Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4719 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4327 - Treibt die Bearbeitung der Fördermittelzuweisung an den ESF durch die Landesregierung die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft „neue Arbeit Lüneburg/Uelzen“ in die Insolvenz? Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Clemens Große Macke und Dr. Max Matthiesen (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 26.11.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Der Geschäftsführer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft „neue Arbeit Lüneburg /Uelzen“, die benachteiligte Personen in den Arbeitsmarkt integriert, hat bekannt gegeben, dass die Firma aufgrund verzögerter Mittelzuweisungen aus dem ESF-Fonds Insolvenz anmelden musste (Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide vom 10.09.2015). Das Unternehmen beschäftigt in 13 Betrieben 100 Mitarbeiter, deren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch Vorstrafen oder Bildungsschwäche erheblich erschwert ist. Zu diesem Zweck wird das Unternehmen zu 40 bis 50 % aus Fördermitteln finanziert. Nach Aussage des Geschäftsführers war die Insolvenz nicht aufzuhalten, da „Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds, auf die die Gesellschaft angewiesen ist, nach einer ausgelaufenen Förderperiode frühestens erst wieder im kommenden März zu erwarten sind. Es gibt eine Finanzierungslücke, die aus eigenen Rücklagen oder vom Gesellschafter nicht gedeckt werden kann.“ Die Insolvenz sei Folge der Unwägbarkeiten im Bereich der öffentlichen Förderung. Mit Auslaufen der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 hat die darauffolgende Förderperiode der EU von 2014 bis 2020 mit dem darin enthaltenen EFS-Fonds am 1. Januar 2014 begonnen. In Niedersachsen hat die Landesregierung den Startschuss für diese Förderperiode und Mittelfreigabe am 2. Juli 2015 gegeben. Zu dem Zeitpunkt waren die von der Landesregierung neu ernannten vier Regionalbeauftragten mit eigenen Mitarbeiterstäben in eigens für sie errichteten Ämtern für regionale Landesentwicklung bereits seit über einem Jahr eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es u. a., Förderentscheidungen in ihren Zuständigkeitsbereichen vorzubereiten. In der veröffentlichten Stellungnahme „Europa für Niedersachsen “ hebt die niedersächsische Staatskanzlei dazu ihren „landesweiten strategischen Entwicklungsansatz “ hervor. Zudem werden „die Mittel der drei großen Förderfonds EFRE, ESF und ELER aus der Staatskanzlei heraus strategisch koordiniert“. Die Verwaltung der EFRE- und ESF-Mittel ist deshalb in der niedersächsischen Staatskanzlei angesiedelt. Sie plant, koordiniert und überwacht den Mitteleinsatz. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat am 2. Juli 2015 den Startschuss für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 gegeben und zuvor regelmäßig in der Öffentlichkeit, im ESF-Begleitausschuss und in der „AG Programmaufstellung 2014 bis 2020“ über die veränderten Rahmenbedingungen in der neuen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4719 2 Strukturförderperiode unterrichtet. Auch die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittelansätze und der Zeitplan sind kommuniziert worden. Die ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 lief aufgrund der sogenannten N+2-Regelung bis ins Jahr 2015, sodass in den beiden Jahren 2014 und 2015 weiterhin ESF-Projekte gefördert werden konnten . Die „neue arbeit lüneburg-uelzen gGmbH“ hat insgesamt 35 Projekte in folgenden ESF-Programmen der auslaufenden Förderperiode durchgeführt: a) Arbeit durch Qualifizierung (27 Projekte), b) Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen (fünf Projekte), c) Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (drei Projekte). Die Projekte im Rahmen der unter b) und c) genannten Programme sind bereits im Jahr 2012 ausgelaufen . Im Rahmen des Programms „Arbeit durch Qualifizierung“ hat der Träger noch im Jahr 2014 für sechs Projekte mit Projektbeginn im selben Jahr und Laufzeiten bis in das Jahr 2015 Fördermittel erhalten. Drei dieser Projekte sind bis zum 30. Juni 2015 bewilligt worden, ein Projekt hatte einen Bewilligungszeitraum bis zum 31. August 2015. Bei einem weiteren Projekt, das in Anlehnung an die Richtlinie „Arbeit durch Qualifizierung“ bereits im Jahr 2013 bewilligt worden ist, endete der Förderzeitraum ebenfalls erst am 31. August 2015. In der Förderperiode 2014 bis 2020 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration „Qualifizierung und Arbeit “ durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. Juni 2015 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Bereits am 15. Juli 2015 hat die NBank als Bewilligungsbehörde einen Interessenbekundungsaufruf veröffentlicht und Bildungsträger zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgefordert. Die Auswahl der Projekte erfolgt wie auch bereits in der Förderperiode 2007 bis 2013 mithilfe eines Scoring-Modells. Es handelt sich um eine freiwillige Projektförderung, sodass sich kein Maßnahmenträger darauf verlassen kann, regelmäßig bei der Projektauswahl zum Zuge zu kommen. Darüber hinaus ist in den ESF-Richtlinien geregelt, dass Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinie der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. EU Nr. C 249 vom 31. Juli 2014, S. 1) von einer Förderung ausgeschlossen sind. Gemäß Ziffer 20 c) der genannten Kommissionsleitlinien ist ein Unternehmen insbesondere dann in Schwierigkeiten, wenn es Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt. 1. Ergreift die Landesregierung Maßnahmen, um die Insolvenz der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft „neue Arbeit Lüneburg/Uelzen“ abzuwenden, wenn ja, welche ? Das Wirtschaftsministerium und die NBank haben Gespräche mit der „neuen arbeit lüneburg-uelzen gGmbH“ geführt und dargelegt, dass eine Förderung während des Insolvenzverfahrens nicht möglich ist (siehe Vorbemerkung). 2. Plant die Landesregierung andere Förderstrukturen und -einrichtungen zur Integration schwer vermittelbarer Personen in den Arbeitsmarkt? Nein, die Landesregierung bedient mit der Förderrichtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ die nachhaltige und bedarfsdeckende Integration von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt durch geeignete Träger. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4719 3 3. Findet in den Konzepten der Landesregierung eine Fördergesellschaft wie „neue Arbeit Lüneburg/Uelzen“ Platz? Bei der „neuen arbeit lüneburg-uelzen gGmbH“ handelt es sich um einen erfahrenen Bildungsträger , der bereits in der auslaufenden Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt 35 Projekte in ESF- Programmen durchgeführt hat. Grundsätzlich kann die „neue arbeit lüneburg-uelzen gGmbH“ nach erfolgreicher Überwindung der Insolvenz erneut Projektanträge nach der Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ oder anderen ESF-Richtlinien stellen. 4. Wann wurden die ESF-Richtlinien für die Förderperiode 2007 bis 2013 veröffentlicht? Übersicht der ESF-Förderrichtlinien in der Förderperiode 2007 bis 2013 Maßnahme Veröffent lichung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)“ (Erl. D. MW v. 27.11.2007 (Nds. MBl. 2/2008 v. 16.01.2008, S. 34) - VORIS 82300 - ) 16.01.2008 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen nach dem Programm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)“ (Erl. D. MW v. 19.11.2007 (Nds. MBl. 50/2007 v. 12.12.2007, S. 1519) - VORIS 62300 - ) 12.12.2007 Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Dynamische Integration in den Arbeitsmarkt (DIA)“ (Erl. D. MW v. 09.06.2010, - 14-46105/6700/1300) 09.06.2010 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) (Erl. D. MS v. 31.10.2007 (Nds. MBl. 49/2007 v. 05.12.2007, S. 1403) - VORIS 82300 - ) 05.12.2007 Fördereckpunkte über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds zum Einsatz zusätzlicher Ausbildungsplatzakquisiteurinnen und -akquisiteure für die Jahre 2011 bis 2013 bei den Kammern in Niedersachsen (Erl. D. MW v. 05.10.2010) 05.10.2010 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen für Altbewerber und benachteiligte Bewerber - „2 000 mal 2 500“ (Erl. D. v. (Nds. MBl. 37/2007 v. 12.09.2007, S. 957) - VORIS 82300 - ) 12.09.2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Modellprojekten im Bereich der betrieblichen Ausbildung (Erl. d. MW v. 12.04.2011, Nds. MBl. 16/2011 v. 04.05.2011, S. 291) - VORIS 82300 - ) 04.05.2011 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (Nds. MBl. Nr. 18/2008 v. 14.05.2008, S. 529) - VORIS 22420 - ) 14.05.2008 Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren -Personal- und Sachkosten- (Erl. d. MK v. 12.11.2007 (Nds. MBl. 49/2007 v. 05.12.2007, S. 1479)- VORIS 22420 -) 05.12.2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von innovativen Projekten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (Er. d. MK v. 17.06.2010 (Nds. MBl. 24/2010 v. 07.07.2010, S. 589) - VORIS 22420 - 07.07.2010 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (Erl. d. MK v. 01.11.2007 (Nds. MBl. 3/2008 v. 23.01.2008, S. 113) - VORIS 22420 - ) 23.01.2008 Fördergrundsätze über Zuwendungen für Projekte zur Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen im Rahmen der Verbundausbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (Erl. d. MK v. 31.08.2007) 31.08.2007 Fördergrundsätze des Nds. Kultusministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Inklusion durch Enkulturation“ (Erl. D. MK v. 12.12.2007) 12.12.2007 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4719 4 Maßnahme Veröffent lichung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovationen und wissensbasierter Gesellschaft durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen , Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Berufsakademien (Erl. d. MWK v. 23.08.2010 (Nds. MBl. 37/2010 v. 13.10.2010, S. 962) - VORIS 22200 - 13.10.2010 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Integration von Arbeitslosen (Arbeit durch Qualifizierung - AdQ) (Erl. D. MW v. 07.11.2007 (Nds. MBl. Nr. 48/2007 v. 28.11.2007, S. 1373) - VORIS 82300 - ) 28.11.2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der begleitenden Existenzgründungsberatung in der Vorgründungsphase (Gründungscoaching Niedersachsen) (Er. d. MW v. 11.02.2009 (Nds. MBl. 9/2009 v. 04.03.2009, S. 279) - VORIS 77100 - ) 04.03.2009 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten (Erl. D. MS v. 16.11.2007, Nds. MBl. 49/2007 v. 05.12.2007, S. 1474) - VORIS 21133 - ) 05.12.2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Pro-Aktiv- Centren (PACE) (Erl. D. MS v. 16.11.2007, Nds. MBl 50/2007 v. 12.12.2007, S. 1518) - VORIS 21131 - ) 12.12.2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen (Er. d. MJ v. 23.11.2007 (Nds. MBl. 52/2007 v. 19.12.2007, S. 1724 ) - VORIS 77400 -) 19.12.2007 5. Wann wurden die ESF-Richtlinien für die Förderperiode 2014 bis 2020 veröffentlicht? Übersicht der ESF-Förderrichtlinien in der Förderperiode 2014 bis 2020 Maßnahme Veröffent lichung Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen (Erl. d. MJ v. 17.8.2015 (Nds. MBl. Nr. 32 v. 26.08.2015, S. 1121) - VORIS 77400 -) 26.08.2015 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (Erl. d. MK v. 8.6.2015 (Nds. MBl. Nr. 24 v. 25.06.2015, S. 752) - VORIS 22420 - ) 25.06.2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung (Erl. d. MK v. 20.7.2015 (Nds. MBl. Nr. 29 v. 31.7.2015, S. 969) - VORIS 22420) 31.07.2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft (Erl. d. MS v. 16.7.2015 (Nds. MBl. Nr. 29 v. 31.7.2015, S. 963) - VORIS 82300 - ) 31.07.2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region („Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse“) (Erl. d. MW v. 22.7.2015 (Nds. MBl. Nr. 28 v. 22.7.2015, S. 903) - VORIS 82300 - ) 22.07.2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildung in Niedersachsen“ (Erl. d. MW v. 24.6.2015 (Nds. MBl. Nr. 23 v. 24.06.2015, S. 735) - VORIS 82300 - ) 24.06.2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration „Qualifizierung und Arbeit“ (Erl. d. MW v. 23.6.2015 (Nds. MBl. Nr. 25 v. 01.07.2015, S. 784) - VORIS 82300 -) 01.07.2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Soziale Innovation“ (Erl. d. StK v. 22.6.2015 (Nds. MBl. Nr. 25 v. 01.07.2015, S. 769) - VORIS 21141 - ) 01.07.2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Enkulturation (IdE) (Erl. d. MK v. 16.9.2015 (Nds. MBl. Nr. 37 v. 30.9.2015, S. 1247) - VORIS 22410 - ) 30.09.2015 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4719 5 Maßnahme Veröffent lichung Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren Noch nicht veröffentlicht Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Öffnung von Hochschulen Noch nicht veröffentlicht Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Eingliederung v. Jugendlichen in Berufsausbildung/Ausbildung im Verbund Noch nicht veröffentlicht Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übernahme und der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Noch nicht veröffentlicht Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt („FIFA“) Noch nicht veröffentlicht Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit den Partnern daran, die gegenwärtig noch ausstehenden Richtlinien und Fördergrundsätze in 2015 fertigzustellen. 6. Mit welchen Übergangsregelungen überbrückt die Landesregierung eventuelle „Förderlücken “? Siehe letzter Absatz der Vorbemerkung der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „EU-Förderung 2014 bis 2020 in Niedersachsen - Eine Kette von Missverständnissen und Pannen? (Teil 2)“ (Drucksache 17/4496). (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 04.12.2015) Drucksache 17/4719 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Treibt die Bearbeitung der Fördermittelzuweisung an den ESF durch die Landesregierung die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft „neue Arbeit Lüneburg/Uelzen“ in die Insolvenz? Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Clemens Große Macke und Dr. Max Matthiesen (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr