Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4877 Unterrichtung (zu Drs. 17/3341 und 17/3750) Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 15.12.2015 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Wie viele Straftaten konnten bislang ohne die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten in Niedersachsen nicht aufgeklärt werden Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/3341 Antwort der Landesregierung - Drs. 17/3750 69. Plenarsitzung im 25. Tagungsabschnitt des Landtages am 16.07.2015, Tagesordnungspunkt 37 Sehr geehrter Herr Präsident, im Zusammenhang mit der Beantwortung einer anderen parlamentarischen Anfrage in Bezug auf die quantitative Erhebung von Sachverhalten durch das Landeskriminalamt Niedersachsen, bei denen Sachverhalte wegen fehlender Verbindungsdaten nicht, verspätet oder nur teilweise aufgeklärt werden konnten, wurden im Hinblick auf die bereits erfolgte Antwort der Landesregierung (Drs. 17/3750) abweichende Mengengerüste bekannt. Auf der Basis der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen vom 9. Oktober 2015 sind der Statistik nunmehr andere Fallzahlen zu entnehmen. Dies vorangeschickt, beantworte ich die Fragen 1 und 2 im Namen der Landesregierung nunmehr richtigstellend wie folgt: Zu 1: Seit 2010 wird beim Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) eine Statistik zur „Zentralen Erfassung von nicht gestellten bzw. erfolglosen Anfragen gem. § 100 g Strafprozessordnung (StPO), § 96 TKG bzw. § 33 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)“ geführt. Ziel dieser Statistik ist die quantitative Erfassung sämtlicher Fälle, in denen die Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten nicht zum Erfolg führte bzw. aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen gar nicht erst durchgeführt wurde. Die Mitteilung an das LKA NI, in welchen Fällen dies der Fall war, und die Bewertung, welche Auswirkungen dies auf die Aufklärung der jeweiligen Straftat hatte, erfolgen durch die jeweils zuständigen polizeilichen Sachbearbeiter. Der Statistik sind die nachfolgenden Fallzahlen zu entnehmen: 1 529 Straftaten konnten nicht aufgeklärt werden. Bei 435 Straftaten war die Aufklärung unvollständig, erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt oder war wesentlich erschwert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4877 2 Im Einzelnen ergeben sich nach Straftaten differenziert die nachfolgenden Zahlen: Straftaten nach dem Straftatenkatalog des § 100 a StPO keine Aufklärung 248 unvollständige Aufklärung 71 Aufklärung zu einem späteren Zeitpunkt bzw. wesentlich erschwert 43 Sonstige Straftaten keine Aufklärung 1.281 unvollständige Aufklärung 241 Aufklärung zu einem späteren Zeitpunkt bzw. wesentlich erschwert 80 Zu 2: keine Aufklärung unvollständige Aufklärung Aufklärung zu einem späteren Zeitpunkt bzw. wesentlich erschwert Kinderpornografie 77 0 0 Betrugsdelikte 858 172 50 Internetkriminalität 293 39 14 Gewaltdelikte 17 18 13 Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 21.12.2015) Drucksache 17/4877 Unterrichtung(zu Drs. 17/3341 und 17/3750) Niedersächsisches Justizministerium Wie viele Straftaten konnten bislang ohne die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsda-ten in Niedersachsen nicht aufgeklärt werden Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/3341 Antwort der Landesregierung - Drs. 17/3750 69. Plenarsitzung im 25. Tagungsabschnitt des Landtages am 16.07.2015, Tagesordnungspunkt 37