Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4626 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4340 - Wie ist der aktuelle Stand des Masterplans Ems? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Hillgriet Eilers (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 28.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 05.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 30.10.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Mit dem sogenannten Masterplan Ems 2050 haben die Landesregierung, der Bund, die Landkreise Emsland und Leer, die Stadt Emden, Umweltverbände sowie die Meyer Werft GmbH vereinbart, geeignete Maßnahmen unter Erhaltung der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße zu ergreifen , um den ökologischen Zustand der Ems zur verbessern. Dabei kommt dem sogenannten Lenkungskreis Ems, dem ausschließlich die Vertragsparteien angehören, eine zentrale und steuernde Bedeutung zu. So trägt er nach Artikel 5 des Masterplans u. a. für die Verwirklichung der übergeordneten Ziele sowie für die Aufstellung von Konzepten sowie die Umsetzung der Maßnahmen Sorge. 1. Hat der Lenkungskreis bereits getagt, und, wenn ja, was wurde dabei besprochen, beschlossen oder empfohlen? Der Lenkungskreis Ems hat bereits zweimal getagt: Am 18. Mai 2015 und am 5. Oktober 2015. Bei der konstituierenden Sitzung des Lenkungskreises Ems am 18. Mai 2015 standen organisatorische Fragen der Vertragsparteien im Mittelpunkt (Fragen der Geschäftsordnung, die Arbeitsweise der Geschäftsstelle Ems etc.). Es wurden Beschlüsse zur Arbeitsweise des Lenkungskreises und zur Einsetzung zweier Arbeitskreise gefasst. Das sind: „Arbeitskreis Wasserbauliche Maßnahmen/weitere Maßnahmen und Konzepte“ und „Arbeitskreis Künftiges Verfahren zu Schiffsüberführungen“. Weitere Themen waren Berichte über den aktuellen Sachstand des Pilotverfahrens der EU-Kommission und der Umsetzung des Masterplans Ems. Bei der Sitzung des Lenkungskreises Ems am 5. Oktober 2015 standen die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit sowie Berichte zur Umsetzung des Masterplans Ems, zum Urteil des EuGH vom 1. Juli 2015 zur EG-Wasserrahmen-Richtlinie und zum Planfeststellungsbeschluss zur Herbstarrondierung 2015 bis 2019 auf der Tagesordnung. Es ergingen Beschlüsse hinsichtlich des konzeptionellen Rahmens der Öffentlichkeitsarbeit und der Erarbeitung eines Ziel- und Bewertungssystems durch den Arbeitskreis „Wasserbauliche Maßnahmen /weitere Maßnahmen und Konzepte“. 2. Sind vom Lenkungskreis bereits Arbeitskreise eingerichtet worden, und, wenn ja, welche und mit welcher Zusammensetzung und Aufgabenstellung? Zu den zwei eingerichteten Arbeitskreisen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. In dem „Arbeitskreis Wasserbauliche Maßnahmen/weitere Maßnahmen und Konzepte“ sind folgende Institutionen vertreten: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4626 2 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Aurich, Landkreis Leer, Landkreis Emsland, Stadt Emden, Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e. V. (BUND), Naturschutzbund Niedersachsen e. V. (NABU), World Wide Fund for Nature Deutschland (WW,F) Meyer Werft GmbH. Die Aufgaben dieses Arbeitskreises folgen aus den Artikeln 10 Abs. 9 und 13 Abs. 5 Masterplan Ems 2050. In dem „Arbeitskreis Künftiges Verfahren zu Schiffsüberführungen“ sind folgende Institutionen vertreten : Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Aurich, Landkreis Leer, Landkreis Emsland, Stadt Emden, Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND), Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU), World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), Meyer Werft GmbH. Die Aufgaben dieses Arbeitskreises folgen aus Artikel 18 Abs. 2 Masterplan Ems 2050. 3. Wurde bereits ein Maßnahmenprogramm festgelegt, und, wenn ja, welche Konzepte und Maßnahmen wurden vereinbart? Nach Artikel 9 Abs. 1 des Masterplans Ems 2050 stellen die Vertragsparteien ein Maßnahmenprogramm auf der Grundlage der in Artikel 13 Abs. 4 vereinbarten Konzepte und Maßnahmen unter Berücksichtigung der quantitativen und zeitlichen Festlegungen auf. Über die in der Anlage zu Artikel 13 Abs. 4 des Masterplans Ems 2050 aufgeführten Maßnahmen und Konzepte hinaus ist noch kein Maßnahmenprogramm erstellt worden. 4. Wurde bereits ein Ziel- und Bewertungssystem entwickelt, und, wenn ja, wie sieht es aus und wer entwickelt(e) es? Dem Arbeitskreis „Wasserbauliche Maßnahmen/Weitere Maßnahmen und Konzepte“ wurde in der Sitzung des Lenkungskreises Ems am 5. Oktober 2015 die Federführung für das nach den Artikeln 9 Abs. 4, 10 Abs. 8 und 18 Abs. 3 Satz 2 des Masterplans Ems 2050 zu erarbeitende Ziel- und Bewertungssystem übertragen. Der Arbeitskreis „Künftiges Verfahren zu Schiffsüberführungen“ ist zu beteiligen. Ein Ziel- und Bewertungssystem ist noch nicht entwickelt worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4626 3 5. Wer führt das Monitoring durch? Das Monitoring wird in Verantwortung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführt. 6. Wer führt die Machbarkeitsstudie „Sohlschwelle“ durch? Die Machbarkeitsstudie zur Sohlschwelle wird in Verantwortung des Bundes durch die WSV erstellt . 7. Wer führt die Machbarkeitsstudie „Tidesteuerung am Emssperrwerk“ durch? Die Machbarkeitsstudie zur Tidesteuerung am Emssperrwerk wird im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch den NLWKN durchgeführt, einschließlich der hierzu notwendigen mathematischen Modellierungen. 8. Wer führt die Machbarkeitsstudien „Tidespeicherbecken an der Ems“ durch? Die Machbarkeitsstudie zu den Tidespeicherbecken entlang der Unterems wird im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch den NLWKN durchgeführt, einschließlich der hierzu notwendigen mathematischen Modellierungen und der Pilotmaßnahme Tidespeicherbecken. Lediglich das Detailmodell zur Pilotmaßnahme wird extern vergeben werden. 9. Welcher Arbeitskreis begleitet die Erarbeitung der Machbarkeitsstudien, und wie ist er zusammengesetzt? Die Machbarkeitsstudien werden von dem „Arbeitskreis Wasserbauliche Maßnahmen/weitere Maßnahmen und Konzepte“ begleitet. Zur Zusammensetzung dieses Arbeitskreises wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen. 10. Was hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems im Rahmen des Flächenmanagements bis jetzt konkret unternommen? Zu dem Thema Flächenmanagement wurde beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ein Steuerungsausschuss mit folgenden Aufgaben gegründet: – Festlegung der Grundsätze der Flächensuche und der Flächenbeschaffung, – Mitwirkung und Beratung bei der Festlegung der Bewirtschaftungsziele, – Berücksichtigung der Ausgewogenheit der Flächenverteilung im gesamten Suchraum, – Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach erforderlichen landwirtschaftsverträglichen und gegebenenfalls einzelbetrieblichen Lösungen, – Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange sowie der Belange des Hochwasserschutzes . Der Steuerungsausschuss setzt sich aus Vertretern der vom vorrangigen Suchraum betroffenen Kommunen (Landkreise Emsland, Leer, Aurich und Stadt Emden), Vertretern der Naturschutzverbände , regionalen Vertretern landwirtschaftlicher Interessenverbände, regionalen Vertretern der Wasser-und Bodenverbände bzw. Deichverbände, des NLWKN, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) und des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (Vorsitz) zusammen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4626 4 Dieser Ausschuss hat bis heute dreimal getagt, und zwar am 24. April, 16. Juni und 20. August. In diesen Sitzungen wurde eine von allen Mitgliedern akzeptierte Zielgebietskulisse für die Suche nach geeigneten Flächen für den Wiesenvogelschutz weitestgehend festgelegt. Mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen , der den Ankauf von 50 ha Flächen für den Wiesenvogelschutz sowie der benötigten Flächen für die Maßnahmen Stapelmoor und Coldemüntje zum Gegenstand hat. Die NLG hat erste Verhandlungen aufgenommen - Verträge wurden bislang noch nicht abgeschlossen. Die nächste Sitzung des Steuerungsausschusses Flächenmanagement ist für den 26. Januar 2016 terminiert. 11. Wer plant die auentypischen Lebensräume im Bereich der Emsschleife bei Coldemüntje , und wie ist der momentane Stand der Planungen? Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt der NLWKN Bestandserfassungen zu Flora und Fauna, die inzwischen vorliegen. Weiterhin wurden vom NLWKN Bodenuntersuchungen beauftragt, zu denen erste Ergebnisse ebenfalls vorliegen. Bestandserfassungen und Bodenuntersuchungen bilden die Grundlage für eine Machbarkeitsstudie zur Maßnahme im Bereich der Emsschleife bei Coldemüntje, die eine Vorzugsvariante beinhalten soll und voraussichtlich Ende des Jahres 2015 vorliegt. Erste Ergebnisse sollen Ende Oktober 2015 den Akteuren vor Ort vorgestellt werden. 12. Wer erarbeitet das Konzept zur Durchgängigkeit am Knockster Siel, und wie ist der momentane Stand der Planungen? Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz werden die Planungen seitens des NLWKN in enger Zusammenarbeit mit dem 1. Entwässerungsverband Emden, dem Landkreis Aurich und der Stadt Emden durchgeführt. Es liegt zudem eine fachgutachterliche Studie zur Herstellung der Durchgängigkeit an dem Knockster Siel vor, die im Auftrag des NLWKN durchgeführt wurde. Die bisherigen Planungen sind mit einer ermittelten Vorzugsvariante bereits recht konkret (vgl. die Antwort zu Frage 13). 13. Welche Maßnahmen am Knockster und Oldersumer Siel sind geplant, und wie weit sind diese schon durchgeführt? Für das Knockster Siel wird derzeit ein nach ökologischen Gesichtspunkten optimiertes Sielmanagement angestrebt, um die Durchgängigkeit zu verbessern. Detailfragen hinsichtlich der Finanzierung verschiedener Teilmaßnahmen sind noch zu klären. Hierzu gehören neben der eigentlichen Maßnahme auch die Entschlickung der Außenmuhde sowie ein Monitoring bezüglich Fische, Salzgehalt /Leitfähigkeit und Schlick. Die Unterlagen liegen dem „Arbeitskreis Wasserbauliche Maßnahmen /weitere Maßnahmen und Konzepte“ vor. Eine Umsetzung von Maßnahmen hat noch nicht stattgefunden. Für das Oldersumer Siel sind verschiedene Lösungen mit dem Entwässerungsverband Oldersum angesprochen worden. Aufgrund des sehr verzweigten Entwässerungssystems sind hier zielführende Lösungen nicht ohne Einbeziehung der Situation an der Schleuse Oldersum zu definieren, sodass einzelne Sachverhalte u. a. mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Emden noch zu klären sein werden und unter Umständen auch ein Fisch-Monitoring zeigen muss, wo genau der Hauptwanderweg der Fische zu verorten ist. Die angedachten Maßnahmen für eine Verbesserung der Fischdurchgängigkeit (z. B. extra Fischschleusungen, Erfordernis von Lockstrompumpen) gehen noch nicht über ein Vorplanungsstadium hinaus. 14. Welche Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Hebrum sind geplant? Die Maßnahme wird durch die WSV geplant. Es handelt sich um eine Verbesserung der Durchlässigkeit für die aquatische Fauna, die bis zum Jahr 2021 umgesetzt sein muss. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4626 5 15. Wie sind die Umweltverbände in die Arbeit der Naturschutzstation Ems eingebunden? WWF, BUND und NABU wurden zu einem ersten gemeinsamen Gespräch eingeladen, um über die künftige Einbindung der Verbände bei den Planungen zum Masterplan Ems 2050 zu sprechen. Im Ergebnis soll regelmäßig ein „Stationstisch“ stattfinden, der zweimal im Jahr mit den Landesverbänden und drei- bis viermal im Jahr mit den regionalen Verbänden abgehalten wird. Dabei sollen Aufgaben und Arbeitsprogramme, insbesondere aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring , diskutiert werden. Erster konkreter Wunsch der Verbände war, die Orts- und Regionalverbände über Stand und Entwicklungen des geplanten Pilotpolders Vellage zu informieren. Dieser Informationstermin ist bereits erfolgt. 16. Was ist bisher an Feldforschung und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt worden? Nach Artikel 9 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 5 des Masterplans Ems 2050 ist ein umfangreiches Monitoringkonzept vorgesehen. In die Erstellung dieses Konzeptes ist die Naturschutzstation eingebunden. Aktive Feldforschung wurde im Jahr 2015 noch nicht durchgeführt , weil die Naturschutzstation ihre Arbeit erst im Mai 2015 aufgenommen hat und sich zunächst in die umfangreichen Datenbestände einarbeitet. Der Lenkungskreis hat auf seiner Sitzung am 5. Oktober 2015 den konzeptionellen Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 5 Abs. 2 Nr. 3 und Artikel 6 Abs. 2 des Masterplans Ems 2050 beschlossen . Danach wird beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg eine Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Diese wird als Ansprechpartner für Medienvertreter in allen Fragen zum Masterplan Ems 2050 dienen sowie die Öffentlichkeitsarbeit mit den dafür zuständigen Stellen der Vertragspartner koordinieren. Zudem ist es Aufgabe dieser Stelle, die Öffentlichkeit in geeigneter Art und Weise aktiv über die jeweiligen Umsetzungsschritte des Masterplans Ems 2050 zu informieren und die jeweiligen Schritte zu dokumentieren. Es ist angestrebt, dass die Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im ersten Quartal 2016 ihre Arbeit aufnimmt. Die Öffentlichkeitsarbeit der nach Artikel 14 des Masterplans Ems 2050 errichteten Naturschutzstation ist inhaltlich beschränkt auf den räumlichen Geltungsbereich des Masterplans und dort auf naturschutzfachliche Themenfelder und Themen im Zusammenhang mit den Zielen des Masterplanes und seiner Umsetzung. Von diesen Regelungen unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien des Masterplans Ems 2050 auf eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Derzeit werden die Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Masterplan Ems 2050 von der Presse und Informationsstelle der Landesregierung, der Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie der bereits erwähnten Naturschutzstation wahrgenommen. Daneben sind die jeweiligen Pressestellen der Vertragspartner des Masterplans Ems 2050 Ansprechpartner der Medien. 17. Ist der geplante Arbeitskreis zur Erarbeitung der Minimierungs-, Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen im Rahmen der künftigen Standortsicherung der Meyer Werft bereits eingerichtet, und, wenn ja, wer sind die Mitglieder dieses Arbeitskreises? Ja. Der „Arbeitskreis Künftiges Verfahren zu Schiffsüberführungen“ hat sich am 19. Juni 2015 konstituiert und seitdem im Sechs-Wochen-Rhythmus getagt. Zu den Mitgliedern dieses Arbeitskreises wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen. (Ausgegeben am 18.11.2015) Drucksache 17/4626 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4340 Wie ist der aktuelle Stand des Masterplans Ems? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz