Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4688 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4459 - Nach welchen Kriterien wurden Bahnhöfe für das Modernisierungsprogramm ausgewählt? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 20.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 24.11.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Der Bund hat ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum gestartet. Hierfür werden 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um kleinere Stationen mit weniger als 1 000 Ein- und Ausstiegen pro Tag barrierefrei zu gestalten. Die Bundesländer waren aufgefordert, entsprechende Stationen bis zum Herbst 2015 zu melden. Verkehrsminister Olaf Lies hat jetzt 20 kleinere Bahnstationen für das vom Bund gestartete Programm angemeldet. Die Meldung und Priorisierung erfolgten aufgrund der Angaben der drei Aufgabenträger LNVG, ZGB, Region Hannover sowie vieler Kommunen. Der Verkehrsminister schlägt dabei 20 Verkehrsstationen mit einem Gesamtinvestitionswert von rund 30 Millionen Euro vor. Die Kosten der Modernisierung werden zu 100 % von Bund und Land übernommen. Die letztliche Entscheidung, welche Stationen im Rahmen des Programms modernisiert werden, trifft der Bund. Jedoch stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Frage, nach welchen Kriterien die 20 aus Niedersachsen gemeldeten Stationen ausgewählt wurden. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist der barrierefreie Umbau von Bahnstationen ein wichtiges Anliegen. Auch die vergleichsweise kleinen Stationen mit weniger als 1 000 Ein- und Aussteigern täglich sollen barrierefrei gestaltet werden. Darum ist es ein Erfolg der Landesregierung, dass im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms „Niedersachsen ist am Zug! III“ erstmals auch kleine Stationen barrierefrei umgebaut werden. Es ist erfreulich, dass auch der Bund die Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus von kleinen Stationen erkannt hat und das Zukunftsinvestitionsprogramm aufgelegt hat. Ziel der Landesregierung ist es, dass auch Stationen in Niedersachsen im Rahmen dieses Programms barrierefrei umgebaut werden. Darum wurden Ende September 20 Stationen an den Bund gemeldet. Da der Bund lediglich 50 % der Kosten des barrierefreien Umbaus tragen wird, hat sich die Landesregierung bereit erklärt, die anderen 50 % zu übernehmen. 1. Wie viele und welche Stationen wurden dem Land Niedersachsen von den Aufgabenträgern und den Kommunen vorab insgesamt gemeldet? Insgesamt wurden dem Land 32 Stationen von den Aufgabenträgern und den Kommunen gemeldet : Barnten, Bohmte, Bodenfelde, Geeste, Hardegsen, Heidkrug, Hoheneggelsen, Hoykenkamp, Isernhagen, Kirchlinteln, Knesebeck, Lengede-Broistedt, Lenglern, Lödingsen, Meine, Meinersen, Nörten-Hardenberg, Rinteln, Sagehorn, Salzgitter-Lebenstedt, Salzgitter-Thiede, Schandelah, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4688 2 Schierbrok, Schönewörde, Schöppenstedt, Speele, Unterlüß, Vorhop, Wahrenholz, Weener, Wittingen , Woltwiesche. 2. Nach welchen Kriterien wurden die 20 aus Niedersachsen an den Bund gemeldeten Stationen ausgewählt? Als Voraussetzung für die Aufnahme in das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes gilt, dass bereits Planungen für den barrierefreien Ausbau der Station vorliegen. Dies war somit das Hauptkriterium , nach dem die Stationsauswahl erfolgt ist. Mit berücksichtigt wurden auch die Anzahl der Ein- und Aussteiger, die Kosten der Maßnahme sowie Bedarfsschwerpunkte in der Nähe von Stationen . 3. Wie erklärt die Landesregierung, dass ein Großteil der jetzt an den Bund gemeldeten Stationen in Ostniedersachsen liegt? Bei den Stationen in Ostniedersachsen waren die Planungen teilweise schon weiter vorangeschritten als bei den Stationen im übrigen Niedersachsen. 4. Welche sozialen Einrichtungen (z. B. Seniorenwohnheime, Krankenhäuser etc.) liegen in fußläufiger Nähe der jetzt an den Bund gemeldeten Stationen? Alle 20 gemeldeten Stationen liegen in der Nähe sozialer Einrichtungen, sodass eine Meldung sinnvoll erschien. 5. Aus welchen Gründen ist der Bahnhof Hasbergen in diesem Programm nicht an den Bund gemeldet worden? Der Bahnhof Hasbergen wird bereits im Rahmen von „Niedersachsen ist am Zug! III“ barrierefrei umgebaut. Für die Aufnahme in das Zukunftsinvestitionsprogramm lagen noch keine ausreichenden Planungen für den barrierefreien Ausbau vor. 6. Ist davon auszugehen, dass die jetzt nicht an den Bund gemeldeten Stationen in einem anderen Modernisierungsprogramm Berücksichtigung finden? Ziel der Landesregierung ist es, den barrierefreien Umbau von Bahnstationen in Niedersachsen voranzubringen . Einige der jetzt nicht gemeldeten Bahnhöfe werden beispielsweise in „Niedersachsen ist am Zug! III“ barrierefrei ausgebaut. (Ausgegeben am 01.12.2015) Drucksache 17/4688 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4459 Nach welchen Kriterien wurden Bahnhöfe für das Modernisierungsprogramm ausgewählt? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr