Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5003 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4757 - Gibt es konkrete Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz von Rindern und Kälbern vor dem Wolf? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 14.01.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten In der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Wie wird die Landesregierung mit der wachsenden Wolfspopulation und dem damit zunehmenden Konfliktpotenzial künftig umgehen?“ (Drucksache 17/2280) des Kollegen Ernst-Ingolf Angermann führt die Landesregierung aus, dass Präventionsmaßnahmen „nur im Ausnahmefall für Rinder“ gefördert werden, da „letztere nicht ins Hauptbeuteschema des Wolfes fallen“. 1. Wie viele Wolfsrisse von Kälbern und Rindern hat die Landesregierung bisher verzeichnet ? Bei zehn Tieren wurde die Tierart Wolf als Verursacher von zum Teil tödlichen Verletzungen amtlich festgestellt, es waren nur Kälber oder Jungrinder betroffen. 2. Wie viele Kälber und Rinder wurden sofort getötet, wie viele mussten aufgrund schwerwiegender Verletzungen getötet werden? Ein Jungrind wurde aufgrund von Verletzungen nach einem bestätigten Wolfsangriff auf der Weide eingeschläfert. Fünf Tiere wurden tot aufgefunden. Vier Tiere wurden verletzt gemeldet, drei davon sind später verendet. 3. Wie viel Zeit verging im Schnitt zwischen den Angriffen des Wolfes und einer möglichen Nottötung eines schwerverletzten Tieres? Da der Zeitpunkt des Wolfsangriffs nicht bekannt ist, kann darüber keine Aussage getroffen werden . 4. Rechnet die Landesregierung mit einem Anstieg der Risse von Rindern und Kälbern bei steigender Wolfspopulation? Insbesondere wenn sich die Wolfspopulation zahlenmäßig und räumlich in neue Gebiete ausbreitet, ist grundsätzlich mit einer Erhöhung des Gefährdungspotenzials zu rechnen, da in diesen neu besiedelten Gebieten Nutztiere meist noch nicht oder nicht ausreichend gegen Wolfsangriffe geschützt sind. Dies gilt vorrangig für Schafe, Ziegen und Gatterwild. Durch geeignete Schutzmaßnahmen kann das Gefährdungspotenzial jedoch deutlich verringert werden. In der Regel bieten die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5003 2 Wehrhaftigkeit erwachsener Rinder und der Herdenverband eine gute Wolfsabwehr. Somit kann davon ausgegangen werden, dass es in der Regel auch bei einem Anstieg der Wolfspopulation in Niedersachsen nur vereinzelt zu Rissen von Rindern kommt. 5. Wie unterstützt die Landesregierung konzeptionell und finanziell Präventionsmaßnamen der Rinderhalter? Rinderhalterinnen und Rinderhalter können sich zu Herdenschutzmaßnahmen durch das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beraten lassen. Hierzu wurden Empfehlungen ausgearbeitet (siehe Antwort zu Frage 6). Gemäß der „Richtlinie Wolf“ können Rinderhalterinnen und Rinderhalter in Einzelfällen auch Präventionsmaßnahmen gefördert bekommen. An der aktuell angelaufenen Überarbeitung der „Richtlinie Wolf“ sind auch Vertreter der Rinderhalterinnen und Rinderhalter beteiligt. 6. Welche Einzelmaßnahmen empfiehlt die Landesregierung den Rinderhaltern zum Schutz ihrer Herden vor Wolfsrissen? Für ausgewachsene Rinder wird aktuell kein spezieller Schutz empfohlen. Kälber sollten in Wolfsgebieten im Freiland immer in der Mutterkuhherde gehalten werden. Rinder sind sehr wehrhaft, wobei der Herdenverband in der Regel einen guten Schutz vor dem Wolf darstellt. Die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsangriffs auf Rinder ist sehr viel geringer als auf Schafe, daher wird gemäß der Richtlinie Wolf für Rinderhalterinnen und Rinderhalter kein wolfsabweisender Grundschutz als Voraussetzung für die Auszahlung von Billigkeitsleistungen vorgeschrieben. Sollte sich die Haltung im Herdenverband nicht umsetzen lassen, ist für Kälber und Jungrinder der Schutz durch einen wolfsabweisenden Zaun angezeigt, sodass Wölfe nicht auf die Weide gelangen können. 7. Wie soll nach Ansicht der Landesregierung die wolfsichere Einzäunung mehrerer Hektar großer Weideflächen durch die Rinderhalter praktisch umgesetzt werden? Gemäß Nr. 12 des Anhangs der Richtlinie 98/58/EG bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind Tiere soweit erforderlich und möglich vor Raubtieren/Beutegreifern zu schützen. Eine wolfsabweisende Einzäunung für Rinder ist in der Regel nicht notwendig. Die Wehrhaftigkeit erwachsener Rinder und der Herdenverband bieten bereits eine gute Wolfsabwehr. Hinsichtlich der Haltung von Kälbern und Jungrindern wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Erstattet die Landesregierung auch den Arbeitsaufwand der Tierhalter für den Bau der Schutzzäune? Nein. 9. Rät die Landesregierung Rinderhaltern, ihre Tiere auch künftig auf weit entfernt von den Hofstellen liegenden Weideflächen zu halten, oder sollen sie besser eingestallt werden, um Schäden an der Herde durch Wolfsrisse zu verhindern? Auch in vom Wolf besiedelten Gebieten können Rinder auf weit von Höfen entfernten Weideflächen gehalten werden (siehe Antwort zu Frage 7). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5003 3 10. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn die Weidehaltung aufgrund der Gefahren durch Wolfsrisse sukzessive abgeschafft werden sollte? Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Landschaftsvielfalt und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Auch aus Tierschutzsicht wird die Weidehaltung befürwortet. Um Zusatzbelastungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter durch die Anwesenheit der Tierart Wolf zu mindern, gleicht die Landesregierung gemäß der „Richtlinie Wolf“ vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren aus und fördert die Anschaffung von Präventionsmaßnahmen. Eine Abschaffung der Weidetierhaltung ist aufgrund der Anwesenheit der Tierart Wolf nicht zu erwarten. Dies wird deutlich am Beispiel der Länder, in denen Wölfe nie ausgestorben waren und Weidetierhaltung weiterhin betrieben wird. Eine Abschaffung der Freilandhaltung wird von der Landesregierung weder gewünscht noch erwartet. 11. Inwiefern geht die Landesregierung davon aus, dass die vormalig als genutzte Standweide genutzten Flächen nach einer Änderung des Haltungssystems auf Stallhaltung künftig intensiv gedüngt und gemäht werden? Eine Änderung des Haltungssystems auf Stallhaltung aufgrund der Besiedlung durch die Tierart Wolf ist nicht notwendig und wird nicht erwartet (siehe Antwort zu Frage 10). 12. Inwiefern wird die Haltung von Kälbern und Rindern auf extensiv bewirtschafteten Weiden - beispielsweise in der Dümmerregion - aufgrund der Gefahren durch den Wolf in Zukunft erschwert? Erwachsene Rinder können auf extensiv bewirtschafteten Weiden in gleicher Weise in vom Wolf besiedelten Gebieten wie in nicht vom Wolf besiedelten Gebieten gehalten werden. In Wolfsgebieten sollten Kälber nicht alleine auf der Weide gehalten werden, da im Herdenverband ein guter Schutz vor dem Wolf besteht. 13. Wie bewertet die Landesregierung die Wolfsübergriffe, bei denen Kälber und Rinder verletzten oder getötet werden, aus Tierschutzsicht? Die Landesregierung bewertet das natürliche Verhalten von Prädatoren, Beute zu machen, nicht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 6, 7 und 12 verwiesen. 14. Inwiefern ergeben sich Verhaltensänderungen in den Herden, in denen Wolfsrisse stattfanden ? Nach einem z. B. vom Wolf verursachten Nutztierriss kann es vorübergehend in der betroffenen Herde zu solchen Verhaltensänderungen kommen, bei denen Feindvermeidung und Feindabwehr stärker ausgeprägt sind. 15. Welche Schwierigkeiten gehen damit einher? Vorübergehend kann eine betroffene Herde sich insgesamt nervöser oder aggressiver zeigen. Dadurch kann es vorkommen, dass die Herde schwieriger einzufangen oder zu treiben ist. Nach der Einwirkung von Stressfaktoren, dazu kann auch ein Wolfsangriff zählen, kann es bei einer trächtigen Kuh zum sogenannten Verkalben kommen. (Ausgegeben am 20.01.2016) Drucksache 17/5003 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4757 Gibt es konkrete Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz von Rindern und Kälbern vor dem Wolf? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz