Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4925 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4698 - Lehrerversorgung an der Förderschule Am Wiesendamm in Bad Bederkesa, Stadt Geestland Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 02.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 04.01.2016, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Michael Markmann Vorbemerkung der Abgeordneten Der Nordsee-Zeitung Bremerhaven vom 17. Oktober 2015 war zu entnehmen, dass die Unterrichtsversorgung an der Förderschule Am Wiesendamm in Bad Bederkesa (Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven) derzeit nur bei 82 % liegt. Mit Schreiben vom 19. September 2015 hatte die Förderschulkonrektorin die Erziehungsberechtigten sowie Betreuerinnen und Betreuer darauf hingewiesen, dass sie gezwungen sei - aufgrund einer weiteren Veränderung in der Unterrichtsversorgung - den Unterricht für einzelne Klassen tageweise ausfallen zu lassen: – am 23. September 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 1, – am 24. September 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 2, – am 28. September 2015 Unterrichtausfall für Klasse 3, – am 29. September 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 6a, – am 30. September 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 6b, – am 1. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 7, – am 5. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 8a, – am 6. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 8b, – am 7. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 9a, – am 8. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 9b, – am 12. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 9c, – am 13. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 10, – am 14. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 11a und – am 15. Oktober 2015 Unterrichtsausfall für Klasse 11b. Bereits mit Schreiben vom 8. September 2015 hatte der Förderschulrektor die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, dass er „leider aufgrund der aktuellen Unterrichtsversorgung gezwungen ist, den Unterricht nochmals um zwei Stunden zu kürzen“ (aus der Nordsee-Zeitung ergibt sich, dass die Schulleitung den Unterricht bereits vor zwei Jahren um zwei Stunden gekürzt hatte). Jetzt wird als „Kompensation“ an zwei Wochentagen eine Betreuungszeit von 12.45 bis 14.45 Uhr angeboten, wobei die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für die Beförderung nachmittags selbst Sorge zu tragen haben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4925 2 Die Landesregierung hat in der Drucksache 17/4443 zu dieser Thematik mitgeteilt: „Die Versorgung der allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften, die über das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen , stellt aktuell nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit eine besondere Anforderung für die Personalplanung dar. (…) Es ist gleichwohl Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. (…) Daher werden die vom Landtag bereitgestellten Lehrerstellen auf die Schulen möglichst bedarfsgerecht verteilt. Es wird dabei insbesondere darauf geachtet, eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung der Förderschul-Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und im Rahmen der Integration und Inklusion zu gewährleisten. Allerdungs sind Bewerberinnen und Bewerber für Stellen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik nur begrenzt vorhanden. Niedersachsen ist bestrebt, besonders viele Einstellungen von Lehrkräften mit diesem Lehramt zu ermöglichen. Das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Schuldienst an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2016 hat bereits am 15.09.2015 begonnen. Die Ausschreibungen für Einstellungsmöglichkeiten werden bedarfsgerecht und entsprechend den Bewerberpotenzialen erfolgen.“ Vorbemerkung der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Lehrerversorgung an der Förderschule für geistige Entwicklung ‚Schule am Meer‘ in Cuxhaven“ (Drs. 17/4443) wurde bereits dargestellt, dass an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ein deutlicher Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik bzw. an Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik - und zwar bundesweit - besteht. Davon ist auch die Förderschule Schule am Wiesendamm in Geestland betroffen. Im Rahmen einer verantwortungsvollen Personalplanung ist es Aufgabe der Landesschulbehörde, die nur begrenzt vorhandenen sonderpädagogischen Lehrkräfte bedarfsgerecht auf die Schulen, die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschulen, zu verteilen. Entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz gilt dies gleichermaßen für Förderschulen sowie für allgemeine Schulen in den inklusiven und integrativen Schuljahrgängen. Die derzeitig noch nicht abschließend geprüfte Unterrichtsversorgung der Schule am Wiesendamm liegt zum Stichtag 15.09.2015 nicht bei 82 %, sondern voraussichtlich bei rund 88 %. Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung gilt nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 07.07.2011, SVBl. S. 268, zul. geändert durch RdErl. d. MK v. 16.07.2015, SVBl. S. 366) eine Schülerhöchstzahl von sieben, die auf alle Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 12 angewendet wird. Weiter ist in Nr. 4 Abs. 7 des vorgenannten Erlasses festgelegt, dass „Die Förderschulen Schwerpunkte Geistige Entwicklung und Taubblinde (…) 29 Stunden je Klasse“ erhalten . In Nr. 4 Abs. 3 des Erlasses ist geregelt, dass Förderschulen als Stundenpool vom 5. bis zum 10. Schuljahrgang zusätzlich zwei Stunden je Klasse erhalten. Des Weiteren erhält die Schule am Wiesendamm als Förderschule mit ganztägigem Unterricht gemäß Nr. 5.1 des vorgenannten Erlasses für zwei Tage Zuschläge für den Zusatzbedarf „Ganztägiger Unterricht“. Die Schule hat ihr ganztägiges Angebot auf vier Tage ausgeweitet, indem sie an zwei Tagen - Montag und Donnerstag - eine Betreuung zwischen 12.45 Uhr und 14.45 Uhr für die Schülerinnen und Schüler anbietet. Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung können weniger Ist-Klassen als Soll- Klassen bilden. Die Berechnung der Unterrichtsversorgung erfolgt dennoch auf Basis der Soll- Klassen. Die Schule am Wiesendamm hat mit insgesamt 152 Schülerinnen und Schülern statt der 22 Soll-Klassen nur 20 Ist-Klassen gebildet, sodass trotz des geringen Unterrichtsversorgungswertes sämtlicher Pflichtunterricht angeboten werden kann. Die Ausstattung der Schulen mit ausreichend Vollzeitlehrereinheiten liegt im Verantwortungsbereich des Kultusministeriums und der Landesschulbehörde. Die Organisation von Unterricht hingegen obliegt der Eigenverantwortung der Schule. Unterrichtsausfälle durch Krankheit von Lehrkräften etc. sollen in der Regel durch Vertretungsunterricht oder gar gemeinsamen Unterricht von mehreren Klassen kompensiert werden. Ist dieses nicht möglich oder ist es aus pädagogischen Gründen angezeigt, keinen klassenübergreifenden Unterricht durchzuführen, kann es auch dazu kommen , dass stundenweise oder gar tageweise der Unterricht für einzelne Klassen ausfällt. Die Ent- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4925 3 scheidung darüber obliegt der Eigenverantwortung der Schulleitung. Im Rahmen der Organisation von Unterricht ist allerdings zu beachten, dass in der Gesamtheit im Laufe des Schuljahres die Vorgaben der Rahmenrichtlinien und der curricularen Vorgaben eingehalten werden und damit die Lehrpläne für das jeweilige Schuljahr erfüllt werden. Die Landesschulbehörde nimmt ihren Auftrag, eine ausgewogene und hohe Unterrichtsversorgung landesweit sicherzustellen, verantwortungsbewusst wahr und hat der Schule am Wiesendamm Mittel für zwei Vertretungsverträge zugewiesen; ein Vertretungsvertrag konnte bereits geschlossen werden. Im laufenden Einstellungsverfahren zum 01.02.2016 wurde der Förderschule entsprechend den Bewerberpotenzialen eine Stelle zugewiesen, welche ebenfalls besetzt werden konnte, sodass sich der Bezugswert für die Personalplanung zum 01.02.2016 positiv auf 92 % verbessert hat. Die Schülerbeförderung zur Schule am Wiesendamm erfolgt durch den Einsatz von Kleinbussen, sowohl morgens als auch mittags bzw. nachmittags in Fahrzeugen mit jeweils denselben Schülerinnen und Schülern. Die Beförderungen werden im Regelfall immer von denselben Fahrerinnen und Fahrern sowie denselben Begleitpersonen durchgeführt, damit die Schülerinnen und Schüler feste Bezugspersonen haben. Die Beförderung findet grundsätzlich täglich nach Unterrichtsschluss auf demselben Fahrweg statt. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte, § 114 Abs. 1 Satz 3 NSchG. Nach der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven besteht der Anspruch nur bei dem Besuch der nach dem Lehr- oder Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen. Der Landkreis Cuxhaven ist in dem Fall, dass alle Kinder desselben Fahrzeuges nach Unterrichtsschluss zusätzlich die Betreuungszeit in Anspruch nehmen möchten, bereit, das Beförderungsunternehmen zu beauftragen, die Abholung zu einer späteren Uhrzeit durchzuführen. Nach Mitteilung des Trägers der Schülerbeförderung kommt diese Möglichkeit derzeit nur in geringem Umfang zum Tragen, weil nur in wenigen Fällen sich alle Kinder desselben Fahrzeuges für die Betreuung entscheiden. Wenn allerdings einige Kinder desselben Fahrzeuges nicht die Betreuungszeit in Anspruch nehmen möchten, besteht der Beförderungsanspruch ausschließlich nach Unterrichtsschluss. Für die anderen Mitfahrerinnen und Mitfahrer desselben Fahrzeuges, die darüber hinaus das Betreuungsangebot wahrnehmen möchten, haben grundsätzlich die Erziehungsberechtigten für den nachmittäglichen Nachhauseweg selbst zu sorgen. Zweck der schulgesetzlichen schülerbeförderungsrechtlichen Regelungen ist es nicht, einen Ausgleich für die vielfältigen familiären Lebenssituationen zu schaffen. 1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass die Unterrichtsstunden an der Förderschule Am Wiesendamm - die verlässliche Ganztagsschule ist - gekürzt wurden? Der Landesregierung ist seit August 2015 bekannt, dass die Schule am Wiesendamm das Ganztagsangebot seit dem 01.08.2014 an drei Tagen führt und die Schulleitung die Überlegung geäußert hat, das Ganztagsangebot zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 aufgrund der Unterrichtsversorgung um einen weiteren Tag zu reduzieren. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung bisher unternommen worden und welche sind beabsichtigt, um die derzeitige Unterrichtsversorgung in Höhe von 82 % zu verbessern? Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung erläutert, liegt die Unterrichtsversorgung der Schule am Wiesendamm nicht bei 82 %, sondern bei rund 88 %. Um die Unterrichtsversorgung der Schule am Wiesendamm weiter zu verbessern, wurden Abordnungen im Rahmen der Inklusion in Absprache mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde und den zu versorgenden inklusiven allgemeinen Schulen reduziert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4925 4 3. Wie viele Stellenausschreibungen waren im Onlineportal www.eis-online.niedersach sen.de am 4. September 2015 für die Förderschule Am Wiesendamm angezeigt bzw. ausgeschrieben? Der Schule am Wiesendamm wurden im Einstellungsverfahren zum 31.08.2015 zwei Stellen von der Landesschulbehörde zugewiesen, die aufgrund der geringen Bewerberlage nicht besetzt werden konnten. Diese Stellen wurden an andere Förderschulen verlagert und konnten dann besetzt werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 4. Wie viele der am 4. September 2015 ausgeschriebenen Stellen würden für die Förderschule Am Wiesendamm besetzt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche weiteren Personalmaßnahmen - außerhalb des Onlineportals - wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass sich die Unterrichtsversorgung verbessert ? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die dortigen Ausführungen - insbesondere zur Stellenausschreibung zum 01.02.2016 - wird verwiesen. 6. Ist in Erwägung gezogen worden, den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter auszuweiten , um das Defizit im Bereich der Unterrichtsversorgung und die Gewährleistung des verlässlichen Ganztagsangebotes sicherzustellen? Der Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt unterrichtsbegleitend und ersetzt nicht die Tätigkeit von Lehrkräften, sodass diese Maßnahme keinen Einfluss auf die Ausweitung des ganztägigen Unterrichts hätte. 7. Ist der Landesregierung bekannt, dass der Schulrektor am 20. Juni 2016 in den Ruhestand geht? Zu welchem Zeitpunkt soll die Stelle für welchen Besetzungstermin ausgeschrieben werden? Der Landesregierung ist bekannt, dass der Schulleiter beabsichtigt, zum 31.07.2016 vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt zu werden. Die Landesschulbehörde prüft derzeit, ob eine Ausschreibung dieser Stelle im Januar 2016 erfolgen kann. 8. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Schule Am Wiesendamm seit dem 14. September 2015 für das gesamte Schuljahr - bis zum 22. Juni 2016 - nur 29 wöchentliche Unterrichtsstunden anbietet? In Nr. 4 Abs. 7 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ (a. a. O.) ist diesbezüglich Folgendes geregelt: „Die Förderschulen Schwerpunkte Geistige Entwicklung und Taubblinde erhalten 29 Stunden je Klasse“. Insofern entspricht die Feststellung in der Fragestellung der Erlasslage. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4925 5 9. Ist der Landesregierung bekannt, dass in dieser verlässlichen Ganztagsschule für den genannten Zeitrahmen (bis zum 22. Juni 2016) jeweils montags und donnerstags von 12.45 bis 14.45 Uhr eine Betreuungszeit angeboten wird, wobei die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für die Beförderung ihrer Kinder selbst Sorge tragen müssen, wenn sie dieses Angebot annehmen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 10. Ist die Landesregierung bereit, die dadurch entstehenden zusätzlichen Schülerbeförderungskosten zu übernehmen, da sich der zuständige Landkreis aufgrund der finanziellen Situation nicht in der Lage sieht, zweimal am Tag Fahrdienste anzubieten? Die schülerbeförderungsrechtlichen Regelungen sehen weder einen Anspruch für den Weg von einer Schule zu einer Betreuungsmöglichkeit noch für den Weg von einer Betreuung nach Hause vor. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. (Ausgegeben am 07.01.2016) Drucksache 17/4925 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4698 - Lehrerversorgung an der Förderschule Am Wiesendamm in Bad Bederkesa, Stadt Geestland Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums