Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4875 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4441 - Gibt es ein MW-Gutachten zu den Umzugsplänen der Meyer Werft? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 15.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 22.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 14.12.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Die Verlagerung des Firmensitzes der Meyer Werft von Rostock nach Luxemburg ist eine unternehmerische Entscheidung, die laut Medienberichten Wirtschaftsminister Lies „sehr erschrocken“ und enttäuscht (http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Lies-fuer-deut schen-Sitz-der-Meyer-Werft,meyerwerft800.html) hat. „Ich mache mir große Sorgen“ wird Minister Lies wörtlich zitiert, und dass das Unternehmen sich erklären müsse. Am 1. Juli fand ein zweistündiger Runder Tisch in Emden, u. a. ob der Unternehmensentscheidung eine Steuersparkonzept zugrunde liege, statt. Bereits in der Pressemitteilung vom 28. Juni 2015 erklärt die Meyer Werft, dass die Verlagerung kein Steuersparkonzept ist. „Die Steuern werden wie bisher weiterhin in Papenburg , Rostock und Turku bezahlt“ (http://www.meyerwerft.de/de/meyerwerft_de/medien/presseti cker/pressemitteilung_detail_20360.jsp). Die Unternehmensführung wurde mit Vorwürfen und Spekulationen konfrontiert, veröffentlichte Pressemitteilungen, beauftragte Gutachter und verständigte sich mit der Landesregierung und der Gewerkschaft IG Metall auf ein Moratorium bis Ende September. Minister Lies sagte am 1. Juli: „Ich sage ganz klar: Das Land erwartet, dass die Meyer Werft mit ihren Sitz“ (die Formulierung ist so der PM des MW entnommen, Anmerkung der Fragesteller) „in Deutschland bleibt. Mit einer anderen Entscheidung können wir nicht zufrieden sein.“ (http://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presse informationen/gespraech-zur-meyer-werft-beteiligte-verstaendigen-sich-auf-ein-moratorium-1350 24.html). Am 11. und 12. August war den Medien Folgendes zu entnehmen: „Gutachten-Schlacht um Meyer- Werft“ (General-Anzeiger), „Ministerium holt eigenes Gutachten ein“ (Emder-Zeitung), „Zudem habe das Ministerium unabhängig davon ebenfalls ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben“ (Weser- Kurier), „Um sicherzugehen habe man aber längst selbst ein entsprechendes Gutachten in der Sache in Auftrag gegeben.“ (Ostfriesen-Zeitung), „Zwei Gutachten in Steuerdebatte um Meyer“, „Die Landesregierung hat parallel eine eigene Analyse bestellt … Eine zweite Untersuchung, die die niedersächsische Landesregierung bestellt hat, ist aktuell noch unter Verschluss … Die Ergebnisse sollen bekannt gegeben werden, wenn das Ende des Stillhalteabkommens zwischen Werft, Politik und Arbeitnehmervertretern … gekommen ist.“ (Ostfriesen-Zeitung). „Sein Ministerium kontert: ‚Auch wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben.‘ … Beide Papiere sollen dann bis September diskutiert werden, sagte sie.“ (Neue Osnabrücker Zeitung). Seit dem 17. September heißt es, dass es kein Gegengutachten der Landesregierung gebe. „Auf Nachfrage der Ostfriesen-Zeitung teilte das Ministerium jetzt allerdings mit, dass es solch eine Studie nie gegeben habe - nur kleinere Einschätzungen der Sachlage.“ (Nordwest-Zeitung). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4875 2 „Wir wünschen uns wieder eine bessere Basis für die Kommunikation“ (PM des MW vom 2. September 2015) ist eine der letzten Äußerungen des zuständigen Ministers zur Meyer Werft. 1. Versteht das SPD-geführte Wirtschaftsministerium als Behörde unter einem Gutachten ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage? Im konkreten Fall hat die Landesregierung in der Beantwortung zur Drs. 17/4265 Nr. 21 unter Ziff. 1 ihr Verständnis eines Gutachtens bereits dargelegt. 2. Wie viele Gutachten im Sinne der Frage 1 gibt es zu den Verlagerungsplänen der Meyer Werft? Keine. Die Landesregierung hat Kurzbewertungen zu fachlichen Einzelfragen eingeholt. 3. An wen ist das Gutachten des MW vergeben worden, wer wurde wann beauftragt? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. Hat es eine Ausschreibung gegeben, oder wie ist die Vergabe erfolgt? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 5. Welchen Umfang hat das Gutachten, und was steht drin? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 6. Was hat das MW-Gegengutachten gekostet? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 7. Vor dem Hintergrund, dass Minister Lies wissen wollte, ob deutsches Recht umgangen worden ist (http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Liesfuer -deutschen-Sitz-der-Meyer-Werft,meyerwerft800.html): Hat die Leitung der Meyer Werft deutsches Recht umgangen? Es wird auf die Vorbemerkung zur Drs. 17/4287 verwiesen. 8. Wann können Mitglieder des Landtags das von der Landesregierung beauftragte Gegengutachten sichten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 9. Was hat die Landesregierung mit der Ankündigung eines Gegengutachtens bezweckt und erreicht? Es wird auf die Antwort zur Drs. 17/4265 Nr. 21 verwiesen. 10. Welche Erwartungen und Hoffnungen hat die Ankündigung eines Gegengutachtens bei den Mitgliedern der Landesregierung, bei der SPD-Landtagsfraktion, bei den Arbeit- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4875 3 nehmerinnen und Arbeitnehmern der Meyer Werft, beim Betriebsrat der Meyer Werft und bei der Gewerkschaft IG Metall ausgelöst? Es gab rund um das Thema diverse Medienanfragen. Diese sind durch die Pressestelle des MW beantwortet worden. Hierbei gab es offenbar Missverständnisse um die Begriffe Gutachten bzw. Kurzbewertung. Innere Erwägungsprozesse Dritter kann die Landesregierung nicht beurteilen. 11. Zu 10: Sind diese Hoffnungen und Erwartungen an das Gegengutachten des MW gegebenenfalls enttäuscht worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Zu 11: Wenn ja: Woran kann das liegen (Ursache)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Vor dem Hintergrund, dass die Meyer Werft kurzfristig Aufträge an die „Nordseewerke Emden Shipyard“ vergeben wird: Wie beurteilt die Landesregierung das Engagement der Meyer Werft mit Bezug auf die Nordseewerke? Das wird begrüßt. 14. Wieso muss sich ein Unternehmer in Niedersachsen für sein Agieren am Weltmarkt rechtfertigen und verteidigen, wenn er damit Arbeitsplätze der Kategorie „Gute Arbeit“ in Niedersachsen erhält und sichert? Die Landesregierung begrüßt die erfolgreiche Arbeit des Unternehmens in einem globalisierten Markt. Diese erfolgreiche Arbeit stellt keinen Widerspruch zu einer regionalen Verankerung dar. 15. Müssen sich demnächst auch andere Unternehmen für unternehmerische Entscheidungen , z. B. die Continental AG, der Madsack-Verlag oder die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG), gegenüber der Landesregierung rechtfertigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Zu 15: Wenn ja: Ab welcher Betriebsgröße/Arbeitsplatzanzahl gilt dies, und bei welchen zu treffenden Entscheidungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Vor dem Hintergrund, dass die Werftleitung die Notwendigkeit der Verlegung des Firmensitzes nach Luxemburg mit der Erforderlichkeit einer hohen Flexibilität in einem anspruchsvollen Markt begründet hat: Kann die Landesregierung diese Argumentation nachvollziehen oder empfindet sie diese - ebenso wie die IG Metall - als „absurd“? Das deutsche Gesellschaftsrecht eröffnet den in Deutschland tätigen Unternehmen effektive Grundlagen für ihre Tätigkeit. Darüber hinaus ist die von Unternehmern und Arbeitnehmern gemeinsam getragene Verantwortung eine der Grundsäulen des Erfolgs der in Deutschland tätigen Unternehmen. Diese findet ihre Ausprägung in einem verlässlichen rechtlichen Rahmen. Das Zusammenspiel dieser rechtlichen Grundlagen hat sich in vielfältiger Hinsicht bewährt. Dies weist die erfolgreiche Positionierung deutscher Unternehmen im internationalen Markt deutlich aus. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, diesen rechtlichen Bedingungen auszuweichen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4875 4 18. Vor dem Hintergrund, dass die Werftleitung innerhalb von drei Monaten acht große Aufträge abschließen konnte und die Meyer Werft bereits einen engagierten und funktionierenden Betriebsrat hat: Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung von Auftragsabschlüssen im Verhältnis zur betrieblichen Mitbestimmung? Die Landesregierung sieht zwischen erfolgreicher Akquisition und guter betrieblicher Mitbestimmung keinen Widerspruch. 19. Zu 18: Weshalb bedauert Minister Lies die Entscheidung der Werftleitung für Luxemburg , die damit begründet wird, dass dadurch die am Spezialmarkt erforderliche Flexibilität erzielt, der Werftstandort zukunftsorientiert aufgestellt und die vorhandene Mitbestimmung des Betriebsrates nicht eingeschränkt wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 20. Ist der Landesregierung eine „gelebte Mitbestimmung“ (http://www.mw.niedersach sen.de/aktuelles/presseinformationen/minister-lies-bedauert-entscheidung-der-werft-lei tung-fuer-luxemburg-136558.html) wichtiger als eine flexible Auftragsanbahnung mit künftig gefüllten Auftragsbüchern? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 21. Vor dem Hintergrund der intensiven und zum Teil persönlichen Gespräche zwischen der Werftleitung und Minister Lies: Was waren die wichtigsten Argumente der Landesregierung , die zu einer Umstimmung der Werftleitung und zur Liquidation der Gesellschaften in Luxemburg hätten führen sollen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Im Übrigen gehört es zum Wesensgehalt persönlicher Gespräche, dass deren Inhalt vertraulich bleibt. 22. Erfüllt die Meyer Werft die Vorstellungen der Landesregierung, die diese mit dem Begriff „Gute Arbeit“ verbindet? Ja. 23. Zu 22: Wenn nicht: Was gedenkt die Landesregierung, gegen diesen Umstand zu unternehmen ? Entfällt. 24. Vor dem Hintergrund des „massiv gestörten Vertrauensverhältnisses“ (NOZ vom 9. Juli 2015), „Lies fordert Erklärung von Meyer-Werft-Leitung“ (NDR vom 30. Juni 2015), „Weil fühlt sich getäuscht von Meyer Werft“ (NWZ vom 11. Juli 2015), des Wunsches von Minister Lies, die Firma in Luxemburg zu löschen und dass er sich jetzt wieder eine bessere Kommunikationsbasis wünscht: Gibt es Optimierungsmöglichkeiten oder die Notwendigkeit in der Kommunikation zwischen der Landesregierung auf der einen Seite und der Werftleitung und der Presse auf der anderen Seite? Wenn ja, welche? Grundsätzlich sind gegenseitige Informationen in wichtigen Angelegenheiten für eine gute Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Ministerium zu begrüßen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4875 5 25. Kann die Landesregierung verstehen, dass Bernard Meyer Angriffe auf die Werftleitung als „irritierend, verletzend und nicht nachvollziehbar“ eingeschätzt hat (NWZ vom 4. Juli 2015)? Die Landesregierung bewertet keine persönlichen Äußerungen. 26. Hat sich die Landesregierung gegenüber der Werftleitung entschuldigt? Es bestand ein Dissens nur bezüglich der Einschätzung von Sachfragen. 27. Zu 26: Wenn nicht: Beabsichtigt die Landesregierung, dies beim Traditions- und Familienunternehmen mit mehreren Tausend Beschäftigten und einer 220-jährigen Firmengeschichte am Standort Papenburg nachzuholen? Siehe Antwort zu Frage 26. 28. Vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung wieder eine bessere Basis für die Kommunikation mit der Werftleitung der Meyer Werft wünscht (http://www.mw.nie dersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/minister-lies-bedauert-entscheidung-derwerft -leitung-fuer-luxemburg-136558.html): Wie schätzt die SPD-geführte Landesregierung ihr Verhältnis zur Werftleitung der Meyer Werft derzeit ein? Die Landesregierung arbeitet mit der Meyer Werft auf hohem professionellem Niveau zusammen. 29. Ist der Umgang mit der Unternehmensleitung der Meyer Werft exemplarisch für die Willkommens- und Ansiedlungskultur für Unternehmerinnen und Unternehmer im rotgrün regierten Niedersachsen? Die Landesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen für den attraktiven Standort Niedersachsen aktiv, um eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der ansässigen Unternehmen sowie Neuansiedlungen , wie zuletzt Siemens in Cuxhaven, zu ermöglichen. 30. Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerung des MW zur Standortverlagerung der Meyer Werft „Es gibt für uns Baustellen, die wichtiger sind“ (NWZ vom 17. September 2015): In welchem Verhältnis steht diese Erkenntnis des MW zum Agieren der Landesregierung mit Krisensitzungen, persönlichen Gesprächen, Forderungen an die Unternehmensleitung , Gutachten, wochenlangem Moratorium usw.? Der intensive Einsatz der Landesregierung für den Standort Niedersachsen gilt für alle Unternehmen . 31. Was meint die Landesregierung, wenn sie erklärt, dass sie mit der Meyer Werft neue Wege gehen will (NWZ vom 17. September 2015)? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. 32. Wie erklärt sich die Landesregierung die Berichterstattung zu dem Gutachten des MW u. a. um den 11./12. August und um den 17. September? Es gab rund um das Thema diverse Medienanfragen. Diese sind durch die Pressestelle des MW beantwortet worden. Hierbei gab es offenbar Missverständnisse um die Begriffe Gutachten bzw. Kurzbewertung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4875 6 33. Ist die Berichterstattung in den Medien vom 11./12 August über ein vom MW beauftragtes Gutachten zu Steuerspareffekten der Meyer Werft falsch? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 34. Auf welche Quellen, schriftliche oder mündliche Äußerungen des MW oder Recherchen der Medien könnten sich die Meldungen zu einem Gegengutachten des MW beziehen? Auf mündliche Auskünfte des Ministeriums. 35. Haben sich sämtliche Redakteure der zitierten Zeitungen verhört/verlesen? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 36. Hat die Landesregierung in diesem Fall gegen § 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes verstoßen? Nein. 37. Zu 36: Falls nein: Warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 38. Vor dem Hintergrund des § 4 des niedersächsischen Pressegesetzes: Kann sich die Presse in Niedersachsen auf die Wahrhaftigkeit der Ausführungen von Pressesprechern oder Mitgliedern der rot-grünen Landesregierung verlassen? Ja. 39. Vor dem Hintergrund des § 6 des Niedersächsischen Pressegesetzes: Liegt gegebenenfalls der Presseberichterstattung zu einem vom MW beauftragten Gutachten zu Steuerspareffekten der Meyer Werft ein Verstoß der Presse gegen die Sorgfaltspflicht vor, weil der Wahrheitsgehalt der Äußerungen der rot-grünen Landesregierung vor ihrer Verbreitung nicht geprüft wurde? Nein. 40. Zu 39: Falls ja: Wie könnte die Presse ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht geeignet nachkommen, wenn die Äußerungen der Landesregierung nicht belastbar sein sollten? Entfällt. 41. Wie schätzt die Landesregierung das sechsseitige Gutachten der Meyer Werft ein? Die Landesregierung hat diese sechsseitige Stellungnahme zur Kenntnis genommen. (Ausgegeben am 21.12.2015) Drucksache 17/4875 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4441 Gibt es ein MW-Gutachten zu den Umzugsplänen der Meyer Werft? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Ve