Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4547 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4274 - „Edathy-Affäre“: Wie ist der Ermittlungsstand gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann wegen des Verdachts der Strafvereitelung? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 15.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 21.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 02.11.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung des Abgeordneten Am 05.02.2015 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Onlineausgabe unter der Überschrift „Hartmann verweigert weitere Aussage“, dass sich der Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann (SPD) womöglich der Strafvereitelung schuldig gemacht haben könnte, weil er seinen früheren Fraktionskollegen Edathy über die gegen ihn laufenden Ermittlungen informiert haben soll. In diesem Zusammenhang prüfe die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, ob ein Anfangsverdacht der Strafvereitelung gegen den Bundestagsabgeordneten Hartmann vorliege. 1. Hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg oder eine andere niedersächsische Staatsanwaltschaft seit 2013 Vorermittlungen gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hartmann wegen des Verdachts der Strafvereitelung, der versuchten Strafvereitelung oder eines anderen Delikts durchgeführt? Der Generalstaatsanwalt in Celle hat den Leitenden Oberstaatsanwalt in Lüneburg gemäß § 145 Abs. 1 GVG mit der Wahrnehmung der Amtsverrichtung der Staatsanwaltschaft in den Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht sowie der Strafvereitelung im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy beauftragt. Hierzu gehört auch das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren, das die Suche nach möglichen „Tippgebern“ Edathys zum Gegenstand hat. Im Rahmen eines gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahrens wird bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg seit dem 15.12.2014 geprüft, ob gegen den Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann der Anfangsverdacht einer - gegebenenfalls nur versuchten - Strafvereitelung besteht. 2. Wenn ja: Welche Staatsanwaltschaft, wann, aufgrund welcher Tatsachen, Verdachtsmomente , Indizien bzw. Anknüpfungspunkte und mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. Anlass für die Prüfung eines Anfangsverdachts gegen den Bundestagsabgeordneten Hartmann waren Medienberichte im Dezember 2014 über die vom ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy öffentlich gemachte „Eidesstattliche Versicherung“ vom 05.12.2014 sowie nachfolgend die Äußerungen Edathys vor der Bundespressekonferenz und die Berichterstattung über seine Aussage vor dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 18.12.2014. Die Prüfung dauert an, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4547 2 3. Hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg oder eine andere niedersächsische Staatsanwaltschaft seit 2013 ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung , der versuchten Strafvereitelung oder eines anderen Delikts gegen den SPDBundestagsabgeordneten Hartmann eingeleitet? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird Bezug genommen. 4. Wenn ja: Wann, warum, und wie ist der Sachstand? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 5. Wenn kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hartmann eingeleitet worden ist: Warum nicht, wer hat diese Entscheidung wann getroffen (Funktionsbezeichnung genügt)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Wenn kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hartmann eingeleitet worden ist: Ist diese Entscheidung durch die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft und/oder das MJ überprüft worden, wenn ja, von wem (Funktionsbezeichnung genügt), wann und mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Wenn es Vorermittlungen oder Ermittlungen gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hartmann durch eine niedersächsische Staatsanwaltschaft gegeben hat: Wie viele und welche Bedienstete (Funktionsbezeichnung genügt) welcher Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen waren wann in welchem Umfang an Vorermittlungen oder Ermittlungen gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hartmann beteiligt , und wer hat jeweils wann die Entscheidung über deren Einsatz getroffen? Der Leitende Oberstaatsanwalt in Lüneburg hat am 12.05.2014 im Wege der Einzelzuweisung einen erfahrenen Abteilungsleiter als alleinigen Dezernenten mit den Ermittlungen in dem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren, das die Suche nach möglichen „Tippgebern“ Edathys zum Gegenstand hat, betraut. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage zu 2 verwiesen. Polizeibehörden sind an der Prüfung des Vorliegens eines Anfangsverdachts der (versuchten) Strafvereitelung gegen den Bundestagsabgeordneten Hartmann nicht beteiligt worden. 8. Wenn es Vorermittlungen oder Ermittlungen gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hartmann durch eine niedersächsische Staatsanwaltschaft gegeben hat: Wurden der Leiter der Strafrechtsabteilung des MJ, Justizstaatssekretär Scheibel, Justizstaatssekretärin Otte und/oder Justizministerin Niewisch-Lennartz über die Vorermittlungen bzw. Ermittlungen bzw. Sachstände bzw. Entscheidungen informiert, wenn ja, welche der genannten Personen, wann, durch wen und worüber konkret? Das Justizministerium hat am 05.02.2015 aus der Medienberichterstattung erfahren, dass der Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann vor dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages unter Bezugnahme auf gegen ihn geführte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen die Aussage verweigert. Am selben Tage wurden die Staatsanwaltschaft Lüneburg sowie die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Staatsanwaltschaft Hannover um Bericht gebeten. Die angeforderten Berichte gingen am Abend des 05.02.2015 ein. Es wurde mitgeteilt, dass bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg in dem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren, das die Suche nach möglichen „Tippgebern“ Edathys zum Gegenstand hat, geprüft wird, ob ein Anfangsverdacht gegen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4547 3 den Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann wegen versuchter Strafvereitelung besteht und bislang keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Bundestagsabgeordneten Hartmann vorlägen. Die Berichte wurden noch am selben Abend durch den Leiter der Strafrechtsabteilung an die Justizministerin und den damaligen Justizstaatssekretär weitergeleitet . Weitere diesbezügliche Berichte der Generalstaatsanwaltschaft Celle und der Staatsanwaltschaft Lüneburg gingen beim Justizministerium am 06.02.2015 ein und wurden durch den Leiter der Strafrechtsabteilung ebenfalls noch am selben Tage an den damaligen Justizstaatssekretär weitergeleitet. In der Folgezeit berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt in Lüneburg in regelmäßigen Abständen etwa alle drei Wochen über den Fortgang der dort noch anhängigen Ermittlungsverfahren und Prüfvorgänge , die im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy stehen. Soweit es die Prüfung eines Anfangsverdachts gegen den Bundestagsabgeordneten Hartmann betrifft , wurde lediglich mitgeteilt, dass die Prüfung noch andauern würden, ohne dass weitere Informationen über Inhalte und Sachstand der Prüfung berichtet wurden. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 09.11.2015) Drucksache 17/4547 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4274 „Edathy-Affäre“: Wie ist der Ermittlungsstand gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann wegen des Verdachts der Strafvereitelung? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums