Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4548 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4368 - Sprachförderung an der Grundschule Petermoor in Bassum - Wann gibt es eine Entscheidung ? Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Klare und Volker Meyer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 08.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 03.11.2015, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Auf Hinweis der Landesschulbehörde, Außenstelle Syke, dass die Möglichkeit der Einrichtung einer Sprachlernklasse an der Grundschule Petermoor in Bassum bestehe, hat die Schule im Mai 2015 einen entsprechenden Antrag gestellt. Bis heute hat die Grundschule Petermoor keine Antwort aus dem Kultusministerium erhalten, ob dieser Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. In der Zwischenzeit haben die Stadt Bassum am 19. August 2015 und die Gesamtkonferenz des Schulvorstandes und des Schulelternrats der Grundschule Petermoor in Bassum am 7. Juli 2015 mit einem Schreiben an Kultusministerin Heiligenstadt auf die mangelnde Sprachförderung von Flüchtlingskindern hingewiesen. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist das Ziel der Landesregierung, Sprachbarrieren von Kindern insbesondere aus neu zugewanderten Familien schnellstmöglich abzubauen, damit diese sehr zügig am Regelunterricht teilnehmen können. Dies ist bei den häufig sehr tragischen Hintergründen und traumatisierenden Fluchterfahrungen bei den Kindern, die aus Kriegs- und Krisengebieten zu uns kommen, natürlich eine große Herausforderung. Die Landesregierung trägt diesem Ziel u. a. dadurch Rechnung, dass sie die qualitative Weiterentwicklung der Sprachförderung als wichtiges bildungspolitisches Ziel formuliert und die Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen über die deutsche Sprache mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt. So ist z. B. auf den steigenden Bedarf an Sprachfördermaßnahmen im Sinne des Runderlasses des Kultusministeriums zur „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 (SVBl. S. 330) unmittelbar reagiert worden, indem die hierfür vorgesehenen Ressourcen erheblich aufgestockt worden sind. Dies bedeutet nicht nur einen Zuwachs an Sprachlernklassen auf bis zu 550, sondern auch die Bereitstellung weiterer Ressourcen für alternative Sprachfördermaßnahmen wie Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht oder Sprachförderung aufgrund „Besonderer Sprachförderkonzepte “. Welche Formen additiver Sprachförderung für die einzelnen Schulen realisierbar und zielführend sind, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden. Hier ist die Einrichtung einer Sprachlernklasse (bei einer Mindestschülerzahl von i. d. R. zehn Schülerinnen und Schülern und einer Höchstschü- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4548 2 lerzahl von 16), die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu genehmigen ist, nicht der einzig mögliche und auch nicht immer der beste Weg. 1. Wann ist mit der Entscheidung zu rechnen, ob der Antrag auf Einrichtung einer Sprachlernklasse an der Grundschule Petermoor in Bassum genehmigt oder abgelehnt wird? Die Grundschule Petermoor in Bassum hat zum Schuljahresbeginn 2015/2016 keinen Antrag auf Einrichtung einer Sprachlernklasse gestellt. Zum Stichtag 31.08.2015 wurde die Grundschule von vier Kindern ohne Deutschkenntnisse besucht, für die z. B. die Einrichtung eines Förderkurses „Deutsch als Zweitsprache“ möglich ist, für den es keiner Genehmigung seitens der Landesschulbehörde bedarf. Insgesamt stehen der Schule zwölf Stunden für additive Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung, die von dort sach- und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. 2. Wie soll die Sprachförderung für Flüchtlingskinder an der Grundschule Petermoor im laufenden Schuljahr sichergestellt werden? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Warum hat das Kultusministerium bis heute weder auf den Antrag der Schule noch auf das Protestschreiben der Mitglieder der Gesamtkonferenz des Schulvorstandes und des Schulelternrats reagiert? Dem Kultusministerium liegt kein Antrag der Schule vor. Ein Antrag auf Einrichtung einer „Sprachlerngruppe “, d. h. eines Förderkurses „Deutsch als Zweitsprache“, ist bei der Landesschulbehörde eingegangen. Der zuständige schulfachliche Dezernent, der mit der Schulleitung in regelmäßigem Kontakt steht, hat diese im Sinne der Antwort zu Frage 1 informiert. Der Bürgermeister der Stadt Bassum hat mit Schreiben vom 19.08.2015 an die Kultusministerin ebenfalls für die Einrichtung einer „Sprachlerngruppe“ geworben und in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Mitglieder der Gesamtkonferenz des Schulvorstands und des Schulelternrats der Grundschule Petermoor beigefügt. Wegen der für eine Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Nachfragen bei Schulbehörde und Schule hat sich die Beantwortung der Zuschrift verzögert. Der Bürgermeister der Stadt Bassum wird nunmehr unverzüglich unterrichtet. (Ausgegeben am 09.11.2015) Drucksache 17/4548 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4368 Sprachförderung an der Grundschule Petermoor in Bassum - Wann gibt es eine Entscheidung? Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Klare und Volker Meyer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums