Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4601 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4425 - Übernahme von Absolventen in den Schuldienst Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 12.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 16.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 11.11.2015, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Die Referendare, die zum 01.09.2014 ihr Referendariat begonnen haben, beenden den Vorbereitungsdienst offiziell mit Ablauf des Februars 2016 und können ab dem 01.03.2016 an den Schulen beginnen. Das Halbjahr beginnt jedoch schon zum 01.02.2016. Vorbemerkung der Landesregierung Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, also Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare (Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst). Die Einstellung von qualifizierten Lehrkräften dient der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung. Die Landesregierung stellt daher zum 01.02.2016 erneut eine sehr hohe Anzahl an Einstellungsmöglichkeiten bereit. Mit dem Erlass „Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahrs 2015/2016 - Einstellungstermin 01.02.2016“ (sogenannter Einstellungserlass, RdErl. d. MK v. 16.10.2015, SVBl. S. 542, geändert durch RdErl. d. MK v. 19.10.2015, SVBl. S. 548) wurden der Niedersächsischen Landesschulbehörde 1 600 Stellen zugewiesen, von denen 400 Stellen bereits innerhalb des 1. Schulhalbjahrs 2015/2016 besetzt werden können. 1. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass denjenigen Referendaren, die im Februar 2016 ihre Ausbildung abschließen, eine Einstellung als Lehrkraft bereits zum Halbjahreswechsel am 01.02.2016 ermöglicht wird? Nach Nummer 4.1 des Einstellungserlasses „können sich auch Lehrkräfte bewerben und ausgewählt werden, die den Vorbereitungsdienst bzw. Anpassungslehrgang spätestens am 30.04.2016 beenden werden. Die tatsächliche Einstellung kann erst nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes erfolgen und muss spätestens am 01.05.2016 vorgenommen werden.“ Dementsprechend können Lehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst am 01.09.2014 begonnen haben und diesen in der Regel Ende Februar 2016 abschließen, zum 01.03.2016 eingestellt werden. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die ihren Vorbereitungsdienst voraussichtlich regulär bis zum 29.02.2016 beenden, werden nach Nummer 4.8 des Einstellungserlasses gegenüber Lehrkräften im Vorbereitungsdienst mit späterem voraussichtlichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes be- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4601 2 vorzugt im Einstellungsverfahren berücksichtigt. Dort heißt es: „Zur Sicherstellung der Personalversorgung der Schulen sind grundsätzlich Lehrkräfte, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen oder diese bis zum 29.02.2016 beenden, vorrangig zu berücksichtigen.“ Eine vorzeitige Beendigung des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes ist aus laufbahnrechtlichen Gründen nicht möglich. Um für Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes, die in einem Bewerbungs- und Auswahlverfahren auf eine ausgeschriebene Stelle ausgewählt worden sind, nach bestandener erfolgreicher Staatsprüfung dennoch einen lückenlosen Übergang zwischen Vorbereitungsdienst und Schuldienst zu gewährleisten, besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass sie ihre zu unterrichtende Stundenzahl bis zur vollen Stundenzahl entsprechend der Stelle im Schuldienst erhöhen, sofern Ausbildungsbelange dem nicht entgegenstehen. Der Wechsel der Ausbildungsschule zur zukünftigen Einsatzschule soll der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ermöglicht werden. 2. Wie viele Referendare schließen am 01.02.2016 voraussichtlich ihren Vorbereitungsdienst ab (bitte nach Schulformen getrennt anführen)? Nachstehende Anzahl an Lehrkräften im Vorbereitungsdienst wird voraussichtlich zum 29.02.2016 ihren Vorbereitungsdienst (getrennt nach Lehrämtern) beenden: – Lehrämter an Grund-, Haupt und Realschulen: ca. 570 (davon ungefähr 80 % Grundschule), – Lehramt an Realschulen: ca. 230, – Lehramt für Sonderpädagogik: ca. 80, – Lehramt an Gymnasien: ca. 700. Diese Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst befinden sich in der Regel in ihrer Prüfungsphase zur Staatsprüfung. Die endgültigen Abschlusszahlen können dementsprechend von den hier genannten Zahlen noch abweichen. Eine Auflistung getrennt nach Schulformen ist nicht möglich. 3. Falls die Landesregierung den nahtlosen Übergang nicht ermöglicht: Wie rechtfertigt die Landesregierung, dass die ausgebildeten Lehrkräfte trotz des Lehrermangels nicht oder erst verspätet im Halbjahr 2016 eingesetzt werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. (Ausgegeben am 17.11.2015) Drucksache 17/4601 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4425 Übernahme von Absolventen in den Schuldienst Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums