Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4909 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4647 - Wie ist der aktuelle Planungsstand im sechsten Abschnitt der Bundesautobahn 20? Anfrage des Abgeordneten Hans-Heinrich Ehlen (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 26.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 18.12.2015, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Ein wichtiger Baustein zur Erschließung des norddeutschen Raumes ist die geplante Küstenautobahn A 20. Durch diese Autobahn rücken die Nord- und Ostseeanrainerstaaten näher zusammen, und die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Unterelbegebiet wird überwunden. Die Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen an der Nordsee und die Erreichbarkeit des Unterweser- und Unterelberaumes werden deutlich verbessert. Die A 20 in Niedersachsen gehört mit einer Länge rund 121 km zu den größten deutschen Autobahnneubauplanungen . Das Projekt ist dabei in insgesamt sieben Abschnitte unterteilt. Einer der Abschnitte führt von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm. Dieser ist als Teil der Stadtumgehungsstraße in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden . Vorbemerkung der Landesregierung Mit seiner europäischen Ausrichtung ist die Küstenautobahn A 20 einschließlich der festen Elbquerung eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte für Niedersachsen und den gesamten norddeutschen Raum. Die Planungen zur Küstenautobahn werden daher kontinuierlich fortgeführt. Wegen seiner Einstufung in den Vordringlichen Bedarf im geltenden Bundesverkehrswegeplan wurde der sechste Abschnitt vorrangig beplant und in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. 1. In welchem Stadium befindet sich das Planfeststellungsverfahren bezüglich des oben aufgeführten sechsten Bauabschnitts? Der 6. Bauabschnitt der A 20 befindet sich im Planfeststellungsverfahren, das am 28.09.2012 eingeleitet wurde. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Anhörungsphase. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet als Vorhabenträger derzeit die eingereichten Einwendungen, Vorschläge und Hinweise. Nach heutiger Einschätzung ist der Erörterungstermin für Mitte 2016 vorgesehen. 2. Wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? Unter Berücksichtigung von Planüberarbeitungen und -anpassungen, die sich aufgrund der Einwendungen und Anregungen ergeben, wird aus heutiger Sicht von einem Planfeststellungsbeschluss für 2018 ausgegangen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4909 2 3. Welches sind die nächsten Schritte hin zur Realisierung des sechsten Bauabschnitts? Nach dem Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und dem damit verbundenen bestandskräftigen Baurecht werden die notwendigen Finanzierungsgespräche mit dem Bund zur Einstellung des Projekts in den Bundeshaushalt und zur zügigen Umsetzung der Maßnahme aufgenommen. Der mögliche Baubeginn steht dann in Abhängigkeit von der konkreten Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Bund. 4. Wie und bis wann wird die Anbindung an die B 495 bei Bremervörde realisiert? Der Bau der Anschlussstelle der B 495 an die A 20 erfolgt gemeinsam mit der durchgehenden Strecke des Abschnitts 6. 5. Wie und bis wann wird die Anbindung des Bauabschnitts an die L 114 bei Elm realisiert ? Der Bau der Anschlussstelle der L 114 an die A 20 erfolgt ebenfalls gemeinsam mit der durchgehenden Strecke des Abschnitts 6. 6. Liegen gegen die jeweiligen Anbindungen an den Endpunkten des Abschnitts Einwendungen vor? Ja. 7. Wenn ja, welche Einwendungen liegen vor? Die Einwendungen sind in ihrer Art sehr vielseitig und reichen von grundsätzlicher Ablehnung des Projektes und einer Favorisierung einer Umfahrung von Bremervörde, der Kritik am Flächenbedarf sowie der Trassennähe zu vorhandener Bebauung, über die Forderung erneuter Variantendiskussionen bis hin zu Bedenken in der Frage der Schadstoffanreicherung, erhöhter Emissionsbelastungen und Wertverluste von Eigentum. Zudem liegen Anregungen und Forderungen nach konkreten Planungsanpassungen vor. (Ausgegeben am 05.01.2016) Drucksache 17/4909 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4647 Wie ist der aktuelle Planungsstand im sechsten Abschnitt der Bundesautobahn 20? Anfrage des Abgeordneten Hans-Heinrich Ehlen (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr