Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4625 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4420 - „VW-Abgasaffäre“ - Gegen wen ermittelt die Staatsanwaltschaft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr, Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 11.11.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Am 28.09.2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter der Überschrift „Ermittlungsverfahren in der ‚VW-Abgasaffäre‘ eingeleitet“ eine Pressemitteilung, die folgenden Wortlaut hatte: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen AG eingeleitet. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen. Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten. Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden .“ Daraufhin setzte weltweit eine umfassende Berichterstattung darüber ein, dass gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen der „VW-Abgasaffäre“ eröffnet worden sei. Unter dem 29.09.2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dann zu dem gleichen Sachverhalt folgende Pressemitteilung: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen im Zusammenhang mit der ‚Abgasaffäre‘ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen. Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten. Da namentlich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Anzeige erstattet wurde, erfolgt auch diesbezüglich die Prüfung eines Anfangsverdachts. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts besteht die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Anfangsverdacht muss jedoch auf konkreten Tatsachen beruhen, wobei offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen können. Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden .“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4625 2 Die Pressemitteilung vom Vortag war fortan nicht mehr auffindbar und abrufbar, und die neue Pressemitteilung ist nicht als Korrektur der vorangegangenen gekennzeichnet worden. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gehen im Zusammenhang mit der sogenannten AbgasAffäre des Volkswagen-Konzerns zahlreiche Strafanzeigen ein, die sich sowohl auf namentlich benannte als auch auf unbekannte Personen beziehen. Diese Anzeigen werden bei der Staatsanwaltschaft registertechnisch erfasst und zu einem bereits vorliegenden Js-Verfahren zur Prüfung eines Anfangsverdachts genommen. Die Prüfung der Staatsanwaltschaft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung einen Anfangsverdacht begründen, dauert an. Ein weiteres, auf einer anonymen Anzeige beruhendes UJs-Verfahren gegen Unbekannt ist zwischenzeitlich zu diesem Verfahren verbunden worden. Unabhängig davon hat die Prüfung der zwar keine konkreten Beschuldigten benennenden, aber durch ergänzende Unterlagen fundierten Strafanzeige der Volkswagen AG einen Anfangsverdacht des Betruges und der strafbaren Werbung gegen mehrere namentlich bekannte Beschuldigte ergeben . Insoweit wurde ein gesondertes strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem strafprozessuale Maßnahmen veranlasst und umgesetzt worden sind. Diese Ermittlungen dauern an. Aufgrund der eigenen Meldungen des Volkswagen-Konzerns zu „Unregelmäßigkeiten“ bei CO2- und Verbrauchswerten sowie der von der Rechtsabteilung des Konzerns der Staatsanwaltschaft überreichten Unterlagen ist darüber hinaus ein Vorermittlungsvorgang unter einem AR-Aktenzeichen angelegt worden, in dem der Sachverhalt zunächst auf seine strafrechtliche Relevanz geprüft wird. 1. Wie viele Ermittlungserfahren sind im Zusammenhang mit der „VW-Abgasaffäre“ anhängig ? Siehe Vorbemerkung. 2. Richten sich diese Verfahren gegen bekannte Beschuldigte oder gegen unbekannte Personen? Siehe Vorbemerkung. 3. In welchem Verfahrensstand befinden sich die jeweiligen Verfahren, aufgeschlüsselt nach bekannten Beschuldigten und unbekannten Personen (ohne Namensnennung)? Siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 18.11.2015) Drucksache 17/4625 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4420 „VW-Abgasaffäre“ - Gegen wen ermittelt die Staatsanwaltschaft Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr, Jörg Bodeund Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums