste Ärztedichte in Deutschland, gemessen an Einwohnern je berufstätigem Arzt. Die Anzahl der Studienplatzbewerber ist bedeutend höher, als es Studienplätze gibt. Als erstes Bundesland in Deutschland hat das damals schwarz-gelb regierte Niedersachsen im Jahr 2011 neue Medizinstudienplätze geschaffen: Mit der European Medical School (EMS) wurde die nach neuem Konzept an den Hochschulen in Groningen und Oldenburg ansässige medizinische Fakultät mit zunächst 40 Studienplätzen eingerichtet . Vorbemerkung der Landesregierung Seit der Gründung der European Medical School (EMS) Oldenburg-Groningen und der Einrichtung des Modellstudiengangs Humanmedizin 2012 haben vier Studierendenkohorten an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg das Studium der Humanmedizin aufgenommen. Die ersten immatrikulierten Studierenden sind somit inzwischen im vierten Studienjahr. 1. Wann erfolgt eine Evaluation der EMS, und wer erstellt die Bewertungskriterien? Gemäß § 72 Abs. 13 des Niedersächsischem Hochschulgesetzes (NHG) erfolgt die Evaluation auf Veranlassung des Fachministeriums zum 1. Oktober 2019. Die Bewertungskriterien werden vom Wissenschaftsrat erarbeitet. 2. Wann ist mit dem Ergebnis der Bewertung zu rechnen, und wann können weitere Studienplätze für angehende Mediziner eingerichtet werden? Das Ergebnis der Evaluation wird dem Landtag mit einer Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Studiengangs bis spätestens 30. Juni 2020 vorgelegt. Gemäß § 72 Abs. 13 NHG wird die Studierendenzahl pro Jahr auf 40 Studierende bis zur Entscheidung des Landtags über die Erprobungsphase festgelegt. Der entscheidende limitierende Faktor ist dabei die von der Rijksuniversiteit Groningen und dem Universitair Medisch Centrum Groningen bereitgestellte Kapazität für den obligatorischen Studierendenaustausch. Darüber hinaus befinden sich die medizinischen Departments der Fakultät nach wie vor in einer Aufbauphase, die sich stark auf die Verfügbarkeit von Lehrkapazitäten auswirkt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4491 2 3. Was kostet ein Medizinstudium an der EMS für das Land Niedersachsen im Vergleich zur Medizinischen Hochschule Hannover und zur Universitätsmedizin Göttingen? Zu den abschließenden Kosten für einen Einzelstudienplatz an der EMS können aufgrund der Aufbausituation derzeit keine Angaben gemacht werden. 4. Wie viele Hausärzte sind in die EMS eingebunden, und wie hoch war die Fluktuation bei deren Beteiligung? Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der Nordwest-Region sind über ein Praxennetzwerk für Hospitationen und Praktika ab dem ersten Semester eingebunden. Es haben sich bisher 167 Praxen bei der Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften zur Mitarbeit als Hospitationspraxis gemeldet. Davon sind bereits 104 Praxen für eine oder mehrere (max. fünf) Hospitationen geschult worden. Dadurch gab es bisher 303 Einzel-Schulungen. Viele der Praxen sind Gemeinschaftspraxen und/oder beschäftigen angestellte Ärztinnen und Ärzte, sodass die Zahl der tatsächlich beteiligten Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner und insbesondere die der angestellten Ärztinnen und Ärzte deutlich höher liegt. Sechs Praxen haben bisher ihre Mitarbeit beendet. 5. Wie viele Studienanfänger gab es bisher insgesamt, wie hoch war die Abbrecherquote, wie viele Wechsel gab es aus und in die EMS, wie viele Nachrücker konnten ihr Studium aufnehmen? In den Wintersemestern 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 haben jeweils 40 Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Fachsemester das Studium im Modellstudiengang Humanmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg aufgenommen. Elf Studierende haben nach HIS-Kriterien ihr Studium abgebrochen bzw. haben die Hochschule gewechselt. Zusätzlich haben vier Studierende innerhalb der ersten zwei Studienwochen das Studium aufgegeben , die allesamt aus der Wartezeitquote stammten. Alle frei gewordenen Studienplätze sind nach den Mechanismen der Stiftung Hochschulstart wieder besetzt worden, sodass aktuell insgesamt 160 Studierende eingeschrieben sind. 6. Sind die Patientenfallzahlen für die klinischen Semester so hoch, dass weitere Studierende ihr Medizinstudium an der EMS beginnen könnten? In der European Medical School Oldenburg-Groningen wird ein integrierter Modellstudiengang mit starker Praxis- und Forschungsorientierung ab dem Ersten Semester angeboten. Dementsprechend gibt es keine Unterteilung in Vorklinik und Klinik und somit auch keine separate Zulassung für klinische und vorklinische Semester. Hinsichtlich der Aufnahmekapazitäten gilt die NHG-definierte Kapazitätsobergrenze von 40 Studierenden . 7. Wie viele Krankenhäuser und Kliniken sind bislang eingebunden, und wie viele weitere (welche) könnten eingebunden werden? Der universitätsmedizinische Standort Oldenburg entsteht durch die Zusammenarbeit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg mit den drei Oldenburger Krankenhäusern – dem Klinikum Oldenburg , dem Evangelischen Krankenhaus und dem Pius-Hospital. Darüber hinaus wird eng mit der Karl-Jaspers-Klinik im Bereich Psychiatrie kooperiert. Im Kooperationsmodell der Oldenburger Universitätsmedizin unterstützen Abteilungen der vier Krankenhäuser die Universität in ihrer Aufgabenerfüllung im Bereich der patientenbezogenen Forschung und Lehre und gewähren den Mitgliedern und Angehörigen der Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften Zugang zur vorhandenen Infrastruktur und zu den Patientinnen und Patienten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4491 3 Pläne für eine Ausweitung des Kooperationsmodells auf weitere Krankenhäuser bestehen derzeit nicht. So gilt es zu beachten, dass sich die EMS noch im Aufbau befindet. Hinsichtlich der Anerkennung Akademischer Lehrkrankenhäuser, die vor allem für die Ausbildung im Praktischen Jahr benötigt werden, ist die Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften in einen Auswahl- und Akkreditierungsprozess eingestiegen. Bei der Auswahl der Kooperations- und Lehrkrankenhäuser sind neben der höchstmöglichen Qualifikation der Krankenhäuser auch sinnvolle regionale Zusammenhänge ausschlaggebend. (Ausgegeben am 03.11.2015) Drucksache 17/4491 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4296 European Medical School (EMS) Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur