Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4855 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4437 - Welche Aufgaben hat die Steuerungsgruppe Flächenmanagement? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Hillgriet Eilers (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 12.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 20.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 27.11.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Mit dem sogenannten Masterplan Ems 2050 haben die Landesregierung, der Bund, die Landkreise Emsland und Leer, die Stadt Emden, Umweltverbände sowie die Meyer Werft GmbH vereinbart, geeignete Maßnahmen unter Erhaltung der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße zu ergreifen , um den ökologischen Zustand der Ems zur verbessern. Dabei kommt dem sogenannten Lenkungskreis Ems, dem ausschließlich die Vertragsparteien angehören, eine zentrale und steuernde Bedeutung zu. So trägt er nach Artikel 5 des Masterplans u. a. für die Verwirklichung der übergeordneten Ziele sowie für die Aufstellung von Konzepten sowie die Umsetzung der Maßnahmen Sorge. Im Masterplan Ems 2050 wurden in Artikel 4 der Lenkungskreis Ems, die Geschäftsstelle Ems und die Arbeitskreise als offizielle Gremien festgeschrieben. Zu diesen Gremien existiert eine weitere Steuerungsgruppe Flächenmanagement. Vorbemerkung der Landesregierung Im März 2015 wurde der „Masterplan Ems 2050“ zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Nach Artikel 11 des Vertrages „Masterplan Ems 2050“ wird das Land Niedersachsen in alleiniger Verantwortung unter Federführung des Amts für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ein Flächenmanagement für Maßnahmen zur Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes erstellen. Durch das Flächenmanagement sollen insgesamt 700 ha für noch näher festzulegende Maßnahmen bis zum Jahre 2050 besorgt werden. Die Inhalte des „Masterplan Ems 2050“ sind Vorgabe und Grundlage für die Arbeit des Steuerungsausschusses für das Flächenmanagement. 1. Wie ordnet sich die Steuerungsgruppe in das festgeschriebene Gremiengefüge ein? Die Aufgaben des Lenkungskreises, der Geschäftsstelle und der Arbeitskreise sind in den Artikeln 5 bis 7 des Masterplans beschrieben. Im Lenkungskreis, in dem alle Vertragspartner vertreten sind, führt die Staatskanzlei den Vorsitz. Die beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eingerichtete Geschäftsstelle Ems unterstützt den Lenkungskreis operativ. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4855 2 Durch den Lenkungskreis wurden folgende Arbeitskreise eingerichtet: – „Arbeitskreis Wasserbauliche Maßnahmen/Weitere Maßnahmen und Konzepte“. Die Aufgaben dieses Arbeitskreises folgen aus Artikel 10 Abs. 9 und Artikel 13 Abs. 5 des Masterplans Ems. Den Vorsitz des Arbeitskreises hat das Land Niedersachsen, Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. – „Arbeitskreis künftiges Verfahren zu Schiffsüberführungen“. Die Aufgaben dieses Arbeitskreises folgen aus Artikel 18 Abs. 3 des Masterplans Ems. Den Vorsitz des Arbeitskreises hat das Land Niedersachsen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Neben den o. g. Gremien ist zum Flächenmanagement (Artikel 11) ein Steuerungsausschuss beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eingerichtet worden. 2. Wer hat auf welcher rechtlichen Grundlage die Einrichtung der Steuerungsgruppe angeordnet ? Einer Rechtsgrundlage zur Einrichtung des Steuerungsausschusses bedurfte es nicht. Sie war sinnvoll und notwendig, um die Durchführung des Flächenmanagements zu entwickeln und zu implementieren . Es war dem Land Niedersachsen wichtig, regionale Besonderheiten, Entwicklungen und Tendenzen im Zusammenhang mit der Flächenbeschaffung aufzuzeigen, zu diskutieren und Vorschläge zu erarbeiten, um möglichst regional akzeptierte Lösungen für die Beschaffung von insgesamt 700 ha Flächen gemäß Artikel 11 des Masterplans Ems 2050 zu erreichen. Mit der Einrichtung des Steuerungsausschusses zum Flächenmanagement wurde vor allem auch dem Wunsch aus der Region Rechnung getragen. Insbesondere wurde daher den Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft das Angebot der Mitwirkung im Steuerungsausschuss unterbreitet (siehe auch Rede des Herrn MP Weil „Unterrichtung des Nds. Landtages zum Sachstand ‚Masterplan Ems 2050‘“ am 18. März 2015). Über die erste Sitzung der Steuerungsgruppe vom 24. April 2015 wurde auf der konstituierenden Sitzung des Lenkungskreises Ems am 18. Mai 2015 berichtet. Widerspruch zur Einrichtung der Steuerungsgruppe gab es nicht. 3. Wer gehört der Steuerungsgruppe an, und nach welchen Kriterien wurden diese Teilnehmer von wem ausgewählt? Der Steuerungsausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der vom vorrangigen Suchraum betroffenen Kommunen (Landkreise Emsland, Leer, Aurich und Stadt Emden), Vertreterinnen und Vertretern der am Vertragsabschluss beteiligten Naturschutzverbände, regionalen Vertretern landwirtschaftlicher Interessenverbände, regionalen Vertretern der Wasser- und Bodenverbände bzw. Deichverbände, des niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (Vorsitz) zusammen. Somit sind neben den Vertragspartnern des „Masterplans Ems 2050“ besonders regionale landwirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Interessenvertreter berücksichtigt. Deren Vertreter wurden von den regionalen landwirtschaftlichen Interessenverbänden sowie vom Niedersächsischen Wasserverbandstag benannt. Seitens der Landesregierung gab es keine Vorgaben oder Kriterien zur Auswahl. Folgende regionale Vereine und Verbände dieser Interessengruppen sind im Steuerungsausschuss vertreten: Vereinigung des Emsländischen Landvolks e. V., Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e. V., Niedersächsische Landjugend e. V., Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen/Bremen, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e. V. sowie der Entwässerungsverband Oldersum/Moormerländer Deichacht und die Rheider Deichacht. Bei Bedarf können auch weitere Institutionen, Fachbehörden und Sonstige zu den Sitzungen eingeladen werden, um spezielle Fragestellungen vorzutragen oder zu beraten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4855 3 4. Welchen Auftrag hat die Steuerungsgruppe, und welche konkreten Aufgaben und Kompetenzen sind ihr von wem auf welcher rechtlichen Grundlage übertragen worden? Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag, das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems bei der Ausgestaltung des Flächenmanagements zu beraten und zu unterstützen. Sie beschäftigt sich vor allem mit folgenden Aufgabenstellungen: – Festlegung der Grundsätze der Flächensuche und der Flächenbeschaffung, – Mitwirkung und Beratung bei der Festlegung der Bewirtschaftungsziele, – Berücksichtigung der Ausgewogenheit der Flächenverteilung im gesamten Suchraum, – Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach erforderlichen landwirtschaftsverträglichen und gegebenenfalls einzelbetrieblichen Lösungen, – Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange sowie der Belange des Hochwasserschutzes . Diese Aufgabenstellung hat der Steuerungsausschuss so für sich einvernehmlich bestätigt. 5. Wem gegenüber ist die Steuerungsgruppe rechenschaftspflichtig? Eine Rechenschaftspflicht wurde nicht festgelegt, zumal Zielsetzung ist, unter den Mitgliedern möglichst einvernehmliche Lösungen zu den Beratungsgegenständen zu erzielen. Die Ergebnisse des Steuerungsausschusses werden dem Lenkungskreis zum Masterplan mitgeteilt. 6. Hat die Steuerungsgruppe bereits getagt, und, wenn ja, wie oft, und welche Beschlüsse wurden gefasst? Dieser Ausschuss hat bis heute dreimal getagt, und zwar am 24. April, 16. Juni und 20. August 2015. In diesen Sitzungen wurde eine Zielgebietskulisse für die Suche nach geeigneten Flächen für den Wiesenvogelschutz weitestgehend festgelegt. Die nächste Sitzung des Steuerungsausschusses Flächenmanagement ist für den 26. Januar 2016 terminiert. 7. Sind die Sitzungsprotokolle der Öffentlichkeit zugänglich und, wenn ja, wo und wie? Die Sitzungsprotokolle sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Mitglieder des Steuerungsausschusses haben sich darüber verständigt, dass die Gegenstände der Beratungen und die Beratungsergebnisse grundsätzlich vertraulich sind. Eine Öffentlichkeitsarbeit erfolgt gegebenenfalls durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. 8. Sind die Sitzungen der Steuerungsgruppe öffentlich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und wo werden die Sitzungstermine veröffentlicht? Die Sitzungen sind nicht öffentlich; die Gegenstände der Beratungen und die Beratungsergebnisse sind vertraulich. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 7. (Ausgegeben am 16.12.2015) Drucksache 17/4855 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4437 Welche Aufgaben hat die Steuerungsgruppe Flächenmanagement? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz