Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4569 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4091 - Wie wird Flüchtlingen der Erwerb der deutschen Sprache ermöglicht? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 12.08.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 18.08.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.11.2015, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Viele Flüchtlinge kommen derzeit nach Deutschland und wollen hier ein neues Leben beginnen. Ein sehr großer Teil ist allerdings der deutschen Sprache nicht mächtig. Im geschützten Raum einer Erstaufnahmeeinrichtung kann es zunächst ausreichen, dass genügend Englischkenntnisse vorhanden sind oder im dortigen Umfeld jemand übersetzen kann. Dabei handelt es sich aber nicht um eine dauerhafte Perspektive. Die Menschen die nach Deutschland kommen, weil sie vor dem Krieg geflohen sind, wissen nicht, wann der Krieg im Heimatland wieder zu Ende ist. Sie brauchen eine Perspektive, wie sie ein Leben hier in Deutschland gestalten können. Damit sie in gesellschaftliche Prozesse eingebunden werden können, müssen sie schnell die deutsche Sprache erlernen. Vorbemerkung der Landesregierung Die sprachliche Förderung von erwachsenen zugewanderten Menschen liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Hierzu werden nach der Integrationskursverordnung (IntV) 660-stündige sogenannte Integrationskurse angeboten, deren Modulsystem auch einen umfangreichen Sprachkurs umfasst. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländerinnen und Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen , wenn die Ausländerin oder der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr erhält oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur. Neu zugewanderte Menschen sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest. Neu zugewanderte Menschen können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist. In diesem Fall wird die Verpflichtung vom Träger der Grundsicherung ausgesprochen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4569 2 Schutzsuchende Menschen haben somit einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, – wenn sie als Asylberechtigte anerkannt sind (§ 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) oder – wenn ihnen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz nach Asylverfahrensgesetz zuerkannt wurde (§ 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz). In dem von der Bundeskanzlerin zusammen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18.06.2015 verabredeten Aktionsplan Asyl ist die Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive im Umfang von zunächst 300 Stunden vorgesehen, sodass für diesen Personenkreis bereits vor Abschluss des Verfahrens eine frühzeitige Teilnahme am Sprachkurs möglich ist. 1. Gibt es genügend Lehrer für Deutsch als Fremdsprache, um die vom BAMF finanzierten Kurse auch tatsächlich zu unterrichten? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in diesen vom Bund finanzierten Kursen unterrichten können, da sowohl das Verfahren zur Anerkennung der Kursträger als auch das zur Anerkennung der Lehrkräfte dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) obliegt. 2. Wie können Lehrer für Deutsch als Fremdsprache gewonnen werden Für das Angebot und die Finanzierung der Kurse ist grundsätzlich der Bund zuständig. Die Durchführung der Integrationskurse obliegt - nach Erteilung einer Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - privaten und öffentlichen Trägern. Das Zulassungsverfahren von Lehrkräften für Integrationskurse liegt ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des BAMF. Lehrkräfte , die über ein (in Deutschland) abgeschlossenes-Studium „Deutsch als Fremdsprache“ oder „Deutsch als Zweitsprache“ verfügen, werden sofort zugelassen. Mit der aktuellen Novellierung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen ist beabsichtigt, allen angehenden Lehrkräften im Studium zukünftig Basisqualifikationen im Bereich Deutsch als Zweit- und Bildungssprache zu vermitteln. 3. Kann sich die Landesregierung vorstellen, bei Studenten für Deutsch als Fremdsprache Praktika anzubieten, um Deutsch zu unterrichten? Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat zusammen mit den niedersächsischen Hochschulen bereits im Juni dieses Jahres ein Programm mit mehreren Bausteinen begonnen, damit Flüchtlinge ihre in der Heimat begonnenen Bildungswege fortsetzen können. Ein Baustein betrifft die Unterstützung durch Studierende beim Unterricht von Deutsch für Flüchtlinge. Lehramtsstudierende, die bereits Kompetenzen zur Vermittlung von Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erworben haben, können jungen Flüchtlingen im Zuge ihres Betriebs- und Sozialpraktikums Deutschunterricht erteilen. Sie sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterrichten und werden von den Hochschulen vermittelt. Für diese Koordinationsaufgaben stellt das MWK den lehrerbildenden Hochschulen 2015 insgesamt bis zu 400 000 Euro als Soforthilfe zur Verfügung. An den niedersächsischen Hochschulen existieren drei Formen von Ausbildungsprogrammen im Bereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Sprachenförderung, Sprachbildung und Mehrsprachigkeit . Sie umfassen a) Angebote von speziellen Masterstudiengängen in Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Universitäten Göttingen, Hildesheim und Oldenburg), b) spezielle Modulangebote für Lehramtsstudierende der Germanistik (Universitäten Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und zukünftig auch Vechta) sowie Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4569 3 c) DaZ-Zusatzqualifikationen (Deutsch als Zweitsprache) für Studierende aller Lehramtsstudiengänge (Universitäten Braunschweig, Göttingen, Hannover und Lüneburg). Neben der Sprachförderung durch Studierende im Rahmen von Praktika bieten die Hochschulen eine Vielzahl weiterer Unterstützungsmaßnahmen beim Spracherwerb für Flüchtlinge an. Mit zahlreichen Angeboten, die die Aufnahme und Integration dieser Zielgruppe fördern, engagieren sich alle Standorte etwa durch Gasthörer-, Paten- und Mentoring-Programme, Schnupperstudien, spezielle Studienangebote und Lehrveranstaltungen, Schreibwerkstätten, Konferenzen, Aktions- und Blockwochen sowie Campus- und Sommerfeste. Die Hochschulen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Integration und ebnen Flüchtlingen den Weg in die Gesellschaft. 4. Was tut die Landesregierung, um möglichst früh den Erwerb der Deutschen Sprache zu ermöglichen? Der Erwerb der deutschen Sprache ist zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Integration in Deutschland. Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Flüchtlingen aus von Bürgerkrieg und wirtschaftlicher Not betroffenen Gebieten auch nach Niedersachsen hat die Landesregierung einen erhöhten Handlungsbedarf erkannt, diesen Menschen frühzeitig und unbürokratisch nach ihrer Ankunft in Deutschland zu helfen. Dazu zählt auch die für die Integration notwendige Sprachförderung zum Erwerb der deutschen Sprache. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2015 werden 750 000 Euro bereitgestellt, um im Bereich der Erwachsenenbildung zusätzliche Sprachkurse für Flüchtlinge zu ermöglichen. Das federführende MWK hat hierzu ein Programm zur Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb erarbeitet, damit eine rasche Orientierung im neuen sozialen Umfeld und die Integration in das reguläre Bildungssystem gewährleistet werden können. Die vom Land geförderten Maßnahmen werden von den Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung durchgeführt. Sie stehen allen Flüchtlingen offen (ohne Zugangsvoraussetzungen) und sind unabhängig von ihrem aktuellen rechtlichen Status und Sprachniveau. So können Vorhaben zur Förderung des Spracherwerbs durchgeführt werden, die durch integrierte Maßnahmen zur Steigerung von Grundbildungskompetenzen unterstützt und durch spezifische Beratungsformate insbesondere zur beruflichen Orientierung begleitet werden können. Die Maßnahmen starten im Oktober 2015. Das Programm ergänzt die vielfältigen Bemühungen zur gesellschaftlichen Integration der Flüchtlinge und unterstützt die professionellen Leistungen der niedersächsischen Erwachsenenbildungseinrichtungen in öffentlicher Verantwortung in der Fläche des Landes gezielt. Hauptziel für Teilnehmende ist eine unmittelbare Integration in das reguläre Bildungssystem. Bereits jetzt engagiert sich eine große Anzahl Ehrenamtlicher im Bereich der Erwachsenenbildung in der Sprachvermittlung für Flüchtlinge. Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) unterstützt dieses Engagement u. a. mit einer Schulung für Ehrenamtliche unter dem Titel „Erstorientierung ‚ Unterricht mit Flüchtlingen –- Sprachvermittlung als Alltagshilfe“. Diese Schulung vermittelt den Ehrenamtlichen ein erstes Basiswissen zum Umgang mit Flüchtlingen und mit traumatisierten Menschen sowie zur Vermittlung der deutschen Sprache. Mit dem Ziel, Flüchtlinge bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums und/oder einer Anpassungsqualifizierung bzw. Berufsausbildung zu unterstützen, sind am 1. Juli 2015 mit einer Laufzeit von 18 Monaten (bis 31.12.2016) fünf neue Pilotprojekte in der Erwachsenenbildung gestartet. Im Mittelpunkt dieser Kurse steht die Sprachvermittlung im Rahmen von Intensivsprachkursen, die sowohl grundlegende als auch fach- und wissenschaftliche Sprachmodule beinhalten. Damit wird ein Beitrag geleistet, Flüchtlinge unbürokratisch und ohne Einschränkungen hinsichtlich ihres individuellen Sprachniveaus in das reguläre Bildungssystem zu integrieren. Das MWK hat zur Durchführung der Projekte fünf Einrichtungen der Erwachsenenbildung ausgewählt . Aufgrund der von den Einrichtungen der Erwachsenenbildung erstellten Konzeptionen sind folgende Projekte in den Regionen Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück gestartet worden: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4569 4 Hannover: Landeshauptstadt Hannover - Koordinationsstelle ALBuM (Arbeiten - Lernen - Beraten mit und für Menschen mit Migrationshintergrund) in Kooperation u. a. mit Ada-und-Theodor-Lessing -Volkshochschule Hannover (Titel: Qualifizierte Flüchtlinge ins Studium) – Das Netzwerk ALBuM ist eine Arbeitsmarktoffensive mit und für Migrantinnen und Migranten im Wirtschaftsraum Hannover. Hier sind acht Institutionen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten und vielfältigen Kompetenzen eng miteinander vernetzt, die über spezifische Kompetenzen in der Arbeit mit Migranten auch in Bezug auf die Sprachförderung verfügen. – Die Unterstützung für die Flüchtlinge im Rahmen des Projekts besteht in erster Linie in der Deutschförderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, damit sie die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) bestehen können. Darüber hinaus werden sie bei der Orientierung im deutschen Bildungssystem und Arbeitsmarkt, bei Fragen der Anerkennung der Abschlüsse aus dem Ausland, bei formalen ausländerrechtlichen Fragestellungen sowie bezüglich des Übergangs in das Studium und anderen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, beraten und begleitet. Göttingen: Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e. G. (BIGS) in Kooperation u. a. mit der Volkshochschule Göttingen (Titel: Flüchtlinge ins Studium) – Die BIGS kooperiert bereits mit der Studienberatungsstelle der Universität Göttingen im Rahmen der Beratung und Begleitung von nicht-traditionellen Studieninteressierten im Übergang zum Hochschulstudium. Neben dem Spracherwerb bis Niveau B1 und die Vorbereitung auf DSH-Prüfung bietet das Projekt flankierend individuelle Anerkennungs- und Orientierungsberatung sowie Information über das Hochschul- und Ausbildungssystem in Deutschland und vermittelt die teilnehmenden Flüchtlinge in Praktika und Propädeutik-Kurse (=fachspezifische Vorbereitungskurse ). Lüneburg: Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e. V. (Titel: University Assistance for Refugees - Hochschulzugänge für Flüchtlinge schaffen) – Die Gemeinsame Bildungsberatungsstelle des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen (VNB), des Bildungswerks Arbeit und Leben (AuL) und der Volkshochschule Lüneburg kooperiert in diesem Projekt mit der Leuphana Universität Lüneburg. Der VNB hat bereits vielfach Maßnahmen zur sprachlichen und beruflichen Qualifizierung von Flüchtlingen sowie Pilotprojekte zum Hochschulzugang u. a. für Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Modellprojekts zu Offenen Hochschule Niedersachsen (OHN) durchgeführt. – Die Studiengruppe mit bis zu 15 Flüchtlingen erhält begleitend zu den Intensivkursen zum Spracherwerb Beratung und Begleitung in studienrelevanten Fragen hinsichtlich Aufenthalt, Hochschulzugangsberechtigung, Arbeit, Wohnraum, Praktika, Bewerbungsverfahren etc.. Oldenburg: Volkshochschule Oldenburg e. V. (VHS) (Titel: Eingang von Flüchtlingen in das universitäre Bildungssystem) – Die Bildungsberatungsstelle „Gewusst wie - gewusst wo“ der VHS Oldenburg arbeitet in diesem Projekt intensiv mit der Universität Oldenburg v. a. im Bereich Öffnung von Hochschulen zusammen . Sie bietet bereits Integrationskurse an und ist Testzentrum für DaF-Kurse (=Deutsch als Fremdsprache). – Angesichts der besonderen Situation der Zielgruppe wird begleitend zu den Intensiven Sprachkursen während der gesamten Laufzeit eine (sozial-)pädagogische Betreuung für die Flüchtlinge geboten. Diese zielt vor allem auf die intensive Erstberatung sowie darauf aufbauend auf eine individuelle Beratung zu Fragen der Anerkennung und der beruflichen bzw. studienspezifischen Orientierung. Mit Betriebsbesuchen und betrieblichen Praktika wird diese Beratung zusätzlich unterstützt. Osnabrück: Stadt Osnabrück in Kooperation mit der Volkshochschule Osnabrück (Titel: Pilotvorhaben für Flüchtlinge mit akademischen/ beruflichen Bildungsabschlüssen) – Die Kooperationspartner pflegen in diesem Projekt eine enge Zusammenarbeit mit der Universität und der Hochschule Osnabrück sowie den zuständigen Migrationsdiensten. Auch hier erfolgt Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4569 5 neben den Kursen zum Spracherwerb flankierende Beratung in der beruflichen und universitären Orientierung u. a. durch die Vermittlung von Praktika, Betriebsbesichtigungen, Praxistagen und Hospitationen. Ferner werden die Flüchtlinge in der Vorbereitung auf Bewerbungsverfahren unterstützt. Hinzu kommen die Unterstützung beim Zugang zu Angeboten der non-formalen Bildung (Kultur, Sport, Vereine, etc.) und die Einbindung des zivilgesellschaftlichen Engagements (z. B. Patenmodelle). Die Teilnahme an diesen fünf Pilotprojekten steht allen Flüchtlingen ab dem 18. Lebensjahr offen, die Interesse an der Aufnahme eines Hochschulstudiums in Niedersachsen haben. Für diese Zielgruppe ist die Teilnahme kostenfrei und es werden die Fahrtkosten übernommen. Die Kurse stehen explizit Personen offen, die (noch) nicht über deutsche Sprachkenntnisse, eine Hochschulzulassung oder die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen verfügen. Für die Förderung der Pilotprojekte stellt das Land Niedersachsen 350 000 Euro bereit. 5. Ist es ausschließlich kommunale Aufgabe, den Spracherwerb von Asylbewerbern zu organisieren? Es ist nicht ausschließlich kommunale Aufgabe, den Spracherwerb von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu organisieren. Sprachvermittlung für erwachsene zugewanderte Menschen erfolgt in erster Linie in den in Bundeszuständigkeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführenden Integrationskursen, aber auch im Rahmen der Erwachsenenbildung. Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und zu Ziffer 4 verwiesen. Das Land bietet grundsätzlich allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive das Kursangebot „Wegweiser für Deutschland“ an. Damit haben die Bewohnerinnen und Bewohner der LAB NI bereits vor ihrer Verteilung auf die Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit, ein der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung in Deutschland dienendes Kursangebot wahrzunehmen. In Anbetracht der derzeitigen Situation kann ein entsprechendes Angebot allerdings nur in eingeschränktem Umfang angeboten werden. 6. Kann sich die Landesregierung vorstellen, die Prüfungskosten bei Sprachstandstests ganz oder teilweise zu übernehmen? „Sprachstandstests“ werden im Rahmen der Integrationskurse nicht durchgeführt. Mit einem Einstufungstest stellen Kursträger fest, ob Teilnehmerinnen oder Teilnehmer schon etwas Deutsch sprechen können und mit welchem Kursabschnitt sie beginnen sollten. Der Einstufungstest findet zu Beginn des Integrationskurses statt. Die Kosten werden vom BAMF getragen. 7. Wie viele Studenten werden voraussichtlich in den kommenden vier Semestern das Fach Deutsch als Fremdsprache abschließen? In Niedersachsen bieten drei Universitäten Masterstudiengänge mit dem Fach „Deutsch als Fremdsprache “ an (Göttingen, Oldenburg und Hildesheim). Die Landesregierung geht zukünftig von insgesamt ca. 45 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr aus. (Ausgegeben am 10.11.2015) Drucksache 17/4569 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4091 Wie wird Flüchtlingen der Erwerb der deutschen Sprache ermöglicht? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Spor