Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4702 - Zu wenig Sportunterricht an niedersächsischen Schulen? Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr, Horst Schiesgeries und Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 02.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 30.12.2015, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Michael Markmann Vorbemerkung der Abgeordneten Als „Schlusslicht beim Schulsport“ bezeichnet die Nordwest-Zeitung das Land Niedersachsen in einem Artikel vom 14. August 2015. Grund dafür sind die Ergebnisse des Dritten Deutschen Kinderund Jugendsportberichts, der am selben Tag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Studie, die im fünfjährigen Rhythmus von der Krupp-Stiftung in Auftrag gegeben wird, kritisiert, dass an den niedersächsischen Grundschulen und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in den Schuljahrgängen 1 bis 4 und 5 bis 10 jeweils nur zwei Stunden Sportunterricht pro Woche in der Stundentafel vorgesehen sind. Der federführende Autor, Werner Schmidt, ergänzte, dass es in Wissenschaftskreisen als „fatal“ eingestuft werde, dass der Sportunterricht in Grundschulen zu 80 % von fachfremden Lehrkräften unterrichtet werde. Dabei unterstreicht der Dritte Deutsche Kinder- und Jugendsportbericht bereits in seiner Einleitung, dass dem Schulsport eine zentrale Bedeutung für den sportbezogenen Kompetenzerwerb und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zukommt. Durch zu häufigen Unterrichtsausfall und fehlende individuelle Förderangebote sei der Schulsport jedoch zunehmend bedroht. Außerdem fordere die zunehmend längere Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen , beispielsweise im Rahmen einer Ganztagsbetreuung, eine stärkere Einbeziehung von Bewegung , Sport und Spiel in den Schulalltag. Dazu müsse es auch stärkere und neu strukturierte Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen geben. Ebenfalls über die Ergebnisse des Dritten Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts berichtete Die Welt am 19. August 2015. Außer dass der Unterricht oft von fachfremden Lehrern erteilt werde, falle laut dem Artikel nahezu jede vierte Sportstunde aus. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung unterstützt mit hoher Priorität unterrichtliche wie außerunterrichtliche Bewegungs -, Sport- und Spielangebote an den Schulen des Landes. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Anfrage „Mangelnde Qualität des Schulsports in Niedersachsen ?“ (Drucksache 17/4631) verwiesen. Die Landesregierung kann auch bei der hier gestellten Anfrage nicht nachvollziehen, auf welcher Datenlage in der Vorbemerkung der Abgeordneten Aussagen zur Qualität des Sportunterrichts in Niedersachen getroffen wurden. Der Sportunterricht nach Stundentafel sieht ausdrücklich zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote vor, sodass Niedersachsen im Bereich Schulsport gut aufgestellt ist. In der Grundschule/För- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 2 derschule sind je Jahrgang zwei Wochenstunden Sportunterricht vorgesehen. Eine zusätzliche Sportstunde ist durch tägliche, in den Fachunterricht zu integrierende Bewegungszeiten zu gewährleisten . In den Schulformen des Sekundarbereichs I einschließlich der Schulform Förderschule sind nach den schulformspezifischen Grundsatzerlassen je Jahrgang zwei Wochenstunden vorgesehen. Die dritte Sportstunde wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften bereitgestellt. Sehr viele Grundschulen machen zusätzliche Sportangebote im Rahmen der „bewegten Pause“. Zudem pflegen viele Grundschulen die Kooperationen mit örtlichen Sportvereinen und nehmen auch an übergreifenden sportlichen Veranstaltungen auf kommunaler Ebene teil (z. B. Nachtlauf, ATP-Turnier). Im Rahmen der „Bewegten Schule“ können sich Grundschulen und weiterführende Schulen für den Aktionstag „Bewegte Kinder - schlaue Köpfe“ anmelden, um individuell abgestimmte Anregungen zur Bewegungsförderung für ihre Schule zu erhalten. Nahezu überall werden neben dem regulären Sportunterricht zusätzliche schulinterne Wettbewerbe (Jugend trainiert für Olympia, Jugend trainiert für Paralympics, Bundesjugendspiele, sonstige Sportfeste ) durchgeführt. Außerhalb des Ganztagsbereichs und der Betreuungszeiten werden weiterhin Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen durch den LandesSportBund Niedersachsen gefördert. Die entsprechenden Fördermittel werden durch das MI über das Niedersächsische Sportfördergesetz bereitgestellt. Sportunterricht wird von Sportlehrkräften erteilt. In der Regel wird Sportunterricht in den Fällen nicht von Fachlehrkräften erteilt, in denen keine oder zu wenig Fachlehrkräfte an der Schule im Einsatz sind. Dies sind oftmals kleinere Grundschulen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in der Antwort der Landesregierung zu der Anfrage „Mangelnde Qualität des Schulsports in Niedersachsen?“ (Drucksache 17/4631) verwiesen. Das Land ist sich der Aufgabe, auch an diesen Standorten hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, durchaus bewusst. Bereits seit 1980 werden daher Weiterbildungsmaßnahmen zum „Sportunterricht in der Grundschule“ durchgeführt, um der Tatsache, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Lehrkräften an Grundschulen das Unterrichtsfach Sport fachfremd unterrichtet, zu begegnen. Da eine zentrale Maßnahme nur wenige Lehrkräfte erreicht, werden regionalisierte Weiterbildungsmaßnahmen - zurzeit an fünf Standorten - durchgeführt . Zu den Inhalten der Weiterbildungsmaßnahmen zählen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen, curriculare Vorgaben sowie der Unterricht und die pädagogische Praxis. Jede Maßnahme erstreckt sich über zwei Jahre (168 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten) und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. In den Jahren 2002 bis 2015 wurden 678 zertifizierte Abschlüsse erworben. Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung. Regelmäßige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote beeinflussen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig positiv. Sie stärken das physische und psychische Wohlbefinden und die Integration der Menschen in ihren Lebenswelten, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer kulturellen und sozialen Herkunft. Der LandesSportBund ist daher bestrebt, sich in Ganztagsschulen mit einem umfassenden, qualitätsorientierten Spiel-, Sport- und Bewegungsangebot einzubringen. Hierzu gehören auch Angebote der kompensatorischen Bewegungsförderung. Das Kultusministerium und der LandesSportBund haben das gemeinsame pädagogische Interesse, junge Menschen zu motivieren, lebenslang Sport zu treiben. Es wurde bereits im Jahr 2004 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen, in der die Rahmenvereinbarungspartner übereinstimmend festhalten, dass die den regulären Sportunterricht ergänzenden außerunterrichtlichen Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote der örtlichen Sportvereine Bestandteil einer guten Ganztagsschule sind. Es ist das Bestreben der Landesregierung, in enger Abstimmung mit dem LandesSportBund eine vielfältige und ansprechende Palette von Bewegungs-, Sport- und Spielangeboten an den niedersächsischen Schulen anzubieten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 3 1. Trifft es für Niedersachsen zu, dass jede vierte Sportstunde an den allgemeinbildenden Schulen ausfällt? Im Rahmen der Erhebungen zur Unterrichtsversorgung wird Unterrichtsausfall an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen statistisch nicht erhoben. 2. Wie hoch ist der Unterrichtsausfall im Fach Sport in Niedersachsen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Was unternimmt die Landesregierung gegen Unterrichtsausfall im Fach Sport? Im Erlass „Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 - Einstellungstermin 01.02.2016“ (RdErl. d. MK v. 16.10.2015, SVBl. S. 542, geändert durch RdErl. d. MK v. 19.10.2015, SVBl. S. 548), ist in Nr. 3.3 geregelt, dass „an Grundschulen eine Stellenausschreibung mit Sport/beliebig zulässig“ ist, um mehr Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Sport für den Schuldienst an niedersächsischen Grundschulen zu gewinnen. Ferner ist festzuhalten, dass die Erteilung aller Schülerpflichtstunden an allen Schulformen und Schulen höchste Priorität hat. Dies ist im vorgenannten Erlass unter Nr. 2.5 entsprechend festgelegt : „Die Erteilung aller Schülerpflichtstunden hat an allen Schulformen und Schulen Vorrang vor allen anderen unterrichtlichen Angeboten. Dies gilt nicht nur für die Gestaltung des Lehrereinsatzes zu Beginn des Schulhalbjahres, sondern auch für die täglichen Regelungen des Einsatzes der Lehrkräfte im Rahmen des Vertretungskonzeptes der Schule.“ Zur Gewährleistung dieses Auftrages sind für unvorhersehbaren Lehrkräfteausfall ein entsprechendes schuleigenes Vertretungskonzept zu gestalten und - sofern erforderlich - weitere Personalmaßnahmen in Zusammenarbeit zwischen Schule und Niedersächsischer Landesschulbehörde zu ergreifen. Grundsätze zum schuleigenen Vertretungskonzept sind u. a.: – Jede Schule hat unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen und der gewährten Handlungsspielräume ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln, um Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden. – Unvermeidbarer Ausfall darf keinesfalls einseitig zulasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgen . – Flexibler Unterrichtseinsatz von Lehrkräften ist möglich: Die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft kann danach aus dienstlichen Gründen wöchentlich bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. Weiterhin verfügen die Schulen über einen deutlichen Spielraum bei der Gestaltung des Unterrichtsangebots und der Lerngruppenbildung. – Die Schulen bewirtschaften ein Budget aus Landesmitteln gemäß § 32 Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), aus dem auch Vertretungslehrkräfte beschäftigt werden können . – Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen erhalten vom 5. bis 10. Schuljahrgang je Klasse zusätzlich je zwei Stunden als Stundenpool, wobei der Stundenpool bei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Schülerpflichtstunden enthalten ist. Dieser im Grundbedarf ausgewiesene Stundenpool ist von den Schulen eigenständig zu bewirtschaften und dient neben der schuleigenen Schwerpunktsetzung auch der Absicherung des Pflichtunterrichts. Sollte durch das schuleigene Vertretungskonzept die Sicherstellung der zu erteilenden Schülerpflichtstunden nicht vollständig gewährleistet werden können, ist in Zusammenarbeit zwischen Schule und Landesschulbehörde die Möglichkeit weiterer Personalmaßnahmen zu prüfen. Hier ist Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 4 insbesondere die Möglichkeit der Abordnung von Lehrkräften benachbarter allgemeinbildender Schulen aller Schulformen in Betracht zu ziehen. Ist auch durch diese Maßnahmen die Sicherstellung der zu erteilenden Schülerpflichtstunden nicht vollständig gewährleistet, kann die Schulleitung die Bereitstellung von Mitteln für einen Vertretungsvertrag bei der Landesschulbehörde beantragen. 4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Schulsport bei? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 5. Wie viele Lehrerstellen sind an den allgemeinbildenden Schulen in den letzten zwei Jahren mit dem Fach Sport ausgeschrieben worden? a) Wie viele dieser Stellen konnten besetzt werden? Es werden im Folgenden jeweils die Daten des Endstands der letzten vier Einstellungsverfahren an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu den Einstellungsterminen 01.02.2014, 14.09.2014, 01.02.2015 und 31.08.2015 dargestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass während eines Verfahrens i. d. R. Umwidmungen von Stellen aufgrund von Bedarfsveränderungen vorgenommen werden. Solche Bedarfsveränderungen können einerseits geänderte personelle Bedarfe in und zwischen den Schulen, aber auch fachspezifische Bedarfsänderungen sein. Außerdem stehen für jedes Einstellungsverfahren nach Zuweisung der Stellen an die Landesschulbehörde durch den sogenannten Einstellungserlass im Kultusministerium grundsätzlich Stellen in der Stellenreserve zur individuellen Nachsteuerung bereit. Diese Stellen werden der Landesschulbehörde bedarfsgerecht zugewiesen. Der im Rahmen eines Einstellungsverfahrens entstehende Verlauf in Bezug auf die Stellenausschreibungen wird grundsätzlich nicht dokumentiert. Insofern ist hier der jeweilige Endstand des Einstellungsverfahrens dokumentiert. Grundsätzlich sind alle zum Endstand des Verfahrens ausgeschriebenen Stellen besetzt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es Stellenausschreibungen gibt, in denen nur ein notwendiges Lehrbefähigungsfach angegeben wird und das zweite Fach als „beliebig“ gekennzeichnet wird. So können Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport auch dann eingestellt werden , wenn dies nicht in der Stellenausschreibung gefordert war. Außerdem gibt es Lehrkräfte, die für mehr als zwei Fächer eine Lehrbefähigung besitzen. Dann besitzen sie gegebenenfalls zusätzlich die Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Sport, obwohl sie auf eine Stelle eingestellt wurden, die für zwei andere Lehrbefähigungsfächer ausgeschrieben wurde . Diese beiden letztgenannten Fallkonstellationen sind in der zweiten Spalte der Tabelle enthalten. Einstellungstermin Anzahl der mit der Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Sport als notwendiger Bedingung ausgeschriebenen und besetzten Stellen Anzahl aller Einstellungen von Lehrkräften (inkl. Quereinsteiger), die eine Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Sport besitzen insgesamt 01.02.2014 154 213 14.09.2014 224 321 01.02.2015 87 144 31.08.2015 219 361 b) Wie viele konnten nicht besetzt werden bzw. wurden wieder zurückgezogen? Auf die Antwort zu Frage 5 a) wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 5 6. Wie viele Studienplätze für angehende Lehrkräfte stehen für das Unterrichtsfach Sport an den niedersächsischen Hochschulen zur Verfügung, und wie hat sich die Zahl der Studienplätze in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Studiensemestern getrennt auflisten)? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 9 7. Wie viele Absolventen mit dem Unterrichtsfach Sport haben in den letzten fünf Jahren die niedersächsischen Studienseminare für allgemeinbildende Schulen verlassen (bitte nach Abschlussterminen und Lehramt getrennt auflisten)? Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes mit dem Unterrichtsfach Sport 01.08.2011 1 01.02.2012 01.08.2012 01.02.2013 01.08.2013 Lehrämter an Grund-, Hauptund Realschulen 44 117 98 65 72 Lehramt an Realschulen 8 33 27 26 28 Lehramt an Gymnasien 35 82 77 75 99 Lehramt für Sonderpädagogik 9 13 12 7 10 1 Zum Einstellungstermin 1.2.2010 wurden die Einstellungstermine im allgemeinbildenden Bereich umgestellt, und es stand nur die Hälfte an Stellen zur Verfügung. Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes mit dem Unterrichtsfach Sport 01.02.2014 01.08.2014 01.02.2015 01.08.2015 01.03.2016 Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen 76 75 75 70 89 Lehramt an Realschulen 32 27 27 37 35 Lehramt an Gymnasien 120 94 80 99 112 Lehramt für Sonderpädagogik 4 13 8 6 6 8. Wie viele Lehrkräfte mit dem Unterrichtsfach Sport wurden in den letzten fünf Jahren an den allgemeinbildenden Schulen eingestellt (bitte getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie jeweils nach Einstellungsterminen auflisten)? Die Anzahl der Lehrkräfte, die mit einer Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Sport in den letzten fünf Jahren an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eingestellt wurden, sind nach den Bereichen Primarbereich, Sekundarbereiche I und II sowie Förderschulen für die letzten zehn Einstellungstermine der folgenden Tabelle zu entnehmen: Einstellungstermin Anzahl der Einstellungen von Lehrkräften (inkl. Quereinsteiger) mit der Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Sport Primarbereich Sekundarbereiche I und II Förderschulen Summe 01.02.2011 59 94 9 162 15.08.2011 87 263 27 377 01.02.2012 76 185 17 278 03.09.2012 100 198 23 321 01.02.2013 66 111 14 191 05.08.2013 79 154 19 252 01.02.2014 58 145 10 213 14.09.2014 100 198 23 321 01.02.2015 47 84 13 144 31.08.2015 95 244 22 361 Die Aufteilung der Bereiche wurde wie folgt vorgenommen: Primarbereich (öffentliche Schulen, ohne Förderschulen): SGL 01 und SGL 04. Sekundarbereiche I und II (öffentliche allgemeinbildende Schulen, ohne Förderschulen): SGL 11-43, soweit die Schulform zum Stichtag existiert hat. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 10 Förderschulen (öffentlich): SGL 60-69 01 Grundschule 11 Hauptschule 12 Realschule Gymnasium 13 Sekundarbereich I 23 Sekundarbereich II 30 Abendgymnasium 31 Kolleg Integrierte Gesamtschule 04 Primarbereich1) 14 Sekundarbereich I1) 24 Sekundarbereich II1) Kooperative Gesamtschule 16 Hauptschulzweig 17 Realschulzweig 18 Gymnasialzweig Sekundarbereich I 19 Gymnasialzweig Sek. I nach SJG 28 Gymnasialzweig Sekundarbereich II 29 Gymnasialzweig Sek. II nach SJG Oberschule 40 ab Sjg.5 41 Hauptschulzweig (ab Sjg. 9) 42 Realschulzweig (ab Sjg. 9) 43 Gymnasialzweig Sek. I (ab Sjg. 7) Förderschule / -klasse Schwerpunkt 60 Lernen 61 Emotionale und soziale Entwicklung 62 Sprache 63 Sehen (Sehbehinderte) 64 Hören (Schwerhörige) 65 Geistige Entwicklung 66 Körperliche und motorische Entwicklung 67 Hören (Gehörlose) 68 Sehen (Blinde) 69 Hören und Sehen 1) auch Freie Waldorfschulen sowie Schulen mit Gesamtschulcharakter (soweit genehmigt) 9. Wie hat sich die Zahl der Lehrerist- und der Lehrersollstunden im Fach Sport an den Grundschulen und den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen in den letzten beiden Schuljahren entwickelt (bitte getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie nach Schuljahren auflisten)? Der fachspezifische Einsatz von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen wird statistisch nicht erhoben. 10. Wie bewertet es die Landesregierung, dass laut dem Dritten Deutschen Kinder- und Jugendsportbericht ein Teil des Sportunterrichts an den niedersächsischen Schulen von fachfremden Lehrkräften erteilt wird? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 11 11. Wie groß ist in Niedersachsen der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts am insgesamt erteilten Sportunterricht? Der fachspezifische Einsatz von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen wird statistisch nicht erhoben. Es wird dementsprechend auch nicht der Anteil von fachfremd erteiltem Unterricht erhoben . 12. Wie viele Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport waren in den letzten beiden Schuljahren (2013/2014 und 2014/2015) an den Grundschulen und den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen tätig? Wie viele sind es im laufenden Schuljahr 2015/2016 (bitte getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie nach Schuljahren auflisten)? Die Anzahl der Lehrkräfte an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit einer Lehrbefähigung im Fach Sport, die einen Unterrichtseinsatz zum Stichtag aufwiesen, ist für die Stichtage 22.08.2013, 22.09.2014 und 15.09.2015 der folgenden Tabelle zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Daten zum Stichtag 15.09.2015 um vorläufige Werte handelt, da die Prüfung der Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 15.09.2015 noch nicht abgeschlossen ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte an mehreren Schulgliederungen gleichzeitig tätig sein können. Doppelzählungen sind dementsprechend dann in der Übersicht enthalten, wenn eine Lehrkraft gleichzeitig in mehr als einem der u. g. Bereiche tätig war: Beispielsweise wird eine Lehrkraft, die sowohl an einer Grundschule als auch an einer Förderschule zum Stichtag unterrichtet hat, in beiden Bereichen gezählt. Übersicht über die Anzahl der Lehrkräfte an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit einer Lehrbefähigung im Fach Sport zu den Stichtagen 22.08.2013, 22.09.2014 und 15.09.2015 Bereich SJ 2013/2014 SJ 2014/2015 SJ 2015/2016 - vorläufig, gerundet - Primarbereich (öffentliche Schulen, ohne Förderschulen ) 4 740 4 749 rund 4 700 Sekundarbereiche I und II (öffentliche allgemeinbildende Schulen , ohne Förderschulen) 7 098 6 996 rund 6 900 Förderschulen (öffentliche Schulen) 674 608 rund 570 Hinsichtlich der Aufteilung der Bereiche wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 13. Gibt es einen Mangel an Grundschullehrkräften im Fach Sport an den niedersächsischen Grundschulen, oder ist ein solcher für die nächsten Jahre zu erwarten? Falls ja, wie viele zusätzliche Lehrkräfte werden benötigt, und wie plant die Landesregierung, den Schulen die fehlenden Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Der fachspezifische Einsatz von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen wird statistisch nicht erhoben. Grundsätzlich ist es das Ziel der Landesregierung, frei werdende Stellen und gegebenenfalls zusätzliche Stellen den niedersächsischen Schulen für Neueinstellungen zur Verfügung zu stellen. Die konkrete fachspezifische Stellenausschreibung wird in Absprache zwischen Schule und Landesschulbehörde vorgenommen und richtet sich sowohl nach regionalen Bedarfen als auch nach dem vorhandenen Bewerberpotenzial. Eine spezielle landesweite Modellberechnung zum fächerspezifischen Einstellungsbedarf wird nicht durchgeführt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 12 In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 3. 14. Gibt es einen Mangel an Lehrkräften im Fach Sport an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen, oder ist ein solcher für die nächsten Jahre zu erwarten ? Falls ja, wie viele zusätzliche Lehrkräfte werden benötigt, und wie plant die Landesregierung, den Schulen die fehlenden Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen? Zur Einstellungssituation von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung im Fach Sport wird auf die Antwort zu 5 und die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen gibt es in Niedersachsen? Gemäß Nr. 3.7 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (RdErl. d. MK v. 01.08.2014, SVBl. S. 386) wird das Bildungsangebot durch die Kooperation mit außerschulischen Partnern erweitert. Es erfolgt dadurch eine Öffnung in der Schule zum sozialen, kulturellen und betrieblichen Umfeld. Zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen können Kooperationsverträge nach den Nrn. 8.2 und 8.3. des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ abgeschlossen werden. In der Regel geht es dabei um Kooperationsverträge ohne Arbeitnehmerüberlassung. Für die Kooperationsverträge gibt es im Anhang zum o. a. Erlass Vertragsmuster, die auch bei der Kooperation mit den Sportvereinen zu verwenden sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 16. Wie viele Kooperationen zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen gab es in Niedersachsen in den vergangenen beiden Schuljahren (2013/2014 und 2014/2015), und wie viele sind es im laufenden Schuljahr 2015/2016? Nach händischer Auszählung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) sind für ganztagsspezifische Angebote landesweit im Schuljahr 2013/2014 ca. 1 260, im Schuljahr 2014/2015 ca. 1 500 und für das laufende Schuljahr (Stand 11.12.2015) bisher ca. 1 000 Kooperationsverträge mit Sportvereinen vonseiten der NLSchB genehmigt worden. Unter dem Begriff „Sportverein“ wurden bei der Zählung alle Vereine verstanden, die entweder mehrere, oder aber auch nur einzelne Sportarten (z. B. Reiten, Rudern, Tennis) anbieten. 17. Können Kooperationen zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen in Niedersachsen finanziell aus Landesmitteln gefördert werden? Ganztagsschulen erhalten einen teilnehmerbezogenen Zusatzbedarf an Lehrerstunden für den Ganztagsschulbetrieb zusätzlich zu den Lehrkräftesollstunden. Die Lehrerstunden aus dem Zusatzbedarf können die Ganztagsschulen anteilig kapitalisieren. Aus den kapitalisierten Lehrerstunden kann auch die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein finanziert werden, neben der Beschäftigung von u. a. pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die kapitalisierten Lehrerstunden werden den Schulen im Rahmen der Zuweisung des Landesbudgets zur Verfügung gestellt und von diesen eigenverantwortlich bewirtschaftet. a) Falls ja, welche finanziellen Mittel stehen dazu im Haushaltsplan 2015 und im Haushaltsplanentwurf 2016 zur Verfügung, und wie können diese Mittel von den Schulen beantragt und abgerufen werden? Im Haushaltsjahr 2015 stehen 37,53 Millionen Euro, für das Haushaltsjahr 2016 stehen 39,5 Millionen Euro für kapitalisierte Lehrerstunden zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 13 b) Falls nein, warum ist dies nicht möglich? Entfällt. 18. Wie plant die Landesregierung, sich für stärkere und verbesserte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen einzusetzen? Die Kooperation der Schulen mit den Sportvereinen wird auf vielfältige Weise durch die Landesregierung unterstützt. Neben der bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung erwähnten aktualisierten Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen in Bezug auf den Ganztag kooperieren die Schulen im Rahmen zahlreicher Sportveranstaltungen und Wettkämpfe mit örtlichen Sportvereinen oder nutzen Angebote von Sportfachverbänden. Zu nennen sind hier etwa die Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“. Auch das in der Vorbemerkung der Landesregierung erwähnte Projekt „Bewegte Schule“ unter Federführung des Kultusministeriums ist ein Modul zur besseren Kooperation zwischen Schulen und örtlichen Sportvereinen im Angebot. Schließlich aktualisieren das Kultusministerium und der LandesSportBund gegenwärtig das Spitzensportförderkonzept zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Spitzensport. 19. Welche Auswirkungen hat der ab August 2014 geltende Ganztagsschulerlass auf Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen? Inwiefern sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den Auswirkungen des Erlasses und der Beendigung bzw. Reduzierung von Kooperationen zwischen einzelnen Schulen und Sportvereinen? Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (a. a. O.) ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und vor dem Hintergrund intensiver Prüfungen der Vertragssituation an den Ganztagsschulen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erarbeitet worden. Bei der Ausarbeitung des Erlasses wurde daher insbesondere Wert darauf gelegt, dass im Ganztag Rechtsverhältnisse geschaffen werden, die nicht nur den Vorgaben der Sozialversicherungsträger genügen, sondern die auch das Entstehen von Scheinselbstständigkeit im Schulbetrieb vermeiden. Die Landesregierung nimmt - anders als die Vorgängerregierung - durch die Vorgaben im Erlass ihre Verantwortung gegenüber den Schulen wahr, die in der Vergangenheit bekanntermaßen zu oft die Leidtragenden unklarer Vertragslagen waren. Nach den erheblichen Anstrengungen, rechtlich saubere und verlässliche Rechtsverhältnisse im Ganztag zu schaffen, ist die Schaffung und Aufrechterhaltung klarer Vertragsverhältnisse unerlässlich. Die von der Vorgängerregierung hinterlassene rechtswidrige Situation wurde damit beendet. Durch die seit August 2014 geltenden Regelungen des Ganztagserlasses haben sich aus Sicht der Landesregierung keine negativen Auswirkungen auf die Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen ergeben. Insoweit wird kein Zusammenhang zwischen den Regelungen des Ganztagserlasses und einer etwaigen Reduzierung von Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen gesehen. 20. Welche Gespräche hat es zu welchen Zeitpunkten mit dem Landessportbund seit 2013 im Zusammenhang mit dem Thema „Ganztagsschule“ gegeben, und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche jeweils? Gemäß § 3 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen e. V. und dem Kultusministerium aus dem Jahr 2004 pflegen die Vereinbarungspartner einen regelmäßigen Austausch je nach Gesprächsbedarf, in der Regel mindestens einmal jährlich. Ziel dieser Gespräche ist ein Erfahrungsaustausch zur Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Sportangebote von Ganztagsschulen. Fragen des Kommunikations- und Informationsflusses sind dabei ebenso von Bedeutung wie weiterführende Informationen in Form von Broschüren oder in einem Internetportal. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4926 14 Die o. g. Vereinbarung sieht in § 3 Abs. 1 vor, dass die Vereinbarungspartner sich frühzeitig über zu erwartende Änderungen insbesondere bei den Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit an den Ganztagsschulen informieren. Das ist im Zuge des Anhörungsverfahrens zum neuen Ganztagsschulerlass erfolgt. In zahlreichen Gesprächen wurde der Erlass vorgestellt und erläutert. Die Anpassung der Rahmenvereinbarung an die neue Rechtslage wurde in engem Austausch gemeinsam erarbeitet. Die Unterzeichnung wird derzeit vorbereitet. (Ausgegeben am 07.01.2016) Drucksache 17/4926 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4702 - Zu wenig Sportunterricht an niedersächsischen Schulen? Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr, Horst Schiesgeries und Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums