Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4747 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4338 - Wie kann Power-to-Gas rentabler werden? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 28.09.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 05.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 27.11.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Power-to-Gas-Anlagen haben wie alle Speicherkraftwerke eine wichtige Funktion für die Energiewende , da sie das Stromnetz stabil halten. Diese stabilisierende Funktion wird mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien immer wichtiger, da die Speicherkraftwerke die überschüssige Energie an den Tagen, an denen viel produziert wird, aufnehmen und für Zeiten schwacher Energieproduktion speichern können. Speicher sind somit neben dem ausgebauten Stromnetz unabdingbar für den Erfolg der Energiewende. Da sie aber nicht als Speicher, sondern als Endverbraucher gelten, weshalb sie Netzentgelt, insbesondere die EEG-Umlage, entrichten müssen, können Power-to-Gas-Anlagen momentan nicht wirtschaftlich rentabel betrieben werden. Vorbemerkung der Landesregierung Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, seine Energieversorgung bis zum Jahr 2050 schrittweise auf erneuerbare Quellen umzustellen. Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien bringt es mit sich, dass der Strom zunehmend aus volatilen Quellen (insbesondere Windkraft - und Photovoltaikanlagen) in die Netze eingespeist wird. Zum Ausgleich der Schwankungen des Ertrags von Wind- und Sonnenenergie aufgrund natürlicher meteorologischer Gegebenheiten und zur Gewährleistung einer störungsfreien Versorgung der Verbraucher gewinnen sämtliche Formen von Speicherung zunehmende Bedeutung. Trotz dieser positiven Funktionen hält der Ausbau von Speichern nicht mit der Entwicklung der erneuerbaren Energien Schritt. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in dem gegebenen Rechtsrahmen. Nahezu alle seriösen Studien und Projektionen zeigen, dass Speicheranlagen mittel- bis langfristig zu einem essentiellen Bestandteil des Stromversorgungssystems werden. Bezüglich weiterer Ausführungen zur Power-to-Gas-Technologie wird auf die Drs. 17/4071 verwiesen . 1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung den Betrieb von Power-to-Gas-Anlagen als Sekundärregelleistungsbetrieb? Die Landesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass die Regelleistungsmärkte - unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsaspekte für die Netz- und Systemstabilität - einem möglichst großen Teilnehmerkreis offen stehen. Dies hat sie wiederholt gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht, beispielsweise in ihrer Stellungnahme zum Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4747 2 Schlüsselfaktoren sind die Präqualifikationsanforderungen für eine Zulassung für die Regelleistungsmärkte sowie spezifische Bedingungen der Regelleistungsausschreibungen wie z. B. die Losgrößen . Perspektivisch sollte zudem geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen auch Power-to- Gas-Anlagen bei der Bereitstellung von Systemdienstleistungen eingesetzt werden sollten. 2. Unterstützt die Landesregierung Forderungen nach einer Befreiung von Netzentgelten wie der EEG-Umlage für Speicherkraftwerke, und, wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, und welche werden in Zukunft ergriffen, um eine solche Befreiung zu erreichen? Speicheranlagen wie z. B. Pumpspeicherkraftwerke sind Teil der Energiewende. Durch Änderungen der geltenden Regelungen für Energiespeicher sollte deren Errichtung und Betrieb auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage gestellt werden und sollten mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb beseitigt werden. Dazu gilt es in den jeweiligen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen klarzustellen, dass Speicheranlagen keine „Letztverbraucher“ sind und demzufolge von diesen auch keine Netzentgelte, Umlagen, Abgaben sowie Stromsteuer für die Entnahme und zeitverzögerte Einspeisung von Strom aus bzw. in ein Stromnetz erhoben werden sollten. Hierzu wurde ein entsprechender Beschlussvorschlag auf der letzten Amtschef- und Umweltministerkonferenz wie auch für die kommende Wirtschaftsministerkonferenz eingebracht. 3. Welche weiteren Übergangsregelungen für Power-to-Gas-Anlagen würde die Landesregierung ergreifen, um die Weiterentwicklung dieser Technologie in Deutschland und die Optimierung im realen Infrastrukturumfeld zu ermöglichen? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Speicherkraftwerke wie Power-to-Gas- Anlagen oder Pumpspeicherkraftwerke mittelfristig auch als Stromendverbraucher, die Netzentgelte zahlen müssen, wirtschaftlich rentabel arbeiten können? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Welche Parameter müssen sich ändern, damit Speicherkraftwerke in Zukunft wirtschaftlich rentabel betrieben werden können? Siehe Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus sollte bei der Bereitstellung von Regelenergie sowie sonstiger Systemdienstleistungen ein genereller Vorrang für Speicherstrom statuiert werden. Fossile Kraftwerkskapazitäten sollen zukünftig erst dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Kapazitäten der Pumpspeicherkraftwerke nicht mehr ausreichen. Schließlich sollten die strukturellen Nachteile für Speicheranlagen bei der Vergütung von Redispatcheinsätzen beseitigt werden. Insbesondere sollen die aus den Redispatcheinsätzen resultierenden Opportunitätskosten von Speicheranlagen vollumfänglich berücksichtigt werden. 6. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag eines Gesetzes zur Förderung der Einspeisung von Gas? Der Landesregierung liegen keine konkreten Vorschläge für ein Gesetz zur Förderung der Einspeisung von Gas vor, sodass eine umfassende Bewertung nicht möglich ist. Der primäre Blickwinkel sollte weiter auf dem Stromversorgungssystem liegen. Es gilt somit, die Rahmenbedingungen für Speicher im Stromversorgungssystem durch gezielte Maßnahmen (beispielsweise die Befreiung von Umlagen für hineingehenden Strom) zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 5 verwiesen. (Ausgegeben am 07.12.2015) Drucksache 17/4747 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4338 Wie kann Power-to-Gas rentabler werden? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz