Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5002 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4888 - Ungleichbehandlungen bei Versorgungsformen für Menschen in der Phase F (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 17.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 14.01.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ungleichbehandlungen bei Versorgungsformen für Menschen in der Phase F“ (Drucksache 17/4302) führte die Landesregierung zu Frage 1 Folgendes aus: „Zur Einzelbetreuung im sogenannten häuslichen Umfeld und der Anzahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften für intensiv Pflegebedürftige liegen den hierzu befragten Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen keine validen Daten vor, da eine gesonderte statistische Erfassung für diesen Personenkreis nicht erfolgt. Insofern können auch zu den durchschnittlichen monatlichen Kosten der Behandlungspflege im ambulanten Bereich keine Angaben gemacht werden. Eine aktuelle Abfrage bei den in Niedersachsen zuständigen Heimaufsichtsbehörden der Landkreise und Städte hat ergeben, dass dort gemäß § 7 Abs. 5 des Niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) der Betrieb von insgesamt sieben ambulant betreute Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürftige Menschen - insbesondere Wachkomapatienten - mit Kapazitäten für insgesamt 60 Personen angezeigt wurde. Mitgeteilt wurde darüber hinaus, dass zurzeit drei weitere Intensiv- Pflege-Wohngemeinschaften für insgesamt 40 Personen in Planung seien. Die in den stationären Einrichtungen - neben der grundpflegerischen Betreuung - tatsächlich entstehenden monatlichen Kosten für behandlungspflegerische Maßnahmen können ebenfalls mangels entsprechender Daten weder von den Pflegekassen noch vonseiten des Landes konkret beziffert werden.“ 1. Auch wenn generell keine validen Daten vorliegen: Liegen der Landesregierung Daten hinsichtlich der Kosten für die in der Antwort genannten 60 bestehenden Plätze und die 40 geplanten Plätze vor? Für Träger ambulanter Dienste, die entgeltliche Betreuungsleistungen in einer Wohngemeinschaft von mehr als vier pflegebedürftigen volljährigen oder behinderten volljährigen Menschen erbringen oder erbringen wollen, begrenzt § 7 b Abs. 5 Nrn. 3 und 5 des Niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) die Anzeigepflichten, soweit es sich um Angaben zu den Bewohnerinnen und Bewohnern handelt, auf das Nötigste. Diese Begrenzung erfolgt in Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Belange der betreuten Menschen. Anzeigepflichtig sind daher lediglich die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner und die Zahl der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegestufen sowie die Kopien der mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geschlossenen Verträge über die Leistungserbringung , ohne dass die Namen der Bewohnerinnen und Bewohner erkennbar werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5002 2 Stationäre Einrichtungen haben noch eingeschränktere bewohnerbezogene Angaben zu machen. Da das Gesetz auf nähere Angaben zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und den zuständigen Sozialleistungsträgern verzichtet, stehen keine Angaben zur Verfügung, auf die sich eine Abfrage der „monatlichen Kosten für die Behandlungspflege im Schnitt in ambulanten und stationären Einrichtungen je Patient und Monat“ stützen könnte. 2. Sofern hier Kenntnisse bestehen, wie hoch sind die Kosten a) im Minimum, b) im Maximum und c) im Mittel? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. (Ausgegeben am 20.01.2016) Drucksache 17/5002 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4888 Ungleichbehandlungen bei Versorgungsformen für Menschen in der Phase F (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung