Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4631 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4431 - Mangelnde Qualität des Schulsports in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 12.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 19.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 16.11.2015, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Am 14.08.2015 schrieb die Ostfriesenzeitung, dass in Niedersachsen ein „gewaltiger Nachholbedarf “ im Bereich des Schulsports bestehe. Niedersachsen sei bei der Zahl der zu erteilenden Sportstunden Schlusslicht. Wissenschaftler des Sport- und Bewegungswissenschaftlichen Instituts an der Universität Duisburg /Essen verweisen zudem auf mangelnde Qualität des Sportunterrichts in Niedersachsen. Dieser werde an den hiesigen Grundschulen zu 80 % fachfremd unterrichtet. Diese Problematik verschärfe sich besonders durch die Ganztagsschulangebote der Schulen. Diese könnten dem Bewegungsanspruch der Kinder kaum noch gerecht werden, begrenzen ihn womöglich noch. Ein weiteres Problem sei die mangelnde Kooperation der Schulen mit den Sportvereinen. Derweil kooperieren lediglich 17,6 % der Sportvereine mit den Schulen. Während in Niedersachsen nur zwei Sportstunden für die Schule festgelegt wurden, sind es in Nordrhein-Westfalen drei bzw. zwei weitere für die Nachmittage und sogar eine weitere, welche nach Bedarf erteilt werden kann. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung nimmt den Schulsport sehr ernst und unterstützt unterrichtliche wie außerunterrichtliche Bewegungs-, Sport- und Spielangebote an den Schulen des Landes. Sie kann nicht nachvollziehen, auf welcher Datenlage in der Vorbemerkung der Abgeordneten Aussagen zur Qualität des Sportunterrichts in Niedersachen getroffen wurden. Die Annahme etwa, dass Ganztagsschulen dem Bewegungsanspruch der Schülerinnen und Schüler nicht gerecht werden, ihn womöglich sogar noch begrenzen, bestätigt sich aus der Sicht der Landesregierung nicht: Gemäß Nr. 2.8 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (RdErl. d. MK v. 01.08.2014, SVBl. S. 386) sind Sport- und Bewegungsangebote in die Vielfalt der außerunterrichtlichen Angebote ausdrücklich zu integrieren. Durch die Ergänzung des Sportpflichtunterrichts um außerunterrichtliche Angebote wird in der Ganztagsschule ein möglichst tägliches Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot angestrebt, das die motorische, sensorische, emotionale, soziale, gesundheitliche und nicht zuletzt die kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich und nachhaltig fördert und zu erhöhter Leistungsfähigkeit führt. Wenn Schülerinnen und Schüler sich aus eigenem Antrieb heraus bewegen, erwerben sie auch Eigenschaften, die für ihre spätere berufliche Kompetenz eine Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4631 2 wichtige Rolle spielen, z. B. Willensstärke, Durchsetzungsfähigkeit, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit . Auf Basis des von jeder Ganztagsschule zu erstellenden Ganztagsschulkonzeptes werden Erziehung , Unterricht und außerunterrichtliche Angebote zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit verbunden. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern gemäß Nr. 3.7 des o. g. Erlasses erweitert das Bildungsangebot einer Ganztagsschule. Neben dem regulären Sportpflichtunterricht und den außerunterrichtlichen Sportangeboten der Lehrkräfte sind ergänzende außerunterrichtliche Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der örtlichen Sportvereine Bestandteil einer guten Ganztagsschule. Aus diesem Grund besteht seit 2004 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen e. V., deren Aktualisierung unmittelbar bevorsteht. Neben den Sportvereinen, die Mitglied im LandesSportBund e. V. sind, gibt es weitere außerschulische Partner, die ebenfalls attraktive Sport- und Bewegungsangebote für die Ganztagsschulen anbieten. Die Kooperation von Sportvereinen und Ganztagsschulen stellt für alle Beteiligten eine „Win-WinSituation “ dar: Die Schülerinnen und Schüler lernen neue Trendsportarten kennen und können unabhängig von der kulturellen und sozialen Herkunft ihren Fähigkeiten und Interessen nachgehen. Durch das Angebot außerunterrichtlicher Sport- und Bewegungsangebote von Sportvereinen wird die Ganztagsschule zu einem Ort der Teilhabe, da alle außerunterrichtlichen Angebote für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei sind. Die Ganztagsschulen erweitern den Sportbereich durch zusätzliche, attraktive außerunterrichtliche Angebote. Für die außerschulischen Partner besteht damit die Möglichkeit, auf verschiedene Sportarten aufmerksam zu machen und unter Umständen neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Der gesellschaftliche Wandel - verbunden mit einer verstärkten Nachfrage nach Ganztagsangeboten - hat auch Auswirkungen auf etablierte Vereinsstrukturen. Eine damit einhergehende Neuausrichtung der Vereinsarbeit wirkt sich auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit vor Ort aus. Insbesondere im ländlichen Bereich ist es für Vereine oftmals nur bedingt möglich, innerhalb des Zeitfensters der Ganztagsschulen außerunterrichtliche Angebote durchzuführen, da keine qualifizierten Übungsleiterinnen oder Übungsleiter zur Verfügung stehen. Dennoch bemüht sich die Landesregierung in enger Abstimmung mit dem LandesSportBund Niedersachsen e. V., eine vielfältige und ansprechende Palette von Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten an den niedersächsischen Schulen zu unterbreiten. 1. An welchen Schulen an Niedersachsen unterrichtet keine Lehrkraft mit der Fakultas Sport, obwohl das Fach im Lehrplan vorgesehen ist (bitte einzeln anführen)? Von den rund 2 750 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sind in der folgenden Tabelle die Schulen aufgeführt, die zum Stichtag 22.09.2014 über keine Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport verfügen, obwohl das Fach laut Stundentafel vorgesehen ist: Landkreis/Kreisfreie Stadt Schulname Ort Braunschweig GS Veltenhof Braunschweig GY AGY Braunschweig Braunschweig GS Broitzem Braunschweig GS St. Josef Braunschweig Salzgitter GS St. Michael Salzgitter FöS-LE am Steinberg Salzgitter Wolfsburg GS Heidgarten Wolfsburg GS Wohltberg Wolfsburg Göttingen GY AGY Göttingen Göttingen GS Obernfeld Obernfeld GS Groß Lengden Gleichen GS Krebeck/Bodensee Krebeck GS Hemeln Hann. Münden Goslar RS Hoher Weg Goslar GS Kurt Klay Lutter Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4631 3 Landkreis/Kreisfreie Stadt Schulname Ort GS Astfeld Langelsheim GS Wurmberg Braunlage GS Hohegeiß Braunlage Helmstedt GS Offleben Büddenstedt Northeim GS Kardinal Bertram (kath.) Northeim FöS-LE Albert Schweitzer Uslar GS Höckelheim Northeim GS Düderode Kalefeld Osterode/Harz GS Hörden Hörden Peine GS Schmedenstedt/Woltorf Peine FöS-ES Ilsede Ilsede GS Groß Lafferde Lahstedt Wolfenbüttel GS Kissenbrück Kissenbrück Hannover (Stadt) GY AGY Hannover Hannover Diepholz GS Heiligenloh Twistringen Hameln-Pyrmont FöS-LE Pestalozzi Bad Pyrmont GS Sünteltal Hameln GS Hastenbeck Hameln GS Holzhausen Bad Pyrmont GS Sonnental Hessisch Oldendorf GS Hemeringen Hessisch Oldendorf GS Flegessen Bad Münder Hannover (Region) FöS-GB Unter den Eichen Wedemark FöS-LE Calenberger Pattensen FöS-LE Berthold Otto Wedemark FöS-GB Selma Lagerlöf Ronnenberg FöS-LE am Kiefernweg Laatzen Hildesheim GS Joseph-Müller Bad Salzdetfurth GS Hoheneggelsen Söhlde FöS-GB Gudrun Pausewang Alfeld FöS-LE Adolf Grimme Elze Holzminden GS Neuhaus im Solling Holzminden FöS-LE Holzminden Holzminden FöS-LE Münchhausen Bodenwerder FöS-GB Holzminden Holzminden FöS-LE am Hagedorn Deensen GS Halle Halle GS Lauenförde Lauenförde Nienburg/Weser GS Diepenau Diepenau FöS-LE Käthe Kollwitz Uchte FöS-LE am Winterbach Pennigsehl GS Hassel Hassel Schaumburg GS Evesen Bückeburg Celle GS Müden Faßberg GS Faßberg Faßberg GS Langlingen Langlingen GS Nadelberg Celle Cuxhaven FöS-LE am Alten Postweg Hemmoor GS Sahlenburger Cuxhaven Lüchow-Dannenberg GS Prisser Dannenberg GS Plate Lüchow (Wendland) GS Woltersdorf Woltersdorf GS Bergen Bergen GS Swinmark Schnega FöS-LE Lüchow Lüchow (Wendland) Osterholz GS Seebergen Lilienthal GS Ohlenstedt Osterholz-Scharmbeck Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4631 4 Landkreis/Kreisfreie Stadt Schulname Ort Rotenburg/Wümme GS Hemslingen Hemslingen GS Elm Bremervörde Heidekreis GS Vorbrück Walsrode FöS-LE Osterwald Schneverdingen FöS-LE Pestalozzi Soltau Stade GS Bliedersdorf Bliedersdorf FöS-LE Astrid Lindgren Freiburg Uelzen GS Bad Bodenteich Bad Bodenteich GS Altenmedingen Altenmedingen GS Molzen Uelzen GS Westerweyhe Uelzen Delmenhorst FöS-LE Mosaikschule Delmenhorst GS Käthe Kollwitz Delmenhorst Oldenburg (Stadt) GY AGY Oldenburg Oldenburg Kolleg Oldenburg Oldenburg Osnabrück (Stadt) GS Albert-Schweitzer Osnabrück GY AGY Osnabrück Osnabrück GS Pye Osnabrück Wilhelmshaven FöS-LE Wasserturm Wilhelmshaven Ammerland GS Am Stahlwerk Apen GS Kleibrok Rastede Aurich GS Ubbo Emmius Greetsiel Krummhörn GS Rechtsupweg Rechtsupweg FöS-LE Krummhörn Krummhörn Cloppenburg GS Neuscharrel (kath.) Friesoythe GS Varrelbusch/Falkenberg Garrel Emsland GS Dohren Dohren GS Andrup-Lage Haselünne GS Lehrte Haselünne GS Lähden Lähden GS Ansgar Twist GHS Börger Börger GS Paul Gerhardt Lingen GS Thuine Thuine FöS-LE Christophorus Haren FöS-LE Hermann Gmeiner Emsbüren FöS-SR am Draiberg Papenburg FöS-LE Pestalozzi Papenburg FöS-SR Carl Orff Lingen GS Sustrum-Moor Sustrum-Moor FöS-LE Waldschule Esterwegen GS Teglingen Meppen FöS-LE Don Bosco Haselünne GS Holthausen Lingen GS Brögbern Lingen GS Ober/Niederlangen Niederlangen GS Bockhorst Bockhorst GS Georgschule Haren GS Ludgerischule Geeste GS Osterbrock Geeste GS Fresenburg Fresenburg GS Marienschule Twist GS Wehm Werlte GS Ludwig Schriever Lünne GS Heede Heede GS Beesten Beesten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4631 5 Landkreis/Kreisfreie Stadt Schulname Ort Friesland FöS-ES H. Neukäter Schortens GS Tettens Wangerland GS Grabstede Bockhorn GS Östringfelde Schortens Grafschaft Bentheim (Nordhorn) GS Itterbeck Itterbeck GS Lage Lage GS Osterwald Osterwald GS Schüttorf (kath.) Schüttorf GS Stadtflur Nordhorn GS Georgsdorf Georgsdorf GS Ringe Ringe FöS-LE Anne Frank Nordhorn FöS-LE Schule a.d. Esch Emlichheim Leer GS Hollen Uplengen GS Remels Uplengen GS Langholt Rhauderfehn GS Wymeer Bunde OT Wymeer FöS-LE Wilhelm Busch Hesel GS Nortmoor Nortmoor GS Konke Oltmanns Rhauderfehn GS Plytenbergschule Leer FöS-LE Reilschule Rhauderfehn Oldenburg (Land) GS Peter-Lehmann Sage Großenkneten FöS-SR Neerstedt Dötlingen-Neerstedt HRS Everkampschule Wardenburg Osnabrück (Land) FöS-LE Wilhelm-Busch Bramsche GS Borgloh Hilter GS Grafeld Berge Vechta FöS-LE Marienschule Lohne FöS-LE Marienschule Damme GS Rüschendorf (kath.) Damme Wesermarsch (Brake) GS Deichschule Schweiburg Jade GS Blexen Nordenham GS Eichendorffschule (kat Brake Wittmund GS Reepsholt Friedeburg Im Erlass „Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 - Einstellungstermin 01.02.2016“ (RdErl. d. MK v. 16.10.2015, SVBl. S. 542, geändert durch RdErl. d. MK v. 19.10.2015, SVBl. S. 548) wird in Nr. 3.3 geregelt, dass „an Grundschulen eine Stellenausschreibung mit Sport/beliebig zulässig“ ist. 2. Aus welchen Gründen wird Sportunterricht von fachfremden Lehrkräften erteilt? Der fachspezifische Einsatz von Lehrkräften wird statistisch nicht erfasst. Auch über Gründe für fachfremden Einsatz liegen keine statistischen Daten vor. In der Regel wird Sportunterricht in den Fällen nicht von Fachlehrkräften erteilt, in denen keine oder zu wenige Fachlehrkräfte an der Schule im Einsatz sind. Dies sind in der Regel kleinere Grundschulen. Das Land ist sich jedoch der Aufgabe , auch an diesen Standorten hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, durchaus bewusst. Bereits seit 1980 werden daher Weiterbildungsmaßnahmen zum „Sportunterricht in der Grundschule “ durchgeführt, um der Tatsache, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Lehrkräften an Grundschulen das Unterrichtsfach Sport fachfremd unterrichtet, zu begegnen. Da eine zentrale Maßnahme nur wenige Lehrkräfte erreicht, werden regionalisierte Weiterbildungsmaßnahmen - zurzeit an fünf Standorten - durchgeführt. Zu den Inhalten der Weiterbildungsmaßnahmen zählen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen, curriculare Vorgaben sowie der Unterricht und die pädagogische Praxis. Jede Maßnahme erstreckt sich über zwei Jahre (168 Unterrichtseinheiten zu Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4631 6 jeweils 45 Minuten) und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. In den Jahren 2002 bis 2015 wurden 678 zertifizierte Abschlüsse erworben. 3. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, die Kooperation der Schulen mit den Sportvereinen zu stärken? Die Kooperation der Schulen mit den Sportvereinen wird auf vielfältige Weise durch die Landesregierung unterstützt. Neben der bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung erwähnten Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. in Bezug auf den Ganztag ist das Kooperationsprogramm Schule-Verein zu erwähnen, welches der LandesSportBund Niedersachsen e. V. zur Förderung von Angeboten von Sportvereinen an Schulen bereithält und das aus Mitteln des Landes Niedersachsen über das Niedersächsische Sportfördergesetz ausgestattet wird. Weiterhin kooperieren die Schulen im Rahmen zahlreicher Sportveranstaltungen und Wettkämpfe mit örtlichen Sportvereinen oder nutzen Angebote von Sportfachverbänden. Zu nennen sind hier etwa die Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“. Auch im Projekt „Bewegte Schule“ unter Federführung des Kultusministeriums ist ein Modul zur besseren Kooperation zwischen Schulen und örtlichen Sportvereinen im Angebot. Schließlich aktualisieren das Kultusministerium und der LandesSportBund Niedersachsen e. V. gegenwärtig im Lichte der Hamburger Olympiabewerbung das Spitzensportförderkonzept zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Spitzensport. 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Schulsportmodell Nordrhein-Westfalens, das u. a. mehr Unterrichtstunden vorschreibt, und wie beurteilt die Landesregierung eine Übertragung auf Niedersachsen? Die Organisation des Schulsports obliegt den einzelnen Bundesländern, die sich in der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz regelmäßig dazu austauschen. Die Landesregierung bemüht sich in enger Kooperation und Abstimmung mit dem organisierten Sport im Lande um ein attraktives Bewegungs-, Sport- und Spielangebot an den niedersächsischen Schulen. Die flächendeckende Erteilung von drei Stunden Sportunterricht in allen Schuljahrgängen ist aus schulpolitischen, personellen und finanziellen Gründen weder möglich noch sinnvoll. Es stehen weder genügend schulnahe Sportstätten zur Verfügung noch ist die Bereitschaft erkennbar flächendeckend gegeben, zugunsten von Sportunterricht und zulasten von anderen Unterrichtsfächern den entsprechenden Personaleinsatz zu veranlassen oder zu gewährleisten. In einzelnen Schulen gibt es jedoch für manche Jahrgänge die tägliche Sportstunde. Für die eigenverantwortlichen Schulen gibt es demnach eine große Bandbreite möglicher schulischer Regelungen vor Ort. Alle Schulen sind aber verpflichtet, eine dritte Sportstunde im Rahmen zusätzlicher Sport- und Bewegungsangebote zu erteilen. Dabei ist aus Sicht der Landesregierung nicht allein die Frage der erteilten Unterrichtsstunden von Belang, vielmehr sollten in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten möglichst täglich Bewegungsanreize für die Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Denn Bewegung ist bei Kindern ein antreibender Motor für die Eroberung ihrer Umwelt. Lernen ist ein stets von Bewegung begleiteter Vorgang: Anfassen, Erproben und Begreifen ist wesentlich für den Lernerfolg. Bewegung , Lern- und Gedächtnisleistungen beeinflussen sich gegenseitig. Gerade die Grundschule integriert die kindliche Bewegungsfreude als natürlichen Entwicklungsbegleiter und -beschleuniger. Daher wird der Bewegung eine hohe Priorität im fachspezifischen und fächerübergreifenden Unterricht eingeräumt. Die „bewegte Schule“ und die Ausbildung von Schulsportassistentinnen und Schulsportassistenten zeigen zudem, dass Bewegung auch durch Anreize in den Pausen durch entsprechende Schulhofgestaltung etc. gefördert werden kann. (Ausgegeben am 19.11.2015) Drucksache 17/4631 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4431 Mangelnde Qualität des Schulsports in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns undChristian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums