Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4568 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4275 - Wie erfolgt die Verteilung der Asylbewerber in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 15.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 21.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.11.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide vom 28. August 2015 zufolge stammen 53 % der Asylbewerber, die das Land Niedersachsen dem Landkreis Uelzen bisher im Jahr 2015 zugewiesen hat, aus den Balkanländern und 8 % aus Syrien. Die Oldenburgische Volkszeitung berichtet am 29. August 2015, dass von den vom Land Niedersachsen im gleichen Zeitraum dem Landkreis Vechta zugewiesenen Asylbewerbern 50 % aus Syrien und 30 % aus den Staaten des Westbalkans kommen. Nähere Einzelheiten sind der auf Grundlage der genannten Zeitungsartikel erstellten Tabelle zu entnehmen. 2015: Herkunftsland der Flüchtlinge und Asylbewerber Aufnehmender Landkreis Uelzen Aufnehmender Landkreis Vechta insgesamt 596 Personen 459 Personen Balkanländer 316 53 % 147 32 % Montenegro 132 8 Serbien 99 25 Mazedonien 36 4 Albanien 26 58 Kosovo 23 52 Syrien 48 Personen 8 % 230 Personen 50,11 % Vorbemerkung der Landesregierung Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Kommunen erfolgt nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG) vom 11. März 2004 (Nds. GVBl. S. 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2012 (Nds. GVBl. S. 31) unter maßgeblicher Berücksichtigung der Einwohnerzahl der Kommunen nach der amtlichen Statistik. Dieser gesetzlich vorgegebene Verteilungsmaßstab trägt dem öffentlichen Interesse an einer gleichmäßigen landesinternen Aufgabenverteilung auf die kommunalen Kostenträger Rechnung. Grundlage sowohl für das dabei zugrunde gelegte zu verteilende Gesamtkontingent des Landes Niedersachsen als auch für den angenommenen Verteilungszeitraum sind die Prognosen der Zugangszahlen von Asylerstantragstellern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die tatsächlichen Entwicklungen dieser Zugangszahlen werden stets beobachtet und können gegebenenfalls auch zu Anpassungen des landesinternen Verteilverfahrens, z. B. durch Änderung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4568 2 des Verteilzeitraums führen. Sobald die festgesetzten Aufnahmequoten nahezu ausgeschöpft sind, muss zur Sicherstellung des landesinternen Verteilverfahrens eine Neufestsetzung der Verteil- und Aufnahmequoten erfolgen. Hierbei werden für die Kommunen, die ihre Aufnahmequote noch nicht erfüllt oder bereits überschritten haben, zum Festsetzungszeitpunkt die Unter- bzw. Überquote ermittelt . Bei der Neufestsetzung der Aufnahmeverpflichtung werden diese Unter- und Überquoten berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer im Endergebnis gleichmäßigen Verteilung auf alle Kommunen in Niedersachsen werden bei den nächsten Verteilungen und Zuweisungen zunächst noch bestehende Unterquoten in Anspruch genommen. 1. Wie sind die Zuweisungszahlen der Asylbewerber auf die einzelnen Landkreise in Niedersachsen nach Herkunftsländern sortiert (bitte tabellarisch auflisten für die wichtigsten zehn Herkunftsländer)? Daten hierzu werden in der LAB NI statistisch nicht erhoben. 2. Nach welchen Kriterien wird in Niedersachsen über die Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf die Landkreise entschieden? Die konkrete Verteilung und Zuweisung ist nach dem Aufnahmegesetz eine Ermessensentscheidung . Bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses werden - soweit möglich - neben einer gleichmäßigen Verteilung migrationspolitische Aspekte und/oder örtliche Besonderheiten der Landkreise und der Region - wie z. B. das Vorhalten von Gemeinschaftsunterkünften - einbezogen. Darüber hinaus sind bei der Verteilung und Zuweisung die vorgenannten öffentlichen Interessen mit den persönlichen Interessen und Belangen der Ausländerin und des Ausländers - wie z. B. bestehende familiäre Bindungen - gegeneinander abzuwägen. Hierbei werden in jedem Einzelfall auch besondere Bedürfnisse oder Erfordernisse bei der Unterbringung - soweit bekannt - einbezogen, beispielsweise, ob bei Pflege- oder Krankheitsfällen ebenerdiger Wohnraum zur Verfügung steht. Ein weiteres Kriterium bei der Verteilung von Asylsuchenden auf die Kommunen stellt die oben näher beschriebene jeweilige noch zu erfüllende Aufnahmequote dar. 3. Warum nimmt die Landesregierung diese sehr unterschiedliche Zuweisung der Nationalitäten vor? Dies ergibt sich aus den Antworten zu Frage 2. (Ausgegeben am 10.11.2015) Drucksache 17/4568 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4275 Wie erfolgt die Verteilung der Asylbewerber in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport