Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4056 - Studierende mit Behinderung an Hochschulen in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Gabriela Kohlenberg und Heidemarie Mundlos (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 06.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 22.10.2015, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Dem Deutschen Studentenwerk zufolge haben 7 % der Studierenden an deutschen Hochschulen eine Behinderung, chronische Krankheit oder Teilleistungsstörung wie z. B. Legasthenie, die zu Studienerschwernissen führen. Für viele dieser Studierenden ergeben sich im Studienalltag besondere Herausforderungen. Diese beginnen mit der Suche nach geeignetem Wohnraum und betreffen insbesondere die oft fehlende Barrierefreiheit. Vorbemerkung der Landesregierung Nach § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt wird. Behinderung ist danach keine medizinische Kategorie. Nach Abschnitt 13 der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (www.sozialerhe bung.de) hatten bundesweit 7 % der Studierenden im Sommersemester 2012 eine studienerschwerende Gesundheitsbeeinträchtigung. Zusätzlich zu den Studierenden mit einer studienrelevanten Beeinträchtigung hatten weitere 7 % der Studierenden eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die ohne Folgen für das Studium blieb. Die Erfassung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der 20. Sozialerhebung beruht auf der Selbstauskunft und auf der Sicht der Erfahrungen der Studierenden . Daneben liefert die Studie „Beeinträchtigt Studieren - Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011“ (www.best-umfrage.de), die vom Deutschen Studentenwerk (DSW) im Februar 2012 herausgegeben wurde, Auskunft zu diesem Themenkomplex. Für diese Sondererhebung zur bundesweiten Situation von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit wurden im Sommersemester 2011 knapp 16 000 betroffene Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, die Mitglied der Hochschulrektorenkonferenz ist, befragt . Die Ergebnisse der Umfrage lassen keine Rückschlüsse speziell nur auf Niedersachsen zu mit einer Ausnahme: Die Untersuchung in Bezug auf das Herkunftsbundesland von Studierenden mit Beeinträchtigung und deren Mobilität innerhalb Deutschlands enthält auch entsprechende Angaben über Niedersachsen (Tabelle 1.42 und Tabelle 1.43). Rückschlüsse auf einzelne Hochschulen oder Studiengänge innerhalb von Niedersachsen ermöglichen diese Angaben nicht. Statistische Erhebungen für das Merkmal „Studierende mit Behinderung“ werden an den niedersächsischen Hochschulen nicht durchgeführt. Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten besteht Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 2 keine Auskunftspflicht der Studierenden über Behinderungen, chronische Erkrankungen oder Teilleistungsstörungen wie z. B. Legasthenie. Die Landesregierung verweist hier auch auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 604 „Legastheniker-Förderung an niedersächsischen Hochschulen“ vom 08.05.2014 in der Drs. 17/1548 sowie die o. g. bundesweiten Erhebungen. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen (Lt. Drs. 17/3949) wird die Landesregierung die Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung stärken. Es soll deshalb in § 3 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) folgende Regelung aufgenommen werden: „Zur Wahrnehmung der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bestellt die Hochschule eine Beauftragte oder einen Beauftragten; das Nähere regelt die Grundordnung.“ Studierende mit Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich. Zum Beispiel können Menschen mit Legasthenie mehr Zeit für Prüfungen beantragen. Welcher Nachteilsausgleich in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und richtet sich nach den einschlägigen Ordnungen der Hochschulen. Die Betroffenen sollten und müssen die Initiative ergreifen und das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen und entsprechende spezifische Vereinbarungen treffen. Die jeweiligen Nachteilsreglungen werden umfassend in den Ordnungen der Hochschulen dargestellt . Die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche ist ein zentrales Anliegen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) vom 25. November 2011 (Nds. GVBl. S. 661 ff.). Der Begriff der Barrierefreiheit ist dabei in einem umfassenden Sinn zu sehen und bezieht sich also nicht nur auf die Beseitigung räumlicher Barrieren. Das Gesetz wendet sich an „öffentliche Stellen“, zu denen auch die Hochschulen des Landes und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Stiftungshochschulen gehören. Aktuell wird an einer Novellierung des Gesetzes gearbeitet . Die Hochschulen werden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 NHG um Stellungnahme gebeten. 1. Wie hoch ist der prozentuale und der absolute Anteil von Menschen mit Behinderung an den Hochschulen in Niedersachsen? Die Landesregierung verweist auf die einleitenden Ausführungen. Statistische Erhebungen für das Merkmal „Studierende mit Behinderung“ werden an den niedersächsischen Hochschulen nicht durchgeführt. Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten besteht keine Auskunftspflicht der Studierenden über Behinderungen, chronische Erkrankungen oder Teilleistungsstörungen. Belastbares Datenmaterial steht daher nicht zur Verfügung. Auf Schätzungen wird verzichtet. Auch eine Erhebung der Nachteilsausgleiche wegen Behinderung würde nicht alle Betroffenen erfassen, da bei weitem nicht alle Studierenden, die mit einer Beeinträchtigung studieren, einen Nachteilsausgleich beantragen. Einzelne Hochschulen haben ergänzend Folgendes mitgeteilt: Technische Universität Clausthal: Die Technische Universität Clausthal hat im Juli 2014 eine Umfrage zum Thema „Diversity“ durchgeführt . Darin gaben 5,42 % der befragten Studierenden an, chronisch krank oder behindert zu sein. Universität Hannover: Nach der Erfahrung des Beratungsaufwands sind es vermutlich unter 15 Studierende, die sich als schwerbehindert gezeigt haben oder um Hilfe in besonderen Situationen gebeten haben. Es gibt bei der Zulassung eine Quote für Härtefallanträge, die aber auch für kurzfristig Erkrankte, Personen mit besonderen familiären Voraussetzungen usw. angewendet wird, sodass sich hieraus ebenfalls keine Zahl der Menschen mit Behinderung ermitteln lässt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 3 Medizinische Hochschule Hannover: Von den derzeit 3 297 immatrikulierten Studierenden im Wintersemester 2015/2016 haben neun Studierende eine Behinderung angezeigt (0,27 %). Universität Oldenburg - Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Nur die Studierenden, die beispielsweise bei der Zulassung einen Härtefall beantragen oder für eine Prüfungsleistung einen Nachteilsausgleich beantragen, sind danach bei den jeweiligen zuständigen Stellen bekannt. Die erfassten Daten sind daher einerseits unvollständig (betroffene Studierende sehen z. B. aus unterschiedlichen Gründen von einer Antragsstellung ab) und andererseits können die erfassten Daten im Prüfungsbereich nicht selektiert werden. Härtefallanträge im Prüfungsbereich können statistisch nicht auf Aussagen zur Begründung der Antragstellung zurückgeführt werden. Die Gründe bei diesen Antragstellungen können vielfältig sein und müssen nicht in einer vorliegenden Behinderung oder chronischen Erkrankung liegen. Die hauptamtliche Beraterin für behinderte und chronisch kranke Studierende beim Studentenwerk Oldenburg bestätigt, dass die oben genannte Zahl des DSW auch für die Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Oldenburg zutreffend sein könne. Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK): Kenntnis von Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Teilleistungsstörungen erhält die HBK, wenn Studierende Beratungsstellen aufsuchen oder im Rahmen von Antragstellungen im Immatrikulations- oder Prüfungsamt: a) Antrag Härtefall im Rahmen der Studienplatzbewerbung (§ 8 Hochschul-Vergabeverordnung), b) Antrag auf Nachteilsausgleich (z. B. § 11 Regelungen für Studierende mit Behinderungen in der Bachelorprüfungsordnung), c) Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühren (§ 14 NHG), d) Antrag auf Befreiung von Semestertickets (bei Anspruch der/des Studierenden auf unentgeltliche Beförderung, Regelung in den Verträgen über die Semestertickets), e) Antrag auf Beurlaubung aufgrund Erkrankung. Statistische Erhebungen werden zu den Antragstellungen nicht durchgeführt. Universität Vechta: An der Hochschule geben sich pro Jahrgang zwischen 1 % und 2 % der Studierenden als Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung zu erkennen. Hochschule Emden/Leer: An der Hochschule gibt es ca. 40 bis 50 Studierende (ca. 1 % der Studierendenschaft) mit Behinderung , die einen Anspruch auf Nachteilsausgleich stellen. Tierärztliche Hochschule Hannover: An der Hochschule haben sich derzeit vier Studierende (0,2 % aller Studierenden) als Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung zu erkennen gegeben. Universität Hildesheim: Beim Immatrikulationsamt haben zum Wintersemester 2014/2015 15 Studierende (0,21 % aller Studierenden) ihre Behinderung oder chronische Erkrankung angezeigt, zum Sommersemester 2015 waren es 16 Studierende. Hochschule Osnabrück: An der Hochschule Osnabrück geben 9,5 % der Studierenden an, durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Studium eingeschränkt zu sein. Zu berücksichtigen ist, dass diese Frage insgesamt 1 002 Studierende mit ja oder nein beantwortet haben, was einem Anteil von ca. 7 % aller Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 4 Studierenden der Hochschule Osnabrück entspricht (Innovationszentrum Gender, Diversity und Interkulturalität , QUEST-Studie 2014). Eine hochschulinterne Erhebung, die im Rahmen eines studentischen Projektes im Jahr 2013 entstanden ist, richtete sich ausschließlich an alle Studierenden mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung , die sich studienerschwerend auswirkt. An dieser Erhebung nahmen 188 Studierende teil, was einer Quote von 1,5 % der Studierenden entspricht (Müller I. 2013). 2. Gibt es dabei regionale Schwerpunkte oder Studiengänge, die in besonderer Größenordnung betroffen sind? Statistische Erhebungen werden zu dieser Fragestellung an den niedersächsischen Hochschulen nicht durchgeführt. Einzelne Hochschulen haben ergänzend Folgendes mitgeteilt: Universität Oldenburg: Die Universität Oldenburg kann anhand der gestellten Härtefallanträge bei der Zulassung von Studieninteressierten mitteilen, dass die Antragstellung in den Fächern/Studiengängen Biologie, Germanistik , Geschichte, Mathematik, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften häufiger erfolgt als in anderen Fächern/Studiengängen. Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Dies ist nicht der Fall. Allerdings haben die zuständigen Ansprechpartner aus dem Studienort Elsfleth bisher nur sehr wenige Anfragen. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass für den Studiengang Nautik eine körperliche Fitness notwendig ist. Wahrscheinlich aus ähnlichen Gründen gab es auch bisher nur wenige Anfragen aus dem Bereich Maschinenbau in Wilhelmshaven. Bei allen anderen Fachbereichen ist keine besondere Häufung festzustellen. Tierärztliche Hochschule Hannover - Universität Hildesheim - Hochschule Osnabrück: Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass ein Studiengang in besonderer Weise betroffen ist. 3. Welche Arten von Behinderungen sind festzustellen? Die Landesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 1. Statistische Erhebungen werden zu dieser Fragestellung an den niedersächsischen Hochschulen nicht durchgeführt. Einzelne Hochschulen haben ergänzend Folgendes mitgeteilt: Technische Universität Braunschweig: Die Ratsuchenden, die sich bei der Sozialberatung zum Thema „Studium und Behinderung“ beraten ließen, wiesen unterschiedliche Beeinträchtigungen auf. Darunter waren Betroffene mit chronischen Erkrankungen (z. B. Morbus Crohn, Stoffwechselstörungen, Rheuma), mit psychischen Erkrankungen (Depressionen, Angsterkrankungen), mit Sinnesbeeinträchtigungen (Sehen und Hören ), mit Sprechbeeinträchtigungen, mit Teilleistungsschwächen (z. B. Legasthenie), mit AspergerSyndrom sowie mit Mobilitätseinschränkungen. Einige der Ratsuchenden waren von mehreren Beeinträchtigungen betroffen. Technische Universität Clausthal: Nach der im Juli 2014 durchgeführten Umfrage zum Thema Diversity gab es keine Studierenden mit einer Gehbehinderung oder -einschränkung, 1,45 % der Studierenden hatten eine Sehbehinderung oder -einschränkung, 0,54 % hatten eine Hörbehinderung oder -einschränkung, 2,99 % der Studierenden litten unter einer chronischen Erkrankung und 0,72 % hatten andere Behinderungen oder Einschränkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 5 Universität Hannover - Hochschule für Bildende Künste Braunschweig - Hochschule Hannover - Hochschule Emden/Leer - Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Unterschiedliche Formen der Behinderungen, chronischen Erkrankungen bzw. Teilstörungen. Medizinische Hochschule Hannover: Es handelt sich überwiegend um Bewegungseinschränkungen, gefolgt von Seh- und Hörstörungen. Universität Oldenburg: Anträge werden sowohl für körperliche wie seelische Behinderungen gestellt, z. B. Erkrankung der Augen, Autismus, mobilitätseinschränkende Behinderungen, Depressionen etc. Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover: Derzeit sind nur ein sehbehinderter Student und der mittlerweile in der Öffentlichkeit bekannte Hornist ohne Arme, Felix Klieser, bekannt. Universität Vechta: Körperliche Behinderungen qua Geburt oder Unfall, körperliche Einschränkungen infolge von medizinischen Eingriffen oder als Nebenwirkungen medikamentöser Behandlungen; psychische Beeinträchtigungen , wiederum auch als Nebenwirkungen notwendiger Medikamente z. B. bei Krebstherapien ; Legasthenie und Dyskalkulie. Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen: Körperbehinderungen, Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen, psychische Beeinträchtigungen, Lese-/Rechtschreibschwäche, Asperger-Autismus und Chronische Erkrankungen. Universität Göttingen: Aus Informations- und Beratungsgesprächen sowie verschiedenen Anträgen, die Studierende mit Beeinträchtigung stellen, wird deutlich, dass ein sehr breites Spektrum an Behinderungen, chronischen und psychischen Erkrankungen unter den Studierenden vertreten ist. Tierärztliche Hochschule Hannover: Bewegungseinschränkende Behinderungen und Sehbehinderungen. Universität Hildesheim: Chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Diabetes, Geh-, Seh- und Hörbehinderungen, Lese-/Rechtschreibschwächen, Essstörungen, psychische Störungen, Autoimmunerkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen. Universität Lüneburg: Ausgehend von Erfahrungswerten des Präsidiumsbeauftragten für Studierende mit Behinderungen sind insbesondere folgende Arten von Behinderungen festzustellen: Mobilitätsbeeinträchtigungen, Seh- und Hörbeeinträchtigungen und verschiedene Formen psychischer Beeinträchtigungen. Hochschule Osnabrück: Es wurden Behinderungen, chronische Erkrankungen und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen in zwei Studien erhoben. Dazu gehören: chronische körperliche Krankheit 27,1 %, Allergie, die im Studium zu Einschränkungen führt 7,3 %, Beeinträchtigung des Bewegungsapparates 17,7 %, Beeinträchtigung der akustischen oder visuellen Wahrnehmung 8,3 %, diagnostizierte psychische Erkrankung 16,7 %, diagnostizierte Legasthenie 2,1 %, diagnostizierte AD(H)S (Aufmerksamkeits-Defizit- (Hyperaktivitäts)-Syndrom 10,4 %, Zustand der Erschöpfung, Niedergeschlagenheit 54,2 %, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 6 häufige Kopfschmerzen, Migräne 30,2 %, Angstzustände, Prüfungsangst 32,3 %. (Innovationszentrum Gender, Diversity und Interkulturalität, QUEST-Studie 2014) Die Erhebung aus dem Jahr 2013 hat Behinderungen und chronische Erkrankungen erfasst, mit folgendem Ergebnis: chronisch-somatische Erkrankungen 45,9%, psychische Erkrankungen 29,3%, Mobilitätsbeeinträchtigte 19,1%, Hörbeeinträchtigung 7,6%, Sehbeeinträchtigung 5,7%, Teilleistungsstörungen 5,1%, Sprechbeeinträchtigung 0,6%. (Müller, I. 2013) 4. Wo können sich die angehenden Studierenden mit Behinderung vor Beginn eines Studiums beraten lassen? Überregional bietet das Studentenwerk Deutschland eine ausführliche Homepage und Beratung an. Soweit die angehenden Studierenden mit Behinderung sich über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe informieren möchten, können sie sich an die in § 6 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) genannten Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) wenden. Diese sind nach §§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zur Auskunft und Beratung verpflichtet. Darüber hinaus unterhalten die Rehabilitationsträger „Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation“ (siehe §§ 22 ff. SGB IX), die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen Beratung und Unterstützung anbieten. Darüber hinaus wird auf die nachstehenden Stellungnahmen der niedersächsischen Hochschulen verwiesen. Die Angebote für Studierende mit Behinderung stehen auch Studieninteressierten mit Behinderung zur Verfügung. Technische Universität Braunschweig: Studierenden mit Behinderung stehen unterschiedliche Beratungsangebote zur Verfügung. Hierzu gehören in erster Linie die Sozialberatung durch das Studentenwerk, durch das Referat für Studierende mit Handicap des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA) und das Gleichstellungsbüro . Dort werden sie persönlich und ganzheitlich beraten, wenn es beispielsweise um Fragen zum Nachteilsausgleich oder technische Hilfen geht. Darüber hinaus können natürlich auch die Beratungsangebote für alle Studierenden angesprochen werden, wie die Zentrale Studienberatung, die Studienfinanzierungsberatung, die Psychotherapeutische Beratung, die Studiengangskoordinatorinnen /-koordinatoren und Fachstudienberaterinnen/-berater. Damit sich Studierende barrierefrei in Braunschweig zurechtfinden, wurde ein Behindertenführer der Stadt Braunschweig entwickelt, der online zugänglich ist. Technische Universität Clausthal: Für die Beratung ist die Zentrale Studienberatung der Hochschule zuständig. Universität Hannover: Es gibt an der Hochschule in der zentralen Studienberatung eine Ansprechperson für Studierende mit Handicap, die auch Studieninteressierte berät. Zu Beginn des Wintersemesters findet ein Orientierungstag speziell für diese Zielgruppe statt, es nahmen zum letzten Wintersemester 2014/2015 zehn Personen teil. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 7 Medizinische Hochschule Hannover: Studierende können sich im Studentensekretariat, im Studiendekanat und bei der/dem Behindertenbeauftragten für Studierende informieren. Universität Oldenburg: Die im StudierendenServiceCenter der Universität Oldenburg verortete zentrale Beratungsstelle im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Oldenburg steht allen Studierenden sowie Studieninteressierten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung offen. Die zuständige Mitarbeiterin betreut neben der Universität Oldenburg auch die Hochschule Emden-Leer sowie die Hochschule Wilhelmshaven /Oldenburg/Elsfleth. Daneben gibt es weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Beratungsstellen zu bestimmten Themenbereichen, u. a. bietet der AStA eine Beratungsmöglichkeit an. Eine Aufstellung der Beratungsmöglichkeiten steht zur Verfügung unter: http://www.studentenwerkoldenburg .de/de/beratung/behindertenberatung/downloads/390-vertretungsliste-behindertenbera tung.html. Universität Osnabrück: Studierenden mit Behinderung stehen Hinweise zur Verfügung unter: www.uni-osnabrueck.de/ studieninteressierte/erste_orientierung/studieren_mit_behinderung.html. Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK): Studierende können sich bei dem HBK-Beauftragten für Studierende mit Behinderung und der Studienberatung u. a. auch über weitere Beratungsstellen, z. B. die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks beraten lassen (siehe hierzu Homepage unter http://hbk-bs.de/studium/studium-mit-behin derung/). Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover: Sofern es Beratungsbedarf gibt, wird dieser zunächst in der Akademischen Verwaltung geleistet. Darüber hinaus leistet ein Professor als Beauftragter Hilfestellungen. Studierende der Hochschule werden durch Eignungsprüfungen ausgewählt. Deshalb werden Fragen bereits an dieser Stelle angesprochen . Universität Vechta: Das Präsidium der Universität hat zum Wintersemester 2005/2006 einen Beauftragten für Studierende mit Handicap und chronischen Erkrankungen etabliert. Dieser ist jeweils zu 50 % in der Lehre und im Dienstleistungsbereich tätig. Der Beauftragte ist zentrale Anlaufstelle für beeinträchtigte Studierende und berät Lehrende und Prüfungsausschüsse in Bezug auf erforderliche Nachteilsausgleiche . Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel: Beratung erfolgt bei Bedarf bei der Studienberatung, den Fakultäten oder dem Behindertenbeauftragten , sofern sich betroffene Studierende an die Hochschule wenden. Hochschule Hannover: Studierenden mit Behinderung stehen die Allgemeine Studienberatung des Zentrums für Studium und Weiterbildung, das Projekt „My Study“ und die Fachstudienberatung der Fakultäten sowie die Sozialberatung des Studentenwerks zur Verfügung. Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen: Als Ansprechpartner stehen die Beauftragte für beeinträchtigte Studierende und die Allgemeine Studierendenberatung zur Verfügung. Hochschule Emden/Leer: Die Studierenden können die Beratungsangebote des Studentenwerks Oldenburg und der Zentralen Studienberatung in Anspruch nehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 8 Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Die Hauptamtliche Beratungsstelle des Deutschen Studentenwerks (DSW) steht allen Studierenden sowie Studieninteressierten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Oldenburg offen. Dazu gehören neben der Universität Oldenburg die Hochschule Emden-Leer sowie die Jade Hochschule. Daneben gibt es weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Beratungsstellen zu bestimmten Themenbereichen. Eine Aufstellung dazu steht zum Download in Form einer Vertretungsliste zur Verfügung unter: http://www.studentenwerk-oldenburg.de/de/beratung/behindertenberatung/downloads/390-vertre tungsliste-behindertenberatung.html Zusätzlich gibt es an jedem Studienort der Jade Hochschule Beauftragte für Studierende mit Behinderung , die bei Fragen und Problemen Ansprechpartner sind. Zudem ist die Zentrale Studienberatung an allen Studienorten Ansprechpartner für Studierende. Hier wird Hilfestellung für alle Fragen und Probleme der Studierenden, auch für Studierende mit Behinderung, gegeben. Universität Göttingen: An der Universität Göttingen werden spezifische Beratungsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer/psychischer Erkrankung angeboten. Die Beratungsangebote erstrecken sich neben den individuellen Beratungsterminen und zusätzlichen offenen Sprechstunden sowie daraus resultierenden Folgeaktivitäten auf Informations- und Orientierungsveranstaltungen, Informationen über die Homepage (www.uni-goettingen.de/barrierefrei-studium) sowie mittels Flyer und sonstiger Druckerzeugnisse. Diese Angebote werden durch zahlreiche allgemeine Angebote ergänzt, die allen Studierenden offen stehen. Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bietet im Sozialreferat Beratung für diese Studierendengruppe. Im Wintersemester 2015/2016 wird eine Vertretung von Studierenden mit Beeinträchtigungen beim AStA gegründet. Neben den Hochschulen übernehmen das Studentenwerk Göttingen und sein Dachverband, das Deutsche Studentenwerk, ebenfalls wichtige Funktionen bei der Beratung von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Tierärztliche Hochschule Hannover: Bei den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten, den Studentenwerken , Zentralen Studienberatungsstellen, Arbeitsagenturen, Hochschulstart.de, Hochschulinformationstage , Bildungsmessen und Reha-Messen oder auch Recherche im Internet können Hilfestellungen eingeholt werden. Universität Hildesheim: Zum einen die Zentrale Studienberatung der Universität Hildesheim, zum anderen die Anlaufstelle „HANDICAmPus - Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit“ vom Institut für Psychologie berät betroffene Studierende und Studieninteressierte. Universität Lüneburg: Die Universität Lüneburg versucht durch ein Netzwerk verschiedener Beratungsinstanzen ein möglichst weitreichendes Beratungsangebot für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen jedweder Art zu schaffen. So ist (wie für alle angehenden und immatrikulierten Studierenden ) die Studienberatung eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen . Dort erfolgt eine Erstberatung zu Angeboten der Hochschule, zu Mobilität und Fördermöglichkeiten . Über die Erstberatung hinaus stehen folgende Personen und Instanzen für weitergehende gezielte Beratung zur Verfügung: – der Präsidiumsbeauftragte für Studierende mit Behinderung, – das Frauen- und Gleichstellungsbüro, – die Ombudsperson für Studierende und Lehrende. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 9 Die genannten Beratenden sind in Kenntnis der Unterstützungsangebote der Hochschule und der Begebenheiten auf dem Campus. Zentrale Themen werden speziell durch den Präsidiumsbeauftragten für Studierende mit Behinderungen begleitet, und das Angebot für Studierende wird stetig optimiert. So wurde beispielsweise das Angebot der Medienausleihe um Gerätschaften erweitert, die Studierende mit Beeinträchtigungen in Seh- und Hörleistung unterstützen und die diese mit Vorrecht und für die Dauer ihres Studiums kostenfrei ausleihen können. Der Einsatz in Lehrveranstaltungen zeigt auch ein hohes Maß an Engagement und Verständnis der Mitstudierenden ohne Beeinträchtigung , die selbstverständlich die veränderten Lehr- und Lernbedingungen (z. B. das Sprechen über sprachverstärkende Mikrofone etc.) annehmen und bestmöglich einsetzen. Hochschule Osnabrück: Die Studieninteressierten können sich auf der Homepage der Hochschule zum Thema Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung informieren sowie das im Gleichstellungsbüro der Hochschule verankerte spezifische Beratungsangebot nutzen oder sich an die Beauftragte für die schwerbehinderten Studierenden an der Hochschule wenden. Darüber hinaus können sie bei Fragen zur Studienfachwahl mit der Zentralen Studienberatung in Kontakt treten oder sich bei Fragen zur psychischen Gesundheit an die Psychosoziale Beratungsstelle und an die Sozialberatung des Studentenwerkes wenden. Wer geeigneten (barrierefreien) Wohnraum sucht, findet ebenfalls beim Studentenwerk Osnabrück die richtige Ansprechpartnerin. 5. Welche behindertenspezifischen Fördermöglichkeiten gibt es in Niedersachsen, und wer ist dafür zuständig? Die Landesregierung verweist mit Blick auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs auf die einleitenden Ausführungen. Nach § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) müssen die Hochschulen in staatlicher Verantwortung auf Antrag für einen Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung anstelle von mündlichen Prüfungen und Leistungsfeststellungen Prüfungen und Leistungsfeststellungen in schriftlicher Form durchführen, soweit der Prüfungs- oder Leistungsfeststellungszweck nicht entgegensteht. Zu erwähnen sind ferner die sozialrechtlichen Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, die mit dem SGB IX weiterentwickelt und zusammengefasst worden sind. Sie umfassen ein weites Spektrum an Leistungen zur Teilhabe, für die im gegliederten System der Rehabilitationsträger unterschiedliche Träger zuständig sein können. Auf die Leistungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und der Verordnung nach § 60 SGB XII (Eingliederungshilfe-Verordnung) wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. So nennt § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule als Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger hat hierzu als Arbeitshilfe am 21. September 2012 Empfehlungen herausgegeben, die zu Art und Umfang der Leistungen, differenziert nach Behinderungsart, u. a. die Kosten für Kommunikationsassistenzen , Studienassistenzen, Vorleserinnen und Vorleser, Mitschreibkräfte, Fachtutorinnen und -tutoren, elektronische und technische Hilfsmittel, Lern- und Arbeitsmittel, behinderungsbedingt erhöhte Fahrtkosten und das betreute Wohnen aufführen. Zuständiger Rehabilitationsträger ist hier der Träger der Sozialhilfe. Für bestimmte Hilfsmittel, auf die Studierende angewiesen sind, kann aber auch eine Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkasse gegeben sein. Gemäß § 14 Abs. 2 NHG können die Gebühren und Entgelte nach § 13 NHG auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt hinsichtlich der Langzeitstudiengebühr in der Regel vor bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 NHG). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 10 Bei Studienplatz-Bewerbungsverfahren können in der Härtefallquote Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung oder chronischer Krankheit bevorzugt zum Studium zugelassen werden. 6. Wie muss die Antragstellung erfolgen? Soweit Sozialleistungen beantragt werden sollen, richtet sich die Antragstellung nach § 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I). Danach sind entsprechende Anträge grundsätzlich beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden aber auch von anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen. Soweit eine Befreiung von Gebühren und Entgelten nach § 14 Abs. 2 NHG beantragt werden soll, ist das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 NHG durch eine amtsärztliche Bescheinigung gegenüber der Hochschule nachzuweisen. Die Hochschulen wurden allerdings bereits im Jahr 2010 darüber informiert, dass die grundsätzliche Nachweispflicht durch eine amtsärztliche Bescheinigung nicht für die Studierenden gelten soll, die einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % nachweisen können. Insoweit sollte eine Erleichterung für Antragstellerinnen und Antragsteller erzielt werden: Dass eine Behinderung vorliegt, kann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller leichter und kostengünstiger durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises des Grades der Behinderung von wenigstens 50 % belegen. Die studienzeitverlängernden Auswirkungen und die Höhe der Befreiung haben die Hochschulen im Einzelfall zu bewerten. Bei der Studiengangsbewerbung muss die Anerkennung als Härtefall mitbeantragt und es müssen entsprechende Unterlagen zur Bewerbung hinzugefügt werden. 7. Wie groß sind die zur Verfügung stehenden Etats, und welche Stellen finanzieren die erforderlichen Aufwendungen? Zur Finanzierung der vorgenannten sozialen Leistungen (siehe Ausführungen zu Frage 5) stehen Sozialhilfemittel zur Verfügung. Einen eigenständigen Etat für Studierende mit Behinderung gibt es nicht. 8. Studierende, die vor Studienbeginn bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, klagen immer wieder über mangelnde Fördermöglichkeiten. Was liegt dem zugrunde , und wie können derartige Härten vermieden werden? Die Eingliederungshilfe als „Hochschulhilfe“ (siehe Ausführungen zu Frage 5) dient dem Erwerb eines angemessenen Berufsabschlusses. Wenn ein Berufsabschluss bereits vorliegt, ist grundsätzlich der Sinn und Zweck der Eingliederungshilfe erfüllt. Ausgenommen hiervon ist eine sogenannte mehrstufige Ausbildung. Vor diesem Hintergrund setzt die Vorschrift des § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII eine zeitliche und sachliche Konnexität zwischen dem Erwerb des Hochschulabschlusses bzw. der Berufsausbildung und der Aufnahme des Studiums voraus. Liegt zwischen dem Abschluss einer Berufsausbildung und der Aufnahme des Studiums ein längerer Zeitraum, so ist die erforderliche Konnexität nicht mehr gegeben, es sei denn, dass hierfür krankheits- oder behinderungsbedingte Gründe ursächlich gewesen sind. Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nur für eine Erstausbildung geleistet (sogenannter BAföG-Grundanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG). Die Erstausbildung im Sinne des BAföG setzt sich zusammen aus der weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung und der berufsbildenden Ausbildung, wobei zumindest drei Jahre berufsbildender Ausbildung gefördert werden. Ist eine berufsqualifizierende Ausbildung in weniger als drei Schul- oder Studienjahren abgeschlossen, ist danach der Grundanspruch nach dem BAföG noch nicht ausgeschöpft und es besteht Anspruch auf Förderung einer weiteren (z. B. zweijährigen) Ausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG, auch wenn damit der Dreijahreszeitraum erheblich überschritten wird. Einer Ausbildung gleichgestellt sind dabei verschiedene Studiengangkombinationen, die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 11 erst insgesamt zu einer dem herkömmlichen grundständigen Studiengang vergleichbaren Qualifikation führen. Hierzu gehören insbesondere Bachelor-/Masterstudiengänge. Nachdem der BAföG-Grundanspruch ausgeschöpft ist, kann nur ausnahmsweise für eine einzige weitere Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 7 Abs. 2 BAföG geregelt. Ob eine weitere Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG dem Grunde nach noch förderungsfähig ist, kann auch schon vor Beginn der Ausbildung durch einen Antrag auf Vorabentscheidung geklärt werden. Betriebliche Ausbildungen sowie Ausbildungen an überbetrieblichen Ausbildungsstätten tangieren den BAföG-Grundanspruch nicht, da sie nach dem BAföG nicht gefördert werden können. Dies gilt auch für den begleitenden Berufsschulunterricht. Da die beschriebenen Voraussetzungen des BAföG nicht zwischen Studierenden mit und ohne Behinderung unterscheiden, sind die Belange von Studierenden mit Behinderung nicht unmittelbar berührt . Gleichwohl enthält das BAföG Regelungen, durch die Auszubildende mit Behinderung unterstützt werden, soweit sich diese auf die Ausbildung auswirkt. Beispielsweise kann nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet werden, u. a. wenn sie infolge einer Behinderung überschritten worden ist. Die Förderung wird dann für einen angemessenen Verlängerungszeitraum als Vollzuschuss gezahlt (die sogenannte Normalförderung für Studierende setzt sich ansonsten zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen , das später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird, zusammen). 9. Welche Universitäten bzw. Fachhochschulen sind barrierefrei bzw. führen Projekte zur Erlangung der Barrierefreiheit durch? Technische Universität Braunschweig: Eine Barrierefreiheit ist an der TU Braunschweig weitestgehend vorhanden, ca. 65 % der Gebäude sind mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet. Es wurde zwar kein spezielles Programm zur Herstellung der baulichen Barrierefreiheit aufgelegt, die TU Braunschweig bemüht sich jedoch, jeweils im Rahmen von Berufungs- und Sanierungsmaßnahmen Barrierefreiheit in den betreffenden Bereichen herzustellen. Einige Hörsäle verfügen über eine induktive Höranlage für Hörgeschädigte: Dabei wurde jeweils eine Leiterschleife im Boden verlegt, die an einen speziellen Verstärker angeschlossen ist. Das Audiosignal wird in den Verstärker gegeben. Durch die Leiterschleife wird ein elektromagnetisches Feld erzeugt, welches von geeigneten Hörgeräten ohne Qualitätsverlust empfangen werden kann. Die/der Hörgeschädigte benötigt keine zusätzlichen Geräte (Vorteile: keine Diskriminierung der/des Hörgeschädigten, geringe Wartungskosten für den Betreiber, etc.). Für weitere Hörsäle ist die Ausrüstung mit einer induktiven Höranlage in der Planung. In der Universitätsbibliothek stehen ein PC mit Brailleschrift und ein Vergrößerungsgerät für Bücher zur Verfügung. Das Sportzentrum fördert zudem Sportangebote für Behinderte. Technische Universität Clausthal: Zurzeit läuft ein Projekt zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Universität Hannover: Die Hochschule ist in Neubauten barrierefrei, soweit möglich. Bei den älteren Gebäuden wird bei Umbaumaßnahmen versucht, Barrierefreiheit soweit wie möglich zu erreichen. Medizinische Hochschule Hannover: Die Hochschule ist für Studierende barrierefrei. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 12 Universität Oldenburg: Die Universität Oldenburg ist bereits weitestgehend barrierefrei, zumindest bezogen auf mobilitätsbehinderte Personen. Für Blinde und Sehbehinderte bietet die Universitätsbibliothek einen barrierefreien Arbeitsplatz an: http://www.bis.uni-oldenburg.de/lernen-und-arbeiten/arbeitsplaetze-im-bis/ barrierefreier-arbeitsplatz/. Im Zuge von Baumaßnahmen (Neubauten/Sanierungen) wird die Barrierefreiheit mitgedacht und so weit wie möglich sichergestellt. Es ist ein Ziel, die Ausstattung zu erweitern. Hierfür können u. a. Studienqualitätsmittel eingesetzt werden. Die Internetpräsenz ist nahezu vollständig barrierefrei zugänglich. Reine Online-Studienangebote gibt es nicht. Jedoch bieten die weiterbildenden Studienangebote des Center für lebenslanges Lernen (C3L) einen Teil des Studiums im Onlineverfahren (Abgabe von Hausarbeiten, Diskussionsforen , gemeinsame Dateiablage, Wikis etc.) an. An der Universität Oldenburg gibt es seit mehr als zehn Jahren einen aktiven Arbeitskreis zur Barrierefreiheit . Universität Osnabrück: Knapp 48 % der von der Universität Osnabrück genutzten Räume verfügen für Menschen mit Gehbehinderung /Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer über einen barrierefreien Zugang; davon sind knapp 40 % mit einer automatischen Eingangstür versehen. 48 % der genutzten Gebäude verfügen über einen Aufzug. Der Neubau der Bibliothek ist unter Einbeziehung des Behindertenforums barrierefrei geplant worden . Zusätzlich wurden gesonderte Evakuierungszonen und die Alarmierung mit Blitzleuchten im Gefahrenfall für Menschen mit Hörschädigungen geschaffen. Daneben wird es eine induktive Höranlage im Bereich des Infotresens sowie im Schulungsraum geben. Die erforderlichen Sanitärbereiche im Bereich des Studienbetriebs weisen eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm auf. Es stehen in allen Parkplatzbereichen im gesamten Gebiet der Universität Behindertenparkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Eingangstüren des Hauptgebäudes des Schlosses sowie der neuen Bibliothek/eines neuen Hörsaalgebäudes können mittels automatischen Türöffners geöffnet werden. Derzeitige Brandschutzauflagen haben allerdings zur Folge, dass Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zu Räumen, auch Toiletten, (häufig) keinen Zugang haben, da Türen wegen der starken automatischen Schließkraft vom Rollstuhl aus oder mit Krücken nicht geöffnet werden können. Für den Notfall ist der Einsatz von derzeit zwei Evakuierungsstühlen für Menschen mit Behinderung sichergestellt. Weitere Einsatzorte befinden sich aktuell in der Prüfung, Über das Informationsportal Stud.IP stehen Informationen über Barrierefreiheit für Studierende zur Verfügung. Derzeit gibt es keine konkreten Planungen, etwaig offene Punkte umzusetzen. Im Rahmen von Neu- oder Umbauplanungen werden die Kriterien der Barrierefreiheit berücksichtigt. Hochschule für Bildende Künste Braunschweig: Die Hochschule hat bauliche Projekte in der mittelfristigen Umsetzung (Bauplanung 2020), die den Aspekt der Barrierefreiheit berücksichtigen, z. B. die Herstellung barrierefreier Zugänge in allen Gebäuden der Hochschule. Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover: Seit einigen Jahren wird bei allen baulichen Maßnahmen darauf geachtet, dass möglichst barrierefreie Zugänge entstehen. Auch beim Relaunch der Homepage hat dieser Gesichtspunkt eine wesentliche Rolle gespielt. Universität Vechta: An der Universität Vechta sind alle eigenen Seminarräume sowie 90 % der Büroräume mit dem Rollstuhl erreichbar; bei Anmietungen ist ein rollstuhlgerechter Zugang nicht immer zu gewährleis- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 13 ten. Ein Defizit besteht mit Blick auf automatische Türen, und auch die Breite der Türen ist nicht immer optimal. Im Vergleich zu bewegungseingeschränkten Studierenden ist die Situation für Studierende mit Sinneseinschränkungen weniger günstig. Zwar gibt es in den neuerbauten Hörsälen eine spezifische Einrichtung für Hörgeschädigte, optische Leitsystem für Sehbehinderte fehlen indessen. Beim Relaunch der Homepage im Jahr 2014 gehörte Barrierefreiheit zu den Entwicklungszielen, die in zentralen Bereichen vollständig und in dezentralen Bereichen überwiegend erreicht wurde. Der Grad der Barrierefreiheit der Homepage der Universität Vechta liegt insgesamt bei rund 70 %. Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel: Die Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel achtet bei allen Neu- und Umbauvorhaben auf einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang der Hochschulgebäude. Vorhandene Barrieren konnten in den letzten Jahren durch Nachrüstung und Modernisierung von Aufzügen, Überbrückung von Treppen durch Rampen und den Einbau von selbstschließenden Türen abgebaut werden . Weitere Maßnahmen sind in Planung. Während sich die Diskussion in der Vergangenheit in erster Linie um die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte drehte, rücken inzwischen andere Behinderungen wie Seh- oder Gehörbehinderungen mit in den Fokus. Für Studieninteressierte mit körperlichen Handicaps bietet die Hochschule neben der persönlichen Beratung einen Besuch der Räumlichkeiten des jeweiligen Studiengangs sowie sonstiger wichtiger Örtlichkeiten (z. B. Bibliothek, Rechenzentrum, Mensa, Toiletten) in Begleitung der Studienberatung und/oder einer Vertreterin/eines Vertreters aus dem Dezernat Gebäudemanagement an und erarbeitet bei Bedarf auch Lösungen für den individuellen Einzelfall. Hochschule Hannover: Zur Umsetzung der Barrierefreiheit hat die Hochschule Hannover 2015 eine Koordinierungs-AG „Barrierefreie HsH“ eingerichtet, in der entsprechende weitere Themen eruiert und diskutiert werden , um schließlich in Vorschläge zur Umsetzung zu münden. Die Arbeit der Koordinierungs-AG gliedert sich zunächst in die Bereiche Bauliche Maßnahmen, Nachteilsausgleich und Kommunikation /Internet. Über die Entwicklungen wird einmal jährlich im Senat berichtet. Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen: Die Standorte Hildesheim und Göttingen sind für körperbehinderte Studierende weitgehend barrierefrei zugänglich. Probleme gibt es mit einigen Hörsälen und mit Wegen zwischen Veranstaltungsgebäuden . In Holzminden sind die Gebäude der Fakultät „Soziale Arbeit“ nicht barrierefrei. Für sehbehinderte/blinde Menschen gibt es in der Campus-Bibliothek in Hildesheim einen behindertengerechten Arbeitsplatz. Hochschule Emden/Leer: Die Hochschule ist weitgehend barrierefrei; Projekte zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind derzeit nicht in Arbeit. Die Hochschule ist jedoch dabei, sukzessive die Hörsäle zu modernisieren. In Absprache mit dem Staatlichen Baumanagement werden Aspekte der Inklusion vollumfänglich berücksichtigt . Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Die Hochschule mit den drei Standorten ist noch nicht durchgehend barrierefrei. So sind beispielsweise am Standort Oldenburg einige Räume nicht für Mobilitätsbehinderte zu erreichen. Auch am Standort Elsfleth sind einige Räume nicht barrierefrei erreichbar. Elektrische Türöffner gibt es überall nur sehr wenige. Erfreulicherweise gibt es seit zwei Jahren einen Arbeitskreis zum Thema Barrierefreiheit an der Hochschule. Hier werden die Probleme angesprochen und auch Lösungen gesucht und umgesetzt. Am Studienort Wilhelmshaven wurde gerade ein neuer Aufzug zur besseren Erreichung der Aula eingebaut für ca. 130 000 Euro, im Rahmen der WC-Sanierung im Südgebäude wurde ein neues zusätzliches Behinderten-WC im 4. OG geschaffen, um weite Wege für die Studierenden mit Behinderung zu vermeiden. In Planung ist der Umbau des Eingangsbereiches am Studienort Wil- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 14 helmshaven, um hier einen leichteren Zugang für Studierende mit Behinderung zum Hauptgebäude zu erleichtern. Im Haupt- und Ostgebäude wurden die hinteren Eingänge mit einer Rampe und Automatiktüren eingebaut. Am Studienort Oldenburg wurde im Rechenzentrum ebenfalls sehr aufwändig ein neuer Fahrstuhl eingebaut. Weitere Projekte zur Barrierefreiheit sind in Planung. Universität Göttingen: Die Berücksichtigung von Barrierefreiheit im Hochschulbereich bezieht sich insbesondere auf die baulichen, technischen und didaktischen Bereiche der Hochschule: Baulich: Grundsätzlich werden alle großen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen barrierefrei im Sinne des NBGG gestaltet. Weitestgehend gilt dies auch bei weniger umfangreichen Sanierungsmaßnahmen im Bestand. Bei Bedarf werden auch im Rahmen der Bauunterhaltung Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Trotz vieler Bemühungen sind nicht alle Gebäude und Einrichtungen auf dem Campus barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar; einige Teile der Universität sind in alten Gebäuden untergebracht. Um detaillierte Einblicke bezüglich der bestehenden Barriere(un)freiheit der universitären Gebäude zu ermöglichen, wurde an der Universität Göttingen ein digitaler Lageplan entwickelt. Im Vordergrund der Karte stehen die Darstellung der Gebäude und Räume sowie Informationen über deren Zugänglichkeit. Die Anwendung bietet darüber hinaus eine Raumsuche, die sämtliche Räume der Universität anzeigt, und einen direkten Link zum online Vorlesungsverzeichnis (UniVZ). Interaktive Aufklappmenüs informieren zudem über die Ausstattung und Maße von Eingängen und Fahrstühlen . Der Lageplan ist im Internet unter http://lageplan.uni-goettingen.de/ einsehbar. Technisch: Die Webseiten der Universität Göttingen werden mit dem „Göttinger Content Management System (GCMS)“ erstellt; dieses ermöglicht durch Variierbarkeit der Schriftgröße, Veränderbarkeit des Farbkontrastes, die Möglichkeit einer Nur-Text-Version, der Hinterlegung von Alt-Tags etc. die Erstellung von Webseiten mit einem hohen Grad von Barrierefreiheit. Der zentrale Mailversand an Studierende findet grundsätzlich in reinen Text-Mails ohne Verwendung von HTML statt. Die Formulare in elektronischen Zulassungsverfahren und elektronischen Anmeldeverfahren sind barrierefrei. Nach Angabe der Entwickler (HIS GmbH) erfüllt das für die elektronischen Zulassungsund Anmeldeverfahren für Bürgerinnen und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums genutzte Programm QISZUL die Anforderungen der bis 22. September 2011 gültigen Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV). Die elektronischen Zulassungs- und Anmeldeverfahren für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus Staaten außerhalb der EU und Staatenlose erfolgen durch das Programm PROFIS, dieses entspricht nicht den geltenden Anforderungen der Barrierefreiheit . Die Universität Göttingen beabsichtigt diese beiden Programme durch das Programm HISinOne zu ersetzen, das auch die Anforderungen der neuesten BITV 2.0 erfüllt; für QISZUL ist diese Umstellung teilweise bereits erfolgt. Die Formulare in elektronischen Rückmeldeverfahren sind barrierefrei. Nach Angabe der Entwicklerinnen und Entwickler (HIS GmbH) erfüllt das für die elektronischen Rückmeldeverfahren genutzte Programm QISSOS die Anforderungen der bis 22. September 2011 gültigen BITV. Die beabsichtigte Umstellung auf HISinOne wird auch in diesem Bereich künftig die Barrierefreiheit nach BITV 2.0 gewährleisten. Didaktisch: Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit der Lehr- und Lernformate werden die Lehrenden der Universität Göttingen regelmäßig durch Fortbildungen auf die Situation und die spezifischen Unterstützungsbedarfe von Studierenden mit Behinderungen und chronischen/psychischen Erkrankungen vorbereitet. Gewährleistet wird die barrierefreie Teilhabe an Lehr- und Lernformaten auch durch weitere Unterstützungsangebote der Universität Göttingen: Insbesondere für blinde und sehbeeinträchtigte Stu- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 15 dierende stehen mit modernen Computern und anderen Hilfsmitteln ausgestattete Arbeitsplätze zur Verfügung. Ebenfalls wird ein Umsetzungsdienst angeboten, der Studienmaterialien in geeignete Formate für blinde und sehbehinderte Studierende aufbereitet. Darüber hinaus stehen weitere technische Hilfsmittel - wie z. B. FM-Anlagen für hörbeeinträchtigte Studierende - zur Ausleihe zur Verfügung. Tierärztliche Hochschule Hannover: Die Hochschule berücksichtigt sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten/Renovierungen eine entsprechende barrierefreie Gestaltung. Universität Hildesheim: Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist der Hauptcampus der Universität Hildesheim weitgehend barrierefrei, auch wenn teils längere Umwege erforderlich sind. Bei den Liegenschaften der Universität gibt es jedoch noch einige Lücken. Neu- und Umbauten erfolgen grundsätzlich barrierefrei . Für Hör- und Sehbehinderte gibt es jedoch noch keine geeigneten Ausschilderungen. Die Webseiten der Universität Hildesheim sind weitgehend barrierefrei. Nach Rückfragen von Betroffenen wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Das elektronische Vorlesungsverzeichnis wurde barrierefrei konzipiert. Aber auch wenn Räumlichkeiten und die Webseiten barrierefrei sind, so bleibt doch noch das Problem der Integration behinderter Studierender in den Lehrbetrieb. Dies gilt insbesondere für stark sehbehinderte/blinde oder hörgeschädigte/taube Studierende. Um hier den Lehrenden die Möglichkeit zu geben, ihr didaktisches Konzept der jeweiligen Lehrveranstaltung an die Bedürfnisse von Studierenden mit derartigen Behinderungen anzupassen, wird an der Universität ab dem Sommersemester 2016 mit der Einschreibung nach solchen Behinderungen gefragt. Die Informationen werden in das elektronische Vorlesungsverzeichnis eingespeist, sodass Lehrende spätestens nach Abschluss der Anmeldephase für die Lehrveranstaltungen wissen, ob und, wenn ja, wie viele Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder Studierende mit Sehbehinderung/Blindheit oder Schwerhörigkeit /Taubheit an ihren Veranstaltungen teilnehmen werden. Universität Lüneburg: Die Universität Lüneburg berücksichtigt bei der Umsetzung von großen Neu- und Erweiterungsbauten und kleinen Neu- und Erweiterungsbauten Maßnahmen die Vorgaben und Richtlinien zum barrierefreien Bauen (NBAUO) und weiterer einschlägiger Vorschriften und hat sich zum Ziel gesetzt, auch bei Maßnahmen im Bestand, Barrierefreiheit baulich herzustellen, soweit möglich. Die digitale Barrierefreiheit und damit besonders die Barrierefreiheit der Online-Angebote der Hochschule ist derzeit und stetig in Arbeit und soll bei der nächstfolgend ausgeschriebenen Überarbeitung des Online-Angebots umfangreich in Umsetzung gelangen. Hochschule Osnabrück: Eine vollständige Barrierefreiheit der Hochschule zu erreichen, ist eine langfristige und herausfordernde Zielsetzung. Die Hochschule Osnabrück ist auf dem Weg, zunehmend barrierefreier zu werden. Die Homepage wird zurzeit u. a. im Hinblick auf Barrierefreiheit für Sehbehinderte überarbeitet , neu entstehende Gebäude werden barrierefrei im Sinne von mobilitätsbeeinträchtigten Personen gebaut und mit Blindenleitsystemen versehen. 10. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Hochschulen und Studentenwerke zur Erlangung der Barrierefreiheit im baulichen Bereich sowie in anderen Bereichen, z. B. bei der Zugänglichkeit technischer Einrichtungen wie etwa bei Internetplattformen oder Online-Studienangeboten? Im Zuge einer zunehmenden Digitalisierung in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gilt es, auch im hochschulischen Bereich die damit verbundenen Möglichkeiten und Chancen zu nutzen. E-Learning-Angebote sind in diesem Zusammenhang ein Baustein, der auch dazu beitragen kann, Barrierefreiheit im digitalen Zeitalter zu befördern. Das Land Niedersachsen unter- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4497 16 stützt die Hochschulen in der Frage der Digitalisierung der Lehre seit Langem. Das „E-Learning Academic Network“ (ELAN) wurde inzwischen in einen gemeinnützigen Verein mit niedersächsischen Hochschulen als Mitglieder übergeleitet werden. Ziel dieses Vereins ist es, als Impulsgeber und Serviceinfrastruktur zur stetigen Qualitätsverbesserung der medienunterstützten Lehre zu wirken und die Kooperation der Mitgliedshochschulen im Bereich standortübergreifender Lehre voranzubringen. Der ELAN e. V. fungiert für die Hochschulen als wichtige Koordinierungs- und Beratungsinstanz bei der Modernisierung der Lehre durch EDV, IT und moderne didaktische Szenarien und bildet ein lebendiges Netzwerk des Know-how-Transfers zwischen den Hochschulen mit dem Ziel der weiteren Qualitätsverbesserung in der Lehre. Das MWK fördert bereits vielfältig Projekte zur Weiterentwicklung digitaler Lernformate. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf das Online-Portal der Offenen Hochschule Niedersachsen (OHN) verwiesen: Die Servicestelle OHN gGmbH hat mit dem OHN-Kurs-Portal ein Projekt initiiert, dessen Ziel es ist, beruflich qualifizierten Studieninteressierten die Möglichkeit zu geben, zeit- und raumunabhängig an interaktiven Online-Studienvorbereitungskursen teilzunehmen. Die Entwicklung der technischen Plattform hat der ELAN-Verein übernommen. Für die Entwicklung der interaktiven Online-Vorbereitungskurse konnten mit dem eLearning Service der Leibniz Universität Hannover , mit dem Center für Lebenslanges Lernen (C3L) der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie dem Zentrum für Information, Medien und Technologie der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen renommierte und kompetente Projektpartner mit langjähriger Expertise in ihren Fachthemen und im Bereich E-Learning für das Projekt gewonnen werden. Seit Ende 2013 hat das MWK dieses Projekt mit insgesamt 470 000 Euro gefördert . Aus Mitteln des Hochschulpaktes hat das Land Niedersachsen das Programm HP-Invest gestartet, mit dem den Hochschulen rund 115 Millionen Euro für die Sanierung von Gebäuden für Studium und Lehre zur Verfügung gestellt werden. Damit wirkt das MWK dem hohen Sanierungsbedarf entgegen . Finanziert werden daraus vorwiegend kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, die zu einer unmittelbaren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen. Dabei können auch Baumaßnahmen finanziert werden, die zur Herstellung der Barrierefreiheit dienen. Den Studentenwerken steht die Möglichkeit der Beantragung der von der KfW Bank angebotenen Darlehen im Zusammenhang mit der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zur Verfügung. (Ausgegeben am 03.11.2015) Drucksache 17/4497 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4056 Studierende mit Behinderung an Hochschulen in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Gabriela Kohlenberg und Heidemarie Mundlos (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur