Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4656 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4325 - Welche Bedingungen sieht das Wirtschaftsministerium für eine Umfahrung Oldenburgs im Rahmen des Ausbaus der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 16.11.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten In einem Interview, das Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies der NWZ am 2. September 2015 gab, führte er aus: „Auch da habe ich signalisiert wie ein Weg aussehen könnte: Wir verständigen uns auf den Bestandstreckenausbau und die Elektrifizierung. Und zugleich gehen wir in das Raumordnungsverfahren einer möglichen Umfahrungstrasse, das muss man nämlich erst einmal haben, um in eine Umgehungstrasse einzusteigen …“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung setzt sich beim Bund und bei der Deutschen Bahn für eine optimale Entwicklung der Bundesschieneninfrastruktur ein. Denn nur bei ausreichender Kapazität können die steigenden Güterverkehre und Personenverkehre auf der Schiene erbracht werden. Gleichzeitig setzt sich die Landesregierung für einen guten Schutz der Anwohner von Verkehrsinfrastruktur ein. So wurde mit Stimme und Einsatz des Landes der Schienenbonus abgeschafft, wodurch bei Aus- und Neubaumaßnahmen und bei Lärmsanierungen an der Schiene ein höheres Schutzniveau erreicht wird. Auch der Ausbau des elektrifizierten Netzes trägt erheblich dazu bei, dass die Belastung an Lärm und Abgasemissionen sinkt. Zusätzlich können regenerative Energien besser genutzt werden . Für eine Umfahrung Oldenburgs, wie sie vor Ort gewünscht wird, gibt es bislang keinen Kapazitätsbedarf als Begründung. Ohne einen solchen Bedarf sieht die Landesregierung keine Chance, diese Maßnahme beim Bund zu platzieren. Neben der mangelnden verkehrlichen Notwendigkeit fehlen für eine Umfahrung weitere Voraussetzungen. Eine Voraussetzung wäre z. B. eine raumordnerische Festlegung für die Trasse. Hierfür wurde bislang keine vorausschauende Planung durchgeführt . Die Landesregierung hat ein großes Interesse an einer guten Anbindung Wilhelmshavens an das übrige Schienennetz und verfolgt das Ziel, mit Lärmschutz und Elektrifizierung die Bevölkerung vor den Auswirkungen steigender Zugzahlen zu schützen. Ein umgehender Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner der Strecke in Oldenburg ist einzig mit der Fertigstellung der Lärmschutzmaßnahmen und Elektrifizierung auf der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven machbar. Der Wunsch vor Ort nach einer Umfahrungsstrecke ist keine aktuell machbare Option, sondern allenfalls eine Möglichkeit für eine künftige zusätzliche Maßnahme. Voraussetzung für eine zusätzliche Umfahrung ist der Bedarf an zusätzlicher Kapazität, der mit der heutigen Strecke nicht gestillt werden kann. Die Landesregierung ist gern bereit, ein solches Vorgehen für eine zusätzliche Um- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4656 2 fahrung argumentativ zu unterstützen. Das Interview mit Minister Lies vom 02.09.2015 in der NWZ macht diese Hilfestellung des Landes deutlich. 1. Ist die Aussage des Ministers in dem Interview mit der NWZ so zu verstehen, dass er einen Bestandstreckenausbau zur Bedingung für weitere Überlegungen zu einer möglichen Umfahrungsplanung Oldenburgs macht? Der Ausbau der Bestandstrecke steht für die Landesregierung außer Frage. Für den Schutz der Anwohner soll diese Maßnahme möglichst schnell erfolgen, weil sonst die Züge mit Dieselabgasen und ohne Lärmschutz fahren. Eine Umfahrung ist keine realistische Option für eine umgehende Umsetzung und kann daher nicht den Lärmschutz und die Elektrifizierung der Bestandstrecke ersetzen . Zusätzlich bietet Minister Lies an, bei der Vorbereitung für eine Umfahrung unterstützend zu wirken. Insofern ist der Abschluss des Bestandstreckenausbaus keine Bedingung, sondern eine bedingungslose Notwendigkeit. 2. Wenn ja, woraus ergibt sich dieser Zusammenhang rechtlich? Für das Angebot des Landes, sich an Überlegungen oder Argumentationen für eine Umfahrung zu beteiligen, gibt es keine rechtlichen Vorgaben. 3. Wenn nein, warum erweckt der Minister dann mit seiner Äußerung den Anschein, es gäbe einen solchen Zusammenhang? Dieser Anschein eines rechtlichen Zusammenhangs beruht auf einer fälschlichen Ableitung des Interviews . 4. Ist die Bemerkung des Wirtschafts- und Verkehrsministers so zu verstehen, dass die Landesregierung die Notwendigkeit einer Umfahrung Oldenburgs sieht? Eine Umfahrung Oldenburgs könnte als zusätzliche Option relevant werden, wenn im Rahmen eines weiteren Hafens am JadeWeserPort weitere Züge über die bisherigen Planungen hinaus zu erwarten sind. 5. Gibt es diesbezüglich Gespräche mit der Deutschen Bahn oder anderen Akteuren? Die Vorbereitungen für einen neuen Hafen sind noch nicht soweit, dass Gespräche angezeigt wären . Die aktuelle Priorität liegt im Ausbau der Bestandstrecke für einen schnellen Schutz der Anwohner - so wie die Anwohner entlang der weiteren Strecke schon Lärmschutz haben. 6. Hat die Landesregierung ihre Vorstellungen bisher im Dialogforum Schiene-Nord entsprechend deutlich gemacht? 7. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die Anbindung Wilhelmshavens an Oldenburg ist nicht Bestandteil des Dialogforums Schiene Nord. (Ausgegeben am 26.11.2015) Drucksache 17/4656 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/4325 Welche Bedingungen sieht das Wirtschaftsministerium für eine Umfahrung Oldenburgs imRahmen des Ausbaus der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr