Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4913 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4765 - Unterrichtsausfall am Albertus-Magnus-Gymnasium in Friesoythe Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 29.12.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Michael Markmann Vorbemerkung des Abgeordneten Nach Angaben von Elternvertretern sowie Medienberichten gibt es am Albertus-Magnus-Gymnasium in Friesoythe seit Schuljahresbeginn erhebliche Probleme durch Unterrichtsausfall. In der Oldenburgischen Volkszeitung vom 10. November 2015 war die Rede von einer Unterrichtsversorgung zwischen 91 und 93 %. Weil Lehrer fehlten, seien derzeit vor allem die Fächer Erdkunde und Politik/Wirtschaft betroffen. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass an den weiterführenden Schulen eine Unterrichtsversorgung von unter 100 % nicht bedeutet, dass grundsätzlich Unterrichtsausfälle auftreten müssen. Bei der Bedarfsberechnung werden neben den Schülerpflichtstunden laut Stundentafel für jede Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zwei zusätzliche Stunden (sogenannte Poolstunden) für zusätzliche Angebote, z. B. Arbeitsgemeinschaften , anerkannt. Diese Stunden machen z. B. an den Gymnasien im Durchschnitt rund 4 % der gesamten Lehrerstundenzuweisung aus. Vereinzelte Ausfälle von Lehrkräften lassen sich - wie auch in jedem anderen Berufsbereich - nicht vermeiden. Jede Schule hat unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen und der gewährten Handlungsspielräume ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln, um Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden. Die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft kann danach aus dienstlichen Gründen wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten werden. Weiterhin verfügen die Schulen über einen deutlichen Spielraum in der Gestaltung des Unterrichtsangebots oder der Lerngruppenbildung. So hat die Schulleitung des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Friesoythe zwei Klassen weniger als möglich zugunsten von mehr Förder- und Differenzierungsmaßnahmen gebildet. Dadurch vermindern sich nicht das Klassen-Soll und der Bedarf an Lehrerstunden. An den niedersächsischen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen werden Neueinstellungen jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres vorgenommen. Diese Neueinstellungen sollen neben der Sicherung der Unterrichtsversorgung der Schulen auch dem Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den verschiedenen Schulen und Schulformen dienen. So wurden dem Albertus-Magnus- Gymnasium zum Einstellungstermin 31.08.2015 zwei Stellen zugewiesen, welche erfolgreich besetzt werden konnten. Darunter befand sich auch eine Stellenausschreibung mit dem Fach Erdkunde . Eine weitere Stelle mit dem Fach Erdkunde konnte im laufenden Einstellungsverfahren zum Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4913 2 01.02.2016 besetzt werden. Dem Anliegen einer Stellenbesetzung mit dem Fach Politik/Wirtschaft konnte im laufenden Einstellungsverfahren aufgrund der geringen Bewerberlage mit der Lehrbefähigung für dieses Fach im Einzugsbereich des Albertus-Magnus-Gymnasiums nicht entsprochen werden. Zur weiteren Sicherung des fächerspezifischen Bedarfs im Fach Politik/Wirtschaft wurde dem Albertus-Magnus-Gymnasium zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zugewiesen, und eine weitere wird dort zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 ihren Vorbereitungsdienst aufnehmen. Darüber hinaus gibt es regelmäßig zu Beginn eines Schulhalbjahres weitere Personalmaßnahmen, die Auswirkungen auf die Versorgung einer Schule haben, wie z. B. Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften anderer Schulen, Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung einzelner Lehrkräfte, Rückkehr aus einer Elternzeit etc. Im laufenden 1. Schulhalbjahr 2015/2016 sind zwei Lehrkräfte aus Abwesenheiten zurückgekehrt, wodurch sich die Unterrichtsversorgung weiter verbessert hat. Nach Auskunft der Schule und der Landesschulbehörde wird der Unterricht gemäß Stundentafel am Albertus-Magnus-Gymnasium in allen Unterrichtsfächern vollständig erteilt. Insofern sind die Aussagen der Elternvertreter sowie die dargestellten Sachverhalte in der Oldenburgischen Volkszeitung zum Unterrichtsausfall sowie zur Unterrichtsversorgung am Albertus-Magnus-Gymnasium seitens der Landesregierung nicht nachvollziehbar. 1. Welche Ursache hat der dargestellte Unterrichtsausfall am Albertus-Magnus- Gymnasium in Friesoythe? Aufgrund der Berichte der Schule sowie der Landesschulbehörde sind weder die von den Elternvertretern gemachten Angaben noch die von der Oldenburgischen Volkszeitung dargestellten Sachverhalte nachvollziehbar. Nach Auskunft der Schule und der Landesschulbehörde wird der Unterricht gemäß Stundentafel am Albertus-Magnus-Gymnasium in allen Unterrichtsfächern vollständig erteilt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um den Unterrichtsausfall zu beheben? Nach Auskunft der Schule und der Landesschulbehörde wird der Unterricht gemäß Stundentafel am Albertus-Magnus-Gymnasium in allen Unterrichtsfächern vollständig erteilt. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele Lehrerstellen bzw. Lehrerstunden fehlten am Albertus-Magnus-Gymnasium infolge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Lehrerarbeitszeit vom 9. Juni 2015? Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Lehrerarbeitszeit vom 09.06.2015 hatten Auswirkungen in Höhe von 50 Lehrerstunden, d. h. rund zwei Lehrerstellen, am Albertus- Magnus-Gymnasium. Durch den 1. Nachtragshaushalt 2015 wurden zur Kompensation der Auswirkungen der OVG-Urteile 740 Stellen zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 4. Wurden am Albertus-Magnus-Gymnasium zum Schuljahresbeginn alle Lehrerstellen ausgeschrieben, die die Schule beantragt hatte? Wenn nein, welche nicht, und was war jeweils im Einzelfall der Grund dafür? Hinsichtlich der Stellenausschreibungen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen . Auf weitere Ausschreibungen von Stellen wurde nach Auskunft der Landesschulbehörde vonseiten der Schulleitung verzichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4913 3 5. Konnten am Albertus-Magnus-Gymnasium zum Schuljahresbeginn alle ausgeschriebenen Lehrerstellen besetzt werden? Wenn nein, wie viele Stellen mit welchen Fächerkombinationen konnten nicht besetzt werden, und wie werden die fehlenden Lehrerstunden kompensiert? Mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 31.08.2015 konnten alle am Albertus -Magnus-Gymnasium ausgeschriebenen Lehrerstellen besetzt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass während eines Verfahrens i. d. R. Umwidmungen von Stellen aufgrund von Bedarfsveränderungen vorgenommen werden. Solche Bedarfsveränderungen können einerseits durch geänderte personelle Bedarfe in und zwischen den Schulen, aber auch durch fachspezifische Bedarfsänderungen hervorgerufen werden. Außerdem stehen für jedes Einstellungsverfahren nach Zuweisung der Stellen an die Landesschulbehörde durch den sogenannten Einstellungserlass im Kultusministerium grundsätzlich Stellen in der Stellenreserve zur individuellen Nachsteuerung bereit. Der im Rahmen eines Einstellungsverfahrens entstehende Verlauf in Bezug auf die Stellenausschreibungen wird grundsätzlich nicht dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 6. Wie viele Stellen werden am Albertus-Magnus-Gymnasium zum kommenden Schulhalbjahr ausgeschrieben? Wird damit die mangelnde Unterrichtsversorgung behoben? Nach Auskunft der Schule und der Landesschulbehörde wird der Unterricht gemäß Stundentafel am Albertus-Magnus-Gymnasium in allen Unterrichtsfächern vollständig erteilt. Eine „mangelnde Unterrichtsversorgung“ am Albertus-Magnus-Gymnasium besteht demnach nicht. Im derzeit laufenden Einstellungsverfahren zum 01.02.2016 sind am Albertus-Magnus-Gymnasium vier Stellen ausgeschrieben und bereits erfolgreich besetzt worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 06.01.2016) Drucksache 17/4913 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4765 Unterrichtsausfall am Albertus-Magnus-Gymnasium in Friesoythe Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums