Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4623 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3773 - Wie wurde der Wolf in Munster gefangen und besendert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Christian Dürr und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 25.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 07.07.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.11.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In der Nacht vom 21. auf den 22. Juni wurde in der Gegend um Munster ein einjähriger Wolfsrüde von Fachleuten, die vom Umweltministerium beauftragt wurden, eingefangen, narkotisiert und mit einem Sendehalsband ausgestattet. Diese Fachleute sollen gemeinsam mit der Landesjägerschaft und der Bundesforstverwaltung das Verhalten der Wölfe dokumentieren. Der Sender übermittelt stündlich Daten über den Aufenthaltsort des Tieres. Laut Umweltminister Wenzel könne man so Tiere, die als verhaltensauffällig erkennbar würden, finden und vergrämen. 1. Entspricht es der Wahrheit, dass der Wolf mittels eines Tellereisens gefangen wurde, und, wenn ja, aus welchem Grund wurde ein Gerät benutzt, welches seit vielen Jahren europaweit für den Fang von Wildtieren verboten ist? Nein, der Fang der zwei Wölfe auf dem Truppenübungsplatz Munster wurde mit einer für den Wolfsfang zertifizierten Falle des Modells Belisle Footsnare No. 8, AIHTS Certification QWA, durchgeführt. 2. Handelt es sich bei der Besenderung um einen genehmigungspflichtigen Tierversuch, und, wenn ja, wer hat ihn wann genehmigt, und was wurde konkret genehmigt? Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz stimmen darin überein, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Wildtieren - wie bei allen Tieren - durch Eingriffe (wie z. B. Einfangen, Betäubung, Besenderung ) soweit wie möglich vermieden oder ausgeschlossen werden müssen (§ 1 Tierschutzgesetz). Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Besenderung von Wölfen stellen nach § 7 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich einen genehmigungspflichtigen Tierversuch dar. Es kann aber auch Fälle geben, bei denen eine Besenderung nicht als Tierversuch anzusehen ist. Die Besenderung von zwei Wölfen des sogenannten Munsteraner Rudels war ein Sonderfall: Hier musste kurzfristig sichergestellt werden, dass das Verhalten der verhaltensauffälligen Wölfe des Rudels im Raum Munster, die z. B. die sonst arttypische Fluchtdistanz vermissen ließen, gezielt beobachtet werden konnte/kann, um jederzeit gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten zu können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4623 2 3. Wer hat die gesamte Aktion durchgeführt? Mit dem Fang der zwei Wölfe auf dem Truppenübungsplatz Munster wurde das Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland LUPUS beauftragt. 4. Hat die Aktion auf Bundeswehrgelände stattgefunden? Ja. 5. Wenn ja, gab es eine separate Tierversuchsgenehmigung durch die Bundeswehr? Nein. 6. Haben Bundeswehrsoldaten oder -angestellte den Vorgang begleitet? Eine gezielte Begleitung der Aktion durch Bundeswehrsoldaten oder -angestellte hat nicht stattgefunden . Allerdings wurden die Maßnahmen durch örtlich zuständige Bundesforst-Mitarbeiter begleitet . 7. Mit welchem Stoff wurde der Wolf narkotisiert? Die beiden Wölfe, die auf dem Truppenübungsplatz Munster gefangen wurden, sind mit Zoletil immobilisiert worden. 8. Sind weitere Besenderungen geplant? Grundsätzlich sind weitere Besenderungen von Wölfen vorgesehen. Aktuell werden aber keine Fangversuche durchgeführt. 9. Was hat die Aktion insgesamt gekostet (wenn möglich, Kosten bitte einzeln aufführen)? Eine abschließende Abrechnung der Kosten ist noch nicht erfolgt, insofern ist eine Aufstellung noch nicht möglich. Es wird von Kosten in Höhe von maximal 15 280 Euro ausgegangen. 10. Welche nachgewiesenen Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine langanhaltende Wirkung von Vergrämungen von Tieren mit geringer Scheu vor Menschen? Laut Aussagen von Experten ist die Wirksamkeit und langfristige Wirkung von Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich. Der in Schweden mit Vergrämungsmaßnahmen bei Wölfen beauftragte Spezialist hat z. B. im Rahmen einer Sitzung des vom Umweltministerium eingerichteten Arbeitskreises Wolf berichtet, dass die Scheu von Wölfen durch Vergrämungsmaßnahmen auch langfristig wiederhergestellt werden konnte, sofern der Nahrungserwerb (z. B. Fütterung, Nutzung von Fleischabfällen) das Fehlverhalten auslöste und die Ursachen sicher beseitigt werden konnten. (Ausgegeben am 18.11.2015) Drucksache 17/4623 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/3773 Wie wurde der Wolf in Munster gefangen und besendert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Christian Dürr und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz