Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4621 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4234 - Wie viel Stress bereitet den Wölfen das Besendern? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 04.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.11.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In der Nacht vom 21. auf den 22. Juni wurde in der Gegend um Munster ein einjähriger Wolfsrüde von Fachleuten, die vom Umweltministerium beauftragt wurden, eingefangen, narkotisiert und mit einem Sendehalsband ausgestattet. Diese Fachleute sollen gemeinsam mit der Landesjägerschaft und der Bundesforstverwaltung das Verhalten der Wölfe dokumentieren. Der Sender übermittelt stündlich Daten über den Aufenthaltsort des Tieres. Laut Umweltminister Wenzel könne man so Tiere, die als verhaltensauffällig erkennbar würden, finden und vergrämen. Stress bezeichnet zum einen durch spezifische äußere Reize hervorgerufene psychische und physische Reaktionen bei Lebewesen, die zur Bewältigung besonderer Anforderungen befähigen, und zum anderen die dadurch entstehende körperliche und geistige Belastung. Das Auftreten von Stress bedarf einer sinnlichen Wahrnehmung des stressauslösenden Reizes sowie einer nervlichen Weiterleitung eines solchen Reizes an eine reizverarbeitende Region des Körpers. 1. Gilt das Fangen und Besendern eines Wolfes als genehmigungspflichtiger Tierversuch, und, wenn ja, lag im Fall des besenderten Wolfes in Munster eine Genehmigung durch das LAVES vor? Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz stimmen darin überein, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Wildtieren - wie bei allen Tieren - durch Eingriffe (wie z. B. Einfangen, Betäubung, Besenderung ) soweit wie möglich vermieden oder ausgeschlossen werden müssen (§ 1 Tierschutzgesetz). Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Besenderung von Wölfen stellen nach § 7 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich einen genehmigungspflichtigen Tierversuch dar. Es kann aber auch Fälle geben, bei denen eine Besenderung nicht als Tierversuch anzusehen ist. Die Besenderung von zwei Wölfen des sogenannten Munsteraner Rudels war ein Sonderfall: Hier musste kurzfristig sichergestellt werden, dass schnellstmöglich das Verhalten der verhaltensauffälligen Wölfe des Rudels im Raum Munster, die z. B. die sonst arttypische Fluchtdistanz vermissen ließen, gezielt beobachtet werden konnte/kann, um jederzeit gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten zu können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4621 2 2. Entsteht Stress bei dem Tier, wenn es gefangen und besendert wird, und, wenn ja, in welchem Ausmaß? Der Fang und die Besenderung wildlebender Tiere ist mit Stress für das Tier verbunden. Das Ausmaß des Stresses hängt vom Einzelfall ab. 3. Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Stress zu minimieren? Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um den Stress von Wildtieren bei Fangmaßnahmen zu minimieren . Die Fallen selbst sollten beispielsweise so beschaffen sein, dass die Wahrscheinlichkeit, die Tiere zu verletzen, möglichst gering gehalten wird. Die Fallen können mit Fallensendern ausgestattet sein, um die Zeit zwischen dem Auslösen der Falle und dem Eintreffen der handelnden Personen weitestgehend zu verkürzen. Auch das Sedieren der Wildtiere kann den Stress vermindern, der durch das Fangen und das Besendern ausgelöst wird. Eine weitere Methode, die zur Beruhigung der Tiere führen kann, ist ein Abdecken der Augen der Tiere. 4. Wurden in Munster alle Möglichkeiten zur Stressminimierung eingesetzt? Es wurden die in der Antwort zu Frage 3 beispielhaft genannten Maßnahmen angewendet. 5. Inwieweit rechtfertigen die Kenntnisgewinne durch die Besenderung den Stress, dem das Tier ausgesetzt wurde? Es musste kurzfristig sichergestellt werden, dass das Verhalten der verhaltensauffälligen Wölfe des Rudels im Raum Munster, die z. B. die sonst arttypische Fluchtdistanz vermissen ließen, gezielt überwacht werden kann, um jederzeit gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten zu können. Die im Rahmen der Besenderung zu erwartende Stressbelastung der Wölfe wurde in Relation zu dem für die Abwehr von Gefahren angestrebten Erkenntnisgewinn gesetzt und als verhältnismäßig bewertet. 6. Welche Behörde wurde wann in welcher Form von der Aktion in Kenntnis gesetzt bzw. zwecks Genehmigung konsultiert? Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz war im Falle der Besenderung der Munsteraner Wölfe die genehmigende Behörde und hat die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Bereits am 10.04.2015 wurden die Landkreise Lüneburg, Heidekreis und Uelzen per E-Mail über eine Ausnahmegenehmigung zu einer Besenderung informiert. Am gleichen Tag wurde der zuständige Mitarbeiter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide, per E-Mail unterrichtet. Mit dem zuständigen Mitarbeiter gab es bereits im Vorfeld telefonischen Kontakt zu der geplanten Aktion. Am 19.06.2015 erhielten der zuständige Mitarbeiter sowie die drei oben genannten Landkreise ebenfalls per E-Mail die Information über eine Erweiterung der Ausnahmegenehmigung zur Besenderung des besagten Jährlingsrüden. Die Bundeswehr wurden am 02.06.2015 durch einen Mitarbeiter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide per E-Mail von der Aktion in Kenntnis gesetzt. Am 25.06.2015 wurden das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Niedersächsische Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über die durchgeführte Maßnahme per E-Mail informiert. (Ausgegeben am 18.11.2015) Drucksache 17/4621 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4234 Wie viel Stress bereitet den Wölfen das Besendern? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz