Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4915 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4678 - Wie hoch sind die Mittel, die Niedersachsen jährlich im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bekommt? Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 30.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 22.12.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Ute Stahlmann Vorbemerkung des Abgeordneten Der Bund stellt den Ländern jährlich Mittel im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zur Verfügung . Diese Mittel sind auch geeignet, um Verkehrsprojekte zu finanzieren, von denen Kommunen direkt oder indirekt profitieren. Vorbemerkung der Landesregierung Die Verwaltung der Bundesfernstraßen erfolgt durch die Länder als Auftragsverwaltung des Bundes . Als zuständiger Baulastträger trägt der Bund die Bau- und Grunderwerbskosten. Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf definiert und vorgegeben, welche größeren Straßenbauprojekte des Bundes in einem langfristigen Zeitraum realisiert werden sollen. Das Land darf nur Maßnahmen planen, die vom Bund dem „Vordringlichen Bedarf“ oder dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordnet sind. Seit Jahren gelingt es Niedersachsen durch den zielgerichteten Einsatz von Bundesgeldern, das Fernstraßennetz kontinuierlich auszubauen und zu erweitern. Damit auch zukünftig Fernstraßeninvestitionen in Niedersachsen erfolgen, werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen geplant und bis zur Baureife vorangebracht. Über die Einstellung in den Bundeshaushalt und damit über die Finanzierungsfreigabe neuer Fernstraßenprojekte entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) anhand eines Landesvorschlags. Dieser berücksichtigt baureife neue Bedarfsplanprojekte. Für die Reihenfolge ist ein wichtiges Kriterium das Datum der Unanfechtbarkeit der Planfeststellungsbeschlüsse und der vorhandene Spielraum im vom Bund für das Land vorgegebenen Bundesfernstraßenbudget . Das BMVI stimmt dem Landesvorschlag regelmäßig dann zu, wenn das Budget eingehalten wird, die baurechtliche Absicherung der Projekte vorliegt und eine angemessene Verteilung der Haushaltsmittel zwischen Bundesstraßen und Autobahnen sichergestellt ist. Um die Bundesfernstraßenprojekte zielgerichtet voranbringen zu können, ist es notwendig, dass die niedersächsische Straßenbauverwaltung auch über die dafür erforderlichen Ressourcen verfügt . Die Landesregierung wird auch in Zukunft durch eine angemessene Personalausstattung und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4915 2 Mittelbereitstellung sicherstellen, dass die Straßenbauverwaltung ihren Aufgaben nachkommen kann. 1. Wie hoch sind die Beträge, die der Bund im Jahr 2014 im Bereich des Bundesverkehrswegeplans für Verkehrsinvestitionen beim Verkehrsträger Straße - ohne Bundesautobahnen - dem Land Niedersachsen bereitgestellt hat? Der Bund hat im Haushaltsjahr 2014 für Niedersachsen zunächst Mittel in Höhe von 53,5 Millionen Euro für Bundesstraßenmaßnahmen im Bereich des Bundesverkehrswegeplanes zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Mittelausgleichs am Jahresende konnten zusätzlich 14,8 Millionen Euro abgerufen werden. Somit standen dem Land Niedersachsen für diesen Bereich insgesamt 68,3 Millionen Euro zu Verfügung. 2. In welcher Höhe hat das Land Niedersachsen die ihm für Verkehrsinvestitionen beim Verkehrsträger Straße aus dem Bundesverkehrswegeplan zustehenden Mittel - ohne Bundesautobahnen - im Jahr 2014 tatsächlich abgerufen? Die Ist-Ausgaben für diesen Bereich lagen - wegen der Deckungsfähigkeit mit anderen Ausgabetiteln - sogar bei 73,2 Millionen Euro. 3. Sofern nicht alle vom Bund bereitgestellten Mittel beim Verkehrsträger Straße abgerufen werden konnten: Aus welchen Gründen wurden Mittel nicht beim Bund abgerufen? Entfällt. 4. Wie kann im Fall von beim Bund in den Vorjahren nicht „abgerufenen Mitteln“ zukünftig sichergestellt werden, dass in den kommenden Jahren alle vom Bund bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen werden können? Zusätzlich zu den Ausführungen des Vorspanns besteht in Niedersachsen schon seit 30 Jahren im Landeshaushalt die Ermächtigung, bis zu einem bestimmten Betrag Verpflichtungen für den Bundesfernstraßenbau einzugehen. Durch diese „Landesliquidität“ wird eine Übersteuerung des Bundesfernstraßenhaushaltes in Niedersachsen abgesichert. Dieses Steuerungsinstrument zielt in erster Linie auf einen vollständigen Mittelabfluss der zur Verfügung gestellten Bundesgelder ab. Außerdem soll damit erreicht werden, dass im Mittelausgleich die Möglichkeit besteht, zusätzliche Bundesgelder nach Niedersachsen zu holen. Hier war das Land in den letzten Jahren (siehe auch Beantwortung der Frage 1) sehr erfolgreich. 5. Welche der beim Bund abgerufenen Mittel beim Verkehrsträger Straße sind für Kommunalprojekte verwendet worden bzw. wurden für Projekte im Umfeld von Kommunen (z. B. Ortsumfahrungen) zur Verfügung gestellt? Neben den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Mitteln, die vollständig in den Bau von neuen Ortsumgehungen geflossen sind, wurden weitere 141 Millionen Euro für die Erhaltung und den Umund Ausbau von Bundesstraßen (einschließlich Radwege) investiert. Diese Mittel dienen ebenfalls direkt der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit im Umfeld von Kommunen . (Ausgegeben am 06.01.2016) Drucksache 17/4915 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4678 Wie hoch sind die Mittel, die Niedersachsen jährlich im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bekommt? Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr