Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4931 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4460 - Missbrauchsverfahren Bundeskartellamt gegen Deutsche Post AG Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 20.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.01.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG am 7. Juli 2015 abgeschlossen. Die Behörde wirft der Deutschen Post AG vor, ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber behindert zu haben. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Deutsche Post AG mit Großversendern Briefpreise vereinbart hatte, die unter denjenigen lagen, die ein Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der Deutschen Post AG zahlen muss - die sogenannten Teilleistungsentgelte. Damit lag ein Fall der Preis-Kosten-Schere vor. Diese Preis-Kosten-Scheren behindern die Wettbewerber der Deutschen Post AG, weil diese dadurch nicht in der Lage sind, den betroffenen Briefkunden ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung erfolgt grundsätzlich durch zentrale Stellen. Speziell die Beschaffung von Briefdienstleistungen obliegt im Regelfall dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN). Die Beschaffungsordnung für das LZN nach dem RdErl. d. MI vom 08.03.2011 gilt mit definierten Ausnahmen für alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung. Diese sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Bedarfe über das LZN zu decken (Kontrahierungsverpflichtung). Das LZN versorgt aktuell ca. 800 Dienststellen mit ca. 1 000 Abholstellen mit Dienstleistungen zur Beförderung und Zustellung von Briefsendungen. Darunter sind auch von der Kontrahierungspflicht ausgenommene Dienststellen (wie z. B. die Landesbeauftragte für den Datenschutz, der Landesrechnungshof oder unter den Hochschulen die MHH Hannover), die als freiwillige Kunden die Dienstleistungen des LZN in Anspruch nehmen. Aus den Dienstleistungen des LZN werden mithin in einem repräsentativen Querschnitt über alle Ressorts und die ihnen nachgeordneten Bereiche die Briefdienstbedarfe der unmittelbaren Landesverwaltung weitgehend gedeckt. Wie viele Lose aus dem geltende Rahmenvertrag des LZN der Deutschen Post AG oder ihrer Tochterunternehmen bezuschlagt wurden, folgt im Einzelnen aus der Antwort zu Frage 1. Eine vollständige Gesamtübersicht über alle Verträge betreffend Briefdienstleistungen gibt es nicht. Eine ergänzende, Ressort übergreifende Abfrage im Bereich der von der Kontrahierungspflicht mit dem LZN ausgenommenen Dienststellen hat ergeben, dass nur wenige Dienststellen gesonderte Verträge mit der Deutschen Post AG, einem ihrer Tochterunternehmen oder einem Mitbewerber abgeschlossen haben. Es werden Frankiermaschinen genutzt und Universaldienstleistungen der Deutschen Post AG oder eines Mitbewerbers in Anspruch genommen. Daneben bestehen Vereinbarungen über Briefeingänge, Postfächer, Bring- und Abholservice, die die Abwicklung der Postdienste betreffen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4931 2 1. Wie viele Verträge über Briefdienstleistungen haben die Landesbehörden mit der Deutschen Post AG inklusive Tochterunternehmen? Das LZN hat für die Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung am 14. Mai 2014 einen Rahmenvertrag über die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen europaweit ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen im sogenannten lizenzpflichtigen Briefbereich betreffen die diversen Sendungsarten (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 Gramm sowie die Leistungen der förmlichen Zustellung. Im Einzelnen umfasste die Ausschreibung zwölf Lose für Briefe aller Formate, Postkarten, Nachweispflichtige Sendungen und Infopost sowie neun Lose für Postzustellungsaufträge. Die Ausschreibung wurde mit der Erteilung des Zuschlags an insgesamt fünf Auftragnehmer am 28. Oktober 2014 abgeschlossen. Dies sind im Einzelnen: Citipost GmbH, Citipost Nordwest, Citipost Osnabrück, Postcon und Deutsche Post AG. Dabei erhielt die Deutsche Post AG in acht Losen (ausschließlich für Postzustellungsaufträge) den Zuschlag und unterlag den Mitbewerbern in den übrigen Losen. Die Vertragslaufzeiten begannen einheitlich am 28. Oktober 2014 und betragen zunächst 24 Monate. 2. Hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 7. Juli 2015 der Landesregierung Anlass gegeben, die Praxis bei Verträgen über Briefdienstleistung mit der Deutschen Post AG inklusive Tochterunternehmen zu überprüfen? Die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 7. Juli 2015 hat keinen Anlass gegeben, die seit dem 28. Oktober 2014 bestehenden Verträge des LZN über Briefdienstleistungen mit der Deutsche Post AG nach Zuschlagserteilung zu überprüfen. 3. Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des vom LZN rechtskonform durchgeführten Ausschreibungsverfahrens vom 14. Mai 2014 sind alle eingegangenen Angebote geprüft worden. Das Ausschreibungsverfahren wurde mit Zuschlagserteilung am 28. Oktober 2014 ordnungsgemäß abgeschlossen. 4. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Überprüfungen gekommen? Nicht zutreffend, siehe Antwort zu Frage 3. 5. Gibt es aktuell Preise für Briefdienstleistungen zwischen der Deutschen Post AG inklusive Tochterunternehmen und den Landesbehörden, die unter den Briefpreisen liegen, die Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der Deutschen Post AG zahlen müssen ? Konkrete Teilleistungsentgelte für Wettbewerber der Deutsche Post AG sind nicht bekannt. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Wettbewerber der Deutschen Post AG im Briefmarkt für Niedersachsen? Die Zahl der in Deutschland im Briefmarkt tätigen Unternehmen ist in den letzten Jahren zurückgegangen auf derzeit etwa 500 bis 600. 20 % davon erwirtschafteten einen Umsatz von über 1 Million Euro. Die Wettbewerber der Deutsche Post AG erzielten im Jahr 2013 bundesweit betrachtet einen mengen- und umsatzbezogenen Marktanteil von über 12 %; die größeren Wettbewerber konnten ihre Marktanteile leicht steigern. Die Deutsche Post-Gruppe ist im Bereich der Beförderung von adressierten Briefsendungen bis 1 000 Gramm keinem bedeutsamen Wettbewerb ausgesetzt. Da die aufsteigende Entwicklung der Marktanteile der anderen Lizenznehmer seit vielen Jahren nur verhalten verläuft, ist mit einer grundlegenden Veränderung der Marktstruktur in absehbarer Zeit weiter nicht zu rechnen. (Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Marktuntersuchung - Bericht über den lizenzpflichtigen Briefbereich 2014). Es ergeben sich keine Hinweise, nach denen die Marktsituation in Niedersachsen von der bundesweiten Entwicklung abweicht. (Ausgegeben am 08.01.2016) Drucksache 17/4931 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4460 - Missbrauchsverfahren Bundeskartellamt gegen Deutsche Post AG Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport