Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4854 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4461 - Gutachten, Stellungnahmen oder Expertise - Hat das Ministerium eine Bewertung in der Causa Meyer Werft veranlasst oder nicht? Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer und Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 20.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 08.12.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 11. August 2015 unter der Überschrift „Meyer Werft: Ministerium holt eigenes Gutachten zu Luxemburg-Umzug ein“, das Ministerium habe geäußert: „Auch wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben.“ Minister Lies erklärte hingegen in „Hallo Niedersachsen “ am 2. September 2015: „Wir haben kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.“ Ob der Minister selbst oder sein Ministerium eine Bewertung der geplanten Verlegung der Meyer- Werft Holding in Auftrag gegeben hat, war auch Gegenstand einer Mündlichen Frage des Abgeordneten Toepffer (CDU) im Septemberplenum 2015. In der Drs. 17/4265 gab das Ministerium auf seine Frage hin folgende Erklärung ab: „Bei der durch die Verlagerung der Holding und des Einkaufsbereichs der Meyer Werft nach Luxemburg aufgeworfene Thematik handelt es sich um hochkomplexe rechtsübergreifende Fragestellungen. (…) Ein allumfassendes Gutachten, das sowohl gesellschaftsrechtliche als auch das internationale Steuerrecht betreffende Rechtsfragen sowie das Betriebsverfassungsrecht erfasst, wurde nicht beauftragt.“ Am 17. September 2015 berichtete die Ostfriesen-Zeitung in ihrer Onlineausgabe unter der Überschrift : „Thiele: ,Lies hat sich verzockt‘“, dass die Landeschefin der Grünen, Meta Janssen-Kucz, davon ausgegangen sei, dass ein Gutachten durch das Ministerium bestellt worden sei und sie die Begründung des Ministeriums nicht nachvollziehen könne, dass das Ministerium wichtigere Baustellen als die Expertise habe. 1. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Gutachten, Expertisen oder fachliche Stellungnahmen - extern wie intern - in Auftrag gegeben, die Aspekte und Fragen des geplanten Umzugs der Meyer Werft betreffen? Explizit gemeint sind damit auch gutachterliche Stellungnahmen und Kurzbewertungen, also jede Form der Bewertung bzw. Expertise von Rechts- und Sachfragen. Diese müssen ausdrücklich nicht allumfassend angelegt gewesen sein. Ja, Kurzbewertungen zu fachlichen Einzelfragen. 2. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: Warum hat Minister Lies am 2. September 2015 erklärt, dass kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben wurde? Es wird auf die Drs. 17/4265 Nr. 21 Ziff. 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4854 2 3. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: Warum hat die Landesregierung in Drs. 17/4265 erklärt, dass „ein allumfassendes Gutachten (…) nicht beauftragt (wurde)“? Es handelte sich, wie bereits unter Frage 1 dargelegt, um Kurzbewertungen, die nicht den Charakter eines umfassenden Gutachtens aufweisen. Im Übrigen wird auf Drs. 17/4265 Nr. 21 Ziff. 1 verwiesen . 4. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: Von welcher Hierarchieebene aus wurde diese Begutachtung bzw. Bewertung in Auftrag gegeben (also Minister, Staatssekretärin, Abteilungsleitung, Referatsleitung, gegebenenfalls welche Abteilung und welches Referat)? Schreiben nach außen werden unter der amtlichen Behördenbezeichnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4 GGO von allen Mitarbeitern unterhalb der in § 21 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 GGO genannten Hierarchiestufen mit dem Zusatz „im Auftrage“ gezeichnet. Sie handeln im hoheitlichen wie im fiskalischen Bereich damit erkennbar nach außen nicht in eigenem Namen, sondern im Auftrag der Behördenleitung . 5. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: Wie genau lautete der Gutachterauftrag bzw. lauten die zu beurteilenden rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen (bitte im Wortlaut aufführen)? Wie bereits unter Frage 1 ausgeführt, wurden keine Gutachten, sondern Kurzbewertungen zu fachlichen Einzelfragen zum Betriebsverfassungsrecht und Steuerrecht eingeholt. 6. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: An wen wurde die Bewertung ausgegeben? Die Kurzbewertungen wurden von Ernst & Young, DeLoitte und der Kanzlei Henze Lange von Senden erarbeitet. 7. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: Wann wurden die Bewertungen ausgegeben? In den Monaten Juli und August 2015. 8. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: Waren Vergabevorschriften zu beachten? Ja. 9. Wenn die Antwort auf Frage 8 Nein lautet: Warum nicht? Siehe zu Antwort zu Frage 8. 10. Wenn die Antwort auf Frage 8. Ja lautet: Welche Vergabevorschriften waren einzuhalten ? Die Aufträge wurden gemäß RdErl. des MF vom 26.11.2008, Az.: 11-0400/2-55 Voris 64100 (Nds. MBl. Nr. 48/2008, S. 1254 ff.) erteilt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4854 3 11. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde und eine externe Vergabe erfolgte: Wie hoch war der Auftragswert? Die Beträge wurden auf Stundenbasis wie folgt abgerechnet: Ernst & Young abgerechnet 4 940,00 Euro (netto), Heinze Lange v. Senden abgerechnet 2 865,83 Euro (netto), Deloitte & Touche abgerechnet 2 680,00 Euro (netto). 12. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde und eine externe Vergabe erfolgte: Aus welcher Haushaltsstelle wurden die Kosten dafür beglichen? Kapitel 08 01 „Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ Titel 526 01 „Sachverständige“. 13. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde und eine externe Vergabe erfolgte: Warum sind nicht Landesdienststellen, etwa das MF, die OFD oder das MW, mit der Begutachtung der in Rede stehenden Rechtsfragen beauftragt worden ? Die Kurzbewertungen behandelten komplexe Fragestellungen u. a. des Steuerrechts eines anderen EU-Staates, bei denen die Einholung externer Bewertungen notwendig war. MF wurde vorab eingebunden . 14. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde: Wird die Landesregierung die Bewertung öffentlich zugänglich machen? Nein. 15. Falls eine Bewertung im Sinne der Frage 1 in Auftrag gegeben wurde und die Antwort auf Frage 14 Nein lautet: Warum wird die Landesregierung die Bewertung nicht öffentlich zugänglich machen? Die Kurzbewertungen beinhalten Punkte, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter berühren. 16. Falls das Ministerium weder ein Gutachten noch eine Expertise oder jegliche andere Form der Bewertung in der Sache Meyer-Werft-Umzug, ob extern oder intern, eingeholt hat: Warum hat das Ministerium dies nicht getan, obwohl es sich hierbei nach eigenen Angaben um „hochkomplexe rechtsübergreifende Fragestellungen“ handelt und obwohl der Minister dies zuvor öffentlich angekündigt hatte? Es wird auf Drs. 17/4265 Nr. 21 Ziff. 1 und 2 verwiesen. (Ausgegeben am 16.12.2015) Drucksache 17/4854 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4461 Gutachten, Stellungnahmen oder Expertise - Hat das Ministerium eine Bewertung in der Causa Meyer Werft veranlasst oder nicht? Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer und Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkeh