Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4627 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4254 - Denkmalschutz - Was haben die Lockerungen aus 2010 bewirkt? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 10.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 18.09.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 08.11.2015, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Niedersachsen ist geprägt von einer Kultur der Fachwerkhäuser, der Fachwerkstädte und anderer denkmalgeschützter Ensembles und Industriedenkmale. Wohnen im Fachwerk stellt die Eigentümer dabei oft vor besondere Herausforderungen: Bausubstanz soll erhalten bleiben und verlangt nach gegebenenfalls aufwendiger Sanierung. Zudem werden diese Häuser oft nur nach großen und kostenintensiven Umbaumaßnahmen heutigen Lebenserfordernissen und Ansprüchen gerecht. Beispielsweise kommen Innendämmung für ein komfortables Raumklima, Fenstererneuerung, Heizungseinbau sowie Bad- und WC-Einbauten auf die Eigentümer zu. Wenn der Denkmalschutz absehbar Forderungen erhebt, wird ein denkmalgeschütztes Haus oder Ensemble oft unverkäuflich oder die Sanierung unwirtschaftlich. Dadurch kommt es zum Leerstand, in einigen Fällen sogar zum Verfall. Vorbemerkung der Landesregierung Das reiche kulturelle Erbe in Niedersachsen ist nicht nur ein Gewinn für unser Land, sondern es verpflichtet zugleich zur Bewahrung. Bei den rund 80 000 Baudenkmalen in Niedersachsen sind Baudenkmale vom Schloss bis zur Kätnerhütte, vom Rathaus bis zum Bauerngehöft vertreten. Das Spektrum spiegelt die landschaftliche Vielfalt von der Küste bis zu den Anlagen der Oberharzer Montankultur wider. Für alle Objekte bietet das System Denkmalpflege Schutz, um sie angemessen genutzt für die kommenden Generationen zu bewahren. Da jedes Denkmal eine individuelle Geschichte, Architektur und regionale Verankerung hat, muss für jedes Denkmal eine Einzelfalllösung gefunden werden. Dabei sind die Arbeitsschritte: Anamnese , Diagnose, Therapie und auf die Zukunft bezogen Prophylaxe. Die letzte Novelle des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) hat diese Anforderungen berücksichtigt, sodass gute, individuelle Lösungen gefunden werden. 1. Wie viele Widersprüche gegen den Einbau von nach außen zu öffnenden Fenstern gab es seit der Novelle des Denkmalschutzgesetztes von 2010? Das Widerspruchsverfahren bei rein denkmalrechtlichen Genehmigungen wurde mit der allgemeinen Aufhebung des Widerspruchsverfahrens im Jahr 2004 aufgehoben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4627 2 2. Wie viele Fälle wegen des Denkmalschutzgesetzes nicht veräußerbarer Immobilien sind der Landesregierung bekannt? Es sind keine Fälle bekannt, in denen Immobilien allein aufgrund ihres Denkmalstatusses nicht veräußerbar sind. Leerstände in Altstädten und im ländlichen Raum sind bekannt. Für eine Regionalentwicklung sind sie eine erhebliche Herausforderung. Sie sind in der Regel nicht auf den Status eines Kulturdenkmals zurückzuführen, sondern auf grundsätzliche strukturelle Probleme. Gut gepflegte Denkmalensembles können helfen, derartige Probleme zu überwinden, da sie für den Tourismus gewinnbringend genutzt werden können. 3. Wie viele Denkmale in Privatbesitz sind ungenutzt, stehen leer oder werden nicht mehr saniert, und welchem Zweck dienten diese Bauwerke einst? Diese Zahl ist nicht bekannt, da keine derartige Statistik in der staatlichen Denkmalpflege geführt wird. 4. Bei welchen dieser Gebäude handelt es sich um erhaltenswerte Besonderheiten? Jedes Gebäude, das nach § 3 Abs. 2 oder Abs. 3 NDSchG als Kulturdenkmal ausgewiesen ist, ist ein Einzelfall: Deshalb hat jedes Kulturdenkmal seine ihm eigenen Besonderheiten, da an ihm beispielhaft Geschichte, Architektur, Sozialgeschichte ablesbar sind. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um besondere Denkmale zu erhalten? Jedes der ausgewiesenen Kulturdenkmale unterliegt dem Schutz des NDSchG. Für alle in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommenen Objekte können die unterschiedlichen Förderinstrumente von der EU bis zu privaten Stiftungen je nach Einzelfall genutzt werden. Das Land stellt jährlich rund 2,5 Millionen Euro für die Förderung von Baudenkmalen in Kapitel 06 76 gemäß § 32 NDSchG zur Verfügung. 6. Was unternimmt die Landesregierung, um Denkmale in privater Hand zu fördern? Die Ausführungen zu Frage 5 gelten auch für Kulturdenkmale in privater Hand. 7. Inwiefern gibt es Pläne, Denkmale aufzukaufen und sie analog in einem Museum zu sanieren , weil sie einen so besonderen Wert als Denkmal haben? Es gibt keine entsprechenden Pläne. Kulturdenkmale, die in Freilichtmuseen transloziert werden, verlieren in der Regel den Denkmalstatus, da sie aus dem gewachsenen Umfeld, der jeweiligen städtebaulichen Situation herausgerissen sind und ihr Zeugniswert nicht mehr am gewachsen Umfeld ablesbar ist. 8. Inwiefern gibt es eine Art Kataster mit Denkmalen, die Alleinstellungsmerkmale besitzen und daher für das Land in besonderer Weise erhaltenswert sind? Da jedem ausgewiesenen Kulturdenkmal ein ihm allein zugehöriger Wert zukommt, ist jedes Kulturdenkmal im elektronischen Fachinformationssystem (ADAB-web) der gemäß § 21 NDSchG zuständigen Denkmalfachbehörde, dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, erfasst. Dieses System steht allen unteren Denkmalschutzbehörden zur Verfügung. (Ausgegeben am 18.11.2015) Drucksache 17/4627 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4254 Denkmalschutz - Was haben die Lockerungen aus 2010 bewirkt? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns undChristian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur