Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4883 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4612 - Erlaubt die Landesregierung längere tägliche Arbeitszeiten im Schaustellergewerbe, in der Landwirtschaft und in der Hotel- und Gaststättenbranche? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 12.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 17.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 15.12.2015, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung des Abgeordneten Die 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat mit Umlaufbeschluss vom 16.04.2015 festgelegt, dass bei Vorliegen von Anträgen der Schaustellerbranche und nach Vorliegen entsprechender Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Arbeitszeiten bis maximal zwölf Stunden positiv beschieden werden können. Die Betriebe des Schaustellergewerbes können insoweit als Saisonbetriebe im Sinne vom § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG angesehen werden. Auch für Betriebe der Landwirtschaft und der Hotel- und Gaststättenbranche, soweit sie im Einzelfall als Saisonbetrieb eingeordnet werden können, kommen nach dem Beschluss der 92. ASMK Ausnahmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG im Rahmen einer verantwortungsvollen Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung infrage. Tarifliche Regelungen haben dabei Vorrang vor behördlichen Genehmigungen. Ein Ausgleich auf eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden kann bei Saisonarbeitskräften auch durch den Nachweis von beschäftigungslosen Zeiten oder Zeiten mit geringerer Beschäftigung erfüllt werden. Bei den Bewilligungen soll der Kriterienkatalog der Länder für Genehmigungen langer Schichten als Orientierung dienen. Die Bewilligung einer täglichen Arbeitszeit von über zwölf Stunden scheidet in der Regel aus. 1. Wann und wie wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden in Niedersachsen über diesen Beschluss der 92. ASMK informiert? Die niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter wurden mit Erlass vom 08.07.2015 über den Beschluss der 92. ASMK informiert. 2. Wie viele derartige Anträge von Schaustellerbetrieben aus Niedersachsen lagen 2014 zur Genehmigung vor? In 2014 lagen in Niedersachsen keine Anträge aus der Schaustellerbranche vor. 3. Wie viele wurden positiv beschieden, wie viele negativ? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4883 2 4. Hat sich die Genehmigungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörden in Niedersachsen bei Anträgen der Schaustellerbranche auf Bewilligung einer Verlängerung der täglichen Arbeitszeit aufgrund des ASMK-Beschlusses vom 16.04.2015 signifikant verändert ? Auch im Jahr 2015 lagen bisher keine Anträge aus der Schaustellerbranche vor. Deshalb kann keine Änderung der Genehmigungspraxis festgestellt werden 5. Falls ja, in welchem Ausmaß? Entfällt. 6. Anhand welcher Kriterien ordnen die zuständigen Aufsichtsbehörden in Niedersachsen Betriebe der Landwirtschaft und der Hotel- und Gaststättenbranche als Saisonbetriebe im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ein? Den Gewerbeaufsichtsämtern wurde mit Erlass vom 17.10.2013 ein Kriterienkatalog mit Auslegungshinweisen übersandt, welcher von den Ländern auf der Sitzung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik im September 2012 verabschiedet wurde. Hierin wird empfohlen , sich an dem Kriterienkatalog für lange Schichten im Krankenhaus zu orientieren. Dieser Katalog ist beigefügt. 7. Wie viele derartige Anträge von Betrieben der Landwirtschaft und der Hotel- und Gaststättenbranche aus Niedersachsen lagen 2014 zur Genehmigung vor? In 2014 lagen insgesamt drei Anträge vor, davon zwei aus dem Bereich der Landwirtschaft und einer aus dem Hotel- und Gaststättenbereich. 8. Wie viele wurden positiv beschieden, wie viele negativ? Für alle drei Anträge wurden Genehmigungen erteilt. 9. Hat sich die Genehmigungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörden in Niedersachsen bei Anträgen von Betrieben der Landwirtschaft und der Hotel- und Gaststättenbranche auf Bewilligung einer Verlängerung der täglichen Arbeitszeit aufgrund des ASMK-Beschlusses vom 16.04.2015 signifikant verändert? 10. Falls ja, in welchem Ausmaß? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Die Anzahl der Anträge und die Genehmigungspraxis haben sich bei den meisten Gewerbeaufsichtsämtern nicht verändert. Im Jahr 2014 wurden in Niedersachsen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und in der Hotel- und Gaststättenbranche drei Anträge zur Verlängerung der Arbeitszeit gestellt, die allesamt genehmigt wurden. In 2015 waren es zehn Anträge, von denen sechs genehmigt wurden und drei noch nicht entschieden oder weiter verfolgt worden sind, da Antragsunterlagen fehlen. Ein Antrag wurde abgelehnt. (Ausgegeben am 22.12.2015) Drucksache 17/4883 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4612 Erlaubt die Landesregierung längere tägliche Arbeitszeiten im Schaustellergewerbe, in der Landwirtschaft und in der Hotel- und Gaststättenbranche? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung