Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4567 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4090 - Seit wann werden Flüchtlinge ohne Aufnahme des Asylantrages auf die Kommunen verteilt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 12.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 18.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.11.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind derzeit wesentlich mehr Flüchtlinge untergebracht , als dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Natürlich besteht hierin eine große Herausforderung . Die Flüchtlinge wurden bislang erst dann auf die Kommunen verteilt, wenn der Antrag auf Asyl aufgenommen wurde. Die Situation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist jedoch ebenfalls angespannt . Dort fehlt es augenscheinlich an genügend Personal, um die Anträge, wie vielfach gefordert , innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Die Landesregierung hat nunmehr daraus die Konsequenz gezogen, die Flüchtlinge auch ohne die erste Anhörung zur Aufnahme des Asylantrages auf die Kommunen zu verteilen. Vorbemerkung der Landesregierung Angesichts der in der jüngsten Vergangenheit stark angestiegenen Zahlen von Asylsuchenden sieht sich das BAMF seit einigen Monaten in einer Vielzahl von Fällen nicht in der Lage, eine Asylantragstellung bereits während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten . Es liegen Hinweise vor, dass Termine teilweise mit einem Vorlauf von sechs Monaten vergeben werden. Eine durchschnittliche Wartezeit konnte das BAMF nicht benennen. Aufgrund dieser Arbeitssituation bei den Außenstellen des BAMF wurde die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) zur Aufrechterhaltung der Erstaufnahmefähigkeit gezwungen, Personen zum Teil schon vor der ersten Anhörung zur Aufnahme eines Asylantrages landesintern zu verteilen. Hinsichtlich des Umgangs mit dieser Situation hat das BAMF daher mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 an die Ausländerbehörden die Möglichkeit eröffnet, die Asylantragstellung nicht nur bei den Außenstellen am jeweiligen Standort der LAB NI durchzuführen, sondern auch bei vier weiteren Außenstellen des BAMF, die sich zum Teil in benachbarten Bundesländern befinden. Darüber hinaus erteilte das BAMF Hinweise zur Antragsentgegennahme sowie zum Fortgang des Verfahrens und bat die Ausländerbehörden hierbei um entsprechende Mitwirkung. Vor dem Hintergrund des vorgenannten Verfahrens hat die Landesregierung u. a. mit Schreiben vom 22. Januar 2015 Herrn Bundesminister de Maizière auf die damit zusammenhängenden Problematiken hingewiesen und aufgefordert, seiner Pflicht, die Verfahren zügig zu bearbeiten, nachzukommen . In diesem Zusammenhang wurde gebeten, zumindest die Kosten für die An- und Abreise der Flüchtlinge von den Kommunen zu den Außenstellen des BAMFs zur Asylantragstellung und deren Organisation zu übernehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4567 2 Im Übrigen forderte Niedersachsen zusammen mit den anderen Bundesländern wiederholt, dass die vom Bund durchzuführenden Asylverfahren schneller durchgeführt werden und der Bund sein eigenes Ziel, Asylverfahren möglichst innerhalb von drei Monaten zu entscheiden, nachhaltig verfolgt . Hierzu wird Niedersachsen weiterhin vom Bund Maßnahmen zur zeitnahen Aufnahme von Asylanträgen und Beschleunigung der Asylverfahren einfordern. 1. Seit wann wurde die oben genannte Praxis geändert? Diesbezüglich lässt sich ein genaues Datum nicht benennen. Mit dem in der Vorbemerkung dargestellten Schreiben vom 30. Dezember 2014 teilte das BAMF mit, dass es „seit einiger Zeit“ nicht in allen Fällen gelingt, die Asylantragstellung beim Bundesamt noch während des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung durchzuführen. Eine gesonderte Nachfrage beim BAMF ergab, dass diese Praxis seit dem dritten Quartal 2014 durchgeführt wird. Dies hat dazu geführt hat, dass die LAB NI sich gezwungen sah, einen nicht unbeträchtlichen Teil der Asylsuchenden bereits im Vorfeld einer Asylantragstellung an die Kommunen zu verteilen. 2. Wie viele Flüchtlinge wurden in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen registriert , aber ohne erste Anhörung zur Aufnahme eines Asylantrags an die Kommunen weiterverteilt (bitte nach Monaten, in absoluten Zahlen und für die Jahre 2014 und 2015 auflisten)? Belastbare Daten hierzu werden in der LAB NI statistisch nicht erhoben. 3. Aus welchen Landkreisen müssen die bereits zugewiesenen Flüchtlinge an welche Standorte des BAMF in Niedersachsen reisen, um die erste oder weitere Anhörungen durchzuführen? Neben den derzeit vier Außenstellen des BAMF in Niedersachsen in Braunschweig, Bramsche, Friedland und Oldenburg beteiligen sich die Außenstellen Bremen, Hamburg, Bielefeld und NostorfHorst (Mecklenburg-Vorpommern) an dieser Aktion. Die für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorgesehene Außenstelle stellen sich wie folgt dar: BAMF-Zuständigkeiten für eine wohnortnahe Antragstellung in Niedersachsen, Aktenanlage und Foto/erkennungsdienstliche Maßnahmen: Stadt/Landkreis Ausländerbehörden in alphabetischer Reihenfolge BAMF-Außenstelle Landkreis Ammerland Oldenburg Landkreis Aurich Oldenburg Stadt Braunschweig Braunschweig Stadt Celle Braunschweig Landkreis Celle Braunschweig Landkreis Cloppenburg Bramsche Stadt Cuxhaven Freie Hansestadt Bremen Landkreis Cuxhaven Freie Hansestadt Bremen Stadt Delmenhorst Oldenburg Landkreis Diepholz Bramsche Stadt Emden Oldenburg Landkreis Emsland Bramsche Landkreis Friesland Oldenburg Landkreis Gifhorn Braunschweig Stadt Göttingen Friedland Landkreis Göttingen Friedland Landkreis Goslar Friedland Landkreis Grafschaft Bentheim Bramsche Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4567 3 Stadt/Landkreis Ausländerbehörden in alphabetischer Reihenfolge BAMF-Außenstelle Landkreis Hameln-Pyrmont Friedland Stadt Hannover Braunschweig Region Hannover Braunschweig Landkreis Harburg Nostorf-Horst Landkreis Heidekreis Braunschweig Landkreis Helmstedt Braunschweig Stadt Hildesheim Friedland Landkreis Hildesheim Friedland Landkreis Holzminden Friedland Landkreis Leer Oldenburg Stadt Lingen Bramsche Landkreis Lüchow-Dannenberg Nostorf-Horst (Meckl.-Vorpomm.) Stadt Lüneburg Nostorf-Horst (Meckl.-Vorpomm.) Landkreis Nienburg Oldenburg Landkreis Northeim Friedland Stadt Oldenburg Oldenburg Landkreis Oldenburg Oldenburg Stadt Osnabrück Bramsche/Bielefeld Landkreis Osnabrück Bramsche/Bielefeld Landkreis Osterholz Freie Hansestadt Bremen Landkreis Osterode (Harz) Friedland Landkreis Peine Braunschweig Landkreis Rothenburg (Wümme) Braunschweig Stadt Salzgitter Braunschweig Landkreis Schaumburg Braunschweig Landkreis Stade Oldenburg Landkreis Uelzen Braunschweig Landkreis Vechta Bramsche Landkreis Verden (Aller) Freie Hansestadt Bremen Landkreis Wesermarsch Oldenburg Stadt Wilhelmshaven Oldenburg Landkreis Wittmund Oldenburg Landkreis Wolfenbüttel Braunschweig Stadt Wolfsburg Braunschweig 4. Wie sind die Wartezeiten auf einen Termin an diesen Standorten? Für die Durchführung bzw. den Fortgang der Asylverfahren ist das BAMF zuständig. Insofern liegen der Landesverwaltung über die Dauer der Wartezeiten keine Daten vor. 5. Hat sich die Landesregierung für die Einrichtung weitere Außenstellen beim BAMF eingesetzt , um die Fahrtzeiten zu verkürzen und den Bearbeitungsstau abzubauen? Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6. Wie werden die oben genannten Flüchtlinge in der Asylstatistik geführt? Die vom BAMF geführte Statistik über die Entwicklung der Asylbewerberzahlen wird monatlich veröffentlicht . Dies führt dazu, dass eine entsprechende Erfassung der Asylanträge erst bei Antragstellung erfolgt und somit erst zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt werden kann. (Ausgegeben am 10.11.2015) Drucksache 17/4567 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4090 Seit wann werden Flüchtlinge ohne Aufnahme des Asylantrages auf die Kommunen verteilt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport