Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4042 - EU-Förderung 2014 bis 2020 in Niedersachsen - Eine Kette von Missverständnissen und Pannen? (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer, Clemens Große Macke und Uwe Schünemann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 25.10.2015, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten In der 69. Plenarsitzung der 17. Wahlperiode am 16. Juli 2015 hat sich der Landtag im Rahmen einer Dringlichen Anfrage unter dem Titel „EU-Förderung 2014 bis 2020 in Niedersachsen - Eine Kette von Missverständnissen und Pannen?“ mit der EU-Förderung in der laufenden Förderperiode befasst . Die Antworten des Ministerpräsidenten geben Anlass zu Nachfragen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die Vorbereitung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 u. a. mit den Richtlinienaufstellungsverfahren mit einem hohem Maß an Transparenz und der umfassenden Einbeziehung aller relevanten Partner wie der Wirtschafts- und Sozialpartner, der kommunalen Spitzenverbände , der Umweltverbände und weiterer Institutionen ausgestaltet. Diese sind nicht zuletzt über die EU-Begleitausschüsse in diese Verfahren eng eingebunden und umfassend informiert. Um das hohe Arbeitsaufkommen, das mit den Richtlinienaufstellungsverfahren verbunden ist, für diese Partner, die Bewilligungsstellen, den Landesrechnungshof und die Amtsblattstelle beherrschbar zu halten, wurde im Rahmen der Koordination der EU-Förderung durch die Staatskanzlei und die Fachressorts eine Ablaufplanung zu den verschiedenen Förderbereichen entworfen. Dieser Planungsgrundlage folgend lag bereits vor der parlamentarischen Sommerpause 2015 der Großteil der EFRE- und ESF-Förderrichtlinien vor. Insofern erfolgt die Erstellung der EU-Förderrichtlinien durch die Landesregierung weiterhin wie geplant. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit den Partnern daran, die gegenwärtig noch ausstehenden in 2015 fertigzustellen. Zu Förderlücken kommt es nicht, da im Einklang mit den europäischen Vorgaben Restmittel aus den Strukturprogrammen der alten Förderperiode bis zum 31.12.2015 eingesetzt werden können. Sukzessive werden ab dem Jahr 2015 die Programme der alten Förderperiode durch die der neuen abgelöst. Der Übergang zwischen den Förderperioden erfolgt somit fließend. So ist auch sichergestellt , dass Restmittel der Förderperiode 2007 bis 2013 nicht verloren gehen und im Anschluss daran die neu zugewiesenen geringeren EU-Mittel in der Förderperiode 2014 bis 2020 eingesetzt werden. Im Übrigen können für geplante Fördervorhaben auf Antrag und auf der Basis der Richtlinien -Entwürfe Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gewährt werden. Der von den Fragestellern aufgeworfene Begriff „Förderlücke“ insinuiert zudem den Anspruch potenzieller Antragsteller auf eine dauerhafte und somit institutionelle Förderung. Eine solche Form der Förderung sehen die EU-Vorgaben nicht vor. Vielmehr geht es bei der EU-Förderung entweder Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 2 um die Förderung investiver Maßnahmen oder im Sinne von Anschubfinanzierungen darum, eine zeitlich befristete Intervention durch die Unterstützung konkreter Projekte vorzunehmen. 1. Auf die Frage, welche der EU-Förderrichtlinien von regionaler Bedeutung seien, antwortete der Ministerpräsident „Jede Richtlinie habe selbstverständlich auch ihre regionale Bedeutung“. Teilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Klassifizierung der Förderrichtlinien in regional bedeutsame und nicht regional bedeutsame im Sinne der EU-Förderung die Einschätzung des Ministerpräsidenten? Ja. 2. Wenn ja, warum wird dann in der entsprechenden verwaltungsmäßigen Abwicklung zwischen regional bedeutsamen und regional nicht bedeutsamen Förderrichtlinien unterschieden ? Grundsätzlich ist jede Richtlinie für die niedersächsischen Regionen und damit das gesamte Land von Bedeutung. Darüber hinaus sind verschiedene Richtlinien bzw. dahinterstehende Fördermaßnahmen besonders wichtig für die nachhaltige Entwicklung der niedersächsischen Regionen im Sinne der regionalen Landesentwicklung. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurden diese als regional bedeutsam eingestuft. Dabei handelt es sich um Fördermaßnahmen, die zukunftsorientiert an den spezifischen Herausforderungen, Ressourcen und Potenzialen der Regionen ansetzen. Sie unterstützen die strategisch wichtigen Handlungsfelder und Entwicklungsziele für die Regionen und stehen daher in engem Kontext mit der Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategien für die Regionen Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems. Auf diese Weise werden sie einen wirksamen Beitrag für qualitatives Wachstum in den Regionen durch Hebung der regionalen Innovationspotenziale, Stärkung der Wirtschaftskraft, Steigerung der Wertschöpfung und Verbesserung der Lebensqualität, Beschäftigung und Umwelt leisten. 3. Welche Konsequenz hat es, dass eine Richtlinie und damit ein Förderprogramm intern als „regional bedeutsam“ klassifiziert ist (bitte, falls erforderlich, für die einzelnen Richtlinien getrennt aufschlüsseln)? Für die regional bedeutsamen Fördermaßnahmen entsprechend den Ausführungen zu Frage 2 wurden regionalfachliche Bewertungskriterien erstellt, die den besonderen regionalen Anforderungen und der regionalen Bedeutung von Projekten Rechnung tragen und die in den entsprechenden Förderrichtlinien die fachlichen Kriterien der Ressorts ergänzen. Beim EFRE/ESF-Multifonds-OP obliegt die Bewertung der regionalen Bedeutsamkeit grundsätzlich den Ämtern für regionale Landesentwicklung unter Beteiligung der dort eingerichteten kommunalen Steuerungsausschüsse. Bewilligungsstelle ist bei den betreffenden Maßnahmen die NBank. Bei den regional bedeutsamen Fördermaßnahmen des ELER sind die Ämter für regionale Landesentwicklung Bewilligungsbehörde und damit automatisch in Entscheidungen zur Vergabe von Fördermitteln einbezogen. Als regional bedeutsam gelten hier alle Maßnahmen der ZILE-Richtlinie zur Entwicklung der ländlichen Räume sowie die Breitbandförderung in diesen Gebieten und LEADER. Den Ämtern für regionale Landesentwicklung kommt darüber hinaus durch ihre Vor-Ort-Funktion eine herausgehobene Bedeutung zu, weil sie bereits im Vorfeld der Antragstellung frühzeitig Beratungsleistungen erbringen und die Entwicklung von Projekten begleiten und Beiträge zur Koordinierung von Fördermaßnahmen leisten. 4. Wann ist mit der Fertigstellung der Fördergrundsätze zur Förderung der Eingliederung von Jugendlichen in Berufsausbildung/Ausbildung im Verbund zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 3 5. Warum konnten diese Fördergrundsätze nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 6. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 7. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 9. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zur Förderung der Übernahme von Insolvenzauszubildenden zu rechnen? Mit einer Veröffentlichung ist im Oktober 2015 zu rechnen. 10. Warum konnten diese Förderrichtlinien nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 11. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 12. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 11. 13. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 14. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätze zu dem Förderprojekt Inklusion durch Enkulturation zu rechnen? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Enkulturation wurde am 30.09.2015 veröffentlicht (Nds. MBl. Nr. 37/2015, S. 1247). 15. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 4 16. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 17. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 16. 18. Wenn nein, warum nicht? Die Richtlinie ist in Kraft getreten. 19. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zu den Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 20. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 21. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 22. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 21. 23. Wenn nein, warum nicht? Seit dem 01.07.2015 werden Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren auf der Grundlage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gefördert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 24. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zu FIFA zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 25. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 26. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 5 27. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 26. 28. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 29. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zur Förderung Betrieblicher Ressourcen - und Energieeffizienz zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 30. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 31. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 32. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 31. 33. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 34. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zur nachhaltigen Aufwertung des niedersächsischen Kultur- und Naturerbes/Sicherung der biologischen Vielfalt zu rechnen ? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 35. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 36. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 37. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 36. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 6 38. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 39. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zum Niedersächsischen Innovationsförderprogramm zu rechnen? Mit einer Fertigstellung der Richtlinie ist im Jahr 2015 zu rechnen. 40. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 41. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 42. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 41. 43. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 44. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinie Innovationsnetzwerke zu rechnen? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Innovationsnetzwerke wurde am 23.09.2015 veröffentlicht (Nds. MBl. Nr. 36/2015, S. 1219). 45. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 46. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 47. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 46. 48. Wenn nein, warum nicht? Die Richtlinie ist in Kraft getreten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 7 49. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zur Breitbandanbindung von Gewerbegebieten zu rechnen? Mit einer Fertigstellung der Richtlinie ist im Jahr 2015 zu rechnen. 50. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 51. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 52. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 51. 53. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 54. Wann ist mit der Fertigstellung der Fördergrundsätze zugunsten wirtschaftsnaher außenuniversitärer Forschungsinstitute zu rechnen? Die Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur im Geschäftsbereich des MW wurden am 16.09.2015 veröffentlicht (Nds. MBl. Nr. 35/2015, S. 1196). 55. Warum konnten diese Fördergrundsätze nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 56. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 57. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 56. 58. Wenn nein, warum nicht? Die Fördergrundsätze sind in Kraft getreten. 59. Wann ist mit der Fertigstellung der Fördergrundsätze zugunsten von Technologie- und Gründerzentren zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 8 60. Warum konnten diese Fördergrundsätze nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 61. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 62. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 61. 63. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkungen. 64. Wann ist mit der Fertigstellung der Fördergrundsätze zur Verbesserung des Zugangs zu klimafreundlichen Verkehrsträgern im Güterverkehr zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 65. Warum konnten diese Fördergrundsätze nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht. Siehe Vorbemerkung. 66. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 67. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 66. 68. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 69. Wann ist mit der Fertigstellung der Fördergrundsätze zur Weiterentwicklung der Seehäfen zur Förderung der maritimen Verbundwirtschaft und der Offshorewindenergie zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 70. Warum konnten diese Fördergrundsätze nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 9 71. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 72. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 71. 73. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 74. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zur Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen (Straße, Schiene, Binnenhäfen) zu rechnen? Mit einer Fertigstellung der Richtlinie ist im Jahr 2015 zu rechnen. 75. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 76. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 77. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 76. 78. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 79. Wann ist mit der Fertigstellung der Fördergrundsätze zur Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen (Seehäfen) zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 80. Warum konnten diese Fördergrundsätze nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 81. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 10 82. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 81. 83. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 84. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien zur Verbesserung der StadtUmland -Mobilität zu rechnen? Mit einer Fertigstellung der Richtlinie ist im Jahr 2015 zu rechnen. 85. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 86. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 87. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 86. 88. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 89. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien Öffnung von Hochschulen zu rechnen? Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2015 zu rechnen. 90. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 91. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 92. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 91. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 11 93. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 94. Wann ist mit der Fertigstellung der Förderrichtlinien Innovation durch Hochschulen zu rechnen? Die Förderrichtlinie ist am 19.8.2015 veröffentlicht worden (Nds. MBl. 31/2015 v. 19.08.2015, S. 1048 ff). 95. Warum konnten diese offenbar nicht im ersten Halbjahr 2015 veröffentlicht werden? Siehe Vorbemerkung. 96. Droht eine Förderlücke in diesem Bereich? Nein. 97. Wenn ja, wie groß ist die Förderlücke vermutlich, und wer sind die durch die verspätetet und gegebenenfalls ausbleibende Förderung Betroffenen? Siehe Antwort zu Frage 96. 98. Wenn nein, warum nicht? Die Förderrichtlinie ist in Kraft getreten. 99. Was meint der Ministerpräsident, wenn er in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage ausführt, dass mit einem Kommunalpolitiker, der die EU-Förderung der Landesregierung im Osteroder Kreisblatt vom 15. Juli 2015 kritisiert hatte, „noch die entsprechenden Gespräche geführt werden, damit er sich an dieser Stelle jederzeit gut informiert fühlt“? Die Landesregierung geht davon aus, dass der Fragesteller sich auf das Osterholzer Kreisblatt und nicht auf ein Osteroder Kreisblatt bezieht. Letzteres ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung und die Bewilligungsstellen für die EU-Struktur- und Investitionsfonds informieren die unterschiedlichen potenziellen Antragsteller zielgruppenspezifisch und fortlaufend über die unterschiedlichen Förderangebote im Planungszeitraum 2014 bis 2020. Hierzu zählen beispielsweise die regionalen Auftaktveranstaltungen zur EU-Förderperiode 2014 bis 2020 der Ämter für regionale Landesentwicklung. Die Regionalveranstaltung für den Amtsbezirk Lüneburg fand am 22.07.2015 statt, zu der auch Vertreter des Landkreises Osterholz eingeladen waren. Zudem steht das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg für alle Fragen der regionalen EU-Förderung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. 100. Welche weiteren Maßnahmen zur Entbürokratisierung der EU-Förderung, außer denen, die der Ministerpräsident bereits in der Antwort auf die Dringliche Anfrage aufgeführt hat, plant die Landesregierung in Bezug auf die EU-Förderung, und welche Effekte erhofft sie sich davon? Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe, die nicht mit der Erstellung der EU-Programme und dem Start der EU-Förderung endet. Vor diesem Hintergrund wird auch im Rahmen der Umsetzung der Programme, wenn erste Erfahrungen vorliegen, weiterhin zu prüfen sein, inwieweit weitere Verein- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4496 12 fachungen möglich sind. Konkret werden derzeit Überlegungen angestellt, wie das Modell des Einsatzes von Pauschalen in der Anwendung zu erweitern ist. Die Landesregierung geht davon aus, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung, sowohl Entlastungen bei den Antragstellern als auch bei der Verwaltung nach sich ziehen werden. (Ausgegeben am 03.11.2015) Drucksache 17/4496 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4042 EU-Förderung 2014 bis 2020 in Niedersachsen - Eine Kette von Missverständnissen und Pannen? (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer, Clemens Große Macke und Uwe Schünemann (CDU) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei