Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4506 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4273 - Wie steht die Landesregierung zu der Autobahnwache der Polizei in Bissendorf an der A 30? Anfrage der Abgeordneten Gerda Hövel (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 15.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 21.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.10.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Wie die Neue Osnabrücker Zeitung am 18.08.2015 unter der Überschrift „Polizeiwache Bissendorf nur noch sporadisch geöffnet“ berichtete, gibt es in der Autobahnwache aus Effizienzgründen keinen Wachhabenden mehr rund um die Uhr. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Strategie 2020 wurde zwischen der Polizeidirektion (PD) Osnabrück (OS) und dem Landespolizeipräsidium (LPP) vereinbart, dass die Polizeiinspektionen (PI) der PD OS im Jahr 2015 eine Aufgabenkritik durchführen. Im Zuge dieser Aufgabenkritik wurden die Arbeitsabläufe des Polizeikommissariats Bundesautobahn (PK BAB) Osnabrück, das bisher an zwei Standorten - den Polizeiautobahnwachen (PAW) Bramsche und Bissendorf - disloziert untergebracht ist und in denen u. a. an jedem Standort jeweils ein Wachhabender im 24/7-Dienst eingesetzt war, unter Effizienz - und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten überprüft. Bedingt durch den sehr geringen Publikumsverkehr in der PAW Bissendorf in Zeiten, in denen nahezu jeder Verkehrsteilnehmer über ein Handy verfügt und Mitteilungen an die Polizei nicht mehr durch persönliches Erscheinen, sondern per telefonischer Mitteilung erfolgen und die Notrufe zudem über die Rufnummer 110 zentral in der Kooperativen Regionalleitstelle (KRL) angenommen werden, erwies sich das Vorhalten von Wachhabenden an zwei verschiedenen Standorten rund um die Uhr in einem PK nicht nur als nicht mehr erforderlich, sondern insbesondere als ineffizient und unwirtschaftlich. Es ist ausreichend, wenn die Aufgaben zentral durch die/den in der PAW Bramsche eingesetzte Wachhabende/Wachhabenden erledigt werden. Als Ergebnis der Aufgabenkritik wird durch den Verzicht auf die/den zweite/zweiten Wachhabenden und etwa gleicher Gesamtpersonalstärke des PK BAB Osnabrück mehr Bürgernähe durch mehr Streifenpräsenz erreicht. Der im besagten Zeitungsartikel angeführte direkte Zusammenhang mit dem Personalbedarf bei der Landesaufnahmebehörde (LAB) Bramsche ist somit unzutreffend. 1. Für welche Autobahnabschnitte (welche Streckenabschnitte auf welchen Autobahnen) ist die Autobahnwache Bissendorf zuständig? Es gibt nur eine Gesamtzuständigkeit des PK BAB OS und keine Teilzuständigkeiten der beiden dislozierten Standorte (PAW Bramsche und PAW Bissendorf). Das PK BAB Osnabrück ist zuständig für folgende Streckenabschnitte: A 1 von OS-Hafen (km 225,141) bis Anschlussstelle (AS) Holdorf (km 188,100) = 37,041 km, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4506 2 A 30 von AS Gaste-Hasbergen (km 66,121) bis AS Rödinghausen (km 104,004) = 37,883 km sowie A 33 von AS OS-Schinkel (km 63,535) bis AS Borgholzhausen (km 91,610) = 27,610 km. 2. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter der Autobahnpolizei im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück seit 2012 entwickelt, insbesondere die der Mitarbeiter, die für die A 30 zuständig sind? Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des PK BAB Osnabrück sind für die Autobahnen A 1, A 30 und A 33 insgesamt zuständig. Eine Personalaufteilung auf die Autobahnen erfolgt nicht. Die Personalstärken stellen sich in den Jahren 2012 bis 2015 - jeweils mit Stichtag 01.01. - wie folgt dar: 2012: 69 2013: 69 2014: 68 2015: 70 3. Wie viele Einsätze hatte die Autobahnpolizei im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück auf der A 30 im Jahr 2014? Wie hat sich die Zahl der Einsätze seit 2012 entwickelt? 2013 Gesamt: 5 277, davon A 30: 4 170, davon A 33: 1 107. 2014 Gesamt 5 760, davon A 30 4 518, davon A 33: 1 242. Eine Darstellung der Einsatzzahlen aus den Jahren vor 2013 und somit für die Zeiten vor Einführung des neuen Einsatzleitrechnersystems ist nicht valide möglich und nur mit unvertretbar hohem manuellem Aufwand leistbar. 4. Welche Entwicklung erwartet die Landesregierung hinsichtlich des Verkehrsaufkommens auf der A 30 in den Jahren bis 2020, und wie soll gewährleistet werden, dass ausreichend Mitarbeiter der Autobahnpolizei zur Verfügung stehen? Im Zuge der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2010 wurden folgende Verkehrsbelastungen für die Bundesautobahn (BAB) 30 ermittelt: Zwischen der Anschlussstelle (AS) Osnabrück-Hellern und dem Autobahnkreuz (AK) OsnabrückSüd lag die Verkehrsbelastung in einer Größenordnung von 64 500 Kfz/Tag bis 67 500 Kfz/Tag und in dem Folgeabschnitt zwischen dem AK Osnabrück-Süd bis zur AS Melle-Ost lag die Verkehrsbelastung 2010 zwischen 36 000 Kfz/Tag und 43 500 Kfz/Tag. Für das Jahr 2020 lässt sich anhand der aktuellen Verkehrsentwicklung der vorhandenen Dauerzählstellen sowie der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur folgende Verkehrsbelastung 2020 ableiten: Zwischen der AS Osnabrück-Hellern und dem AK Osnabrück-Süd wird die Verkehrsbelastung 2020 in einer Größenordnung von 70 000 Kfz/Tag bis 73 000 Kfz/Tag liegen und im Abschnitt AK Osnabrück -Süd bis zur AS Melle-Ost zwischen 40 000 Kfz/Tag und 47 500 Kfz/Tag. Die Beurteilung polizeilicher Lagen und somit auch der Verkehrslage ist ein ständiger Prozess in den regionalen PD. Sobald sich Handlungsbedarfe ergeben, wird jede Flächendirektion und somit Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4506 3 auch die PD OS diesen mit geeigneten Maßnahmen und Instrumenten sowie der Bereitstellung erforderlichen Personals begegnen. 5. Wie bewertet die Landesregierung, dass laut Neuer Osnabrücker Zeitung die Autobahnwache auch deshalb nicht mehr rund um die Uhr besetzt sein kann, weil sechs Beamte in der Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Bramsche Hesepe stationiert wurden? Wann wird die so entstandene Unterversorgung im Bereich der Autobahnpolizei wieder ausgeglichen? Die im besagten Artikel angeführten Einschränkungen der Öffnungszeiten der PAW Bissendorf beziehen sich auf den Verzicht einer/eines Wachhabenden an diesem Standort aufgrund der Ergebnisse der in den Vorbemerkungen dargestellten Aufgabenkritik und somit ausschließlich aus polizeilichen Gesichtspunkten. Dies wurde im Übrigen durch den Pressesprecher der PI OS auch so dargestellt. Eine „Unterversorgung“ des PK BAB OS ist nicht entstanden. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 6. Plant die Landesregierung, weitere Mitarbeiter der Autobahnpolizei in andere Bereiche zu versetzen, wie etwa in die Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung in Bramsche-Hesepe? Es ist derzeit nicht geplant, das Personal des PK BAB OS zu reduzieren. Die Option, bei aktuellen Bedarfen aus allen Dienststellen bzw. Organisationseinheiten der PI Personal umzusteuern, besteht immer, mithin auch beim PK BAB. 7. Plant die Landesregierung, die Autobahnwache Bissendorf wieder rund um die Uhr zu besetzen? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 8. Garantiert die Landesregierung langfristig das Fortbestehen der Autobahnwache in Bissendorf an der A30, oder gibt es Pläne, diese zu schließen? Grundsätzlich erfolgen sämtliche Organisationsentscheidungen im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück, zu denen insbesondere die Entscheidung über Personalstärke bzw. das Fortbestehen oder die Schließung eines Standorts zu zählen sind, nach dem polizeifachlichen Kriterium der bestmöglichen Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit. Im Rahmen eines ständigen Prozesses werden neben der polizeifachlichen objektiven und subjektiven Sicherheitsbewertung auch die Faktoren Arbeitsaufkommen, Personalsituation (Pensionsabgänge) und Immobilienbewertung (Investition, Mietvertragslaufzeiten, Betriebskosten) regelmäßig geprüft. Ergibt die interne Prüfung all dieser Parameter einen Änderungsbedarf, wird dieser grundsätzlich in Abstimmung mit den örtlichen politischen Verantwortlichen sorgfältig abgewogen und in Folge entschieden , ob und welche Entscheidung im jeweiligen Einzelfall zu treffen ist. Eine generelle Bestandsgarantie auf Basis des heutigen Ist-Standes für alle Organisationseinheiten würde mit einer solchen Prüfung nicht in Einklang stehen und zudem auch den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung Niedersachsens (LHO NI) widersprechen. In Bezug auf das gesamte PK BAB OS wird deshalb aktuell überprüft, ob z. B. aus Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten die Aufgaben der Fach- und Ermittlungsbereiche des PK BAB OS zukünftig zentral an einem Standort in OS (z. B. in der Augustenburger Straße) wegen ihrer nachteiligen dislozierten Unterbringung wahrgenommen werden können. Zudem befindet sich das Gebäude der PAW Bissendorf in einem derart sanierungsbedürftigen Zustand, dass die Arbeitsbedingungen für die dort untergebrachten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter als kaum zumutbar bezeichnet werden müssen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4506 4 Insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch die in unmittelbarer Nähe zur PAW Bissendorf gelegene Polizeistation (PST) Bissendorf sowie die ebenfalls von der BAB gut erreichbaren Polizeidienststellen in Bramsche und Georgsmarienhütte für die Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer die polizeiliche Erreichbarkeit weiterhin gewährleistet werden kann, wird in der PD OS aktuell die zeitnahe Schließung des Standortes Bissendorf geprüft. (Ausgegeben am 03.11.2015) Drucksache 17/4506 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4273 Wie steht die Landesregierung zu der Autobahnwache der Polizei in Bissendorf an der A 30? Anfrage der Abgeordneten Gerda Hövel (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport