Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4619 - Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) und ihre Entwicklung Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 13.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 18.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 16.12.2015, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung der Abgeordneten Das Land Niedersachsen ist zu 58 % Mehrheitseigner der EVB, 42 % befinden sich im Eigentum der Landkreise und von Gemeinden aus der Elbe-Weser-Region. Vor dem Hintergrund der Insolvenzen der Acos-Gruppe, an der die EVB engagiert war, stellen sich nun Fragen in Bezug auf die Beteiligungen der EVB. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Vertrag vom 24.07.2014 hat die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) ihr Stammkapital um 8,5 Millionen Euro erhöht. Sämtliche neuen Gesellschaftsanteile hat die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG) übernommen. Seitdem ist die HanBG mit 59,21 % und ist das Land Niedersachsen mit 23,52 % an der EVB beteiligt. Der übrige Gesellschafterkreis hat sich nicht verändert. Die Nennbeträge dieser Gesellschafter sind, ebenso wie der Nennbetrag des Anteils des Landes, unverändert geblieben. Einige der Fragen sind auf Informationen gerichtet, die als Geschäftsgeheimnisse einzuordnen sind. Als Geschäftsgeheimnisse sind Informationen insbesondere dann anzusehen, wenn unternehmensbezogene Informationen nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht worden sind und es im berechtigten Interesse der Gesellschaften bzw. beteiligter Dritter liegt, diese Informationen nicht zu veröffentlichen. Die darauf gerichteten Fragen können durch die Landesregierung nachfolgend nicht beantwortet werden. 1. Auf Basis welcher rechtlichen und auf welcher betriebswirtschaftlichen Grundlage hat sich die EVB Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH an den Gesellschaften NTT 2000 - Neutral Triangle Train GmbH und NeCoSS GmbH als Minderheitsgesellschafter beteiligt? Die EVB hat sich auf Grundlage der Gesellschaftsverträge vom 05.01.2001 bzw. vom 22.02.2002 an der NTT 2000 - Neutral Triangle Train GmbH (NTT) bzw. der NeCoSS GmbH (NeCoSS) beteiligt . Zweck der Beteiligung an NTT war laut Gesellschaftsvertrag die Vermittlung und Organisation von Bahntransporten. Die Beteiligung an NeCoSS dient dem Aufbau, der Vermarktung und der Bewirtschaftung eines gemeinsamen privaten Zugsystems für den Transport von Containern und Wechselbrücken im Wechselverkehr auf dem Schienenweg von den deutschen Seehäfen Hamburg , Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Wilhelmshaven und Emden zu Zielorten in Deutschland mit Ausnahme der Terminal-Terminal-Verkehre zwischen den Seehäfen Hamburg, Bremen und Bremerhaven. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 2 2. Wie hoch war das Eigenkapital, mit dem die Gesellschaften ausgestattet wurden? Das Stammkapital der NTT betrug bei Gründung 27 000 Euro, das Stammkapital der NeCoSS 250 000 Euro. 3. Wie hoch ist der Anteil der EVB an diesem Eigenkapital? Der Anteil der EVB am Stammkapital der NTT beträgt 23,77 % Bei Gründung der NeCoSS war die EVB mit 25,1 % an dem Stammkapital beteiligt. Seit dem 22.10.2015 ist die EVB mit 74,9 % an NeCoSS beteiligt. 4. Vor welchen Hintergründen sind bei beiden Gesellschaften bereits im Jahr 2010 Verbindlichkeiten gegenüber der EVB in Höhe von ca. 5,8 Millionen Euro entstanden? Zwischen der EVB und der NTT bzw. der NeCoSS bestanden laufende Geschäftsbeziehungen, die zu diesen Verbindlichkeiten geführt haben. 5. Trifft es zu, dass bereits in 2010/2011 kurzfristige Verbindlichkeiten der NeCoSS in Höhe von 1,3 Millionen Euro in eine langfristige Finanzierung umgeschrieben wurden und danach in 2012 ein Verzicht mit Besserungsschein über diese Summe ausgesprochen wurde? In 2010/2011 wurden keine Forderungen in Darlehn umgewandelt. Für die hier benannte Forderung wurde im Dezember 2012 ein Verzicht mit Besserungsschein ausgesprochen. 6. Welche rechtliche Grundlage hatte dieser faktische Verzicht des Minderheitengesellschafters EVB? Der Forderungsverzicht wurde vertraglich vereinbart. 7. Hat es zu diesem Zeitpunkt ein Sanierungskonzept oder einen Businessplan als Entscheidungsgrundlage für die EVB gegeben? Nein. 8. Wenn ja, wer hat dieses Konzept bzw. diesen Plan erstellt, geprüft und darüber entschieden ? S. Frage 7. 9. Haben die „privaten“ Mitgesellschafter finanzielle Beiträge in eine solche Planung erbracht ? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 10. Wenn ja, wer in welcher Höhe? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 3 11. Wenn ja, wie standen diese Beiträge im Verhältnis zu den Beiträgen der EVB, und welche Erklärung gab es dafür? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 12. Trifft es zu, dass die Verbindlichkeiten, die durch eine Finanzierung durch die EVB gedeckt wurden, in 2013 auf insgesamt ca. 7,2 Millionen Euro angestiegen sind und zusätzlich zur NeCoSS und NTT auch andere Unternehmen der Acos-Gruppe (Acos- Transport und Allround) finanziert wurden? Nein. 13. Wie kam es zur Finanzierung der beiden Gesellschafter? Die EVB hat zu keinem Zeitpunkt andere Gesellschafter finanziert. Die bestehenden Forderungen resultieren aus Geschäftsbeziehungen. 14. Trifft es zu, dass der Pwc-Fortführungsprognose zu entnehmen ist, dass die „hier entstandenen OPs stückweise abgetragen werden“ und die Finanzierung damit einen operativen Hintergrund hat, obwohl es „zeitgleich“ bzw. kurze Zeit später auch Leistungsbzw . Zahlungsstörungen gab? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 15. Auf welcher Grundlage hat die EVB die Anlauffinanzierung für die genannten Geschäfte /Projekte (VW/Audi/TIGER) vorgenommen, und auf welcher Basis gab es Stundungsvereinbarungen ? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis 16. Trifft es zu, dass die Finanzierung der NTT in 2013 auf 4 Millionen Euro (plus ca. 1,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr) ausgeweitet wurde? Nein. 17. Wer hat über den weiteren Finanzierungsbedarf und dessen Deckung auf welcher Grundlage entschieden? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 18. Welche Beiträge haben die Mitgesellschafter erbracht? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 19. Gab es eine quotale Lastenverteilung? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 20. Wenn nein, warum nicht? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 4 21. Welche Sicherheiten hat die EVB für diese Finanzierung erhalten, gab es Forderungsabtretungen oder Ähnliches? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 22. Gab es gegebenenfalls Bürgschaften der Mitgesellschafter, sofern diese keinen vergleichbaren Liquiditätsbeitrag erbracht haben? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 23. Wieso wurden die Anteilsverhältnisse nicht verändert? Eine Veränderung der Anteilsverhältnisse hätte auf die Höhe der aus Geschäftsbeziehungen resultierenden Forderungen keine Auswirkungen gehabt. 24. Welche Möglichkeiten hätte die EVB gehabt, um ihrerseits die eigenen Kapazitäten und damit Kosten (z. B. Traktions- oder Waggonkosten) im Verlauf der Jahre anzupassen, um einen gegebenenfalls vorhandenen Handlungsdruck (also ein „Weiter So“ mit Acos, um die eigenen Kapazitäten einzusetzen) zu reduzieren? Die EVB hat die vorhandenen Möglichkeiten, Kosten zu senken, genutzt. Detailliertere Angaben unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 25. Trifft es zu, dass die EVB zum 30. April 2014 mit ca. 7,5 Millionen Euro bei der Acos- Gruppe, insbesondere NTT NeCoSS, engagiert war? Ja. 26. Trifft es zu, dass 5,4 Millionen Euro „eingefroren“ wurden, und was hatte bzw. hat das heute für rechtliche und tatsächliche Konsequenzen? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 27. Wenn ja, auf welcher Grundlage und welcher Konzeption fußt diese Entscheidung? Diese Informationen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 28. Wie hat sich die EVB ihrerseits finanziert? Siehe Vorbemerkung. 29. Erfolgte die Finanzierung mit Fremdkapital? Siehe Vorbemerkung. 30. Wenn ja, wurden dafür Bürgschaften abgegeben, und durch wen wurden sie abgegeben ? Nein. 31. Wie stellt sich die Entwicklung der EVB in dem Zeitrahmen zwischen 1. Mai 2014 bis heute dar? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4882 5 Die Bereiche ÖPNV und SPNV sind aufgrund langfristig ausgestalteter Verträge von der gesamtwirtschaftlichen Situation unabhängig. Erneute Bewerbungen auf auslaufende Verträge werden frühzeitig vorbereitet. In beiden Bereichen werden derzeit ausgeglichene Ergebnisse erzielt. Der Geschäftsbereich Logistik ist weiterhin durch starken Wettbewerbsdruck sowie steigende Bahnstrom- und Trassennutzungsgebühren geprägt. In 2014 hat sich die Ertragslage zunächst nach einem starken Einbruch in 2013 verbessert. Die sich seit 2013 abzeichnenden Risiken aufgrund der nicht zufriedenstellenden Entwicklung von Beteiligungsunternehmen, mit denen im wesentlichen Umfang Erlöse aus Containerverkehrsleistungen generiert wurden, bestehen unvermindert weiter. Die im Juni 2014 von den Gesellschaftern beschlossene und durchgeführte Kapitalerhöhung hat die Liquiditätssituation der Gesellschaft stabilisiert und die Eigenkapitalquote auf 18,2 % erhöht. Dennoch ist auch 2015 mit Belastungen durch die Beteiligungsunternehmen im Bereich Logistik zu rechnen. Die Beteiligungen der EVB in den Bereichen ÖPNV und SPNV haben dagegen erneut einen wesentlichen Beitrag zum Konzernergebnis geleistet. Insgesamt erwartet die Gesellschaft auch 2015 ein positives Ergebnis. 32. Welche Forderungen bestehen aktuell gegenüber den vorgenannten Unternehmen oder weiteren Unternehmen der Acos-Gruppe? Die Forderungen bestehen aktuell in der oben genannten Höhe (siehe Frage 25). 33. Welche Konsequenzen haben die Insolvenzen der Acos Transport Helmut Frank GmbH, der Allround Container Service Helmut Frank GmbH und der Acos Holding AG für die EVB? Soweit Forderungen gegen eine dieser Gesellschaften bestehen, werden diese nach dem üblichen Verfahren im Insolvenzverfahren geltend gemacht. Inwieweit daraus noch mit Rückzahlungen zu rechnen ist, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden. (Ausgegeben am 22.12.2015) Drucksache 17/4882 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4619 Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) und ihre Entwicklung Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums