Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4947 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4760 - Zukunft der Wasserförderung beim Wasserwerk am Panzenberg in Verden? Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 06.01.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Die Verdener Aller-Zeitung berichtet am 19.11.2015 über das Bewilligungsverfahren zur Entnahme von Grundwasser durch den Trinkwasserverband Verden beim Wasserwerk Panzenberg in Verden. Die Zeitung zitiert aus einem Schreiben von Landrat Peter Bohlmann an den Trinkwasserverband Verden, wonach die beantragte Bewilligung nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand nicht erteilt werden könne, weil sich die Förderung von Grundwasser nachteilig auf den Wasserstand der Halse und das weitere Ökosystem auswirke. Weiter führt die Zeitung aus: „Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), sei aufgrund der Bedeutung der Trinkwasserförderung jedoch bereit zu prüfen, ob für die Halse abweichende Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG festgesetzt werden können. Landesweit sei das einmalig. ‚Das Verfahren und die Voraussetzungen ‘ sollen in einem Pilotprojekt gemeinsam von MU, dem NLWKN, dem Trinkwasserverband Verden und dem Landkreis Verden erarbeitet werden.“ „Erst im Anschluss an dieses Pilotprojekt und sobald die Festsetzung abweichender Bewirtschaftungsziele absehbar ist, kann der vorgelegte Antrag weiter bearbeitet werden“, schreibt Bohlmann und fordert den Trinkwasserverband zur Mitarbeit auf: „Da ohne dieses Pilotprojekt Ihr o. g. Antrag abzulehnen wäre, dürfte ein konstruktiver Verlauf des Projektes mit Ihrer Mitarbeit jedoch in Ihrem Interesse sein. Insbesondere wird von Ihnen zu belegen sein, ob die Voraussetzungen gemäß § 30 Ziffern 2 WHG für die Festsetzung abweichender Bewirtschaftungsziele vorliegen.“ 1. Wann und aus welchen Gründen hat sich das MU in das bei der Genehmigungsbehörde Landkreis Verden laufende wasserrechtliche Bewilligungsverfahren eingeschaltet? Das Wasserwerk Panzenberg ist seitens des Landtages bzw. seiner Abgeordneten in der Vergangenheit bereits wiederholt thematisiert worden, u. a. durch eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mehrerer Abgeordneter vom August 2014 (Drs. 17/2119). Außerdem war das MU in den vergangenen Jahren mit der Wasserbedarfsprognose des Landes Bremen befasst, die für verschiedene Wasserwerke in Niedersachsen eine Rolle spielt. Daneben haben sich Bürger und Medien bezüglich des Wasserwerks Panzenberg an das MU gewandt. Der Landkreis Verden hat das MU im Mai 2015 im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Wasserrechtsantrags darauf hingewiesen, dass der für das Wasserwerk genutzte Grundwasserleiter hydraulisch mit einem Oberflächengewässer verbunden ist. Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Bewirtschaftungsziele nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie bedürfen einer Abstimmung , da das Land für die Bewirtschaftungsplanung nach § 83 des Wasserhaushaltsgesetzes zuständig ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4947 2 2. Welche abweichenden Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG können für die Halse und den weiteren Fördereinzugstrichter beim Wasserwerk am Panzenberg konkret und aus welchen Gründen infrage kommen? Gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelten für sämtliche Wasserkörper der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial als Bewirtschaftungsziel. Es besteht allerdings auch gemäß WRRL die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Bewirtschaftungsziele infolge von natürlichen Gegebenheiten sowie menschlichem Handeln in Anspruch zu nehmen. Innerhalb der Prüfung dieser Tatbestände spielt wiederum die Unverhältnismäßigkeit der Kosten als Prüfschritt eine Rolle. Das MU plant, die noch ausstehenden Fragestellungen Kostenwirksamkeit und Unverhältnismäßigkeit in Bezug auf die ökonomischen Anforderungen der WRRL im Rahmen eines Forschungsprojektes systematisieren und bearbeiten zu lassen. Das zu entwickelnde Verfahren soll an einem Fallbeispiel getestet werden. Der Landkreis Verden sowie die relevanten Stakeholder vor Ort haben sich bereit erklärt, Daten und Informationen zur Halse für dieses Fallbeispiel zu liefern. Das Forschungsprojekt läuft parallel zu bestehenden Verwaltungsverfahren des Landkreises und kann diese nicht ersetzen. Gleichwohl zählt es zu den Zielen des Forschungsprojektes, durch Transparenz und Systematisierung der vor Ort vorhandenen Informationen und Daten Unterstützung und Orientierung für die laufenden Verfahren bieten zu können. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Ergebnis dieses neuartigen Prozesses zur Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele heute noch nicht bekannt ist. 3. Inwiefern ist aus Sicht der Landesregierung vorstellbar, bei dem angedachten Pilotprojekt neben dem MU, dem NLWKN, dem Trinkwasserverband Verden und dem Landkreis Verden auch Vertreter des BUND, des NABU, der örtlichen Bürgerinitiative „Rettet das Halsetal“ sowie des Kreisverbandes des Niedersächsischen Landvolks einzubinden? Das MU hat generell gute Erfahrungen damit gemacht, sämtliche relevante Stakeholder vor Ort bei WRRL-Forschungsprojekten in Form von Informationsveranstaltungen und Workshops über das Projekt zu informieren. Die genaue Ausgestaltung dieser Einbindung und Information vor Ort erfolgt in enger Abstimmung mit der für das Thema zuständigen und damit auch ortskundigen Verwaltung und wird vom MU inhaltlich unterstützt. (Ausgegeben am 12.01.2016) Drucksache 17/4947 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4760 Zukunft der Wasserförderung beim Wasserwerk am Panzenberg in Verden? Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz