Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4908 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4613 - Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu möglichen Ermittlungen gegen Martin Winterkorn am früheren Nachmittag des 28. September 2015 - Was wussten der Ministerpräsident , der Chef der Staatskanzlei, die Regierungssprecherin, die Justizministerin und der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig zu welchem Zeitpunkt? Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 12.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 17.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 18.12.2015, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung des Abgeordneten Im Rahmen der Dringlichen Anfrage der FDP-Fraktion „VW-Abgasaffäre - Hat die Landesregierung Einfluss auf die Staatsanwaltschaft Braunschweig genommen?“ in der 76. Plenarsitzung am 14. Oktober 2015 beantwortete die Justizministerin Fragen von Abgeordneten. Die Antworten der Ministerin geben Anlass zu weiteren Nachfragen. 1. Wann erlangte das Justizministerium Kenntnis von der ersten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig zum Themenkomplex „Ermittlungen gegen Martin Winterkorn“ (bitte Datum und Uhrzeit nennen)? Die Pressestelle des Justizministeriums erhielt am 28. September 2015 gegen 13.50 Uhr Kenntnis von der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom selben Tag. 2. Wann erlangte die Justizministerin Kenntnis von der ersten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zum Themenkomplex „Ermittlungen gegen Martin Winterkorn“ (bitte Datum und Uhrzeit nennen)? Die Justizministerin erlangte am 28. September 2015 gegen 13.55 Uhr Kenntnis von der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom selben Tag. 3. Von wem und auf welchem Wege (mündlich, durch Vermerk, per SMS oder Anruf o. Ä.) wurde die Ministerin darüber in Kenntnis gesetzt, und was hat sie daraufhin konkret veranlasst? Die Justizministerin wurde durch ihren Pressesprecher per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Sie hat veranlasst , dass die zuständige Fachabteilung von der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig einen Bericht dazu erfordert, wie es zu der Pressemitteilung kommen konnte. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4908 2 4. Wann erlangte das Justizministerium Kenntnis davon, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Pressekonferenz zu dem Themenkomplex „Ermittlungen gegen Martin Winterkorn“ plant (bitte Datum und Uhrzeit nennen)? Die zuständige Fachabteilung im Justizministerium erhielt am 28. September 2015 um 14.24 Uhr per E-Mail Kenntnis davon, dass ab 14.30 Uhr desselben Tages die beiden Pressesprecherinnen der Staatsanwaltschaft Braunschweig O-Töne gegenüber Journalisten abgeben wollten („Sammeltermin O-Ton“). Eine Pressekonferenz hat nicht stattgefunden. 5. Wann erlangte die Justizministerin Kenntnis davon, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Pressekonferenz zu dem Themenkomplex „Ermittlungen gegen Martin Winterkorn“ plant (bitte Datum und Uhrzeit nennen)? Die Justizministerin wurde unmittelbar nachdem die zuständige Fachabteilung des Justizministeriums die in der Antwort zu Frage 4 genannte E-Mail erhalten hatte, darüber informiert, dass die beiden Pressesprecherinnen der Staatsanwaltschaft Braunschweig O-Töne gegenüber Journalisten abgeben wollten. 6. Von wem und auf welchem Wege (mündlich, durch Vermerk, per SMS oder Anruf o. Ä.) wurde die Ministerin darüber in Kenntnis gesetzt, und was hat sie daraufhin konkret veranlasst? Die Justizministerin wurde telefonisch von ihrem Pressesprecher in Kenntnis gesetzt. Konkrete Maßnahmen wurden diesbezüglich nicht veranlasst, da hierzu keine Notwendigkeit bestand. 7. Wann erlangte der Leiter der Braunschweiger Generalstaatsanwaltschaft Kenntnis von der ersten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zum Themenkomplex „Ermittlungen gegen Martin Winterkorn“ (bitte Datum und Uhrzeit nennen)? Am 28. September 2015 gegen 14.00 Uhr. 8. Was hat er daraufhin konkret veranlasst (bitte mögliche Kontakte aufführen mit Nennung der Uhrzeit)? Der Generalstaatsanwalt bat unmittelbar danach den amtierenden Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die Mitteilung zu korrigieren und gegenüber der Öffentlichkeit richtigzustellen , dass aufgrund von Strafanzeigen ein Anfangsverdacht gegen Prof. Winterkorn geprüft werde . 9. Wann erlangte der Leiter der Braunschweiger Generalstaatsanwaltschaft Kenntnis von der geplanten Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zum Themenkomplex „Ermittlungen gegen Martin Winterkorn“ (bitte Datum und Uhrzeit nennen)? Der Generalstaatsanwalt erlangte in dem Telefongespräch mit dem amtierenden Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Braunschweig (siehe Antwort zu Frage 8) Kenntnis von einem gegen 14.30 Uhr stattfindenden „Sammeltermin O-Ton“. 10. Was hat er daraufhin konkret veranlasst (bitte mögliche Kontakte aufführen mit Nennung der Uhrzeit)? Der Generalstaatsanwalt bat den amtierenden Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Braunschweig , auch in dem „Sammeltermin O-Ton“ gegenüber der Öffentlichkeit richtigzustellen, dass aufgrund von Strafanzeigen ein Anfangsverdacht gegen Prof. Winterkorn geprüft werde (siehe Antworten zu den Fragen 8 und 9). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4908 3 11. Wann und in welcher Form hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig zu der geplanten Pressekonferenz am Nachmittag des 28.09.2015 eingeladen? Es hat keine Pressekonferenz, sondern lediglich einen „Sammeltermin O-Ton“ gegeben. Die Medienvertreter , die an einem „O-Ton“ interessiert waren und diesbezüglich anfragten, sind über Ort und Zeit des „Sammeltermins O-Ton“ telefonisch informiert worden. 12. Gab es aufgrund dieser Einladung auch Presseanfragen an die Staatskanzlei? Nein. 13. In welcher Art und Weise waren die Staatskanzlei, das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig in die Vorbereitung und Durchführung der Pressekonferenz eingebunden? Es gab keine Pressekonferenz, auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Die Staatskanzlei und das Justizministerium waren nicht in die Vorbereitung oder Durchführung des „Sammeltermins O-Ton“ eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 14. Seit wann hatten der Ministerpräsident, der Chef der Staatskanzlei und die Leiterin der Pressestelle der Staatkanzlei Kenntnis von der geplanten Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Braunschweig (bitte einzeln aufführen mit Angabe der Uhrzeit)? Die genauen Zeitpunkte (Datum und Uhrzeit) sind nur noch rudimentär rekonstruierbar: Die Leiterin der Pressestelle der Landesregierung hat erst am Abend des 30. September 2015, also zwei Tage nach dem „Sammeltermin O-Ton“, Kenntnis von den näheren Umständen der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhalten. Der Ministerpräsident hat noch später hiervon erfahren. Der Chef der Staatskanzlei hat aus der Presseberichterstattung von dem Pressetermin erfahren. 15. Werden Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaften im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig in bedeutsamen Fällen mit der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig abgestimmt? Ja. 16. Wenn ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? § 147 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz. 17. Wie häufig und durch wen lässt sich die Justizministerin über die Presselage im Allgemeinen unterrichten, und wie häufig und durch wen ließ sie sich am fraglichen Tag über die Presselage unterrichten? Die Justizministerin lässt sich durch ihre beiden Pressesprecher regelmäßig über die allgemeine Presselage unterrichten. Auch am fraglichen Tag wurde sie durch den Pressesprecher des Justizministeriums laufend informiert. 18. Gab es zum Themenkomplex „VW-Abgasaffäre/mögliche Ermittlungen gegen Martin Winterkorn“ am 28.09.2015 Kontakte bzw. Gespräche zwischen der Staatskanzlei und dem Justizministerium? Nein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4908 4 19. Wenn ja: Welcher Art war diese Kontaktaufnahme, zu welchem Zeitpunkt erfolgte sie, von wem ging die Kontaktaufnahme aus, und wer war daran beteiligt (Funktionsbezeichnungen genügen)? Entfällt. (Ausgegeben am 05.01.2016) Drucksache 17/4908 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4613 Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu möglichen Ermittlungen gegen Martin Winterkorn am früheren Nachmittag des 28. September 2015 - Was wussten der Ministerpräsident, der Chef der Staatskanzlei, die Regierungssprecherin, die Justizministerin und der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig zu welchem Zeitpunkt? Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums