Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4905 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4649 - Warum wurden an der Quakenbrücker Landstraße Schutzplanken gebaut? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 26.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 18.12.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete in ihrer Onlineausgabe vom 29. Oktober 2015 über den Einbau von Schutzsystemen und Leitplanken an Bäumen entlang der Quakenbrücker Landstraße zwischen Quakenbrück und Messlage. Vorbemerkung der Landesregierung Bäume am Straßenrand werden von den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern selten als gefährlich wahrgenommen. Dabei führen Baumunfälle oftmals zu sehr schweren Unfallfolgen. Der Aufprall auf feste Hindernisse neben der Fahrbahn ist zwar nur für 17 % der im Straßenverkehr Verunglückten, jedoch für fast 40 % der Getöteten verantwortlich. Um die tragischen Folgen von sogenannten Baumunfällen zu verringern, muss man diese möglichst verhindern oder zumindest die Anprallgeschwindigkeit und damit die Unfallfolgen deutlich reduzieren. In Niedersachsen ist auffällig, dass im Zeitraum von 2010 bis 2012 die Zahl der im Zusammenhang mit „Baumunfällen“ Getöteten und Schwerverletzten gestiegen ist, nachdem in den Vorjahren eine erfreuliche Reduzierung festzustellen war. So sind allein im Jahr 2012 bei „Baumunfällen“ außerhalb geschlossener Ortschaften 998 Menschen getötet oder schwer verletzt worden, 2014 sank die Zahl etwas auf 948. Im bundesweiten Vergleich weist Niedersachsen damit aber immer noch die höchsten Unfallzahlen in diesem Bereich aus. Ziel der Landesregierung ist es daher, im Rahmen eines Modellversuchs verschiedene Maßnahmen , die zeitgleich in sechs Landkreisen umgesetzt werden, im Hinblick auf eine mögliche Reduzierung der Baumunfälle und deren Folgen zu erproben. Die mehrjährige Unfallauswertung zeigt, dass sich die sogenannten Baumunfälle nicht nur auf bestimmte Schwerpunktstrecken konzentrieren, sondern sich in erheblichem Umfang über fast das gesamte außerörtliche Straßennetz verteilen. Es ist nicht maßgeblich, ob die Bäume entlang der Fahrbahnen bereits eine Allee bilden oder ob es sich lediglich um mehrere aufeinanderfolgende Einzelbäume handelt. Gerade auch bei eher vereinzelt stehenden Bäumen auf Streckenabschnitten ohne weitere Besonderheiten wurden hohe Unfallzahlen oder schwerste Unfallfolgen registriert. Ohne Zweifel sind im Bereich von Straßen mit dichtem Baumbestand vorgelagerte Fahrzeug -Rückhaltesysteme zur Herstellung der Verkehrssicherheit besonders geeignete Mittel. Sofern diese nicht vorhanden sind, sind Kriterien wie die Straßenbreite sowie der Abstand der Bäume zum Fahrbahnrand bei der Risikobewertung besonders entscheidend. Auswertungen der Daten zu den Baumunfällen im Land Brandenburg durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. haben ergeben, dass sich die größte Zahl der Baum- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4905 2 unfälle an Straßen mit einer Breite von weniger als 6 m ereignet. Die zweithöchste Unfallrate ist auf Straßen zwischen 6 m und 6,50 m Straßenquerschnittsbreite zu verzeichnen. Auf breiteren Straßen sinken die Unfallzahlen im Verhältnis deutlich. Demnach ist ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bei vergleichsweise schmalen Straßen mit einem angrenzenden Baumbestand, der sich neben den Fahrbahnen ohne vorgelagerte Fahrzeug-Rückhaltesysteme befindet, gegeben. Neben der Straßenbreite ist die gefahrene Geschwindigkeit ein wichtiger Faktor sowohl bei der Unfallentstehung als auch bei den Unfallfolgen. Eine geringere Geschwindigkeit bedeutet immer auch geringere Unfallfolgen. So reduziert sich beispielsweise die Aufprallenergie des Fahrzeuges an einen Baum bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h gegenüber 100 km/h um mindestens 50 %. Weiterhin wird die Gefahr eines Abkommens von der Fahrbahn bei einer geringeren Geschwindigkeit vermindert und zusätzlich die Reaktionszeit verlängert, um einem Anprall an einem Baum entgegenzuwirken . In Niedersachsen soll daher zunächst modellhaft (§ 45 Abs. 1 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung - StVO) in sechs Landkreisen (Cuxhaven, Emsland, Friesland, Hildesheim, Osnabrück und Osterholz ) versucht werden, mittels zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen die Baumunfallzahlen deutlich zu senken. Im Rahmen des Modellversuchs ist u. a. vorgesehen, dass die untere Straßenverkehrsbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Straßen mit Baumbestand (d. h. insbesondere Baumgruppen und/oder mehrere Bäume in gewisser Regelmäßigkeit, jeweils mit einem Abstand von weniger als 4,5 m vom Fahrbahnrand - keine Einzelbäume) außerhalb geschlossener Ortschaften wie folgt beschränken kann: - bei Straßen unter 6,50 m Fahrbahnbreite auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 80 km/h (Zeichen 274-58) und - bei Straßen unter 6 m Fahrbahnbreite auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 70 km/h (Zeichen 274-57). Bei einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 oder 70 km/h ist unter dem Zeichen 274 StVO ein vom MW zugelassenes Zusatzzeichen „Baumunfälle“ anzuordnen, um dem Verkehrsteilnehmer den Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verdeutlichen. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Überwachung sind dabei Bestandteil einer Gesamtmaßnahme , die auch in besonderem Maße auf Aufklärung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer setzt, um eine höhere Akzeptanz und damit Beachtung der Verkehrsbeschränkungen zu erzielen. Hierzu gehören ein von der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. entwickeltes Plakat ebenso wie Dialogdisplays. 1. Nach welchen Kriterien wurde der Landkreis Osnabrück als Modelllandkreis für das Landesprojekt zur Reduzierung von Baumunfällen ausgesucht? Die Auswahl der Landkreise, die an dem Modellversuch teilnehmen, erfolgte zu Beginn des Jahres 2014 anhand der Unfallzahlen im Jahr 2012, da die Unfallstatistik für das Vorjahr immer erst im März eines jeden Jahres vorliegen. Die Landkreise Friesland und Osterholz haben sich trotz vergleichsweise niedriger Unfallzahlen in diesem Bereich freiwillig zur Teilnahme entschlossen. Der Landkreis Osnabrück wies im Jahr 2012 im landesweiten Vergleich die zweithöchste Zahl von Unfällen außerorts (ohne BAB) mit durch Anprall an einen Baum getöteten oder schwerverletzten Personen auf. 2. Welche Straßen im Landkreis Osnabrück wurden konkret ausgewählt? Für folgende Streckenabschnitte wurde von der unteren Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzzeichen angeordnet: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4905 3 Bundesstraßen Straße von – bis Länge ca. B 218 Hesepe – Ueffeln 4.100 m Landesstraßen Straße von – bis Länge ca. L 60 Kreisgrenze LK Emsland – Ohrtermersch 3.500 m L 60 Ohrtermersch – Berge 4.900 m L 60 Berge – Menslage 7.400 m L 60 Menslage - Quakenbrück 5.800 m L 70 Landesgrenze NRW – Neuenkirchen 4.300 m L 70 Neuenkirchen – Ueffeln 3.700 m L 70 Ueffeln – Westerholte 3.100 m L 70 Westerholte – Ankum 6.400 m L 71 Landesgrenze NRW – Weese 1.000 m L 71 Weese – Voltlage 1.900 m L 71 Voltlage – Kreuzung L 71/L 102/K 154 5.700 m L 72 Landesgrenze NRW – Fürstenau 2.200 m L 73 Ohrtermersch – Bippen 1.200 m L 73 Bippen – Eggermühlen 2.600 m L 73 Eggermühlen – Ankum 4.900 m L 74 Ankum – Nortrup 5.200 m L 74 Kreisgrenze LK CLP – Menslage 1.000 m L 74 Menslage – Nortrup 5.100 m L 75 Badbergen – Wehdel 1.200 m L 75 Wehdel - Grönloh 1.500 m L 76 Kreisgrenze LK Vechta – Vennermoor 3.500 m L 76 Ankum – Alfhausen 4.800 m L 76 Alfhausen – Kreisgrenze LK Vechta 1.700 m L 77 Landesgrenze NRW – Achmer 3.600 m L 78 Kreisgrenze LK Vechta – Engter 8.300 m L 78 Engter – Wallenhorst 3.800 m L 79 Kreisgrenze LK Diepholz – Hunteburg 1.500 m L 79 Hunteburg – Venne 8.600 m L 79 Venne – Evinghausen 7.800 m L 80 Kreisgrenze LK Vechta – Hunteburg 3.900 m L 80 Hunteburg – Meyerhöfen 3.600 m L 81 Landesgrenze NRW – Bohmte 2.700 m L 82 Heithöfen – Lintorf 2.500 m L 83 Rabber – Barkhausen 1.100 m L 83 Barkhausen - Buer 4.000 m L 83 L 106 – KVP Buer 500 m L 83 Riemsloh – Krukum 1.900 m L 83 Schiplage – Riemsloh 2.800 m L 83 Landesgrenze NRW – Schiplage 800 m L 84 Bad Essen – Oberholsten 5.800 m L 85 Mönkehöfen – Wehrendorf 1.500 m L 85 Schledehausen - Mönkehöfen 4.200 m L 85 Wissingen – Schledehausen 2.000 m L 85 Bissendorf - Wissingen 2.100 m L 87 Evinghausen – Icker 3.300 m L 87 Wulften – Belm 3.100 m L 87 Schledehausen – Wulften 1.700 m L 87 Icker – Belm 2.000 m L 89 Hasbergen – Natrup-Hagen 2.300 m L 90 Bruchmühlen – Eicken-Bruche 5.200 m L 90 Eicken-Bruche – Melle 600 m Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4905 4 Straße von – bis Länge ca. L 90 Jeggen – Wissingen 800 m L 90 Wissingen – Westerhausen 5.250 m L 90 Melle - Oldendorf 2.000 m L 91 Landesgrenze NRW – Melle 4.200 m L 92 Sehlingdorf – OD Buer 300 m L 92 Landesgrenze NRW – Markendorf 2.400 m L 93 Landesgrenze NRW – Melle 900 m L 93 Altenmelle – K 213 2.500 m L 94 Melle – Wellingholzhausen 1.100 m L 94 Wellingholzhausen – Dissen 1.350 m L 94 Dissen – Noller Schlucht 2.100 m L 95 Wellingholzhausen – Küingdorf 1.200 m L 95 Neuenkirchen – Wellingholzhausen 4.000 m L 95 Hagen aTW – AltGMHütte 1.000 m L 98 Glane – Bad Laer 3.100 m L 100 Landesgrenze NRW – Müschen 1.500 m L 102 Kreisgrenze LK Emsland – Berge 6.900 m L 102 Berge – Bippen 3.200 m L 102 Bippen – Schwagstorf 6.700 m L 102 Schwagstorf – Kreuzung L 71/L 102/K 154 3.900 m L 105 Ostercappeln – Wulften 2.200 m L 109 Vehrte – Haaren 1.000 m L 109 Hollage – Landesgrenze NRW 1.050 m L 109 Hollage – Wallenhorst 600 m L 845 Kreisgrenze LK Vechta – Quakenbrück 2.900 m L 861 Kreisgrenze LK Vechta – Wehdel 1.800 m Kreisstraßen Straße von – bis Länge ca. K 102 Achmer – Neuenkirchen 5.100 m K 105 Neuenkirchen – Voltlage 1.400 m K 107 Alfhausen – Balkum 2.000 m K 107 Ueffeln – Balkum 3.200 m K 109 Merzen – Westerholte 2.100 m K 111 Plaggenschale – Ankum 1.800 m K 117 Fürstenau – Bippen 2.100 m K 119 Bippen – Hekese 2.200 m K 121 Berge – Hekese 1.600 m K 128 Kreisgrenze LK CLP – Menslage 4.100 m K 130 Klein Mimmelage – Groß Mimmelage 5.500 m K 130 Groß Mimmelage – Vehs 3.900 m K 131 Nortrup – Groß Mimmelage 3.100 m K 131 Kettenkamp – Eggermühlen 400 m K 132 Vehs – Nortrup 4.700 m K 134 Kreisgrenze LK Vechta – Quakenbrück 850 m K 138 Gehrde – Badbergen 4.900 m K 140 Gehrde – Groß Drehle 2.900 m K 140 Groß Drehle – Kreisgrenze LK Vechta 2.600 m K 142 Bersenbrück – Rüssel 2.000 m K 143 Ankum – Druchhorn 2.500 m K 147 Einmündung K 148 – Malgarten 1.800 m K 149 Malgarten – Rieste 2.700 m K 153 Kreisgrenze LK Vechta – L 75 3.200 m K 154 Im Bereich Engelern 2.100 m K 162 Ankum – Kettenkamp 2.700 m K 164 Fürstenau – Kreuzung L 71/L 102/K 164 4.300 m Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4905 5 Straße von – bis Länge ca. K 165 Achmer – Ueffeln 5.200 m K 165 Pente – Achmer 3.700 m K 167 Rieste 1.400 m K 204 Bruchmühlen – Buer 1.900 m K 208 Hoyel – Bruchmühlen 2.200 m K 211 Neuenkirchen – Riemsloh 1.100 m K 213 Wellingholzhausen – Sondermühlen 2.100 m K 213 Sondermühlen – Neuenkirchen 5.100 m K 214 Landesgrenze NRW – Neuenkirchen 900 m K 216 Melle 2.100 m K 221 Gesmold - Westerhausen 1.000 m K 227 Landesgrenze NRW - Holterdorf 3.500 m K 228 Natbergen – Bissendorf 1.350 m K 305 Landesgrenze NRW – Hasbergen 1.100 m K 310 Hollage – Stadtgrenze Osnabrück 1.400 m K 314 Belm – Vehrte 1.500 m K 316 Belm – Stadtgrenze Osnabrück 450 m K 327 Schledehausen – Ellerbeck 2.550 m K 331 Wellendorf – Oesede 2.450 m K 332 Landesgrenze NRW – Bad Iburg 1.000 m K 333 Wellendorf – Borgloh 650 m K 333 Wellendorf – Bad Iburg 3.800 m K 334 Borgloh – Wellendorf 1.400 m K 336 Landesgrenze NRW – Bad Rothenfelde 2.600 m K 338 Landesgrenze NRW – Bad Laer 3.000 m K 401 Landesgrenze NRW – Bohmte 3.000 m K 405 Lintorf – Rabber 1.000 m K 409 Rattinghausen - Meesdorf 700 m K 416 Schwagstorf – Driehausen 3.700 m K 418 Venne – Vennermoor 600 m K 418 Schwege – Vennermoor 3.200 m K 419 Vennermoor – Hunteburg 2.100 m K 420 Hunteburg – Herringhausen 8.300 m K 422 Kreisgrenze LK Diepholz – Kreisgrenze LK Vechta 2.500 m Zusammenfassung Länge im Kreisgebiet Modellversuch Anteil Bundesstraßen 213 km 4,10 km 2,06 % Landesstraßen 515 km 237,75 km 46,16 % Kreisstraßen 644 km 154,30 km 23,95 % Gesamt 1.372 km 396,15 km 28,87 % An folgenden Strecken wurden bzw. werden Fahrzeug-Rückhaltesysteme installiert: L 60, L 87, B 51, L 90, L 91. 3. Welche Einzelmaßnahmen sind damit verbunden? Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen unter den in der Vorbemerkung beschriebenen Vorgaben, deren Überwachung sowohl durch die untere Straßenverkehrsbehörde als auch durch die Polizei, der Einsatz von Dialogdisplays und das Aufstellen von Plakaten der Landesverkehrswacht . Außerdem werden an ausgewählten Abschnitten von Bundes- und Landesstraßen Fahrzeug-Rückhaltesysteme errichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4905 6 4. Welche Kosten entstehen durch die Umsetzung dieser Maßnahmen? Die Kosten für die an den Kreisstraßen erfolgte Beschilderung betragen 61 667 Euro (Material plus Personal). Das Aufstellen der Beschilderung erfolgte an 76 Landesstraßenabschnitten und einem Bundesstraßenabschnitt. Damit belaufen sich die Kosten für das Land auf ca. 100 000 Euro. Die Personalkosten wurden beim Land nicht gesondert erfasst, da die Arbeiten im Rahmen der normalen Streckenwartung erfolgten. Die Kosten für Fahrzeug-Rückhaltesysteme belaufen sich im LK Osnabrück auf insgesamt 836 000 Euro. Die Kosten für die drei im Landkreis Osnabrück eingesetzten Dialogdisplays betragen insgesamt ca. 12 000 Euro. 5. Werden die Maßnahmen nach Beendigung des Modellversuches zurückgebaut? Ob und inwieweit Veränderungen an der Beschilderung vorgenommen werden, hängt von dem Ergebnis der Evaluierung der Maßnahme ab. Sinn und Zweck eines Modellversuchs nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO ist es, bestimmte verkehrsbehördliche Anordnungen auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen . Sollten die hier getroffenen Anordnungen die gewünschte Wirkung zeigen, wird die Landesregierung versuchen, auf Bundesebene eine entsprechende Änderung der StVO zu erreichen. Anderenfalls müssten die Beschränkungen wieder aufgehoben werden. Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme bleiben auch nach dem Modellprojekt bestehen, da deren Wirksamkeit bei Baumunfällen erwiesen ist und ein Entfernen vor dem Hintergrund der Kosten unwirtschaftlich wäre. 6. Warum wurden an der Quakenbrücker Landstraße Schutzsysteme und Leitplanken errichtet ? Bei der Quakenbrücker Landstraße (L 60 zwischen Menslage und Quakenbrück) handelt es sich um eine besonders unfallauffällige Strecke in Bezug auf Baumunfälle. Dieses begründet sich u. a. in der Streckencharakteristik; eine schmale, kurvige Landstraße mit dicht an der Fahrbahnkante stehenden Bäumen, an der kurz- bzw. mittelfristig keine Erhaltungsmaßnahmen geplant sind. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) beträgt 3 300 Fahrzeuge mit einem Schwerlastanteil von 200 Fahrzeugen pro Tag. 7. Werden die Schutzsysteme und Leitplanken zum Schutz von Motorradfahrern noch nachgerüstet? Fahrzeug-Rückhaltesysteme sollen die Verletzungsfolgen von Unfällen vor allem für Pkw und Lkw möglichst gering halten. Motorradfahrende sind bei einem Sturz im Bereich von Schutzplanken einem mehrfach höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Durch einen Unterfahrschutz kann der Anprall an scharfkantige Teile bzw. das Durchrutschen unter der Schutzplanke vermieden werden. Da die Funktion der Schutzeinrichtungen mit Unterfahrschutz für Pkw geschwächt wird, sollte der Einsatz auf sogenannte unfallträchtige Motorradstrecken beschränkt sein, d. h. auf Strecken mit besonders hohem Motorradaufkommen. Bei der L 60 handelt es sich um keine ausgewiesene Motorradstrecke. Die dort zum Teil erforderlichen Einzelschutzsysteme für singuläre Bäume lassen sich ohnehin nicht mit einem Unterfahrschutz ausstatten. Eine Nachrüstung ist nicht vorgesehen. Das gleiche gilt für die B 51. Da die L 87 als Motorradstrecke bekannt ist, wurden die durchgehenden Schutzeinrichtungen mit einem Unterfahrschutz versehen. 8. Welche positiven Effekte hat das Land zum jetzigen Zeitpunkt und damit nach Ablauf rund eines Drittels der geplanten Laufzeit bis Mitte 2017 durch das Modellprojekt im Landkreis Osnabrück feststellen können? Eine Auswertung des Modellprojekts ist erst am Ende der Gesamtlaufzeit vorgesehen und sinnvoll. Eine erste Zwischenbilanz ist allenfalls nach dem Vorliegen der Unfallstatistik für das Jahr 2015 möglich. (Ausgegeben am 05.01.2016)