Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4632 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4415 - Eintrittspreise und Kostendeckungsgrad in Theatern Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Björn Försterling und Gabriela König (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 14.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 12.11.2015, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Der Steuerzahlerbund hat die hohe Bezuschussung von Eintrittskarten bzw. den geringen Kostendeckungsgrad von Theatern in Niedersachsen kritisiert. Kulturschaffende hingegen führen an, nur die staatlichen Zuschüsse garantierten, dass ein Theaterbesuch auch für finanzschwache Haushalte erschwinglich sei. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die Stärkung kultureller Teilhabe zum Leitbild ihrer Kulturpolitik gemacht und versteht kulturelle Teilhabe als wichtigen Beitrag für gesellschaftliche Partizipation. Dies drückt sich auch in den entsprechenden Zielvereinbarungen im Theaterbereich aus. 1. Gibt es eine Zielvereinbarung des Landes mit den Theatern in Niedersachsen zur Höhe der Eintrittspreise und zum Kostendeckungsgrad, und, wenn ja, wie sind diese formuliert ? Das Land Niedersachsen hat Zielvereinbarungen mit den drei Staatstheatern und mit fünf Kommunaltheatern sowie der Landesbühne Niedersachsen Nord und dem Göttinger Symphonie Orchester abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt dieser Zielvereinbarungen ist die Verständigung auf gemeinsame kulturpolitische Ziele und von Landesseite die Gewährung mehrjähriger Planungssicherheit durch Zusicherung einer Mindestförderhöhe. Die Festlegung der Höhe von Eintrittspreisen erfolgt nicht über die Zielvereinbarungen. Die entsprechenden Entscheidungen, auch über die Veränderung von Eintrittspreisen, werden in den jeweiligen Aufsichtsgremien getroffen. Dabei wird die Entscheidung über die Erhöhung von Eintrittspreisen nicht ausschließlich auf der Grundlage der jeweils aktuellen Entwicklung von Angebot und Nachfrage gefällt. Es werden zudem auch Erkenntnisse über das Publikumsverhalten einbezogen und es wird darauf geachtet, dass Preiserhöhungen die Möglichkeit kultureller Teilhabe für bestimmte Bevölkerungsschichten nicht einschränken oder gar verhindern. Auch zum Kostendeckungsgrad gibt es keine expliziten Festlegungen in den Zielvereinbarungen. Alle Theater sind jedoch verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam mit den zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln umzugehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4632 2 2. Wie haben sich die Eintrittspreise und anteiligen staatlichen Zuschüsse pro Karte in den niedersächsischen Theatern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu dieser Frage wird auf die beigefügten zwei Tabellen verwiesen, denen jeweils die Entwicklung der Eintrittspreise und der Betriebszuschüsse zu entnehmen ist. Die Daten stammen aus der Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins. Die neueste vorliegende Ausgabe dieser Statistik bezieht sich auf die Spielzeit 2013/2014. Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials erfolgt eine Darstellung der Eintrittspreise im Vergleich der Spielzeiten 2004/2005 und 2013/2014. In der Theaterstatistik wird nicht der anteilige staatliche Zuschuss dargestellt, sondern der Betriebszuschuss pro Besucherin/Besucher. 3. Welche Maßnahmen sind als Erfolgsfaktoren für eine Reduzierung der Kosten identifiziert , und wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahmen? Theater sind personalintensive Einrichtungen. Rund 75 bis 80 % der Kosten des Theaterbetriebs sind Personalkosten. Die drei niedersächsischen Staats- und sechs kommunalen Theater haben zusammen rund 3 000 Beschäftigte in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen. Die Zahl der Beschäftigten lässt sich nicht reduzieren, ohne Verluste der Qualität und Quantität des künstlerischen Angebots in Kauf zu nehmen. Alle niedersächsischen Theater wenden für das nichtkünstlerische Personal die Tarifverträge TV-L oder TVöD an. Für das künstlerische Personal finden die vom Deutschen Bühnenverein abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung. Von den drei Staatstheatern ist bekannt, dass dort in den vergangenen Jahren Maßnahmen und Investitionen durchgeführt wurden, um Verbrauch und Kosten von Energie zu senken. Diese Maßnahmen haben nachhaltig zu einer Verbesserung der Kosten- und der Verbrauchssituation in dem Bereich Energie bei den Theatern geführt. Diese Entwicklung bewertet die Landesregierung positiv. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es erfolgreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten unter Berücksichtigung von Artikel 6 der Niedersächsischen Verfassung ohnehin nur in eingeschränktem Umfang geben kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4632 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4632 4 (Ausgegeben am 19.11.2015) Drucksache 17/4632 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4415 Eintrittspreise und Kostendeckungsgrad in Theatern Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, BjörnFörsterling und Gabriela König (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur