Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4949 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4549 - Wie viele Wölfe verträgt das Land? Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 02.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 22.12.2015, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In der Ausgabe 4/2014 des Wipperau-Kuriers vertritt der Vorsitzende der NABU-Kreisgruppe Uelzen in Bezug auf den Landkreis Uelzen folgende Auffassung: „Bis zu fünf Wolfsrudel könnten in unserem Landkreis ihr Auskommen finden.“ (http://www.wipperau-kurier.de/cms/download.php? cat=99_Datenpool&file=WipperauKurier_04_2014.pdf). Ein Wolfsrudel benötigt als Territorium eine zusammenhängende Freifläche inklusive Ruhezonen von 250 bis 300 km 2 . Legt man die Gesamtfläche des Landkreises Uelzen von 1 454 km 2 zugrunde, basiert die Auffassung des NABU folglich auf der Annahme, die gesamte Fläche des Landkreises stehe als Wolfsterritorium zur Verfügung. Bei einer vergleichsweise geringen Bevölkerungsdichte von 65 Einwohnern pro km 2 würden dann bis zu 19 500 Menschen in jedem der fünf potenziellen Wolfsterritorien leben. Bei einer Übertragung der Aussage des NABU-Kreisgruppenvorsitzenden auf das Land wäre diese Zahl noch deutlich größer, da Niedersachsen eine Bevölkerungsdichte von 164 Einwohnern pro km 2 hat. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ansprüche an die Reviergröße für ein Wolfsrudel hängen im Wesentlichen vom vorhandenen Beuteangebot ab. Daher werden für Mitteleuropa Flächengrößen zwischen 250 km² und 350 km² als Flächenbedarf für ein Rudel angenommen. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Eine Kalkulation „Landkreisfläche : Reviergröße“ kann bestenfalls als Anhalt für eine Schätzung der theoretischen Tragfähigkeit eines bestimmten Gebietes dienen; es wäre unseriös, auf diese Art künftige Populationsgrößen vorhersagen zu wollen. 1. Wie hat sich die Wolfspopulation in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt (Aufgliederung in Gesamtzahl, Rudel, Paare und Einzeltiere)? Im Jahr 2011 konnte der erste residente Wolf in Niedersachsen festgestellt werden. Im Jahr 2012 gab es in Niedersachsen ein Wolfsrudel, ein Wolfspaar und ein ortstreues Einzeltier. Im Jahr 2013 wurden in Niedersachsen drei Rudel und ein ortstreues Einzeltier dokumentiert. 2014 wurden in Niedersachsen fünf Rudel und ein Paar nachgewiesen. Derzeit sind in Niedersachsen sieben Wolfsrudel, ein Paar und zwei territoriale Einzeltiere erfasst. Die Anzahl an Wölfen in einem Gebiet oder in einem Rudel kann im Jahresverlauf aufgrund von Geburten im Frühjahr, Welpensterblichkeit und Ab- und Zuwanderungen erheblich schwanken. Dies ist der Grund, weshalb gesicherte Angaben nur über die Anzahl an Rudeln, Paaren und territorialen Einzeltieren gemacht werden. 2. Welche Entwicklung der niedersächsischen Wolfspopulation erwartet die Landesregierung für die nächsten fünf Jahre (Aufgliederung in Gesamtzahl, Rudel, Paare und Einzeltiere )? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/4949 2 Eine Prognose der künftigen Populationsentwicklung ist nicht möglich, denkbar ist aber ein Anstieg der Population bis zur Besetzung aller für den Wolf geeigneten Territorien. Entscheidende Voraussetzung für die Eignung eines potenziellen Wolfsreviers ist ein ausreichender Bestand an Beutetieren und geeignete Rückzugsgebiete. Es kann also von einer weiteren Ausbreitung von Wölfen in Niedersachsen ausgegangen werden. Eine genaue Angabe über das zukünftige Wolfsvorkommen ist rein spekulativ. 3. Stimmt die Landesregierung der Aussage des Vorsitzenden der NABU-Kreisgruppe Uelzen zu, im Kreisgebiet des Landkreises Uelzen könnten fünf Wolfsrudel ihr Auskommen finden (mit Begründung)? Für den Landkreis Uelzen, wie für andere Landkreise auch, kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Wolfsrudel sich dort ansiedeln könnten. Wolfsrudel halten sich nicht an Landkreisgrenzen, und die Möglichkeit, dass ein Wolfsrevier mehrere Landkreise berührt oder schneidet, kommt in Deutschland und Niedersachsen regelmäßig vor. 4. Wenn Frage 3 mit Nein beantwortet wird: Wie viele Wolfsrudel könnten im Landkreis Uelzen nach Auffassung der Landesregierung ihr Auskommen finden? Die Populationsdichte von Wölfen kann je nach Lebensraum und Nahrungsangebot erheblich schwanken. Einige Gebiete des Landkreises Uelzen könnten geeignete Wolfshabitate sein, andere nicht. Eine genaue Habitatanalyse für den Landkreis Uelzen gibt es nicht. Somit ist eine Aussage über die mögliche Anzahl der zukünftigen Wolfsrudel nicht machbar. 5. Ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung Konflikte aus der Anzahl der Wolfsrudel, die potenziell in Niedersachsen ihr Auskommen finden könnten, und den grundgesetzlich geschützten Rechten der Menschen auf Freiheit, Leben und Eigentum, wenn wie im Landkreis Uelzen dann bis zu 19 500 Menschen in einem Wolfsterritorium leben würden? Wölfe brauchen Rückzugsgebiete, die relativ störungsarm sind. Dies gilt in besonderem Maße für die Aufzuchtstätten der Welpen. Um auf eine durchschnittliche Zahl von 19 500 Menschen pro Wolfsterritorium zu kommen, müssten die Einwohner der städtischen Gebiete des Landkreises Uelzen mitgezählt werden. Die städtischen Gebiete des Landkreises sind jedoch keine geeigneten Wolfshabitate. In der Regel geht unter unseren heutigen Rahmenbedingungen keine Gefahr von freilebenden, gesunden Wölfen für den Menschen aus. So ist auch mit Wölfen in den heimischen Wäldern das Wandern, Pilze suchen, Reiten oder Joggen möglich. Das Eigentum der Menschen - Weidetiere - kann durch geeignete Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsangriffen geschützt werden. Kommt es trotzdem zu Nutztierrissen durch Wölfe, gleicht das Land die durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Schäden über Billigkeitsleistungen aus. Die Grundrechte der Menschen sind nicht durch die Tierart Wolf gefährdet. 6. Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wird: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus? Entfällt. 7. Hat die Landesregierung ein Konzept für den Zeitpunkt, an dem die für Niedersachsen verträgliche Anzahl an Wölfen überschritten wird, wenn ja, welches? Nein, denn eine derartige Zielgröße oder Verträglichkeitsgrenze existiert nicht. (Ausgegeben am 12.01.2016) Drucksache 17/4949 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4549 Wie viele Wölfe verträgt das Land? Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz