Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5001 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4749 - Werden die Gewaltverharmlosungsvorwürfe an der IGS/HRS Brake sorgfältig geprüft? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 08.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 12.01.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Am 29. Mai und am 22. Juni 2015 haben sich Eltern von Schülerinnen und Schülern der Integrierten Gesamtschule/Haupt- und Realschule Brake mit Offenen Briefen an Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) gewandt. In den Schreiben werden ausführlich Fälle von Gewalt und Mobbing an der IGS/HRS Brake geschildert - bis hin zu Körperverletzungen, die zu stationären Krankenhausaufenthalten geführt haben, und psychischen Folgen von Mobbing, die in Suizidversuchen und Behandlungen in psychiatrischen Kliniken mündeten. Die Offenen Briefe an die Kultusministerin werden von den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern als „Hilferuf“ und „Akt der Verzweiflung“ bezeichnet, weil die Gewalt- und Mobbing-Problematik nach ihren Erfahrungen „von der Schulleitung und Teilen der Lehrerschaft bewusst verharmlost wird“ (so eine Formulierung in dem Offenen Brief vom 29. Mai 2015). Auch an die Niedersächsische Landesschulbehörde haben sich Betroffene gewandt. Das Kultusministerium hat den Eingang der Offenen Briefe jeweils bestätigt. Seitdem haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in dieser Angelegenheit jedoch nichts mehr vom Kultusministerium oder der Landesschulbehörde gehört. Die beiden Offenen Briefe wurden von zwölf Personen unterschrieben, die sieben unterschiedliche Fälle von Gewalt, Mobbing und Verharmlosung repräsentieren . Außerdem werden in den Offenen Briefen weitere Fälle aufgeführt und Statements von Eltern gebracht, die die Dringlichkeit des Anliegens unterstreichen. Auf diese Weise werden 15 Fälle belegt. Darüber hinaus wurde aus dem Kreis der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Offenen Briefe eine Facebook-Gruppe „Gegen Gewalt und Mobbing an den Schulen in der Wesermarsch“ gegründet , die rund 100 Mitglieder hat. Dort wurden weitere Fälle öffentlich gemacht. Zusätzlich zu der Facebook-Gruppe besteht seit Ende Juni eine Elterninitiative gegen Gewalt und Mobbing an den Schulen in der Wesermarsch. Diese wird u. a. vom Vorsitzenden des Kreiselternrates Wesermarsch, dem Kreisbehindertenbeirat Wesermarsch und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Brake unterstützt. Nach Auffassung dieser Elterninitiative ist das Vorkommen von Gewalt und Mobbing an Schulen grundsätzlich nichts, was Schulleitungen und Lehrkräften angelastet werden könne, sofern sie konkrete Maßnahmen dagegen ergriffen. Denn es handele sich hier um ein gesellschaftliches Phänomen . Vorgeworfen werden müsse den Schulleitungen und Lehrkräften allerdings, wenn Gewalt und Mobbing verharmlost oder sogar bestritten würden und die Kinder von kritischen Eltern massivem schulinternen Druck ausgesetzt seien - wie für die IGS/HRS Brake beschrieben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5001 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die in dem an die Kultusministerin gerichteten offenen Brief erhobenen Vorwürfe bezüglich „Mobbing und Gewalt an der IGS und HRS Brake“ haben vielschichtige Aktivitäten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums ausgelöst. Das Kultusministerium hat insbesondere unverzüglich eine Prüfung der Vorwürfe durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) veranlasst. In einem geordneten Verfahren hat die NLSchB die Vorwürfe geprüft und hierzu Bericht erstattet. Daraus geht hervor, dass die NLSchB bezüglich dieser Vorwürfe mit den beiden Schulen in engem Kontakt stand und sie fortlaufend schulfachlich beraten und unterstützt hat. Konkret lagen der NLSchB im Schuljahr 2014/2015 zwei Elternbeschwerden zur IGS Brake vor. Nach eingehender Prüfung durch die NLSchB wurden beide Beschwerden (Fürsorgepflichtverletzung einer Lehrkraft, Anfechtung eines Klassenkonferenzbeschlusses) als in der Sache unbegründet zurückgewiesen. Gegen diese Bescheide wurde vonseiten der Eltern weder Widerspruch erhoben noch wurde der persönliche Kontakt zum zuständigen schulfachlichen Dezernenten der Schulbehörde gesucht. Die im Schuljahr 2014/2015 von einem einzelnen Beschwerdeführer eingereichten Beschwerden über Mobbing und Gewalt betrafen allein die Haupt- und Realschule Brake. Jeder einzelnen Beschwerde wurde intensiv nachgegangen. Dem Beschwerdeführer, der einer der Unterzeichner des offenen Briefes ist, wurden im Zeitraum vom 20.05.2015 bis 02.07.2015 vier Gesprächsangebote vonseiten der NLSchB schriftlich zugeleitet, allerdings wurde kein Termin wahrgenommen. Gegenwärtig sind der NLSchB zu den Themen Mobbing oder Gewalt Vorkommnisse weder an der IGS Brake noch an der HRS Brake bekannt. Systemische Probleme im Bereich „Mobbing“ sind in beiden Schulen nach Angabe der Schulleitung nicht erkennbar. Im Zusammenhang mit den im offenen Brief vom 29.05.2015 erhobenen Vorwürfen hat die NLSchB zeitnah reagiert und in einer Dienstbesprechung am 11.06.2015 den Kollegien beider Schulen ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet. Die Kollegien der IGS Brake und der HRS Brake haben sich zu Schuljahresbeginn beraten und Unterstützung zum Thema „Konfliktmanagement im Klassenraum“ erbeten, um die bereits bestehenden Konzepte beider Schulen auf einer schulinternen Lehrerfortbildung weiterzuentwickeln. Zu diesem Thema ist der Regionalbeauftragte für Prävention angefordert worden. Am 09.11.2015 informierte dieser in der IGS Brake und der HRS Brake über Möglichkeiten und Perspektiven der Weiterentwicklung von Präventionskonzepten . Weiterhin stellte er das Angebot der NLSchB zu Ausbildung und Arbeit von „Mobbing-Interventions -Teams (MIT) in der Schule“ vor. Zusätzlich stehen beide Schulen mit der schulpsychologischen Dezernentin der Außenstelle Oldenburg in Kontakt. Hier ist die Fortsetzung der Supervisionen, die vor den Sommerferien stattgefunden haben, beabsichtigt. Ein diesbezüglicher Gesprächstermin zur Absprache über die weitere Vorgehensweise ist bereits vereinbart. Die IGS Brake hat - wie bereits im letzten Schuljahr - zu Schuljahresbeginn im Rahmen der achttägigen Einführungsphase im Jahrgang 5 als Präventionsmaßnahme ein Sozialtraining durchgeführt. Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler des fünften Jahrgangs während ihrer Klassenfahrt unter Einbeziehung externer Fachkräfte ein Projekt zum Thema Sozialverhalten und Stärkung der Klassengemeinschaft durchgeführt. 1. Was ist die Erklärung dafür, dass weder das Kultusministerium noch die Landesschulbehörde in den vergangenen Monaten zu den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Offenen Briefe vom 29. Mai und 22. Juni 2015 Kontakt aufgenommen haben, um die Vorwürfe im Einzelnen zu klären? Die mit der Frage aufgestellte Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Unter Bezugnahme auf den ersten offenen Brief hat Frau Ministerin Heiligenstadt persönlich direkt mit einem der Beschwerdeführer per E-Mail kommuniziert und danach unverzüglich durch das Kultusministerium die notwendigen weiteren Schritte einleiten lassen. Die NLSchB hat einem weiteren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5001 3 Beschwerdeführer mehrere Gesprächsangebote unterbreitet, ohne dass hiervon Gebrauch gemacht wurde. Bekanntermaßen erfolgt eine Beantwortung offener Briefe üblicherweise nicht, weil die Absenderin oder der Absender nicht den unmittelbaren Dialog mit der Adressatin oder dem Adressaten sucht. Gleichwohl ist aufgrund der vorgenannten Kontakte davon auszugehen, dass den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern die Wahrnehmung ihrer Anliegen durch das Kultusministerium und die NLSchB durchaus bekannt ist. So wird beispielsweise im Artikel der Nordwest-Zeitung vom 02.06.2015 (siehe Frage 3) der Unterzeichner eines Elternbriefs zitiert: „Die Ministerin hat schnell reagiert und sich für unser Engagement bedankt.“ Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Landesregierung ist festzustellen, dass zeitlich unmittelbar , sachlich umfassend und fortwährend auf die erhobenen Vorwürfe aufklärend und unterstützend eingegangen worden ist. 2. Inwiefern teilt die Landesregierung die Einschätzung der Eltern, dass dadurch der Eindruck entstehen könnte, dass das Kultusministerium bzw. Kultusministerin Heiligenstadt persönlich an einer Aufklärung der Vorwürfe kein ernsthaftes Interesse hat und das Leiden von Kindern und Eltern nicht ernst genommen wird? Aus der Vorbemerkung der Landesregierung, der Antwort zu Frage 1, aber insbesondere aus dem Handeln der Schulbehörden ergibt sich, dass das Gegenteil der Fall ist. Das unverzügliche Handeln des Ministeriums und die umfassende Begleitung und Unterstützung der Schulen durch die NLSchB belegen die Aufmerksamkeit und Ernsthaftigkeit, mit der die Themen Mobbing und Gewalt an Schulen wahrgenommen und behandelt werden. 3. Inwiefern steht das Handeln der Behörden im Widerspruch zu der Aussage von Kultusministerin Heiligenstadt vom 2. Juni 2015 in der Nordwest-Zeitung, die im Hinblick auf den ersten Offenen Brief geäußert hatte: „Kinder und Jugendliche müssen gerne und ohne Angst zur Schule gehen können. Dafür mache ich mich stark.“? Das Handeln der Behörden steht in keinerlei Widerspruch zu diesen Aussagen, vielmehr entspricht das unverzügliche und sachgerechte Handeln der Behörden der im Zitat zum Ausdruck gebrachten Zielsetzung und Ankündigung. 4. Besteht hier möglicherweise ein Zusammenhang mit der Tatsache, dass es sich bei der IGS Brake um die Neugründung einer Integrierten Gesamtschule handelt? Weder für eine solche Annahme noch für die der Frage innewohnende Behauptung gibt es einen irgendwie gearteten seriösen Anhaltspunkt. (Ausgegeben am 19.01.2016) Drucksache 17/5001 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4749 Werden die Gewaltverharmlosungsvorwürfe an der IGS/HRS Brake sorgfältig geprüft? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums