Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4737 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4470 - Ist „Pegida“ eine „reine Privatsache“, oder warum schaltet sich die Landesschulbehörde nicht ein? Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper und Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 20.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 30.11.2015, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten In der Onlineausgabe der Walsroder Zeitung vom 1. September 2015 war zu lesen, dass ein Lehrer an der Wilhelm-Röpke-Schule in Schwarmstedt seit längerer Zeit bei Eltern für „Gesprächsbedarf“ sorge. Hintergrund: Laut Bericht vermittle der Lehrer auf seiner privaten Facebook-Seite den Eindruck , „dass er Anhänger von umstrittenen Organisationen wie Pegida und deren hannoverschen Ableger“ sei. Die Überschrift des Artikels lautete „ Pegidaʻ als reine Privatsache?“ Die Schülervertretung der Schule hat sich kurz darauf mit einem Statement an die Öffentlichkeit gewandt, das auf der Homepage der Schule nachzulesen ist. Darin heißt es u. a.: „Wir sind betroffen , dass unsere Schule durch das öffentliche Auftreten eines einzelnen Lehrers und die erfolgte Resonanz in den Medien mit der rechten Szene in Verbindung gebracht wird. Wir sind gegen Diskriminierung und Fremdenhass, unsere Schule ist weltoffen und tolerant.“ 1. Seit wann ist der Landesschulbehörde bekannt, dass der Lehrer mit der Bewegung „Pegida“ sympathisieren soll? Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) erhielt erstmals Kenntnis von der in der Vorbemerkung der Abgeordneten beschriebenen Angelegenheit durch das mit Erlass vom 05.02.2015 vom Kultusministerium (MK) an die NLSchB weitergegebene Schreiben des Vorsitzenden des Schulelternrates der Wilhelm-Röpke-Schule KGS Schwarmstedt vom 14.01.2015. 2. Seit wann ist Kultusministerin Heiligenstadt bekannt, dass der Lehrer mit der Bewegung „Pegida“ sympathisieren soll? Das Schreiben des Vorsitzenden des Schulelternrats der Wilhelm-Röpke-Schule KGS Schwarmstedt vom 14.01.2015 ist am 16.01.2015 im MK eingegangen. 3. Welche Schritte haben das Kultusministerium und die Landesschulbehörde seitdem unternommen? Nach der Weitergabe des Schreibens des Vorsitzenden des Schulelternrats der Wilhelm-Röpke- Schule KGS Schwarmstedt vom 14.01.2015 durch das MK am 05.02.2015 wurden von der NLSchB und der Schule folgende Schritte unternommen: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4737 2 Mit E-Mail vom 16.02.2015 bat die NLSchB den Schulleiter um eine Einschätzung über die politischen Aktivitäten der betreffenden Lehrkraft an der Schule und in deren Umfeld. Am 19.03.2015 führte die für die KGS Schwarmstedt zuständige schulfachliche Dezernentin der NLSchB mit der Lehrkraft ein Gespräch, in dem die im Schreiben des Vorsitzenden des Schulelternrates der Wilhelm-Röpke-Schule KGS Schwarmstedt benannten Punkte eingehend erörtert wurden. Die schulfachliche Dezernentin drängte in dem Gespräch darauf, dass ein direktes Gespräch zwischen dem Vorsitzenden des Schulelternrates der Wilhelm-Röpke-Schule KGS Schwarmstedt und der Lehrkraft geführt werden sollte, bei dem die aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten ausgetauscht und möglichst ohne negative Rückwirkung auf das Schulleben an der KGS beendet werden sollten. Am 28.04.2015 wurde in der KGS Schwarmstedt das am 19.03.2015 angeregte Gespräch geführt. An dem Gespräch nahmen der Schulleiter, Mitglieder des Schulelternrats, die betreffende Lehrkraft sowie Mitglieder des örtlichen Personalrats teil. Dort wurden die Thematik „PEGIDA“ und „HAGIDA“ sowie die sogenannten Likes auf dem Facebook-Account der Lehrkraft und die Auswirkungen auf die Schule eingehend diskutiert. Am 29.09.2015 wurde mit der Lehrkraft im Haus der NLSchB ein Dienstgespräch geführt, in dem sowohl die „Likes“ für „PEGIDA“ und „HAGIDA“ als auch die inzwischen aufgetretene, sehr kontroverse Diskussion an der Schule erörtert wurden. Im Rahmen der dienstrechtlichen Würdigung wurde festgestellt, dass diese Meinungsäußerungen der Lehrkraft weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich relevant waren. Gleichwohl wurde von der NLSchB deutlich gemacht, dass die Grenzen zwischen dem privaten und dem schulischen Bereich durch die zugelassenen „Freundschaften“ mit Schülerinnen und Schülern sowie mit Lehrerkolleginnen und Lehrerkollegen auf dem Facebook-Account fließend seien und dass die von der betreffenden Lehrkraft mit beeinflusste kontroverse Diskussion den Schulfrieden an der KGS Schwarmstedt massiv störe. Der Lehrkraft wurde von der NLSchB die Absicht angekündigt, sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres an eine andere Schule abordnen zu wollen. Nach Ablauf der Anhörungsfrist hat die NLSchB am 13.10.2015 die nach dem NPersVG vorgesehene Zustimmung des Schulbezirkspersonalrates zu der beabsichtigten Abordnung der Lehrkraft eingeholt. Die Abordnung wird nunmehr umgesetzt. 4. Inwieweit werden die Bedenken und Sorgen der Elternvertretung, Schülervertretung, Lehrerschaft und Schulleitung berücksichtigt? Vorgetragene Bedenken und Sorgen werden von der NLSchB ernst genommen. Sie werden im Rahmen der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften berücksichtigt. 5. Was ist das Ergebnis der „Gespräche“ mit der Lehrkraft, von denen im Zeitungsbericht die Rede ist? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. (Ausgegeben am 04.12.2015) Drucksache 17/4737 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Ist „Pegida“ eine „reine Privatsache“, oder warum schaltet sich die Landesschulbehörde nicht ein? Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper und Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums