Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4912 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4543 - Gibt es bereits eine Projektliste über regionalbedeutsame Projekte für Südniedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Horst Kortlang, Hermann Grupe und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 02.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 05.11.2015 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 28.12.2015, gezeichnet In Vertretung des Chefs der Staatskanzlei Birgit Honé Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat für Südniedersachsen ein Sonderprogramm aufgelegt, ein Informationsposter über die europäische Förderung für die niedersächsischen Regionen erstellt, zwei Ämter für regionale Landesentwicklung (Braunschweig und Hildesheim) und ein Projektbüro für die Zusammenarbeit der regionalen Akteure im Kontext des Südniedersachsenprogramms in Göttingen eingerichtet . Die Arbeit des Projektbüros wird zudem von einem Steuerungsausschuss Südniedersachsen begleitet, der sich aus Mitgliedern der involvierten Landkreise, der Stadt Göttingen sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt und über die Entwicklung regional bedeutsamer Projekte im Interesse der gesamten Region befindet. In dem „Projektbüro Südniedersachsen “ arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und der betroffenen Landkreise Göttingen, Osterode am Harz, Holzminden, Northeim, Goslar sowie der Stadt Göttingen gemeinsam an der Entwicklung und Umsetzung regionalbedeutsamer Projekte zum Wohl der gesamten Region. Das erste Südniedersachsenprojekt des Südniedersachsenprogramms wurde am 22. Juli 2015 bewilligt. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem Südniedersachsenprogramm löst die Landesregierung ein zentrales Versprechen ein, allen Landesteilen gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen und bestehende demografische und ökonomische Disparitäten abzubauen. Das Südniedersachsenprogramm ist ein zusätzliches Angebot an eine Region mit besonderem Unterstützungsbedarf und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft , zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge sowie zur Steigerung der Lebensqualität in den Landkreisen Göttingen, Goslar, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz und der Stadt Göttingen. Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Verantwortung für die Region Südniedersachen haben sich die Landkreise, kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu einer engeren Kooperation bereiterklärt . Das Südniedersachsenprogramm wurde von der Landesregierung nach Abstimmung mit Vertretern der Landkreise Göttingen, Goslar, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz und der Stadt Göttingen am 15.12.2014 beschlossen und seitdem erfolgreich kreisübergreifend umgesetzt. Dem Projektbüro Südniedersachsen kommt dabei die Aufgabe zu, strukturverbessernde kreisübergreifende Projekte anzuregen, aufzugreifen und zusammen mit den regionalen Akteuren bis zur Antragsreife weiterzuentwickeln. Die Arbeit des Projektbüros wird von dem Steuerungsausschuss Südniedersachsen begleitet, der sich aus Mitgliedern der involvierten Landkreise, der Stadt Göttingen sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt. Durch das Südnieder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4912 2 sachsenprogramm ist sichergestellt, dass ein zusätzliches Fördervolumen von mindestens 50 Millionen Euro aus den Europäischen Fonds EFRE, ESF und ELER zuzüglich einer Kofinanzierung in gleicher Höhe aus nationalen öffentlichen oder privaten Mitteln und damit ein Projektinvestitionsvolumen von mindestens 100 Millionen Euro in die Region fließt. Darüber hinaus wird Südniedersachsen wie alle Regionen des Landes von den landesweit geltenden Förderprogrammen der Landes-, Bundes- und EU-Förderung (einschließlich des INTERREG-Programms Europe) profitieren. 1. Wie viele konkrete Projekte sind bis heute im Kontext des Südniedersachsenprogramms angebahnt, initiiert oder entwickelt worden? Das Projektbüro Südniedersachsen verfolgt derzeit intensiv die Entwicklung von insgesamt 17 aussichtsreichen Projektansätzen. Darüber hinaus befassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projektbüro mit vielen Projektideen und Ansätzen unterschiedlicher Qualität, Reife und Eignung und sondieren diese hinsichtlich der Umsetzungschancen. 2. Wie viele Projekte sind bis heute im Kontext des Südniedersachsenprogramms, z. B. durch die Überreichung eines Fördermittelbescheids, gestartet worden? Durch Mitwirkung des Projektbüros wurden bislang zwölf Projekte im Kontext des Südniedersachsenprogramms soweit konkretisiert und entwickelt, dass Förderanträge gestellt, vergleichbare Arbeitsstände erreicht oder Förderbescheide bereits erteilt wurden. Über die allgemeinen Erwartungen hinaus ist damit das Südniedersachsenprogramm binnen Jahresfrist erfolgreich in die Umsetzungsphase gestartet. 3. Wie viele regionalbedeutsame Projekte sind hiervon im Projektbüro Südniedersachsen angebahnt, initiiert oder entwickelt worden? Das Projektbüro Südniedersachsen hat die in der Antwort zu Frage 1 genannten aussichtreichen Projekte angebahnt, initiiert oder entwickelt. Im Rahmen der stark ausgeprägten Kooperationskultur kommt dabei auch dem Steuerungsausschuss Südniedersachsen eine besondere Bedeutung zu. Dieser hat die in Rede stehenden Projektansätze im Rahmen der Umsetzung des Südniedersachsenprogramms zur Förderung empfohlen. 4. Gibt es eine Gesamtliste der angebahnten, initiierten und entwickelten Projekte für Südniedersachsen? Ja, die in der Antwort zu Frage 1 angeführten Vorhaben sind in einer Übersicht zusammengefasst. 5. Zu 4. Wenn ja: Ist die Liste/Übersicht öffentlich zugänglich? Nein, da die Veröffentlichung von EU-geförderten Vorhaben erst nach deren Bewilligung erfolgt. Maßgeblich hierfür sind zwei Rechtsvorschriften der Europäischen Union. So richtet sich die Veröffentlichung von mit EFRE/ESF-Mitteln geförderten Projekten nach Artikel 115 Abs. 2 der ESI-VO i. V. m. Anhang XII (VO EU 1303/2013). Für Projekte, die mit ELER-Mitteln gefördert sind, sind die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 einschlägig. 6. Zu 5. Falls nicht: Können Mitglieder des Landtags die oder eine Projektliste/Überblick über die angebahnten, initiierten und entwickelten regionalbedeutsamen Projekte für Südniedersachsen erhalten? Ja, die Landesregierung wird die in Antwort zu Frage 4 erwähnte Übersicht den Mitgliedern des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung zur Verfügung stellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4912 3 7. Haben die betroffenen/beteiligten Landkreise des Südniedersachsenprogramms einen Gesamtüberblick über die angebahnten, initiierten, entwickelten und gestarteten Südniedersachsenprojekte ? Ja, die Umsetzung des Südniedersachsenprogramms erfolgt maßgeblich durch das Projektbüro Südniedersachsen, das gemeinsam vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Göttingen, Goslar, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz und der Stadt Göttingen eingerichtet wurde und getragen wird. Es versteht sich als regionale Entwicklungs- und Netzwerkagentur sowie Plattform für Initiativen und Partner zur Entwicklung der Region und stößt auf hohe Akzeptanz bei den maßgeblichen Akteuren in Südniedersachsen. 8. Hat das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung auch regionalbedeutsame Projekte angebahnt, initiiert oder entwickelt? Das Projektbüro Südniedersachsen ist organisatorisch an das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig als Vor-Ort-Aufgabe angegliedert. Das ArL Braunschweig stellt sicher, dass das Projektbüro in der Funktion einer „Regionalen Entwicklungsagentur“ gezielt kreisübergreifende und entwicklungsintensive Projekte vorantreibt, die eine herausgehobene regionale Bedeutsamkeit für den Raum Südniedersachsen aufweisen. Außerhalb der Region Südniedersachsen gehört es zu den Aufgaben des jeweiligen ArL, innerhalb seiner Gebietskulisse gemeinsam mit den Akteuren vor Ort insbesondere ressortübergreifende regionale Projekte zu initiieren, zu koordinieren, zu bündeln und zu realisieren. 9. Zu 8. Falls ja: Welche Projekte wurden durch ein Amt für regionale Landesentwicklung angebahnt, initiiert oder entwickelt? Siehe Antwort zu Frage 5. 10. Welche Fördermittelsumme ergibt die Zusammenfassung aller überreichten Fördermittelbescheide , die im Kontext des Südniedersachsenprogramms der Landesregierung für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen? Mit Stand 18. Dezember 2015 wurden im Kontext des Südniedersachsenprogramms Förderbescheide in Höhe von 7 288 200 Euro übergeben, wobei das Projekt „Sekundärrohstoffzentrum in Goslar“ am selben Tag vorab über die Bewilligung informiert wurde. Die förmliche Übergabe dieses Förderbescheides zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms wird Ende Januar 2016 durch Herrn Minister Lies erfolgen. Diese und die übrigen bereits getroffenen Förderentscheidungen führen zu einem erheblichen Investitionsvolumen in zweistelliger Millionenhöhe, das zur Strukturverbesserung in Südniedersachsen maßgeblich beitragen wird, derzeit aber noch nicht abschließend bezifferbar ist. (Ausgegeben am 06.01.2016) Drucksache 17/4912 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4543 Gibt es bereits eine Projektliste über regionalbedeutsame Projekte für Südniedersachsen? 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