Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4853 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4465 - Werden in absehbarer Zeit wieder finanzielle Mittel für ein Fluggerät des Feuerwehrflugdienstes des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen am Standort Damme zur Verfügung gestellt? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 20.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 09.12.2015, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Seit über 50 Jahren besteht der Feuerwehrflugdienst in Niedersachsen. In seiner Form ist er in der Bundesrepublik Deutschland einzigartig. Durch die Luftüberwachung können sich die Kameraden und insbesondere die Führungskräfte der Feuerwehr am Boden auf ein genaues und präzises Einsatzbild verlassen. Der Feuerwehrflugdienst wird zudem nicht nur zur Waldbrandüberwachung eingesetzt, sondern kann auch bei Großschadenslagen (z. B. Industriebränden) angefordert werden. In den letzten Jahren sind die ehrenamtlichen Piloten und Luftbeobachter ständig weitergeschult worden und haben sich aktiv weitergebildet. Dies geschah laut Beteiligten in der Annahme, dass das Land zusätzliche finanzielle Mittel für die Beschaffung eines dritten Flugzeuges für den Standort Damme zur Verfügung stellen würde. Dieser Fall ist aber bis jetzt noch nicht eingetreten, und es sind keine derartigen Absichtserklärungen der Landesregierung bekannt. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) liegt die Gefahrenvorsorge (zu der ausdrücklich auch der Schutz vor Brandgefahr gehört) in der Eigenverantwortung der Waldbesitzer. Die von den Waldbehörden bestellten Waldbrandbeauftragten treffen vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände und organisieren den Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden (§ 19 NWaldLG). Die oberste Waldbehörde (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz [ML]) trifft erforderliche Maßnahmen, wenn Bestimmungen über das Gebiet einer Waldbehörde hinausgehen müssen (§ 21 NWaldLG). Die Waldbrandvorsorge gehört zum Aufgabenbereich der Waldbehörden (Landkreis [LK] und ML), die Brandbekämpfung zu den Aufgaben der Feuerwehren nach NBrandSchG. Das Land Niedersachsen kann auch in Zukunft auf das Instrumentarium der Waldbrandvorsorge nicht verzichten. Für die Vorsorge in Gebieten mit mittlerem und hohem Waldbrandrisiko - Ostniedersächsisches Tiefland (Lüneburger Heide) - steht ein hochauflösendes digitales Kamerasystem zur Verfügung. Die bestehenden 17 Standorte mit insgesamt 20 Kameras stellen eine flächendeckende Überwachung (ca. 400 000 ha Wald) aus der Waldbrandzentrale in der kooperativen Leitstelle Lüneburg heraus sicher. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4853 2 Zusätzlich wird durch die Unterstützung der beiden Flugzeuge (Anschaffung 2008/2009) des Feuerwehr -Flugdienstes in Niedersachsen sowohl die Waldbrandvorsorge als auch die Unterstützung bei der Brandbekämpfung weit über das erforderliche Maß hinaus erfüllt. 1. Welche genauen Vereinbarungen sind vom Land Niedersachsen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen in Bezug auf den Feuerwehrflugdienst (FFD) wann geschlossen worden? Mit Erlass vom 10. Mai 2011, vormals Az.: B 22.12 - 13243/1.5 -, jetzt 36.22 -13243/1.5 -, wurden folgende Vereinbarungen zwischen dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und dem Ministerium für Inneres und Sport geschlossen: Die Polizeidirektion Lüneburg setzt als koordinierende Stelle beide Flugzeuge mit den Standorten Lüneburg und Hildesheim auf Anforderung der Polizeidirektionen ein. Nach Lagebeurteilung entscheiden wie schon seit jeher die Polizeidirektionen eigenverantwortlich über den Einsatz des FFD. a) Vorsorge aus der Luft über dem durch das „Automatisierte Waldbrand-Früherkennungssystem (AWFS)“ überwachten Gebiet Sofern dies bei sehr hoher Waldbrandgefahr nach Abstimmung mit den Forstdienststellen, den Landkreisen und den Waldbrandbeauftragten erforderlich ist, erfolgen Überwachungsflüge im Rahmen der Waldbrandvorsorge im ostniedersächsischen Tiefland. Die Lagebeurteilung erfolgt durch die Polizeidirektion Lüneburg. Für den südlichen Bereich des kameraüberwachten Gebietes (mit Ausnahme des LK Celle) erfolgt die Lagebeurteilung durch die Polizeidirektion Braunschweig . b) Vorsorge aus der Luft über dem nicht durch das AWFS überwachten Gebiet Überwachungsflüge im Rahmen der Waldbrandvorsorge werden über den weniger gefährdeten Gebieten des westniedersächsischen Tieflands durchgeführt, sofern dies bei sehr hoher Waldbrandgefahr nach Abstimmung mit den Forstdienststellen, den Landkreisen und den Waldbrandbeauftragten erforderlich ist. Die Lagebeurteilung erfolgt durch die Polizeidirektion Oldenburg . c) Unterstützung des Einsatzleiters vor Ort Die Flugzeuge stehen den Feuerwehren für die operativ-taktische Unterstützung aus der Luft zur Verfügung! 1. Flugzeug befindet sich in der Luft: Der FFD befindet sich im Dienst. Kommt es zu einer Feuermeldung, wird der FFD wie bisher dem Einsatz zugeordnet. 2. Flugzeug befindet sich nicht in der Luft: Kommt eine Feuermeldung über AWFS, erfolgt keine automatische Alarmierung ohne eine weitere Lageinformation. 3. Befindet sich der FFD nicht in der Luft, ist bei der Anforderung eine Vorlaufzeit von rund zwei Stunden zu berücksichtigen. Das Verfahren entspricht der Praxis der vergangenen Jahre. 2. Sieht die Landesregierung den Feuerwehrflugdienst für seine aktuellen Aufgaben gut aufgestellt, insbesondere im Nordwesten Niedersachsens? Ja, siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4853 3 3. Wann werden finanzielle Mittel für ein Fluggerät des Feuerwehrflugdienstes des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen am Standort Damme zur Verfügung gestellt? Die Anschaffung und Vorhaltung eines dritten Flugzeugs für den FFD ist aus fachlicher Sicht nicht erforderlich (siehe Vorbemerkung). 4. Wie will die Landesregierung die Bereitschaft der Piloten und Luftbeobachter am Standort Damme erhalten, sich weiterhin fortzubilden, ohne dass eine Zusage zur Anschaffung eines neuen Fluggerätes seitens der Landesregierung vorliegt? Die Festlegung geeigneter Standorte für den FFD sowie die Organisation des FFD liegt in der Entscheidungshoheit des LFV. Aus dem Haushaltstitel „Brandbekämpfung/Waldbrandbeobachtung aus der Luft“ werden die Vorhaltekosten für die beiden mit Mitteln des Landes beschafften Flugzeuge , die Betriebskosten für die Überwachungsflüge, die Ausbildungskosten Brandbekämpfung aus der Luft und die anfallenden Kosten für die Löschwasseraußenlastbehälter (Wartung, Reparatur , Unterstellung) bezahlt. 5. Wie viele und welche Defizite haben sich in den letzten Jahren seit der Außerdienststellung des Fluggerätes in Damme in der Wahrnehmung der Aufgaben des Feuerwehrflugdienstes gezeigt? Es sind keine Defizite seit der Außerdienststellung des Fluggeräts in Damme, welches für den Bereich des westniedersächsischen Tieflandes zuständig war, zu erkennen (siehe auch Vorbemerkung ). (Ausgegeben am 16.12.2015) Drucksache 17/4853 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4465 Werden in absehbarer Zeit wieder finanzielle Mittel für ein Fluggerät des Feuerwehrflugdienstes des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen am Standort Damme zur Verfügung gestellt? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport