Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4901 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4697 - Wie wird die Qualitätsüberwachung von frischem Obst und Gemüse in Niedersachsen organisiert ? Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 02.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 21.12.2015, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat auf seiner Internetseite die Stelle eines Dipl.-Ing. Agrarwissenschaften (FH) in der Marktüberwachung für den Bereich Obst und Gemüse ausgeschrieben. Folgende Aufgabenschwerpunkte werden in der Annonce beschrieben : – Durchführung von amtlichen Kontrollen bei den Wirtschaftsbeteiligten auf Einhaltung der europäischen Vermarktungsnormen/Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse einschließlich gegebenenfalls erforderlicher amtlicher Maßnahmen. – Durchführung von amtlichen Konformitätskontrollen von frischem Obst und Gemüse, welches für den Export in Drittländer bestimmt ist, auf Übereinstimmung mit den europäischen Vermarktungsnormen . – Das voraussichtliche Einsatzgebiet ist Niedersachsen und Bremen, bei der Exportkontrolle insbesondere auch das Alte Land. – Die Übertragung weiterer Aufgaben - insbesondere im Bereich der EU-Vermarktungsnormen für Eier, Geflügel, Vieh und Fleisch - bleibt vorbehalten. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Wirkung zum 01.09.2015 hat die Landesregierung die Aufgabe der amtlichen Exportkontrolle von frischem Obst und Gemüse nach § 5 Abs. 1 des Handelsklassengesetzes i. V. m. Artikel 11, 14 Abs. 1 und 13 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 543/2011 auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen. Das LAVES war zum Zeitpunkt der Übertragung bereits für die amtliche Binnenmarktkontrolle auf der Großhandelsstufe in Niedersachsen und in Bremen für die amtliche Exportkontrolle und die Binnenmarktkontrolle auf allen Handelsstufen des Bereichs zuständig (Staatsvertrag mit Bremen GVBl. 2011, S. 78). Vor dem 01.09.2015 nahm die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) sowohl die freiwillige Qualitätskontrolle als auch die amtliche Exportkontrolle von frischem Obst und Gemüse wahr. Mit der Übertragung hat die Landesregierung insbesondere das Ziel verfolgt, eine klare Trennung zwischen den amtlichen Kontrollen und den Eigenkontrollen der Wirtschaft zu erzielen. Ferner handelt es sich bei den exportierenden Firmen ausschließlich um Großhandelsbetriebe, die vor dem 01.09.2015 jeweils durch zwei verschiedene Behörden amtlich kontrolliert wurden: die Exporte unterlagen der amtlichen Kontrolle der LWK, die Binnenmarktgeschäfte der amtlichen Kon- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4901 2 trolle des LAVES. Seit 01.09.2015 werden diese Unternehmen amtlich ausschließlich durch das LAVES überwacht. Die Exportkontrolle unterliegt im Jahresverlauf starken Schwankungen und wird in Zukunft nicht ausschließlich durch die/den derzeit ausgeschriebene/n Agraringenieurin/-ingenieur wahrgenommen , sondern auch durch bereits vorhandenes Personal des LAVES. Im Gegenzug wird die/der neu einzustellende Agraringenieurin/-ingenieur auch Binnenmarktkontrollen des Fachbereichs Obst und Gemüse durchführen und diesen Bereich insoweit entlasten. 1. Von welcher Institution wurden diese Aufgaben in der Vergangenheit erfüllt? Vor dem 01.09.2015 hat die LWK die Aufgabe der amtlichen Exportkontrolle wahrgenommen (siehe Vorbemerkung). 2. Wie viele Mitarbeiter standen in der Vergangenheit für die Erfüllung dieser Aufgabe zur Verfügung? Der Umfang der Exportkontrolle ist sowohl saisonal als auch jährlich stark schwankend. Dies gilt entsprechend auch für den Verwaltungsaufwand für die Erfüllung der Aufgabe. Nach Auskunft der LWK waren bisher mit der Erfüllung der Aufgabe je nach Nachfrage ein bis drei Mitarbeiter beschäftigt . 3. Wie viele Mitarbeiter werden in Zukunft benötigt, um diese Aufgabe zu erfüllen? Dem LAVES sind zunächst die Stelle einer Agraringenieurin/eines Agraringenieurs und zusätzlich 0,25 Stellenanteile allgemeine Verwaltung zugewiesen worden. Das LAVES hält aufgrund der in der Vorbemerkung beschriebenen weiteren Zuständigkeiten im Bereich der Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse geschultes Personal vor, welches die Schwankungen des Aufgabenbereichs ausgleichen kann. 4. Wie wurden diese Aufgaben in der Vergangenheit finanziert? Das Land Niedersachsen hat den Aufwand für die Erfüllung der Auftragsangelegenheit im Rahmen der jährlichen Finanzzuweisung an die LWK abgedeckt (§ 31 Abs. 1 LwKG). Darüber hinaus hat die LWK für die amtlichen Exportkontrollen Gebühren erhoben. 5. Wie werden diese Aufgaben in Zukunft finanziert werden? Die Exportkontrolle vor Ort mit Erteilung des Exportzertifikats i. S. d. Artikels 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 ist gebührenpflichtig und erfolgt nach Zeitaufwand (siehe Nr. XIII. 3.3 der Anlage der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens [GOVV]). Zeiten der An- und Abfahrt werden nach § 3 Abs. 2 GOVV berechnet. Reisekosten (gefahrene Kilometer und Tagessätze) werden nach § 13 Abs. 3 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz erhoben. Ziel ist die Finanzierung der Aufgabe über Gebühren und Auslagen gemäß GOVV. (Ausgegeben am 05.01.2016) Drucksache 17/4901 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4697 Wie wird die Qualitätsüberwachung von frischem Obst und Gemüse in Niedersachsen organisiert? Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz